POSTIDENT durch Postfiliale
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt.
POSTIDENT durch Videochat:
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden sein und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
Als zulässiges Ausweisdokument für die Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion gelten der neue deutsche Personalausweis, ein deutscher elektronischer Aufenthaltstitel sowie die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR mit freigeschalteter eID-Funktion. Bei der Identifikation über Desktop sind ein ausweisfähiges Kartenlesegerät und die AusweisApp2 erforderlich. Bei der Legitimation über Android- oder iOS-Smartphone (mit aktiviertem NFC) wird die POSTIDENT App benötigt. In beiden Fällen – über Desktop oder Smartphone – muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert und die persönliche 6-stellige PIN bekannt sein.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie hier.
POSTIDENT durch AutoID
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die für den Identifizierungsanlass erforderlichen Angaben vorhanden und lesbar sein. Als zulässige Ausweisdokumente in dem Verfahren AutoID gelten gültige Personalausweise und Reisepässe für die Länder Deutschland, Bosnien und Herzegowina, Italien, Kosovo, Kroatien, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine und Ungarn, sowie Reisepässe der Länder Albanien, Bulgarien, Griechenland und Rumänien sowie deutsche Aufenthaltstitel (sofern eine Ausweisersatzfunktion gegeben ist). Voraussetzung ist, dass diese Dokumente ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden.
Falls das Ausweisdokument nicht bei POSTIDENT durch AutoID akzeptiert wird, wird dem Privatkunden über das POSTIDENT Portal ein alternatives Verfahren angeboten.
POSTIDENT Zustellung
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können.