Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lebensbescheinigung.
Fragen & Antworten zur Lebensbescheinigung 2024
Es können folgende Gründe vorliegen, warum Sie ein Erinnerungsschreiben vom Renten Service erhalten haben:
- Aufgrund von längeren Postwegen ist Ihr Formblatt zur Lebensbescheinigung 2024 nicht bis zum Freitag, 16. August 2024 beim Renten Service gewesen
- Wenn Sie Ihren Digitalen Lebensnachweis nach Freitag, 16. August 2024 durchgeführt haben, kann es zu einer Überschneidung zwischen Versand des Erinnerungsschreibens und der Übertragung der Ergebnisdaten von POSTIDENT zum Renten Service gekommen sein.
- Sie haben die Identifikation bei POSTIDENT noch nicht final abgeschlossen und dem Renten Service liegt keine Ergebnisdatei vor.
Bitte überprüfen Sie den Status in der POSTIDENT App. - Sie müssen für mehr als eine Rente einen Lebensnachweis erbringen. In diesem Fall haben Sie für jede Rente ein Formblatt Lebensbescheinigung und ein Schreiben zum Digitalen Lebensnacheis erhalten.
Wenn Sie das Schreiben Digitaler Lebensnachweis 2024 in Ihren Unterlagen aufbewahrt haben, nutzen Sie den aufgedruckten QR-Code und starten Sie das digitale Verfahren.
Alternativ können Sie einen Ersatzzugang über unser Bestellformular anzufordern.
Hier klicken
Oder Sie nutzen das Formblatt Lebensbescheinigung. - Sie haben versehentlich den persönlichen QR-Code einer anderen rentenberechtigten Person benutzt. Der Renten Service kann die Verwechslung nicht nachträglich korrigieren und die Ergebnisdateien auch nicht korrekt zuordnen.
In diesem Fall liegt uns kein Lebensnachweis von Ihnen vor und Sie erhalten ein Erinnerungsschreiben. Die andere Person erhält ein Korrekturschreiben.
Wenn Sie das Schreiben Digitaler Lebensnachweis 2024 in Ihren Unterlagen aufbewahrt haben, nutzen Sie den aufgedruckten
QR-Code und starten Sie das digitale Verfahren.
Alternativ können Sie einen Ersatzzugang über unser Bestellformular anzufordern.
Für die Bestellung benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse, an die der Ersatzzugang übermittelt werden kann. Sobald Sie die Zugangsdaten erhalten haben, können Sie den Identifikationsprozess beginnen.
Oder Sie nutzen das Formblatt Lebensbescheinigung.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung berechtigt
- alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter)
- deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate)
- Geldinstitute
- Krankenhäuser
- Krankenkassen
- Notare
- Pfarrämter, Rabbinate
- Polikliniken
- Rentenversicherungsträger
- Rotes Kreuz
länderspezifische Stellen:
- Argentinien: Associacion Filantropica Israelita (AFI), Associacion Mutal Israelita de Argentina (AMIA), Deutsche Wohltätigkeitsgemeinschaft (DWG)
- Dänemark: Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN)
- Großbritannien: Ärzte, Association of Jewish Refugees (AJR), Landesgruppe der Seliger-Gemeinde, German YMCA, German Welfare Council
- Israel: Vereinigung der Israelis mitteleuropäischer Herkunft (Irgun-Jeckes)
- Kanada: Sozialer Dienst des italienischen Handwerks (E.P.A.S.A.)
- Paraguay: Freiwilliges Deutsches Sozialwerk (FDS)
- Peru: deutsch-peruanischer Hilfsverein, Herr Andreas Mossier
- USA: German Society of the City of New York
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine berechtigteStelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 18.10.2024 zurück an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Alternativ können Sie schnell und sicher den Digitalen Lebensnachweis erbringen - die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
WICHTIG! Einreichungen per E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert!
Wenn Sie bisher noch keinen Lebensnachweis 2024 erbracht haben - weder mit dem Formblatt Lebensbescheinigung noch mit dem Digitalen Lebensnachweis - dann können Sie den Identifikationsprozess bei POSTIDENT noch bis zum 18. Oktober 2024 durchführen.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
Alternativ schicken Sie das Formblatt Lebensbescheinigung bis zum 18. Oktober 2024 an den Renten Service.
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Nein, Einreichungen per E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert!
Bitte senden Sie das Formblatt Lebensbescheinigung unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 18.10.2024 zurück an den Renten Service. Nutzen Sie dafür den beiliegenden Rücksendeumschlag in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung (Rücksendeadresse ist bereits aufgedruckt).
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Alternativ können Sie schnell und sicher den Digitalen Lebensnachweis erbringen - die Rücksendung des ausgefüllten Formblatts Lebensbescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzzugang für den Digitalen Lebensnachweis über unser Bestellformular anzufordern.
Für die Bestellung benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse, an die der Ersatzzugang übermittelt werden kann. Sobald Sie die Zugangsdaten erhalten haben, können Sie den Identifikationsprozess beginnen.
Alternativ können Sie das Formblatt Lebensbescheinigung verwenden. Dazu finden Sie hier das Formblatt Lebensbescheinigung 2024.
Mit zahlreichen Ländern sind wir technisch so vernetzt, dass wir auf den jährlichen Lebensnachweis verzichten können.
Wenn Sie Ihre Rentenanpassungsmitteilung ohne Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis erhalten, müssen Sie in diesem Jahr nichts weiter unternehmen.
Erfolgt bis zum 18. Oktober keine Reaktion auf unser Erinnerungsschreiben, werden Sie Ende November keine Rentenzahlungen mehr erhalten, bis Sie Ihre Lebensbescheinigung eingereicht haben.
Reichen Sie uns Ihre Lebensbescheinigung zeitnah nach, kann Ihre Zahlung kurzfristig wieder aufgenommen werden und sie erhalten alle ausstehenden Beträge erstattet.
Andernfalls gibt der Renten Service den Zahlauftrag zu Ihrer Rente an Ihren Rentenversicherungsträger zurück. Für eine gegebenenfalls erforderliche Wiederaufnahme der Zahlung müssen Sie Sich danach an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Auf Ihrem Rentenbescheid bzw. Ihrer Rentenanpassung finden Sie die Anschrift des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Wenn Sie als rentenberechtigte Person aufgrund einer Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen
- eine entsprechende Bestätigung muss im Teil C1 der Lebensbescheinigung erfolgen
Wenn die Sie als rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, persönlich bei einer berechtigten Stelle vorstellig zu werden
- eine entsprechende Bestätigung muss im Teil C1 der Lebensbescheinigung erfolgen und
- im Teil C2 wird die Person aufgenommen, die vertretend bei der berechtigten Stelle vorgesprochen hat
Es tut uns leid, dass Sie den Tod einer geliebten Person zu betrauern haben und wir möchten Ihnen nicht mehr Aufwand bereiten als erforderlich.
Sollten Sie oder das Bestattungsunternehmen uns bereits über den Tod der rentenberechtigten Person benachrichtigt haben, dann haben sich Ihre Mitteilung und der Versand der Anpassungsmitteilung inklusive Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis überschnitten. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
Andernfalls nutzen Sie bitte die "Änderungsanzeige Lebensnachweis" und senden diese ausgefüllt an:
Für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland wohnen
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
Für Rentnerinnen und Rentner, die nicht in Deutschland wohnen
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Das Formular finden Sie hier Änderungsanzeige
Alternativ füllen Sie bitte den Teil C3 auf dem Formblatt Lebensbescheinigung aus und schicken dies mit einer Kopie der Sterbeurkunde zurück.
Der Renten Service der Deutschen Post prüft für Ihren Leistungsträger die Zahlungsvoraussetzungen (gemäß § 119 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch).