Die Frist für den Lebensnachweis 2025 ist am Freitag, 31. Oktober 2025 abgelaufen.
Sollten wir Ihre Rentenzahlung im November anhalten müssen, dann wird die Zahlung erst wieder aufgenommen, wenn uns Ihre Lebensbescheinigung 2025 vorliegt. Das Verfahren zum Digialen Lebensnachweis wurde am Freitag, 31. Oktober 2025 geschlossen und kann daher nicht mehr genutzt werden, um die Zahlung wieder aufzunehmen.
Senden Sie daher Ihr ausgefülltes, persönlich unterschriebenes und durch eine berechtigte Stelle bestätigtes Formblatt Lebensbescheinigung umgehend per Post an den Rente Service in Leipzig.
Hinweis: Eingänge per Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert!
Bitte denken Sie daran, dass bei Bezug mehrerer Renten mehrere Lebensbescheinigungen erforderlich sein können.