Alle Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, erhalten automatisch einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Die Prüfung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung – ein Antrag ist nicht erforderlich.
Neu ab der Dezember-Rente 2025:
Der Zuschlag wird nicht mehr separat, sondern gemeinsam mit der monatlichen Rentenzahlung überwiesen.
Dadurch erhöht sich Ihr monatlicher Auszahlbetrag um Ihren individuellen Zuschlag.
Das betrifft Sie erstmals:
am 28.11.2025, wenn Sie Ihre Rente vorschüssig erhalten
oder
am 30.12.2025, wenn Sie Ihre Rente nachschüssig erhalten.
Weitere Informationen zum Rentenzuschlag für Ihre Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung.de/Rentenzuschlag