Hinweise zur Lebensbescheinigung 2024

Wenn Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenleistung im Ausland leben, erhalten Sie grundsätzlich jährlich das Formular für die Lebensbescheinigung mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.

Diese werden im Zeitraum Juni/Juli 2024 maschinell erstellt und versandt.

Ab dem Jahr 2024 wird zusätzlich weltweit der Digitale Lebensnachweis angeboten. Wenn dieser erfolgreich erbracht wurde, müssen Sie das Formblatt zur Lebensbescheinigung nicht mehr zusätzlich postalisch einreichen! Alle benötigten Unterlagen (auch das Schreiben zum Digitalen Lebensnachweis) liegen Ihrer Rentenanpassungsmitteilung bei. 

Hinweis: Wenn Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenleistung in Deutschland leben und ein Bankkonto im Ausland haben, erhalten Sie ab dem Jahr 2024 jährlich das Formblatt für die Lebensbescheinigung bzw. das Angebot zum Digitalen Lebensnachweis mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.

Wenn Sie mehr als eine Rente beziehen, können mehrere Lebensnachweise erforderlich sein. In dem Fall werden Ihnen mehrere Formblätter für die Lebensbescheinigungen 2024 bzw. Schreiben Digitaler Lebensnachweis 2024 mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung zugesandt werden.

Bitte erbringen Sie alle erforderlichen Lebensnachweise. Dazu können Sie entweder

  • alle Formblätter für die Lebensbescheinigungen 2024 ausfüllen, von einer zugelassenen Stelle bestätigen lassen und diese im Original per Post zurückschicken oder
  • zu jeder Rente den Digitalen Lebensnachweis 2024 erbringen

Achtung: Die Rücksendung der Lebensbescheinigung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.

Hinweis:
Mit folgenden Ländern sind wir technisch vernetzt, sodass auf eine Lebensbescheinigung grundsätzlich verzichtet werden kann: Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
In einigen Fällen kann dennoch ein Lebensnachweis erforderlich sein. In dem Fall erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.

a) Die Lebensbescheinigung geht Ihnen per Post zu

Bitte unterschreiben Sie die Lebensbescheinigung eigenhändig im Teil A2 und lassen diese durch eine zugelassene Stelle im Teil B bescheinigen.

Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung zugelassen

  • alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter), Rentenversicherungsträger, Krankenkassen
  • Geldinstitute
  • Pfarrämter, Rabbinate
  • Rotes Kreuz
  • deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
  • darüber hinaus finden Sie länderspezifische Stellen, die zusätzlich zugelassen sind unter www.rentenservice.de/LB/FAQ

Außerdem überprüfen Sie bitte die Angaben im Teil A1. Dort finden Sie Ihre persönlichen Daten. Sind diese zutreffend, müssen Sie in diesem Abschnitt nichts weiter tun. Sind diese nicht mehr zutreffend, geben Sie uns bitte im dafür vorgesehenen Feld die korrekten Daten an.

Anschließend senden Sie diese bitte im Original per Brief an folgende Anschrift zurück (nutzen Sie dafür den beiliegenden Rücksendeumschlag in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung):
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Die bestätigte Lebensbescheinigung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer deutschen Rente. Wir werden die Zahlung anhalten, falls uns das Formular nicht rechtzeitig bis zum 18.10.2024 zugeht.

b) Die Rentenanpassungsmitteilung liegt Ihnen bis Mitte August 2024 nicht vor

Wenn Ihnen die Rentenanpassungsmitteilung nicht bis zum 02. August 2024 zugegangen ist, kontaktieren Sie bitte den Renten Service (die genauen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information) oder Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und erkundigen Sie sich, ob in diesem Jahr eine Lebensbescheinigung erforderlich ist. Wenn Sie die Bestätigung haben, dass in diesem Jahr eine Lebensbescheinigung notwendig ist, dann finden Sie das passende Formular auf unserer Website: www.rentenservice.de/LB/Formblatt

Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung aus, unterschreiben Sie diese eigenhändig und lassen Sie diese durch eine zugelassene Stelle bestätigen.

Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung zugelassen

  • alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter),
  • Rentenversicherungsträger, Krankenkassen
  • Geldinstitute
  • Pfarrämter, Rabbinate
  • Rotes Kreuz
  • deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
  • darüber hinaus finden Sie länderspezifische Stellen, die zusätzlich zugelassen sind unter www.rentenservice.de/LB/FAQ

Anschließend senden Sie diese bitte im Original per Brief an folgende Anschrift zurück:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Die bestätigte Lebensbescheinigung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer deutschen Rente. Wir werden die Zahlung anhalten, falls uns das Formular nicht rechtzeitig bis zum 18.10.2024 zugeht.

c) Die rentenberechtigte Person hat eine Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit

In dem Fall muss eine entsprechende Bestätigung auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 vorgelegt werden.

d) Die rentenberechtigte Person ist nicht in der Lage, persönlich bei einer berechtigten Stelle vorstellig zu werden

In diesem Fall muss eine entsprechende Bestätigung auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 vorgelegt werden und im Teil C2 ist die Person aufzunehmen, die bei der zugelassenen Stelle vorgesprochen hat.

e) Die rentenberechtigte Person ist verstorben

Es tut uns leid, dass Sie den Tod einer geliebten Person zu betrauern haben und wir möchten Ihnen nicht mehr Aufwand bereiten als erforderlich.

Sollten Sie oder das Bestattungsunternehmen uns bereits über den Tod der rentenberechtigten Person benachrichtigt haben, dann haben sich Ihre Mitteilung und der Versand der Anpassungsmitteilung inklusive Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis überschnitten. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
Andernfalls nutzen Sie bitte die "Änderungsanzeige Lebensnachweis" und senden diese ausgefüllt an:

Für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland wohnen
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin

Für Rentnerinnen und Rentner, die nicht in Deutschland wohnen
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin

Das Formular finden Sie hier Änderungsanzeige

Hier finden Sie die Hinweise zur Lebensbescheinigung 2024 in allen anderen verfügbaren Sprachen: