Wurden Sie im Jahr 2024 zur Erbringung eines Lebensnachweises aufgefordert und erhalten seit November 2024 keine Rentenzahlungen, dann ist umgehend der zuständige Leistungsträger zu kontaktieren. Dieser prüft Ihr Anliegen und kann die Wiederaufnahme der Rentenzahlung veranlassen.
Hinweis: Bitte senden Sie keinen Lebensnachweis für das Jahr 2025 ohne Aufforderung an den Renten Service oder den zuständigen Leistungsträger. Die Unterlagen werden im Zeitraum von Juni bis Juli 2025 verschickt.
Wenn Sie Anspruch auf eine Deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie ggf. einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen, damit die Voraussetzungen für Ihre Rentenzahlung weiterhin gegeben sind.
Hierfür erhalten Sie im Juni oder Juli 2025 per Post das Formblatt Lebensbescheinigung und Unterlagen für den digitalen Lebensnachweis zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung. Sie können
- das Formblatt Lebensbescheinigung persönlich unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis Mitte August an den Renten Service schicken. Bitte verwenden Sie dafür den vorgedruckten Rücksendeumschlag
ODER
- den digitalen Lebensnachweis erbringen. Weitere Hinweise und eine Schritt-für-Schritt Anleitungen finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
Achtung: Die Rücksendung der Lebensbescheinigung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
Sollten Sie in einem der nachstehend aufgeführten Länder leben, dann erhalten Sie nicht regelmäßig die Aufforderung für den jährlichen Lebensnachweis: Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
Sollten Sie also eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.