POSTIDENT durch Postfiliale
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt.
POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:
Als zulässiges Ausweisdokument für die Teilnahme am Identifizierungsverfahren durch den neuen Personalausweis gelten nur der neue Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein deutscher elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion, der als Ausweisersatz gekennzeichnet ist. Beim elektronischen Aufenthaltstitel muss das Ausstellungsdatum jedoch nach dem 01.03.2013 liegen, da die älteren Dokumente aufgrund eines Produktionsfehlers nicht alle Pflichtangaben enthalten. Bei der Identifikation über Desktop sind ein ausweisfähiges Kartenlesegerät und die AusweisApp2 erforderlich. Bei der Legitimation über Android-Smartphone (mit aktiviertem NFC) wird die POSTIDENT App benötigt. In beiden Fällen – über Desktop oder Smartphone – muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert und die persönliche 6-stellige PIN (Erhalt beim Bürgeramt) bekannt sein.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie hier.
POSTIDENT durch Videochat:
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden sein und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
POSTIDENT durch Foto:
Als zulässige Dokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten, sowie Reisepässe und Führerscheine, soweit diese Dokumente optische Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.
Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
POSTIDENT Zustellung
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können.