Freiwillige Altersversorgung

Aktuelle Informationen

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") von Ihrem Versicherungsträger.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten

Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie unseren Service Häufig gestellte Fragen.

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten

Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte März und Anfang April mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten besuchen Sie bitte den FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte

Informationen zur Betriebsrente

Sie beziehen oder Sie werden in Kürze Betriebsrente der Deutsche Post AG oder einer unserer Kunden beziehen, dann finden Sie hier zum Beispiel Formulare zum Download, Kontaktmöglichkeiten oder Online-Hilfen.

Bitte wählen Sie zunächst das Unternehmen, bei dem Sie einen Anspruch auf Betriebsrente haben: