Lebensbescheinigung

Wenn Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenleistung im Ausland leben, erhalten Sie grundsätzlich jährlich das Formular für die Lebensbescheinigung mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.

Diese werden im Zeitraum Juni/Juli 2024 maschinell erstellt und versandt.

Ab dem Jahr 2024 wird zusätzlich weltweit der Digitalen Lebensnachweis angeboten. Wenn dieser erfolgreich erbracht wurde, müssen Sie das Formblatt zur Lebensbescheinigung nicht mehr zusätzlich postalisch einreichen! Alle benötigten Unterlagen (auch das Schreiben zum Digitalen Lebensnachweis) liegen Ihrer Rentenanpassungsmitteilung bei. 

Hinweise:

  • Wenn Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenleistung in Deutschland leben und ein Bankkonto im Ausland haben, erhalten Sie ab dem Jahr 2024 jährlich das Formblatt für die Lebensbescheinigung bzw. das Angebot zum Digitalen Lebensnachweis mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung.
  • Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
  • Bitte melden Sie einen Sterbefall umgehend - warten Sie nicht auf den Versand der Lebensbescheinigung. Weitere Details finden Sie unter Frage 10 in den FAQs

Ausführliche Hinweise, Fragen und Antworten sowie das passende Formblatt in Ihrer Sprache finden Sie in den folgenden Kapiteln.

Formblatt Lebensbescheinigung

Hier finden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung 2024 in allen verfügbaren Sprachen

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Hinweise zur Lebensbescheinigung

Hier finden Sie ausführliche Hinweise zur Lebensbescheinigung 2024 in allen verfügbaren Sprachen.

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Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lebensbescheinigung.

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