Gesetzliche Rente

Aktuelle Informationen

Sie haben im Jahr 2025 eine Aufforderung zum Lebensnachweis erhalten und seit Ende November keine Rente mehr bekommen?

Dann hat der Renten Service Ihren Lebensnachweis für 2025 nicht rechtzeitig erhalten.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren zuständigen Versicherungsträger. Dort können Sie die Wiederaufnahme Ihrer Rentenzahlung klären.

Die Kontaktdaten finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Hinweis:

Wenn Sie im Jahr 2026 einen Lebensnachweis einreichen müssen, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen automatisch per Post.

Diese Unterlagen werden zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung versandt. Der Versand beginnt Mitte Juni 2026.

Bitte senden Sie vor diesem Zeitpunkt keinen Lebensnachweis an den Renten Service.

Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Dies hat Ihnen Ihre Krankenkasse schriftlich mitgeteilt.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, bekommen Sie weniger Rente ausgezahlt. Informationen dazu finden Sie auch auf Ihrem Kontoauszug,

Für mehr Informationen zum Zusatzbeitrag fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Überweisungen nach Israel im internationalen Zahlungsverkehr ohne IBAN (International Bank Account Number) sind nicht mehr möglich. Damit der Renten Service die Rente weiterhin auszahlen kann, benötigen wir dringend Ihre IBAN und den BIC (Swift Code) Ihrer Bank. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Zahlungserklärung mit den BIC und IBAN-Daten umgehend bis Ende September 2026 an den Renten Service.

Beispiele:

IBAN: IL62 0108 0000 0009 9999 9991

BIC: LUMIILITXXX

Hinweis: IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.

So gehen Sie bitte vor:

  1. Füllen Sie das Formular "Zahlungserklärung" vollständig aus (Sie müssen Kontoinhaber oder Mitinhaber sein).
  2. Unterschreiben Sie das Formular.
  3. Senden Sie es bitte bis spätestens 30. September 2026 im beiliegenden Rückumschlag an die Deutsche Post AG, Renten Service Leipzig. Rücksendeadresse ist bereits aufgedruckt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gern schreiben oder anrufen.

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

13496 Berlin

Germany

E-Mail: w.ausland@deutschepost.de

Telefonnummer: +49 221 5692 777

 העברות לישראל במסגרת תשלומים בינלאומיים ללא IBAN (מספר חשבון בנק בינלאומי). אינן אפשריות עוד. כדי ששירות הפנסיה יוכל להמשיך לשלם את הקצבה, אנו זקוקים בדחיפות ל-IBAN ול-BIC  (קוד SWIFT) של הבנק שלך. נא לשלוח את הצהרת התשלום המלאה והחתומה קישור להצהרת עם פרטי ה-BIC וה-IBAN בהקדם, עד סוף ספטמבר 2026, לשירות הפנסיה.

:דוגמאות

IL62 0108 0000 0009 9999 9991:IBAN

LUMIILITXXX :BIC

הערה: ניתן למצוא את ה-IBAN וה-BIC בדף חשבון הבנק שלך.

נא לפעול כדלקמן:

  • .1 מלא/י את הטופס „הצהרת תשלום“ במלואו (עליך להיות בעל/ת החשבון או שותף/ה בו).

  • .2 חתום/חתמי על הטופס.

  • .3 נא לשלוח אותו עד לא יאוחר מ-30 בספטמבר 2026 במעטפת ההחזרה המצורפת. אל Deutsche Post AG, שירות הפנסיה לייפציג. כתובת ההחזרה כבר מודפסת על גבי המעטפה.

אם יש לך שאלות נוספות, ניתן לפנות אלינו בכתב או בטלפון.

Deutsche Post AG

סניף שירות הפנסיה

13496 ברלין

גרמניה

 מספר טלפון: +49 221 5692 777

w.ausland@deutschepost.de :דוא"ל

מצור, בברכה

שירות הפנסיה שלך

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") von Ihrem Versicherungsträger.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte in den häufig gestellten Fragen.

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten: