Fragen & Antworten zur Lebensbescheinigung 2023
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lebensbescheinigung.
- 1. Was ist eine Lebensbescheinigung?
-
Wenn Sie Anspruch auf eine Deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen, damit die Voraussetzungen für Ihre Rentenzahlung weiterhin gegeben sind.
Hierfür erhalten Sie im Juni oder Juli per Post das Formblatt Lebensbescheinigung zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung. Sie müssen das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis Mitte August an den Renten Service schicken. Bitte verwenden Sie dafür den vorgedruckten Rücksendeumschlag.
Das Formblatt Lebensbescheinigung besteht aus 2 Teilen:
- Im Teil A finden Sie Ihre persönlichen Daten. Sind diese nicht mehr zutreffend, können Sie uns die Änderungen im dafür vorgesehenen Feld mitteilen.
- Im Teil B erfolgt die Bescheinigung durch eine zugelassene Stelle. Diese stellt den Nachweis dar, dass Sie die Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer deutschen Rente erfüllen.
Sollten Sie in einem der aufgeführten Länder leben, dann erhalten Sie nicht regelmäßig die Aufforderung für den jährlichen Lebensnachweis: Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
Sollten Sie also eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
- 2. Warum bekommt der Renten Service meine ausgefüllte Lebensbescheinigung?
-
Der Renten Service der Deutschen Post prüft für Ihren Leistungsträger die Zahlungsvoraussetzungen für rentenberechtigte Personen wohnhaft im Ausland (gemäß § 119 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch).
Sie müssen das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis Mitte August an den Renten Service schicken.
- 3. Wann bekomme ich das Formblatt Lebensbescheinigung zugeschickt?
-
Sie erhalten im Juni oder Juli per Post das Formblatt Lebensbescheinigung zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung. Sie müssen das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis Mitte August an den Renten Service schicken. Bitte verwenden Sie dafür den vorgedruckten Rücksendeumschlag.
Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie uns keine unterschriebenen und bestätigten Lebensbescheinigungen vor Erhalt Ihrer Rentenanpassungsmitteilung 2023!
- 4. Wohin muss ich das Formblatt der Lebensbescheinigung schicken?
-
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis Mitte August zurück an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 LeipzigE-Mail- oder Fax-Versand sind ab 2023 nicht mehr möglich!
- 5. Kann ich meine Lebensbescheinigung per Fax oder E-Mail schicken?
-
Nein, E-Mail- oder Fax-Versand sind ab 2023 nicht mehr möglich!
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 18.08.2023 zurück an den Renten Service. Nutzen Sie dafür den beiliegenden Rücksendeumschlag in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung (Rücksendeadresse ist bereits aufgedruckt).
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
- 6. Ich habe bisher kein Formblatt Lebensbescheinigung erhalten - was nun?
-
Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
Sollten Sie weder eine Rentenanpassungsmitteilung noch das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger, ob eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr für Sie erforderlich ist.
Sollten Sie eine Lebensbescheinigung erbringen müssen, finden Sie hier das Formblatt Lebensbescheinigung 2023.
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung 2023 unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis spätestens 13.10.2023 an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
- 7. Zu mir kommt die Post nicht - wie erhalte ich das Formblatt der Lebensbescheinigung?
-
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger (bei mehreren Rentenzahlungen können es auch mehrere Versicherungsträger sein, bei denen Sie sich individuell erkundigen müssen), ob eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr für Sie erforderlich ist.
Sollten Sie eine Lebensbescheinigung erbringen müssen, finden Sie hier das Formblatt Lebensbescheinigung 2023.Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung 2023 unterschrieben, durch eine zugelassene Stelle bestätigt und im Original per Brief bis Mitte August zurück an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 LeipzigHinweis: Wenn notwendig, können sie bei ausbleibendem Postverkehr die unterschriebene und bestätigte Lebensbescheinigung auch in Ihrer deutschen Auslandsvertretung abgeben.
- 8. Ich habe meine Rentenanpassungsmitteilung ohne Formblatt der Lebensbescheinigung erhalten - was nun?
-
Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.
- 9. Was passiert, wenn ich meine Lebensbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig zurücksende?
-
Trifft Ihre Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig im August beim Renten Service ein, werden wir Sie im September freundlich an die Rücksendung erinnern.
Erfolgt bis Mitte Oktober keine Reaktion auf unser Erinnerungsschreiben, werden Sie Ende November keine Rentenzahlungen mehr erhalten, bis Sie Ihre Lebensbescheinigung eingereicht haben.
Reichen Sie uns Ihre Lebensbescheinigung zeitnah nach, kann Ihre Zahlung kurzfristig wieder aufgenommen werden und sie erhalten alle ausstehenden Beträge erstattet.
Andernfalls gibt der Renten Service den Zahlauftrag zu Ihrer Rente an Ihren Rentenversicherungsträger zurück. Für eine gegebenenfalls erforderliche Wiederaufnahme der Zahlung müssen Sie Sich danach an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Auf Ihrem Rentenbescheid bzw. Ihrer Rentenanpassung finden Sie die Anschrift des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers.
- 10. Ich bin nicht in der Lage die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen und/ oder zu unterschreiben - was nun?
-
- Wenn Sie als rentenberechtigte Person aufgrund einer Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, muss eine entsprechende Bescheinigung mit der Lebensbescheinigung vorgelegt werden.
- Wenn die Sie als rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.
- 11. Wie kann ich den Tod der rentenberechtigten Person mitteilen?
-
Bitte senden Sie schnellstmöglich das Sterbedatum an den Renten Service. Sofern es Ihnen möglich ist, benutzen Sie bitte die Änderungsmitteilung des Renten Service.
- 12. Welche Stellen sind zur Bescheinigung zugelassen?
-
Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung zugelassen
- alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter), Rentenversicherungsträger, Krankenkassen
- Geldinstitute
- Pfarrämter, Rabbinate
- Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Polikliniken
- Notare
- deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
länderspezifische Stellen:
- Argentinien: Associacion Filantropica Israelita (AFI), Associacion Mutal Israelita de Argentina (AMIA), Deutsche Wohltätigkeitsgemeinschaft (DWG)
- Australien: Istituto Nazionale Assistenza Sociale (INAS)
- Dänemark: Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN)
- Großbritannien: Ärzte, Association of Jewish Refugees (AJR), Landesgruppe der Seliger-Gemeinde, German YMCA, German Welfare Council
- Israel: Vereinigung der Israelis mitteleuropäischer Herkunft (Irgun-Jeckes)
- Kanada: Sozialer Dienst des italienischen Handwerks (E.P.A.S.A.)
- Paraguay: Freiwilliges Deutsches Sozialwerk (FDS)
- Peru: deutsch-peruanischer Hilfsverein, Herr Andreas Mossier
- USA: German Society of the City of New York
- 13. Ich habe meinen Lebensnachweis bereits nach Deutschland verschickt und dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten - was nun?
-
Sollten Sie eine Erinnerung zur Einsendung der Lebensbescheinigung erhalten, dann lag uns Ihre Lebensbescheinigung 2023 nicht pünktlich am 18. August 2023 vor. Eine längere Postlaufzeit kann der Grund hierfür sein.
- Haben Sie die Lebensbescheinigung 2023 bereits im Original per Post geschickt, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
- Andernfalls schicken Sie bitte Ihre Lebensbescheinigung 2023 bis spätestens zum 13.10.2023 an Deutsche Post AG, NL Renten Service, 04078 Leipzig.