Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
Fragen & Antworten zur Lebensbescheinigung 2025
2. Welche Stellen sind zur Bescheinigung im Teil B berechtigt?
Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung berechtigt
- alle Behörden; zum Beispiel: Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter)
- Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
- Geldinstitute
- Krankenkassen
- Krankenhäuser
- Notare
- Pfarrämter
- Polikliniken
- Rabbinate
- Rentenversicherungsträger
- Rotes Kreuz
länderspezifische Stellen:
- Argentinien: Associacion Filantropica Israelita (AFI), Associacion Mutal Israelita de Argentina (AMIA), Deutsche Wohltätigkeitsgemeinschaft (DWG)
- Dänemark: Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN)
- Großbritannien: Ärzte, Association of Jewish Refugees (AJR), Landesgruppe der Seliger-Gemeinde, German YMCA, German Welfare Council
- Israel: Vereinigung der Israelis mitteleuropäischer Herkunft (Irgun-Jeckes)
- Kanada: Sozialer Dienst des italienischen Handwerks (E.P.A.S.A.)
- Paraguay: Freiwilliges Deutsches Sozialwerk (FDS)
- Peru: deutsch-peruanischer Hilfsverein, Herr Andreas Mossier
- USA: German Society of the City of New York
3. Wohin muss ich das Formblatt der Lebensbescheinigung schicken?
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung eigenhändig unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 15.08.2025 zurück an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Alternativ können Sie schnell und sicher den Digitalen Lebensnachweis erbringen - die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
WICHTIG! Einreichungen per E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert!
4. Ich habe meine Anpassungsmitteilung zusammen mit der Aufforderung, einen Lebensnachweis zu erbringen, erst nach dem 04. August erhalten. Bis wann kann ich den Lebensnachweis noch erbringen?
Wenn Sie bisher noch keinen Lebensnachweis 2025 erbracht haben - weder mit dem Formblatt Lebensbescheinigung noch mit dem Digitalen Lebensnachweis - dann können Sie dies noch bis zum 17. Oktober 2025 nachholen.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
5. Kann ich meine Lebensbescheinigung per Fax oder E-Mail schicken?
Nein, Einreichungen per E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert!
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung eigenhändig unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 15.08.2025 zurück an den Renten Service. Nutzen Sie dafür den beiliegenden Rücksendeumschlag in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung (Rücksendeadresse ist bereits aufgedruckt).
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Alternativ können Sie schnell und sicher den Digitalen Lebensnachweis erbringen - die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2025 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
6. Ich habe keine Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis mit der Rentenanpassungsmitteilung erhalten - was nun?
Mit zahlreichen Ländern sind wir technisch so vernetzt, dass wir auf den jährlichen Lebensnachweis verzichten können.
Wenn Sie Ihre Rentenanpassungsmitteilung ohne Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis erhalten, müssen Sie in diesem Jahr nichts weiter unternehmen.
7. Ich bin nicht in der Lage die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen und/ oder zu unterschreiben - was nun?
Wenn Sie als rentenberechtigte Person aufgrund einer Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen
- eine entsprechende Bestätigung muss im Teil C1 der Lebensbescheinigung erfolgen
Wenn die Sie als rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, persönlich bei einer berechtigten Stelle vorstellig zu werden
- eine entsprechende Bestätigung muss im Teil C1 der Lebensbescheinigung erfolgen und
- im Teil C2 wird die Person aufgenommen, die vertretend bei der berechtigten Stelle vorgesprochen hat
8. Die rentenberechtigte Person ist zwischenzeitlich verstorben. Was muss ich tun?
Es tut uns sehr leid, dass Sie den Verlust einer geliebten Person betrauern müssen. Wir möchten Ihren Aufwand so gering wie möglich halten.
Wenn Sie oder das Bestattungsunternehmen uns bereits über den Tod der rentenberechtigen Person informiert haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Mitteilung hat sich mit dem Versand der Aufforderungen zum jährlichen Lebensnachweis überschnitten.
Falls Sie sich noch nicht bei uns gemeldet haben, füllen Sie bitte die "Änderungsanzeige weltweit" aus. Das Formular finden Sie unter Formulare zum Ausdrucken
Senden Sie die Änderungsanzeige bitte an:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Deutschland
Das Formular finden Sie hier: Änderungsanzeige
Alternativ füllen Sie bitte den Teil C3 auf dem Formblatt Lebensbescheinigung aus und schicken dies mit einer Kopie der Sterbeurkunde zurück.
9. Warum bekommt der Renten Service meine ausgefüllte Lebensbescheinigung?
Der Renten Service der Deutschen Post prüft für Ihren Leistungsträger die Zahlungsvoraussetzungen (gemäß § 119 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch).
10. Was kann ich tun, wenn die berechtigte Stelle in meinem Land das Formblatt zur Lebensbescheinigung nicht bestätigen will?
Es kann vereinzelt vorkommen, dass sich berechtigte Stellen weigern das vom Renten Service zugesandte Formblatt zur Lebensbescheinigung zu bestätigen. Dies liegt in den meisten Fällen daran, dass es nicht in der landesspezifischen Behördensprache verfasst wurde. In dem Fall können Sie sich das Formblatt zusätzlich in der geforderten landesspezifischen Behördensprache herunterladen (27 Sprachen vorhanden) und zusätzlich mit dem durch den Renten Service zugesandten Formblatt vorlegen.
Hier geht es zur Übersicht aller verfügbaren Formblätter: https://www.rentenservice.de/LB/Formblatt
11. Die Post aus Deutschland erhalte ich erst nach Wochen und Monaten – was nun?
Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzzugang für den Digitalen Lebensnachweis über unser Bestellformular anzufordern.
Für die Bestellung benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse, an die der Ersatzzugang übermittelt werden kann. Sobald Sie die Zugangsdaten erhalten haben, können Sie den Identifikationsprozess beginnen.
Alternativ können Sie das Formblatt Lebensbescheinigung verwenden. Dazu finden Sie hier das Formblatt Lebensbescheinigung 2025: https://www.rentenservice.de/LB/Formblatt
12. Was passiert, wenn ich meine Lebensbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig zurücksende?
Erfolgt bis zum 17. Oktober 2025 keine Reaktion auf unser Erinnerungsschreiben, werden Sie zu Ende November keine Rentenzahlungen mehr erhalten, bis Sie Ihre Lebensbescheinigung eingereicht haben.
Reichen Sie uns Ihre Lebensbescheinigung zeitnah nach, kann Ihre Zahlung kurzfristig wieder aufgenommen werden und alle ausstehenden Beträge werden Ihnen überwiesen.
Andernfalls gibt der Renten Service den Zahlauftrag zu Ende Aprile zu Ihrer Rente an Ihren Rentenversicherungsträger zurück. Für eine gegebenenfalls erforderliche Wiederaufnahme der Zahlung müssen Sie Sich danach an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Auf Ihrem Rentenbescheid bzw. Ihrer Rentenanpassung finden Sie die Anschrift des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers.