POSTIDENT Hilfebereich für Geschäftskunden

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Identifizierungsverfahren und POSTIDENT Portal sowie der Datenübermittlung erhalten Sie strukturiert auf dieser Seite. Klicken Sie sich durch die Fragen, um Einzelheiten zu unseren Services zu erhalten.

Identifizierungsverfahren

Ja, als Auftraggeber legen Sie im Vertrag die Speicherdauer der Identifizierungsdaten für POSTIDENT durch Videochat, POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion und POSTIDENT durch AutoID fest. Sie beträgt maximal 3 Monate.

Datenschutz hat höchste Priorität, deshalb schließt die DP AG als Auftragsdatenverarbeiter im Rahmen der Zusatzservices POSTIDENT mit Ihnen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ab, der direkt im Vertrag POSTIDENT als Anlage enthalten ist.

  • POSTIDENT durch Postfiliale umfasst die Identifizierung von natürlichen Personen nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes, TKG und eIDAS in den Filialen der Deutschen Post.
  • POSTIDENT durch Videochat umfasst die Online-Identifizierung von natürlichen Personen nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes, TKG und eIDAS über den Webbrowser am heimischen PC oder ortsunabhängig über eine App auf einem mobilen Endgerät.
  • POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion ermöglicht Ihnen die Online-Identifizierung neuer Kunden nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und TKG mit dem neuen Personalausweis, dem elektronischer Aufenthaltstitel wie auch der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion über das POSTIDENT Portal der Deutschen Post.
  • POSTIDENT durch AutoID ermöglicht die schnelle und sichere Personenidentifikation, automatisiert mit Technik des Maschinellen Lernens über eine App auf einem mobilen Endgerät
  • POSTIDENT Zustellung umfasst die sichere Zustellung einer Sendung nach Identifizierung des Empfängers an der Haustür oder in der Filiale.
  • POSTIDENT E-Signing bietet den medienbruchfreien Vertragsabschluss (qualifizierte elektronische Signatur, QeS)
  • Bei POSTIDENT durch Videochat,  POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion und POSTIDENT durch AutoID können keine weiteren Unterlagen versendet werden.
  • Bei POSTIDENT durch Postfiliale ist der Rückversand weiterer Unterlagen nicht Teil des Services. Für den Rückversand weiterer Unterlagen stellen Sie bitte dem Kunden einen an Sie adressierten und bereis frankierten Umschlag zur Verfügung.
  • Mit POSTIDENT Zustellung, können Sie Unterlagen versenden, die nur an den Empfänger persönlich übergeben werden. Dies wird durch eine Identifizierung vor Ort sicher gestellt.

POSTIDENT durch Postfiliale, POSTIDENT durch Videochat, POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion, POSTIDENT durch AutoID,  POSTIDENT Zustellung und POSTIDENT E-Signing:

Es erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. In den Rechnungen werden die Grundleistungen und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen.

POSTIDENT durch Postfiliale

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt.

POSTIDENT durch Videochat:

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden sein und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.

POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:

Als zulässiges Ausweisdokument für die Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion gelten der neue deutsche  Personalausweis, ein deutscher elektronischer Aufenthaltstitel sowie die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR mit freigeschalteter eID-Funktion. Bei der Identifikation über Desktop sind ein ausweisfähiges Kartenlesegerät und die AusweisApp2 erforderlich. Bei der Legitimation über Android- oder iOS-Smartphone (mit aktiviertem NFC) wird die POSTIDENT App benötigt. In beiden Fällen – über Desktop oder Smartphone – muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert und die persönliche 6-stellige PIN bekannt sein.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie hier.

POSTIDENT durch AutoID

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die für den Identifizierungsanlass erforderlichen Angaben vorhanden und lesbar sein. 

Im Verfahren AutoID können gültige Ausweise aus folgenden Ländern verwendet werden:

  • Personalausweise: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Weißrussland, Zypern

  • Aufenthaltstitel: Deutschland (nur mit Ausweisersatzfunktion)

  • Reisepässe: Afghanistan, Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Korea, Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Nord-Mazedonien, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Taiwan, Thailand, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, USA, Vatikan, Weißrussland, Zypern

Voraussetzung ist, dass diese Dokumente ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden.

Falls das Ausweisdokument nicht bei POSTIDENT durch AutoID akzeptiert wird, wird dem Privatkunden über das POSTIDENT Portal ein alternatives Verfahren angeboten.

POSTIDENT Zustellung

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können.

Sollten wider Erwarten fehlerhafte Identifikationsdaten vorliegen, bitten wir Sie entsprechend der AGBs Beanstandungen einzureichen.

Danach zeigen Sie bitte jede beanstandete Identifizierung jeweils einzeln in einer E-Mail wie folgt an:

Format der Mangelmeldung bei der digitalen Ergebnisbereitstellung:

  • E-Mail im reinen Textformat.
  • Empfänger: postident[at]deutschepost.de
  • Absender-E-Mailadresse ist einem der DPAG bekannt gemachtem Kontakt des Auftraggebers zugeordnet.
  • Betreffzeile (Subject): „Reklamation POSTIDENT–<Vorgangsnummer>“

Nachrichteninhalt jeweils auf einer eigenen Zeile:

  • Abrechnungsnummer: <Abrechnungsnummer>
  • Vorgangsnummer: <Vorgangsnummer>
  • Reklamationsgrund: <Text bis zu 160 Zeichen>

Sollte die Identifizierung einer Person bei POSTIDENT durch Videochat aufgrund technischer Probleme oder anderer Umstände nicht durchführbar sein, erhält die zu identifizierende Person eine E-Mail in der sie angewiesen wird, das Verfahren POSTIDENT durch Videochat zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen oder ein anderes POSTIDENT Verfahren zur Identifizierung zu wählen (durch Postfiliale, durch neuen Personalausweis).

Sollte die Identifizierung einer Person bei POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion aufgrund technischer Probleme oder anderer Umstände nicht durchführbar sein, kann die zu identifizierende Person ein alternativ angebotenes Verfahren wählen und die Identifikation fortführen.

Sollte die Identifizierung einer Person bei POSTIDENT durch AutoID aufgrund technischer Probleme oder anderer Umstände nicht durchführbar sein, erhält die zu identifizierende Person eine E-Mail in der sie angewiesen wird, das Verfahren POSTIDENT durch AutoID zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen oder ein anderes POSTIDENT Verfahren zur Identifizierung zu wählen (z.B. durch Postfiliale)

Bei POSTIDENT durch Postfiliale:

Die zu identifizierende Person erhält einen POSTIDENT Coupon, welcher als Aufforderung gilt, sich in einer Filiale der Deutschen Post identifizieren zu lassen. Sobald die Identifizierung abgeschlossen ist, stehen Ihnen als Auftragsgeber die Ergebnisse der Identifikation digital zur Verfügung. Jedoch haben weder Sie noch die Deutsche Post Einfluss darauf, wann die zu identifizierende Person mit dem POSTIDENT Coupon in die Filiale kommt, um sich identifizieren zu lassen.

Die Ergebnisse werden Ihnen zeitnah nach Abschluss der Identifikation in der Filiale digital u.a. im Auskunftsportal zur Verfügung gestellt.

Bei POSTIDENT durch Videochat:

Die Identifizierung einer Person durch Videochat dauert ca. 5 Minuten.

Bei POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion:

Die Identifizierung dauert ca. 2-3- Minuten. 

Bei POSTIDENT durch AutoID:

In der Regel nehmen die Prüfungsschritte in der App für die Nutzer weniger als 3 Minuten in Anspruch. Die digitale Ergebnislieferung findet anschließend statt (vorbehaltlich einer Qualitätsprüfung durch Serviceagenten)

POSTIDENT Zustellung:

Die Identifikation des Empfängers durch den Zusteller oder in der Filiale dauert in der Regel unter 2 Minuten.

Bei POSTIDENT E-Signing:

Die vorgelagerte Identifikation durch Videochat dauert ca. 5 Minuten (falls notwendig). Die Zeitdauer des Lesens und Prüfens liegt im Ermessen des Vertragszeichners (Gültigkeit konfigurierbar). Der Signaturprozess selbst bedarf weniger Minuten.

Die Identifizierungsdaten können in dem vertraglich vereinbarten Turnus über die automatische Schnittstelle nach der Identifizierung durch Sie als Auftraggeber heruntergeladen werden.

Bislang wird POSTIDENT ausschließlich in Deutschland angeboten. Aber auch ausländische Unternehmen und Institutionen können POSTIDENT für Identifizierungen im deutschen Markt nutzen. Identifizierungen durch POSTIDENT im Ausland sind allerdings nicht möglich.

Bei den digitalen Identifizierungsverfahren, wie POSTIDENT durch Videochat, POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion oder POSTIDENT durch AutoID, können sich Personen aus dem Ausland orts- und zeitunabhängig identifizieren, wenn die für die Identifizierung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

POSTIDENT durch Postfiliale ohne digitale Anbindung:

Bei der Produktvariante POSTIDENT durch Postfiliale können die für die Identifizierung notwendigen Auftraggeberdaten dem sogenannten POSTIDENT Coupon entnommen werden. Der POSTIDENT Coupon ist durch Sie als Auftraggeber zu erstellen und der zu identifizierenden Person zu übergeben. Entweder stellen Sie den POSTIDENT Coupon als Download auf Ihrer Website zur Verfügung oder senden ihn auf postalischem Weg der zu identifizierenden Person.

POSTIDENT durch Postfiliale mit digitaler Anbindung:

Wenn Sie digital an das POSTIDENT Portal angebunden sind, werden Ihre Kunden für den Identifizierungsprozess von Ihrer Website auf das POSTIDENT Portal geleitet. Hier wird Ihrem Kunden der POSTIDENT Coupon zum Download in Form eines PDF-Dokuments angeboten.

Alternativ steht Ihnen eine digitale Anbindung zur Verfügung, ohne Ihre Kunden auf das POSTIDENT Portal zu leiten. Nach der digitalen Anbindung können Sie eigenständig individualisierte POSTIDENT Coupons generieren, um eindeutige Vorgänge zu erzeugen.

Die Deutsche Post arbeitet fortlaufend an der Erhöhung der Sicherheit des Verfahrens, um dem Missbrauch durch Ausweisfälschungen, insbesondere der Kontonutzung unter falschen Identitäten, vorzubeugen. Hierbei werden auch die Vorgaben des Gesetzgebers zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt.

Konnte der Sendungsempfänger nicht persönlich angetroffen werden, wird die Sendung an eine Filiale weitergeleitet und dort zur Abholung durch den Empfänger für 7 Werktage aufbewahrt.

Wird die Sendung nicht abgeholt, wurde die Annahme oder Identifizierung verweigert oder konnte keine erfolgreiche Identifizierung vorgenommen werden, wird die Sendung an den Absender zurück gesendet.

POSTIDENT Portal

  • Die Anbindung an das POSTIDENT Portal steht für ein Lösungsportfolio zur Legitimierung aus einer Hand,
    welches markt- und kundenorientiert erweitert wird.
  • Die Konversionsrate bei Geschäftsabschlüssen erhöht sich, da dem Privatkunden je nach Voraussetzungen alternative Verfahren im POSTIDENT Portal angeboten werden, wenn es zum Abbruch eines zuerst gewählten Verfahrens kommt (z.B. wenn die technischen Voraussetzungen nicht ausreichen).
  • Die Prozesseffizienz innerhalb des Unternehmens erhöht sich, da die Bereitstellung der Kundendaten durchgehend digital erfolgt. Zudem erhöhen die Sicherheitsmerkmale die Datenqualität.
  • Hohe Sicherheit durch kontinuierliche Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und durch eine Datenspeicherung, die ausschließlich in Deutschland erfolgt.
  • Schnelle elektronische Datenrücklieferung via Auskunftsportal oder via automatischer Schnittstelle.
  • Investitionssicherheit durch Anbindung an eine Schnittstelle für aktuelle und zukünftige Identifizierungsverfahren.

Endkunden können im POSTIDENT Portal zwischen den Onlineverfahren und der Identifizierung in der Postfiliale wählen:

  • POSTIDENT durch Postfiliale
  • POSTIDENT durch Videochat
  • POSTIDENT durch Online-Ausweisfunktion
  • POSTIDENT durch AutoID

Datenübermittlung

Nein, Sie können sich die Daten aller Verfahren, einschließlich der Onlineverfahren, immer nur in gleichen Zeitabständen und zur gleichen Uhrzeit liefern lassen. Möchten Sie jedoch bei Beauftragung der Onlineverfahren den Zyklus ändern, so ist das möglich. Dies gilt dann aber für alle Datenlieferungen.

Kanäle der elektronischen Datenbereitstellung

Bei der elektronischen Datenbereitstellung haben Sie 3 Optionen, über welchen Kanal/Kanäle Ihnen die Daten bereitgestellt werden sollen:

  • Option 1: Auskunftsportal POSTIDENT
    Internetanwendung zur Selektion und zum Download der Identifizierungsdaten
  • Option 2: Dateischnittstelle
    Für die Automatisierung Ihrer Ergebnisverarbeitung können Sie bei der Dateischnittstelle SFTP angeben, wie oft (stündlich / jede gerade Stunde / täglich) Sie die elektronische Bereitstellung der Daten wünschen.
  • Option 3: Webservice
    Über die Schnittstelle Standard Connect & Result (SCR) bieten wir Ihnen mittels REST-Webservice-Aufruf die Möglichkeit, die Ergebnisse automatisiert abzuholen – inklusive Push-Benachrichtigung, sobald eine Identifizierung abgeschlossen ist. Vor einer Anbindung erfahren Sie weitere Details zu Schnittstellen und Ergebnisformaten.

Zugriff auf die Identifizierungsdaten

Sobald der Vertrag zur Nutzung von POSTIDENT rechtsgültig ist, wird den von Ihnen benannten Nutzern Zugriff auf die Identifizierungsdaten gewährt. Dazu erhält jeder Nutzer, in Abhängigkeit zur gewählten Datenbereitstellung, folgende Informationen als separate Einschreiben eigenhändig oder wahlweise in separaten E-Postbriefen:

Archivdatei

  • Daten-Passwort zur Entschlüsselung der Archivdatei

Auskunftsportal POSTIDENT / Automatische Datenschnittstelle

  • Username und Passwort für das Auskunftsportal POSTIDENT
  • Username und Passwort zur automatischen Datenschnittstelle

Die Identifizierungsdaten, die im Rahmen der Filial-Datenbereitstellung erhoben wurden, werden von Montag bis Samstag in der Regel am Tag der Identifizierung bereit gestellt. Auf die Identifizierungsdaten kann der Auftraggeber über das Auskunftsportal POSTIDENT jederzeit zugreifen, über die automatische Datenschnittstelle jedoch nur zu den vertraglich vereinbarten Zyklen.

Die Daten werden als ZIP-Archiv auf dem POSTIDENT System bereitgestellt und zum Download im Auskunftsportal POSTIDENT angeboten. Unterstützt werden WINZIP und 7-ZIP. Das ZIP-File ist mit AES 256 verschlüsselt und mit einem Passwort gesichert.

Sie bzw. die von Ihnen benannten Portalnutzer, erhalten nur Zugriff auf die Identifizierungsdaten zu den entsprechend freigeschalteten Abrechnungsnummern, die mit Ihnen laut Vertrag vereinbart wurden.

Identifizierungsdatensätze können wiederholt abgerufen werden.

Innerhalb des Auskunftsportals POSTIDENT kann nur eine Auswahl an Identifizierungsdaten eingesehen werden, d. h. das Suchergebnis bietet nur einen Überblick über die durchgeführten Identifizierungen. Über die Download-Funktion können Ihnen bzw. den Portalnutzern jedoch die vollständigen Datensätze und Images (falls vorhanden) zur Verfügung gestellt werden.

Es werden immer alle noch nicht bereitgestellten Identifizierungsdaten seit der letzten Bereitstellung in ein Archiv übernommen. Dabei werden die Identifizierungsdaten und gegebenenfalls zugehörige Images zur Abholung durch den Auftraggeber bereitgestellt. Die Datensätze in den bereitgestellten Archivdateien sind so gestaltet, dass die Daten aller Produktvarianten in einem einheitlichen Format übergeben werden können. Die Archivdatei enthält eine oder mehrere Dateien und ist im ZIP-Format gepackt.

Sonstiges

Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer, wenn Sie an einem Vertragsabschluss Interesse haben.

E-Signing

Die Europäische Union hat mit der sogenannten eIDAS-Verordnung einen europäisch gültigen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften festgelegt. Wenn eine digitale Unterschrift den Anforderungen der Verordnung genügt, ist ihr die gleiche Rechtskraft wie einer handschriftlichen Unterschrift zuzurechnen. Damit die digitalen Unterschriften des Produkts POSTIDENT E-Signing eIDAS-konform sind, hat sich die Deutsche Post gemäß der eIDAS-Verordnung prüfen und als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter anerkennen lassen.

Ja. Bei einem einzelnen Signaturvorgang können bis zu fünf Dokumente gleichzeitig digital unterschrieben werden. Somit müssen Begleitdokumente wie z.B. AGB nicht in das Vertragsdokument integriert werden.

Eine Überprüfung einer digitalen Unterschrift ist mit gängigen PDF-Leseprogrammen möglich. Klicken Sie dazu z.B. im Adobe Reader das Eigenschaftenfenster „Signaturen“ an, das Ihnen die Zertifikatskette und die Integrität der Signatur anzeigt.

Ja. Sollten Sie es wünschen, wird an die Stelle der ansonsten handschriftlich durchgeführten Unterschrift ein Stempel eingefügt, der den Namen des Unterschreibenden und den Zeitpunkt der Signatur ausweist.

Unser technischer Support steht Ihnen bei Problemen montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch und per Mail zur Verfügung.

Eine digitale Unterschrift ist im Wesentlichen ein Zertifikat, das an das zu unterschreibende PDF angehängt wird. Durch die Identifizierung autorisiert der Nutzer es und gibt es im Anschluss durch ein SMS-TAN Verfahren zur Anbringung an das PDF frei. Einmal angefügt, bescheinigt das Zertifikat die Unverändertheit des Dokuments, den Namen des Signierenden sowie den Zeitpunkt der Unterschrift.

Zum Start des Signaturprozesses übergeben Sie uns die zu unterschreibenden Dokumente sowie die relevanten Kundendaten über die Signing REST-Schnittstelle. Während des gesamten Prozesses können Sie den aktuellen Status über diese Schnittstelle abrufen. Zur Unterschrift wird der eindeutige Hash-Wert des Dokuments ermittelt, der anschließend mithilfe des privaten Schlüssels (= Signaturschlüssel) aus dem ausgestellten Zertifikat verschlüsselt und in der digitalen Unterschrift an das Dokument angehängt wird. Der zur Entschlüsselung notwendige öffentliche Schlüssel (= Signaturprüfschlüssel) wird in einer Public Key Infrastructure (PKI) bereitgestellt. Zur Überprüfung der Signatur wird wiederum der Hash-Wert des vorliegenden Dokuments erzeugt, der mit dem entschlüsselten Hash-Wert aus der Signatur verglichen wird. Stimmen beide Hash-Werte überein, ist die Authentizität der Unterschrift gegeben und das Dokument ist nicht verändert worden.

Ja. Durch die eIDAS-Konformität ist die digitale Unterschrift einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Gemäß der eIDAS-Verordnung muss ein Kunde vor der digitalen Unterschrift durch ein geeignetes Verfahren identifiziert  werden, damit die Authentizität der Unterschrift gesichert ist. Das Verfahren POSTIDENT durch Videochat bietet eine einfache Lösung zur eIDAS-konformen Identifizierung, das einer breiten Masse zur Verfügung steht.

Alternativ kann der Geschäftskunde vorhandene Identitäten nach Zustimmung durch den Kunden an die Deutsche Post übergeben.

Ja. Nach der Unterschrift werden dem Privatkunden die unterschriebenen Dokumente zum Download bereitgestellt. Darüber hinaus erhält der Kunde einen Link per E-Mail zugeschickt, über den er nach erneuter Authentifizierung per SMS-TAN die Dokumente bis zu 150 Tage lang herunterladen kann. Sowohl dieser Zeitraum als auch die erlaubte Häufigkeit eines erneuten Downloads sind begrenzt.

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