Für die Pflegeversicherung werden für Eltern mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren ab April 2025 Beitragsabschläge wirksam.
Hierzu erhalten sie einen Rentenbescheid. Auf der Seite "Berechnung der Rente" ist dieser Sachverhalt dargestellt.
Ein Antrag ist nicht erforderlich!
Wenn Sie bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten haben, obwohl Sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, bitte informieren Sie schriftlich Ihre Deutsche Rentenversicherung.
Hinweis:
Bei Renten, die vor April 2025 begonnen haben, werden die seit dem 1. Juli 2023 zu viel erhoben Beiträge den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern automatisch zurückgezahlt. Ein Antrag ist hierfür auch nicht erforderlich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.