
Porto berechnen, online kaufen und sofort nutzen
- für Briefe und Pakete
- national und international
Den aktuellen Status Ihrer Sendung können Sie hier prüfen.
Aufgrund des weltweiten Covid-19-Ausbruchs kommt es vermehrt zu längeren Laufzeiten in einzelne Destinationen. Ihren Nachforschungsantrag können wir in der Regel erst bearbeiten, wenn die Sendung im Zielland angekommen ist.
Bitte prüfen Sie vor Versand die Situation im Zielland unter https://www.deutschepost.de/de/c/coronavirus.html
Wir empfehlen Ihnen außerdem, Nachforschungsanträge zu Verlust / langer Laufzeit mit folgenden Fristen einzureichen:
Die Sendungsverfolgung (track and trace) für Briefsendungen International benötigt immer einen Sendungscode (Identnummer). Daher bietet die Zusatzleistung Einschreiben International grundsätzlich die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.
Jede Erfassung in unserem Produktionsbetrieb wird "Event" genannt. Generell stellen wir diese Event-Informationen für die Sendungsannahme und für die Bearbeitung in unserem internationalen Postzentrum (Fertigung der Übergabe an ausländische Postgesellschaften) bereit.
Die meisten ausländischen Postgesellschaften (Bestimmungsland) stellen uns auch ihren Erfassungsevent bei der Eingangsbearbeitung zur Information unserer Kunden bereit. Viele (und insbesondere die für den deutschen Export wichtigsten) Postgesellschaften stellen weitere Events zur Verfügung, so z.B. Zollbearbeitung (dies kann übrigens auch zu Laufzeitverzögerungen führen) und schließlich Events für Zustellversuche (bspw. Benachrichtigung, wenn Empfänger nicht angetroffen wurde) und Zustellung (Aushändigung der Sendung).
Sofern uns die Postgesellschaften ihre inländischen Events nicht zur Verfügung stellen, ist es dennoch häufig möglich die Sendung auf der jeweiligen Internetseite der Bestimmungspost zu verfolgen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Homepage bei den Informationen zu einzelnen Ländern.
Briefsendungen ins Ausland können Sie grundsätzlich bis zu einem Höchstgewicht von 2.000 g versenden. Das Höchstmaß beträgt Länge + Breite + Höhe = 900 mm, bei einer maximalen Länge von 600 mm. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Produktinformationen.
In Briefen können nur schriftliche Kommunikation und Dokumente ins Ausland versandt werden
Für den Versand von Waren nutzen Sie unser Produkt Warenpost International.
Mit BRIEF INTERNATIONAL können Sie Dokumente bis zu 2 kg versenden. Dokumente sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen, z.B. Verträge, persönliche Mitteilungen oder Rechnungen. Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten. So gelten zum Beispiel auch folgende Inhalte als Dokumente: Digitale Medien (USB-Speicher, CD und DVD) mit Mitteilungen und Informationen; Broschüren, Kataloge und Flyer.
Sendungen, die beim Versand in das Non-EU-Ausland mit Zollinhaltserklärung mit einem ausgewiesenen Warenwert versehen sind, gelten nicht als Dokumente.
Beim Versand digitaler Medien mit Mitteilungen und Informationen empfehlen wir auf den Sendungen zu vermerken: „Dokument auf CD/Daten- oder USB-Stick“. Bei Dokumenten mit festem Einband empfehlen wir den Vermerk: „Dokument mit fester Umhüllung/Einband“.
Beispiel:
Mr. B. Smith
GPO Box 17788 Q
MELBOURNE VIC 3001
AUSTRALIEN
Wie Sie Ihre Sendungen ins Ausland korrekt adressieren finden Sie auf unserer Sonderseite Brief beschriften ins Ausland oder für alle Frankierarten in der Handlingbroschüre.
Wenn Sie Ihren Brief per Luftpost versenden möchten, ist ein entsprechender Vermerk deutlich handschriftlich oder gedruckt auf der Sendung anzubringen oder, besser noch, der blaue Priorityaufkleber zu verwenden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen auch im Ausland "prioritaire", d.h. auf dem schnellsten Weg befördert werden. Wenn Sie Ihren Brief mit der langsameren Beförderungsart Land- oder Seeweg versenden möchten (nur möglich bei DIALOGPOST INTERNATIONAL und PRESSE INTERNATIONAL), verwenden Sie bitte keinen Priorityaufkleber.
Ja, denn nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen auch im Ausland "prioritaire", d.h. auf dem schnellsten Weg befördert werden. Alternativ können sie die entsprechenden Vermerke "Priority/Prioritaire/Luftpost" auch deutlich lesbar handschriftlich oder gedruckt auf der Sendung anbringen.
Seit dem 1. September 1999 wurden die Länderkürzel in der Empfängeranschrift offiziell abgeschafft. Sie dürfen in der Empfängeranschrift nicht mehr verwendet werden, da dies bei der automatischen Anschriftenerkennung der weltweit unterschiedlichen Ländecodes häufig zu Problemen bei der Briefzustellung geführt hat.
Mehr über Länderkürzel
Die Internetmarke bietet Ihnen eine bequeme Frankiermöglichkeit für alle Postkarten, Standard-, Kompakt-, Groß und Maxibriefe sowie Presse International. Außerdem können Sie die Zusatzleistung Einschreiben International hinzubuchen.
Mit der Freimachungsart wählen Sie die für Ihre Zwecke geeignete Bezahlung Ihrer internationalen Briefsendungen. Grundsätzlich können Sie die folgenden Möglichkeiten nutzen:
Für folgende Produkte ist eine Einlieferungsliste erforderlich:
Die nachstehenden Produkte unterliegen seit dem 01.01.2012 der gesetzlichen Umsatzsteuer für den weltweiten Versand. Die Produkte Presse, M-Beutel und Warenpost International unterliegen nur dann der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Zustellung innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt.
Alle Sendungen werden wie bisher zum Nettobetrag frankiert, auch umsatzsteuerpflichtige Sendungen. Bei umsatzsteuerpflichtigen Sendungen erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer über die Rechnungsstellung.
SEPA verfolgt das Ziel einer Vereinheitlichung der Zahlungsverkehre in Europa auf nationaler sowie internationaler Ebene ab 01.02.2014. Nähere Informationen zu Maßnahmen der Deutschen Post DHL finden Sie unter folgendem Link SEPA-Informationen
Sie können Briefe zum Einzeltarif (Standard, Kompakt, Groß und Maxi) + Einschreiben mit der Zusatzleistung Wertbrief International versenden. Bitte beachten Sie: in Briefen dürfen nur noch Dokumente und keine Waren versandt werden.
Die Sendung darf nur in Höhe des Preises für das von Ihnen gewählte Basisprodukt und des Entgeltes für Einschreiben International (3,50 €) frankiert werden. Das Entgelt für Wert International (je 2,00 € je angefangene 100,00 € Haftung) zahlen Sie erst bei der Einlieferung der Sendung in einer unserer Filialen.
Bitte achten Sie darauf, dass aus der äußeren Erscheinung der Sendung nicht auf deren Wert geschlossen werden kann. Verzichten Sie daher bitte auf eine Versiegelung oder Kennzeichnung der Sendung als Wert (z.B. keine Wertangabe auf dem Umschlag!).
Auch Wertsendungen unterliegen den für den Versand von zollpflichtigen Gegenständen geltenden Zollbestimmungen. Daher gelten die Bestimmungen zur Anbringung einer Zollinhaltserklärung.
Die Zollinhaltserklärung für den Versand mit einem Warenwert über 300 SZR (www.deutschepost.de/brief-international/zoll) legen Sie gefaltet in eine selbstklebende Folientasche (o. ä.) ein und befestigen diese an der Sendung.
Bargeld darf mit keinem internationalen Briefprodukt der Deutschen Post verschickt werden, auch nicht mit der Zusatzleistung Wert International.
Die Wertobergrenze geht aus den Valorenklassen hervor:
Grundsätzlich liegt die Wertobergrenze bei einem tatsächlichen Wert des Sendungsinhalts von 5.000,00 € pro Sendung (Valorenklasse I).
Bestimmte Wertgegenstände dürfen nur mit einem tatsächlichen Wert bis 500,00 € versandt werden (Valorenklasse II), u. a. bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind, s. hierzu die Aufstellung in der Broschüre „Internationaler Briefversand: Wichtige Informationen für Gestaltung und Einlieferung“, die Sie hier herunterladen können.
Für die Sendung wird bei Verlust, Beraubung und Beschädigung auf dem Beförderungsweg gehaftet. Erstattet wird der tatsächlich nachgewiesene unmittelbare Schaden (Wiederbeschaffungs- oder Herstellungskosten; keine Erstattung mittelbarer Kosten, wie z.B. Porto-, Telefon- und Fahrtkosten, Lohn- und Gewinnausfall), maximal bis zum gewählten Haftungsbetrag.
Hinweis: Die Deutsche Post haftet gemäß AGB Brief International Abschnitt 7 Abs. 1 für bedingungsgerecht eingelieferte Sendungen. Daher entfällt die Haftung, wenn Sie einen Gegenstand, der in Valorenklasse II eingeordnet ist, mit einem tatsächlichen Wert über 500,00 € versenden. Das Gleiche gilt generell beim Versand von Bargeld.
Zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist die Erteilung eines Nachforschungsauftrages unter www.deutschepost.de/briefstatus erforderlich. Ersatz wird bei negativem Nachforschungsergebnis geleistet.
Der Versand ist grundsätzlich weltweit möglich. Einzige Ausnahme gilt derzeit für Somalia.
Ja, mit Einschreiben International bzw. Warenpost mit Unterschrift. Weitere Optionen sind: Nachnahme International (nicht in alle Länder), Rückschein International und Eigenhändig International (nicht in alle Länder, teilweise nur in Kombination mit Rückschein).
Anhand der Sendungsnummer auf Ihrer Einlieferungsquittung kann die Sendung unter www.deutschepost.de/briefstatus verfolgt werden.
Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort fällig.
Bitte beachten Sie, dass Güter einem generellen Einfuhrverbot unterliegen können. Sie dürfen nicht gegen Einfuhrbestimmungen (z.B. Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Produktsicherheitsverordnung, Pflanzenbeschau-Verordnung) verstoßen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für den Import von Gütern erhalten Sie auf den Internetseiten des Zolls (www.zoll.de).
Waren, die nicht einfuhrfähig sind, werden vom Zoll beschlagnahmt. Sie können auf Anordnung des Zolls entweder vernichtet oder an den Versender zurückgeschickt werden. Dies gilt auch für Waren, die nicht ausreichend deklariert wurden oder vom Zoll nicht identifiziert werden können. Fordern Sie daher den Versender im Ausland auf, die Ware ordnungsgemäß zu deklarieren.
Bitte beachten Sie, dass Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union von der Deutschen Post DHL zollrechtlich angemeldet werden. So prüfen die Zollbehörden, ob ein Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen vorliegt. Diese Überprüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Tage dauern. Wir bitten Sie, davon abzusehen, während dieser Zeit den Zoll zu kontaktieren.
Wenn der Inhalt Ihrer Sendung für die Einfuhr freigegeben wurde, stellen wir Ihnen die Sendung an die angegebene Empfangsadresse zu. Sollte die Sendung nicht ausreichend deklariert worden sein, oder bestehen Unklarheiten über den Inhalt, wird Ihre Sendung an das der Empfangsadresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente (z.B. die Verkaufsrechnung oder Prüfzertifikate) nachzureichen.
Wird vom Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer oder ein Zollgebühr erhoben, so werden wir diese direkt an den Zoll abführen. Alle Einfuhrabgaben sind von Ihnen bei der Zustellung in bar zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir für die Verauslagung des Abgabebetrags ein Serviceentgelt in Höhe von 6,00 € berechnen.
Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort fällig.
Die Deutsche Post geht dann für ihre Kunden hier in Vorauslage, übernimmt diese Gebühren und zieht sie bei der Zustellung bzw. Ausgabe in der Filiale wieder ein.
Das Serviceentgelt für diese Dienstleistung beträgt 6,00 € inkl. MwSt.
Sendungen aus Nicht-EU Ländern, die Waren enthalten und für die der Zoll Gebühren erhebt. Das können Briefe, Päckchen oder Pakete sein. Die Art des Empfängers (privat oder gewerblich) spielt für die Berechnung der Auslagepauschale keine Rolle.
Die Auslagepauschale wird zusammen mit den gewöhnlichen Zollgebühren (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) entweder im Rahmen der Zustellung oder (bei benachrichtigten Sendungen) in der Filiale vom Empfänger eingezogen.
Ja, wenn ein Kunde eine Nachträgliche Postverzollung beauftragt, wird die Auslagepauschale ebenfalls berechnet, sofern Zollgebühren für die verzollte Sendung anfallen.
Ja, diese wird oft pauschal als „customs fee“ bezeichnet. Weltweit verlangen die meisten Postunternehmen ein derartiges Entgelt für die Verzollung und die Kapitalbereitstellung (Vorauslage) bereits seit Jahren.
In der Regel deutlich teurer als die Auslagepauschale der Deutschen Post. Innerhalb der EU liegt der Betrag vielfach weit über 10,00 €.
Die Auslagepauschale fällt nicht an für:
Am 31.12.2020 endete die Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Damit ist das Vereinigte Königreich ab diesem Termin grundsätzlich kein Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion mehr.
Am 24. Dezember 2020 wurde ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt, das die zukünftigen Handelsbeziehungen regelt. Es tritt am 1. Januar 2021 zunächst vorläufig in Kraft. Die genauen Bestimmungen können Sie im Einzelnen auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien sowie der Europäischen Kommission einsehen. Einen kurzen tabellarischen Überblick finden Sie auch hier (englisch).
Die Produkte der Deutschen Post bleiben für den Brief Export (z.B. Brief Einzeltarife International, Warenpost-, Dialogpost- oder Presse International) unverändert bestehen, Gleiches gilt für die Zusatzleistungen (z.B. Einschreiben International).
Durch den Austritt aus der EU wird Großbritannien zu einem Drittland und fällt dementsprechend bei den relevanten Produkten (Warenpost-, Dialogpost- und Presse International) in die Zone „Welt“.
Weitere Änderungen betreffen die Ausfuhr von Sendungen mit Wareninhalt. Für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich treten die im Abkommen getroffenen Vereinbarungen in Kraft. Auch wenn entsprechend des Abkommens vom 24.12.2020 bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (z.B. durch Ursprungsnachweis / Präferenznachweis auf der Rechnung) keine Zölle erhoben werden, werden trotzdem Zollformalitäten für Warensendungen in das Vereinigten Königreich erforderlich sein. Alle Warensendungen in das Vereinigte Königreich sind im Hinblick auf die Verzollung und Behandlung von Einfuhrabgaben (z.B. Steuern) vorzubereiten. Hierzu zählen aus postalischer Sicht das Aufbringen entsprechender CN Dokumente sowie die elektronische Bereitstellung der entsprechenden Daten über die vorhandenen Schnittstellen.
Informationen zum Brexit im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer finden sich auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de).
Weitere Informationen zum Versand und Empfang Ihrer internationalen warentragenden Sendungen:
Durch einen ungeregelten Austritt ohne Vertrag kann es für Warenversande im Zoll zu Verzögerungen kommen. Die Deutsche Post bemüht sich derzeit gemeinsam mit der Royal Mail um eine vorrangige Bearbeitung von internationalen postalischen Transporten.
Der Versand von Einschreiben mit Rückschein ist in das Vereinigte Königreich seit Anfang 2018 nicht mehr möglich, da der entsprechende Service von Royal Mail auch national nicht mehr angeboten wird.
Informationen gibt es unter:
https://www.gov.uk/goods-sent-from-abroad (englischsprachig)
auch auf der deutschen Zollseite gibt es Informationen zum Warenversand:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html (deutschsprachig)
Vorfrankierte Umschläge und Versandhüllen.
Postkarten austauschen mit zufällig ausgewählten Personen, rund um den Globus.