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Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Identifizierungsverfahren und POSTIDENT Portal sowie der Datenübermittlung erhalten Sie strukturiert auf dieser Seite. Klicken Sie sich durch die Fragen, um Einzelheiten zu unseren Services zu erhalten.
Ja, als Auftraggeber legen Sie im Vertrag die Speicherdauer der Identifizierungsdaten für POSTIDENT durch Videochat, POSTIDENT durch Foto und POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion fest. Sie beträgt maximal 3 Monate.
Datenschutz hat höchste Priorität, deshalb schließt die DP AG als Auftragsdatenverarbeiter im Rahmen der Zusatzservices POSTIDENT mit Ihnen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ab, der direkt im Vertrag POSTIDENT Zusatzservices als Anlage enthalten ist.
POSTIDENT durch Videochat, POSTIDENT durch Foto, POSTIDENT durch Postfiliale und POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
Es erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. In den Rechnungen werden die Grundleistungen, die Rücksendeentgelte und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen.
POSTIDENT durch Postfiliale
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt.
POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
Als zulässiges Ausweisdokument für die Teilnahme am Identifizierungsverfahren durch den neuen Personalausweis gelten nur der neue Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein deutscher elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion, der als Ausweisersatz gekennzeichnet ist. Beim elektronischen Aufenthaltstitel muss das Ausstellungsdatum jedoch nach dem 01.03.2013 liegen, da die älteren Dokumente aufgrund eines Produktionsfehlers nicht alle Pflichtangaben enthalten. Bei der Identifikation über Desktop sind ein ausweisfähiges Kartenlesegerät und die AusweisApp2 erforderlich. Bei der Legitimation über Android-Smartphone (mit aktiviertem NFC) wird die POSTIDENT App benötigt. In beiden Fällen – über Desktop oder Smartphone – muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert und die persönliche 6-stellige PIN (Erhalt beim Bürgeramt) bekannt sein.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie hier.
POSTIDENT durch Videochat:
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden sein und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
POSTIDENT durch Foto:
Als zulässige Dokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten, sowie Reisepässe und Führerscheine, soweit diese Dokumente optische Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Sollte die Identifizierung einer Person bei POSTIDENT durch Videochat aufgrund technischer Probleme oder anderer Umstände nicht durchführbar sein, erhält die zu identifizierende Person eine E-Mail in der sie angewiesen wird, das Verfahren POSTIDENT durch Videochat zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen oder ein anderes POSTIDENT Verfahren zur Identifizierung zu wählen (durch Postfiliale, durch neuen Personalausweis).
Sollte die Identifizierung einer Person bei POSTIDENT durch Foto aufgrund technischer Probleme oder anderer Umstände nicht durchführbar sein, erhält die zu identifizierende Person eine E-Mail in der sie angewiesen wird, das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.
Für die Überprüfung von Führerscheinen steht derzeit kein weiteres POSTIDENT Verfahren zur Verfügung. In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber, dem Nutzer ein zusätzliches Identifizierungsverfahren anzubieten.
Sollten wider Erwarten fehlerhafte Identifikationsdaten vorliegen, bitten wir Sie entsprechend der AGBs Beanstandungen einzureichen.
Danach zeigen Sie bitte jede beanstandete Identifizierung jeweils einzeln in einer E-Mail wie folgt an:
Format der Mangelmeldung bei der digitalen Ergebnisbereitstellung:
Nachrichteninhalt jeweils auf einer eigenen Zeile:
Bei POSTIDENT durch Postfiliale:
Die zu identifizierende Person erhält einen POSTIDENT Coupon, welcher als Aufforderung gilt, sich in einer Filiale der Deutschen Post identifizieren zu lassen. Sobald die Identifizierung abgeschlossen ist, stehen Ihnen als Auftragsgeber die Ergebnisse der Identifikation digital zur Verfügung. Jedoch haben weder Sie noch die Deutsche Post Einfluss darauf, wann die zu identifizierende Person mit dem POSTIDENT Coupon in die Filiale kommt, um sich identifizieren zu lassen.
Die Ergebnisse werden Ihnen zeitnah nach Abschluss der Identifikation in der Filiale digital u.a. im Auskunftsportal zur Verfügung gestellt.
Bei POSTIDENT durch Videochat:
Die Identifizierung einer Person durch Videochat dauert ca. 5 Minuten.
Bei POSTIDENT durch Foto:
Die Erstellung der Bildaufnahmen durch den Nutzer nimmt nur wenige Augenblicke in Anspruch. Die Identifizierung durch den Call-Center Agenten dauert je nach Anzahl der zu überprüfenden Dokumente zwischen 2 und 5 Minuten.
Bei POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
Die Identifizierungsdaten können in dem vertraglich vereinbarten Turnus über das Auskunftsportal oder die automatische Schnittstelle nach der Identifizierung durch Sie als Auftraggeber heruntergeladen werden.
Die Identifizierungsdaten können in dem vertraglich vereinbarten Turnus über die automatische Schnittstelle nach der Identifizierung durch Sie als Auftraggeber heruntergeladen werden.
Bislang wird POSTIDENT ausschließlich in Deutschland angeboten. Aber auch ausländische Unternehmen und Institutionen können POSTIDENT für Identifizierungen im deutschen Markt nutzen. Identifizierungen durch POSTIDENT im Ausland sind allerdings nicht möglich.
Bei den digitalen Identifizierungsverfahren, wie POSTIDENT durch Videochat, POSTIDENT durch Foto und POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion, können sich Personen aus dem Ausland orts- und zeitunabhängig identifizieren, wenn die für die Identifizierung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
POSTIDENT durch Postfiliale ohne digitale Anbindung:
Bei der Produktvariante POSTIDENT durch Postfiliale können die für die Identifizierung notwendigen Auftraggeberdaten dem sogenannten POSTIDENT Coupon entnommen werden. Der POSTIDENT Coupon ist durch Sie als Auftraggeber zu erstellen und der zu identifizierenden Person zu übergeben. Entweder stellen Sie den POSTIDENT Coupon als Download auf Ihrer Website zur Verfügung oder senden ihn auf postalischem Weg der zu identifizierenden Person.
POSTIDENT durch Postfiliale mit digitaler Anbindung:
Wenn Sie digital an das POSTIDENT Portal angebunden sind, werden Ihre Kunden für den Identifizierungsprozess von Ihrer Website auf das POSTIDENT Portal geleitet. Hier wird Ihrem Kunden der POSTIDENT Coupon zum Download in Form eines PDF-Dokuments angeboten.
Alternativ steht Ihnen eine digitale Anbindung zur Verfügung, ohne Ihre Kunden auf das POSTIDENT Portal zu leiten. Nach der digitalen Anbindung können Sie eigenständig individualisierte POSTIDENT Coupons generieren, um eindeutige Vorgänge zu erzeugen.
Die Deutsche Post arbeitet fortlaufend an der Erhöhung der Sicherheit des Verfahrens, um dem Missbrauch durch Ausweisfälschungen, insbesondere der Kontonutzung unter falschen Identitäten, vorzubeugen. Hierbei werden auch die Vorgaben des Gesetzgebers zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt.
Endkunden können im POSTIDENT Portal zwischen den Onlineverfahren und der Identifizierung in der Postfiliale wählen:
Nein, Sie können sich die Daten aller Verfahren, einschließlich der Onlineverfahren, immer nur in gleichen Zeitabständen und zur gleichen Uhrzeit liefern lassen. Möchten Sie jedoch bei Beauftragung der Onlineverfahren den Zyklus ändern, so ist das möglich. Dies gilt dann aber für alle Datenlieferungen.
Kanäle der elektronischen Datenbereitstellung
Bei der elektronischen Datenbereitstellung haben Sie 3 Optionen, über welchen Kanal/Kanäle Ihnen die Daten bereitgestellt werden sollen:
Zugriff auf die Identifizierungsdaten
Sobald der Vertrag zur Nutzung von POSTIDENT rechtsgültig ist, wird den von Ihnen benannten Nutzern Zugriff auf die Identifizierungsdaten gewährt. Dazu erhält jeder Nutzer, in Abhängigkeit zur gewählten Datenbereitstellung, folgende Informationen als separate Einschreiben eigenhändig oder wahlweise in separaten E-Postbriefen:
Archivdatei
Auskunftsportal POSTIDENT / Automatische Datenschnittstelle
Die Identifizierungsdaten, die im Rahmen der Filial-Datenbereitstellung erhoben wurden, werden von Montag bis Samstag in der Regel am Tag der Identifizierung bereit gestellt. Auf die Identifizierungsdaten kann der Auftraggeber über das Auskunftsportal POSTIDENT jederzeit zugreifen, über die automatische Datenschnittstelle jedoch nur zu den vertraglich vereinbarten Zyklen.
Die Daten werden als ZIP-Archiv auf dem POSTIDENT System bereitgestellt und zum Download im Auskunftsportal POSTIDENT angeboten. Unterstützt werden WINZIP und 7-ZIP. Das ZIP-File ist mit AES 256 verschlüsselt und mit einem Passwort gesichert.
Sie bzw. die von Ihnen benannten Portalnutzer, erhalten nur Zugriff auf die Identifizierungsdaten zu den entsprechend freigeschalteten Abrechnungsnummern, die mit Ihnen laut Vertrag vereinbart wurden.
Identifizierungsdatensätze können wiederholt abgerufen werden.
Innerhalb des Auskunftsportals POSTIDENT kann nur eine Auswahl an Identifizierungsdaten eingesehen werden, d. h. das Suchergebnis bietet nur einen Überblick über die durchgeführten Identifizierungen. Über die Download-Funktion können Ihnen bzw. den Portalnutzern jedoch die vollständigen Datensätze und Images (falls vorhanden) zur Verfügung gestellt werden.
Es werden immer alle noch nicht bereitgestellten Identifizierungsdaten seit der letzten Bereitstellung in ein Archiv übernommen. Dabei werden die Identifizierungsdaten und gegebenenfalls zugehörige Images zur Abholung durch den Auftraggeber bereitgestellt. Die Datensätze in den bereitgestellten Archivdateien sind so gestaltet, dass die Daten aller Produktvarianten in einem einheitlichen Format übergeben werden können. Die Archivdatei enthält eine oder mehrere Dateien und ist im ZIP-Format gepackt.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer, wenn Sie an einem Vertragsabschluss Interesse haben.
Die Europäische Union hat mit der sogenannten eIDAS-Verordnung einen europäisch gültigen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften festgelegt. Wenn eine digitale Unterschrift den Anforderungen der Verordnung genügt, ist ihr die gleiche Rechtskraft wie einer handschriftlichen Unterschrift zuzurechnen. Damit die digitalen Unterschriften des Produkts POSTIDENT E-Signing eIDAS-konform sind, hat sich die Deutsche Post gemäß der eIDAS-Verordnung prüfen und als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter anerkennen lassen.
Ja. Bei einem einzelnen Signaturvorgang können bis zu fünf Dokumente gleichzeitig digital unterschrieben werden. Somit müssen Begleitdokumente wie z.B. AGB nicht in das Vertragsdokument integriert werden.
Eine Überprüfung einer digitalen Unterschrift ist mit gängigen PDF-Leseprogrammen möglich. Klicken Sie dazu z.B. im Adobe Reader das Eigenschaftenfenster „Signaturen“ an, das Ihnen die Zertifikatskette und die Integrität der Signatur anzeigt.
Ja. Sollten Sie es wünschen, wird an die Stelle der ansonsten handschriftlich durchgeführten Unterschrift ein Stempel eingefügt, der den Namen des Unterschreibenden und den Zeitpunkt der Signatur ausweist.
Unser technischer Support steht Ihnen bei Problemen montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch und per Mail zur Verfügung.
Eine digitale Unterschrift ist im Wesentlichen ein Zertifikat, das an das zu unterschreibende PDF angehängt wird. Durch die Identifizierung autorisiert der Nutzer es und gibt es im Anschluss durch ein SMS-TAN Verfahren zur Anbringung an das PDF frei. Einmal angefügt, bescheinigt das Zertifikat die Unverändertheit des Dokuments, den Namen des Signierenden sowie den Zeitpunkt der Unterschrift.
Zum Start des Signaturprozesses übergeben Sie uns die zu unterschreibenden Dokumente sowie die relevanten Kundendaten über die Signing REST-Schnittstelle. Während des gesamten Prozesses können Sie den aktuellen Status über diese Schnittstelle abrufen. Zur Unterschrift wird der eindeutige Hash-Wert des Dokuments ermittelt, der anschließend mithilfe des privaten Schlüssels (= Signaturschlüssel) aus dem ausgestellten Zertifikat verschlüsselt und in der digitalen Unterschrift an das Dokument angehängt wird. Der zur Entschlüsselung notwendige öffentliche Schlüssel (= Signaturprüfschlüssel) wird in einer Public Key Infrastructure (PKI) bereitgestellt. Zur Überprüfung der Signatur wird wiederum der Hash-Wert des vorliegenden Dokuments erzeugt, der mit dem entschlüsselten Hash-Wert aus der Signatur verglichen wird. Stimmen beide Hash-Werte überein, ist die Authentizität der Unterschrift gegeben und das Dokument ist nicht verändert worden.
Ja. Durch die eIDAS-Konformität ist die digitale Unterschrift einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Gemäß der eIDAS-Verordnung muss ein Kunde vor der digitalen Unterschrift durch ein geeignetes Verfahren identifiziert werden, damit die Authentizität der Unterschrift gesichert ist. Das Verfahren POSTIDENT durch Videochat bietet eine einfache Lösung zur GwG-konformen Identifizierung, das einer breiten Masse zur Verfügung steht.
Ja. Nach der Unterschrift werden dem Privatkunden die unterschriebenen Dokumente zum Download bereitgestellt. Darüber hinaus erhält der Kunde einen Link per E-Mail zugeschickt, über den er nach erneuter Authentifizierung per SMS-TAN die Dokumente bis zu 150 Tage lang herunterladen kann. Sowohl dieser Zeitraum als auch die erlaubte Häufigkeit eines erneuten Downloads sind begrenzt.