Gesetzliche Rente

Aktuelle Informationen

Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Dies hat Ihnen Ihre Krankenkasse schriftlich mitgeteilt.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, bekommen Sie weniger Rente ausgezahlt. Informationen dazu finden Sie auch auf Ihrem Kontoauszug,

Für mehr Informationen zum Zusatzbeitrag fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sie haben eine Aufforderung zum Lebensnachweis 2025 erhalten und seit Ende November keine Rentenzahlung mehr bekommen?

Wenn Ihre Rentenzahlung Ende November gestoppt wurde, lag uns Ihr Lebensnachweis nicht fristgerecht bis Ende Oktober vor.

So reichen Sie den Lebensnachweis ein:

Bitte senden Sie die von Ihnen unterschriebene und von einer offiziellen Stelle bestätigte Lebensbescheinigung im Original per Post an:

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig

Deutschland

Sobald Ihre Lebensbescheinigung 2025 beim Renten Service in Leipzig eingegangen ist, wird Ihre Rentenzahlung wieder aufgenommen.

Wichtig

  • Lebensbescheinigungen per Fax oder E Mail können wir nicht akzeptieren.
  • Wenn Sie mehrere Renten beziehen, benötigen wir für jede Rente eine eigene Lebensbescheinigung.

Ausführliche Informationen zur Lebensbescheinigung 2025 finden Sie unter:

www.rentenservice.de/LB

Hinweis für rentenberechtigte Personen aus Italien

Bitte senden Sie uns ein aktuelles Certificato di Residenza.

Alle Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, erhalten automatisch einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Die Prüfung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung – ein Antrag ist nicht erforderlich.

Neu ab der Dezember-Rente 2025:

Der Zuschlag wird nicht mehr separat, sondern gemeinsam mit der monatlichen Rentenzahlung überwiesen.

Dadurch erhöht sich Ihr monatlicher Auszahlbetrag um Ihren individuellen Zuschlag.

Das betrifft Sie erstmals:

  •  am 28.11.2025, wenn Sie Ihre Rente vorschüssig erhalten

oder

  •   am 30.12.2025, wenn Sie Ihre Rente nachschüssig erhalten.

Weitere Informationen zum Rentenzuschlag für Ihre Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung.de/Rentenzuschlag
 

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") von Ihrem Versicherungsträger.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte in den häufig gestellten Fragen.

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten: