Wenn Sie Anspruch auf eine Deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen, damit die Voraussetzungen für Ihre Rentenzahlung weiterhin gegeben sind.
Hierfür erhalten Sie im Juni oder Juli 2025 per Post die Unterlagen für den Digitalen Lebensnachweis und das Formblatt Lebensbescheinigung zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.
Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
Weitere Informationen rund um den jährlichen Lebensnachweis, sowie Hinweise und FAQs finden Sie auf unseren Internetseiten www.rentenservice.de/DLN oder www.rentenservice.de/LB