
Gesetzliche Rente
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Hier finden Sie notwendige Anträge, Formulare und Ausfüllhilfen.
Unser Outsourcing-Angebot für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitgeber.
Falls Sie Ihre Rentenzahlung nicht erhalten haben, liegt uns Ihre Lebensbescheinigung wahrscheinlich nicht vor. Bitte lassen Sie uns Ihre Lebensbescheinigung so schnell wie möglich zukommen. Einzelheiten zum vereinfachten Verfahren finden Sie hier.
Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Wichtig! Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung. Sie wird als Zuschlag zu Ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft individuell für jede Rentenempfängerin und jeden Rentenempfänger, ob die Bedingungen für den Grundrenten-Zuschlag erfüllt werden. Sie müssen nichts unternehmen. Sie müssen keinen Antrag stellen.
WICHTIGER HINWEIS! Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern. Weitere Informationen hier.
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann bekommen Sie in einem Bescheid von der Rentenversicherung mitgeteilt, wie hoch der Zuschlag für Sie ausfällt. Der Versand der ersten Bescheide beginnt frühestens im Juli 2021. Der Versand einzelner Bescheide kann bis Ende 2022 dauern.
Die Grundrente wird in jedem Fall rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet:
Wenn Sie Ihren Bescheid vielleicht erst im Dezember 2022 erhalten, dann bekommen Sie alle Beträge des Grundrenten-Zuschlags von Januar 2021 bis Dezember 2022 auf einmal ausbezahlt.
Auskunft zur Grundrente erteilt die Deutsche Rentenversicherung beispielsweise unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 4800 von Montag bis Donnerstag zwischen 7:30 Uhr und 19:30 Uhr oder Freitag zwischen 7:30 Uhr und 15:30 Uhr.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Seit 2005 werden Alterseinkünfte dann versteuert, wenn sie ausgezahlt werden. Deshalb sind bei steigenden Renten immer mehr Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenbezugsmitteilung beantragen, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ hilft. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Inhalte der Rentenbezugsmitteilung sind Angaben zu einer rentenempfangenden Person einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenbetrag und der Bezugszeitraum.
Nach dem erstmaligen Antrag wird Ihnen die Rentenbezugsmitteilung automatisch jährlich zwischen Mitte Januar und Ende Februar des Folgejahres übermittelt.
Die Erstellung einer Rentenbezugsmitteilung können Sie unter Online-Dienste für Versicherte hier bei der Deutschen Rentenversicherung beauftragen.
Weiterführende Informationen:
Sie haben bei einer Bank, Bausparkasse, Fonds-Investmentgesellschaft oder Versicherung einen Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen, bei dem staatliche Fördergelder aus der „Riester-Förderung“ eingerechnet werden, dann steht Ihnen die „Riester-Zulage“ bzw. „Riester-Kinderzulage“ zu.
In der Regel wird bei Abschluss eines Altersvorsorge-Vertrags mit „Riester-Förderung“ durch Sie eine Vollmacht gegenüber dem Anbieter des Altersvorsorge-Vertrags unterzeichnet. Die Vollmacht ermöglicht dem Anbieter einmal im Jahr bei der zuständigen staatlichen Stelle, der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die Ihnen zustehenden Fördergelder (genannt „Zulage“) automatisch und in Ihrem Namen zu beantragen. In diesem Falle werden die Fördergelder direkt Ihrem Altersvorsorgevermögen gut geschrieben und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In den Fällen, in denen Ihrem Anbieter des Altersvorsorge-Vertrags keine Vollmacht zur Beantragung der Fördergelder vorliegt oder Sie für das aktuelle Jahr erstmalig eine Beantragung der Fördergelder durchführen, müssen Sie die Fördergelder mittels Zulage-Antrag beantragen. Dieser Antrag wird Ihnen von Ihrem Anbieter spätestens bis Ende Februar zugesendet.
Das Ausfüllen kann unter Umständen aufwendig sein und kompliziert wirken. Der Renten Service der Deutsche Post AG möchte Sie hierbei unterstützen! Wir haben zu diesem Zweck eine sogenannte online „Ausfüllhilfe“ geschaffen, die Sie „Schritt für Schritt“ durch den Antrag führt.
Haben Sie bereits die Unterlagen für die Beantragung der Riester-Zulage von Ihrem Anbieter des Altersvorsorge-Vertrags vorliegen, dann kommen Sie hier direkt zur online „Ausfüllhilfe“.
Nutzen Sie unser Angebot und senden Sie anschließend den ausgefüllten Antrag an den Anbieter Ihres Altersvorsorge-Vertrags mit „Riester-Förderung“ zurück. So ist sichergestellt, dass Sie Ihren Anspruch auf die Riester-Fördergelder wahren und von der ZfA fristgerecht gewährt bekommen.
Übrigens: Die Beantragung ist sogar rückwirkend für zwei Jahre möglich. Das bedeutet, dass Sie noch bis zum 31.12.2021 die Fördergelder, also die „Riester-Zulage“ (und gegebenenfalls die „Riester-Kinderzulage“), für das Jahr 2019 bei der ZfA beantragen können.
Weitere Informationen zur staatlichen Riester-Förderung finden Sie auf der Internet-Seite der ZfA.
FAQ zur Gesetzlichen Rente
FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte