Gesetzliche Rente

Aktuelle Informationen

Sie haben ab Anfang September vom Renten Service eine Erinnerung zur Einreichung Ihres Lebensnachweises erhalten? Dann lag uns Ihr Lebensnachweis 2025 bis einschließlich 15.08.2025 noch nicht vor.

Bereits erledigt?

Wenn Sie die Lebensbescheinigung bereits per Post verschickt oder den Digitalen Lebensnachweis übermittelt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Frist: Bitte reichen Sie Ihren Lebensnachweis bis 17.10.2025 beim Renten Service ein!

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Digitaler Lebensnachweis - online durchführen

Mehr Infos unter www.rentenservice.de/DLN

oder

Lebensbescheinigung - per Brief an den Renten Service schicken

Mehr Infos unter www.rentenservice.de/LB

Hinweis: Wenn Sie mehrere Renten bekommen, können mehrere Lebensnachweise erforderlich sein.

Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2025 angepasst.

Bundesweit werden die Renten in diesem Jahr um 3,74 % steigen.

Die entsprechenden Anpassungsmitteilungen werden ab Mitte Juni 2025 versandt.

Eine Zusammenstellung von Informationen rund um Ihre Rentenanpassungsmitteilung finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Für die Pflegeversicherung werden für Eltern mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren ab April 2025 Beitragsabschläge wirksam.

Hierzu erhalten sie einen Rentenbescheid. Auf der Seite "Berechnung der Rente" ist dieser Sachverhalt dargestellt.

Ein Antrag ist nicht erforderlich!

Wenn Sie bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten haben, obwohl Sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, bitte informieren Sie schriftlich Ihre Deutsche Rentenversicherung.

Hinweis:

Bei Renten, die vor April 2025 begonnen haben, werden die seit dem 1. Juli 2023 zu viel erhoben Beiträge den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern automatisch zurückgezahlt. Ein Antrag ist hierfür auch nicht erforderlich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") von Ihrem Versicherungsträger.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte in den häufig gestellten Fragen.

Ab dem 01. Januar 2025 erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, bekommen Sie weniger Rente ausgezahlt.

Für mehr Informationen zum Zusatzbeitrag fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, oder besuchen Sie die Seite www.deutsche-rentenversicherung.de

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten: