Nein. Sie können eine Person Ihres Vertrauens* mit der Abholung Ihrer Sendung (einschließlich Einschreiben Eigenhändig) in der Filiale beauftragen. Hierzu füllen Sie entweder die Vollmacht auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte – die unser Zusteller in Ihrem Briefkasten hinterlassen hat – aus oder verwenden die hier vorbereitete Postvollmacht.
Möchten Sie eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg und nicht nur für eine spezielle Sendung mit der Abholung Ihrer benachrichtigten Post beauftragen, fragen Sie in der Filiale nach den Postvollmacht-Karten.
Postvollmacht herunterladen Vollmacht zur Paketabholung