Die Deutsche Post als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bietet die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) mit verschiedenen Legitimationsverfahren an.
POSTIDENT E-Signing – alles aus einer Hand von der Deutschen Post.
Deutsche Post als VDA vermittelt Sicherheit
Ausstellung der qualifizierten elektronischen Zertifikate für die QeS direkt durch die Deutsche Post
Flexible Legitimationsmethoden zur Wahl
Vollautomatisch mit der Online-Ausweisfunktion (eID). Oder persönlich geführt in einem Videochat von 8 bis 22 Uhr 7 Tage die Woche.
Verträge durch bis zu 5 Personen online unterschreiben lassen
Signaturvorgang auch mit mehreren Unterzeichnern und verschiedenen Legitimationsmethoden möglich (z.B. für Gemeinschaftskonten)
Identifikation im Signing-Portal
Sie überführen Ihren Kunden mit den zu unterschreibenden Dokumenten auf das Signing- Portal zur Identifikation per Online-Ausweisfunktion (eID) über die Postident App oder per Videochat.
Dokumente online prüfen
Ihr Kunde prüft anschließend die angezeigten Dokumente online (per App oder per Web)
Bei Unterbrechung ist ein gesicherter Wiedereinstieg nach einer Authentisierung per TAN innerhalb von bis zu maximal 30 Tagen möglich
Dokumente online unterschreiben lassen
Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Zustimmung rechtsgültig durch die Eingabe einer TAN durch Ihren Kunden.
Dokumentenübermittlung und Download
Die digital unterschriebenen Dokumente werden automatisch an Sie übermittelt. Ihr Kunde kann sich diese für seine Unterlagen herunterladen.
![Prozessschritt 1: Start auf der Website des Geschäftskunden](/.imaging/default/dam/dpag/images/P_p/Postident/esignin/prozessgrafiken/dp-text-image-postident-esignin-idtransfer-schritt-1.png)
Start auf der Website des Geschäftskunden
Start der digitalen Vertragsunterschrift auf der Website des Geschäftspartners.
![Prozessschritt 2: Übernahme existierender Identitätsdaten](/.imaging/default/dam/dpag/images/P_p/Postident/esignin/prozessgrafiken/dp-text-image-postident-esignin-idtransfer-schritt-2.png)
Übernahme existierender Identitätsdaten
Weitergabe der erforderlichen Identitätsdaten vom Geschäftspartner an die Deutsche Post mit Zustimmung des Nutzers.
![Prozessschritt 3: Weitergabe Identitätsdaten](/.imaging/default/dam/dpag/images/P_p/Postident/esignin/prozessgrafiken/dp-text-image-postident-esignin-idtransfer-schritt-3.png)
Digitale Unterschrift durch SMS-TAN
Digitale Anzeige der zu unterzeichnenden Dokumente zur Prüfung durch den Nutzer nach erfolgreicher Verifizierung der Mobilfunknummer.
![Prozessschritt 4: Vertragsabschluss](/.imaging/default/dam/dpag/images/P_p/Postident/esignin/prozessgrafiken/dp-text-image-postident-esignin-idtransfer-schritt-4.png)
Vertragsabschluss
Freigabe zum rechtsgültigen Aufbringen der digitalen Unterschrift durch die Eingabe einer SMS-TAN (Vertragsabschluss) sowie Downloadmöglichkeit der signierten Dokumente.
- stabile Internetverbindung & Postident App auf einem Smartphone
- E-Signing per Videochat: Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) mit holografischen Merkmalen
- E-Signing per Online-Ausweisfunktion (eID): aktivierte NFC-Funktion am Smartphone, Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Unionsbürger:innen (mit freigeschalteter eID-Funktion) und zugehörige PIN
- stabile Internetverbindung & Mobiltelefon für SMS-TAN Empfang
- E-Signing per Videochat: Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) mit holografischen Merkmalen und Web-RTC-fähiger Browser z.B. Firefox, Chrome
Häufigste Fragen zu E-Signing
Ja. Bei einem einzelnen Signaturvorgang können bis zu fünf Dokumente gleichzeitig digital unterschrieben werden. Somit müssen Begleitdokumente wie z.B. AGB nicht in das Vertragsdokument integriert werden.
Ja. Durch die eIDAS-Konformität ist die digitale Unterschrift einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Die Europäische Union hat mit der sogenannten eIDAS-Verordnung einen europäisch gültigen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften festgelegt. Wenn eine digitale Unterschrift den Anforderungen der Verordnung genügt, ist ihr die gleiche Rechtskraft wie einer handschriftlichen Unterschrift zuzurechnen. Damit die digitalen Unterschriften des Produkts POSTIDENT E-Signing eIDAS-konform sind, hat sich die Deutsche Post gemäß der eIDAS-Verordnung prüfen und als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter anerkennen lassen.
Weitere Fragen und Antworten zu E-Signing finden Sie in den FAQs für Geschäftskunden