Gesetzliche Rente

Aktuelle Informationen

Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Dies hat Ihnen Ihre Krankenkasse schriftlich mitgeteilt.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, bekommen Sie weniger Rente ausgezahlt. Informationen dazu finden Sie auch auf Ihrem Kontoauszug,

Für mehr Informationen zum Zusatzbeitrag fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sie haben im Jahr 2025 eine Aufforderung zum Lebensnachweis erhalten und seit Ende November keine Rente mehr bekommen?

Dann hat der Renten Service Ihren Lebensnachweis für 2025 nicht rechtzeitig erhalten.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren zuständigen Versicherungsträger. Dort können Sie die Wiederaufnahme Ihrer Rentenzahlung klären.

Die Kontaktdaten finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Hinweis:

Wenn Sie im Jahr 2026 einen Lebensnachweis einreichen müssen, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen automatisch per Post.

Diese Unterlagen werden zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung versandt. Der Versand beginnt Mitte Juni 2026.

Bitte senden Sie vor diesem Zeitpunkt keinen Lebensnachweis an den Renten Service.

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") von Ihrem Versicherungsträger.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte in den häufig gestellten Fragen.

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten: