Gesetzliche Rente

Aktuelle Informationen

Alle Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, erhalten automatisch einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Die Prüfung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung – ein Antrag ist nicht erforderlich.

Neu ab der Dezember-Rente 2025:

Der Zuschlag wird nicht mehr separat, sondern gemeinsam mit der monatlichen Rentenzahlung überwiesen.

Dadurch erhöht sich Ihr monatlicher Auszahlbetrag um Ihren individuellen Zuschlag.

Das betrifft Sie erstmals:

  •  am 28.11.2025, wenn Sie Ihre Rente vorschüssig erhalten

oder

  •   am 30.12.2025, wenn Sie Ihre Rente nachschüssig erhalten.

Weitere Informationen zum Rentenzuschlag für Ihre Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung.de/Rentenzuschlag
 

Die Frist für den Lebensnachweis 2025 ist am Freitag, 31. Oktober 2025 abgelaufen.

Sollten wir Ihre Rentenzahlung im November anhalten müssen, dann wird die Zahlung erst wieder aufgenommen, wenn uns Ihre Lebensbescheinigung 2025 vorliegt. Das Verfahren zum Digialen Lebensnachweis wurde am  Freitag, 31. Oktober 2025 geschlossen und kann daher nicht mehr genutzt werden, um die Zahlung wieder aufzunehmen.

Senden Sie daher Ihr ausgefülltes, persönlich unterschriebenes und durch eine berechtigte Stelle bestätigtes Formblatt Lebensbescheinigung umgehend per Post an den Rente Service in Leipzig. 

Hinweis: Eingänge per Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert!

Bitte denken Sie daran, dass bei Bezug mehrerer Renten mehrere Lebensbescheinigungen erforderlich sein können.

Ausführliche Informationen zur Lebensbescheinigung 2025 finden Sie unter  www.rentenservice.de/LB

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") von Ihrem Versicherungsträger.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte in den häufig gestellten Fragen.

Ab dem 01. Januar 2025 erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, bekommen Sie weniger Rente ausgezahlt.

Für mehr Informationen zum Zusatzbeitrag fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, oder besuchen Sie die Seite www.deutsche-rentenversicherung.de

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten: