3. Art und Umfang
Der Umfang der von der Deutsche Post AG vorgenommenen Verarbeitung und Nutzung der Daten im Rahmen der Identifikation richtet sich nach dem Identifikationsanlass, also dem beabsichtigten oder dem bereits bestehenden Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Nutzer und dem jeweiligen beteiligten Geschäftspartner, sowie den rechtlichen Vorgaben für den Identifikationsnachweis (z.B. nach den Vorgaben des Geldwäschegesetz, Telekommunikationsgesetz, etc.).
Bei der Durchführung einer Identifikation mit POSTIDENT Verfahren erhebt die Deutsche Post AG (je nach Verwendungsanlass) maximal vom Nutzer die nachfolgenden Daten
1. Ausweisdaten
- Anrede
- Titel/ Akademischer Grad
- Name
- Vorname (alle Vornamen)
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Ausweisdaten (wie Ausweisart, Ausweisnummer, Ausstellungsort, -datum, ausstellende Behörde, Gültigkeitsdauer)
- Mobilfunknummer
- E-Mail Adresse
Im Rahmen Ihrer Identifizierung kann Ihnen eine Vorgangsnummer per E-Mail zugesandt werden, mit welcher jederzeit der Identifizierungsprozess aufgenommen werden kann. Hierzu wird die E-Mailadresse des Nutzers benötigt. Die Mobilfunknummer wird als sicherer zweiter Faktor im Sinne einer Zwei-Faktor-Authentisierung für eine TAN Übermittlung bei einzelnen Verfahren benötigt.
2. Führerscheindaten
Sofern der Nutzer sich für einen Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. Carsharing oder Mietwagen) identifiziert, ist ein gültiger, amtlicher Führerschein erforderlich. Im Rahmen der Identifizierung erhebt die Deutsche Post AG dabei zusätzlich die nachfolgenden Daten:
- Führerscheinnummer
- Ausstellungsland
- Gültigkeitsdatum des Führerscheins
- Erteilungsdatum
- Fahrerlaubnisklassen (inkl. Erteilungsdatum, Gültigkeitsdauer und ggf. Zusatzangaben)
3. Nachweisdaten
Fordert der Geschäftspartner eine Identifizierung konform nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben (z.B. Geldwäschegesetz (GwG), Telekommunikationsgesetz (TKG), eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services)-Verordnung, o.ä.), schließt dies die Übermittlung der Ausweisdaten und – abhängig vom Identifizierungsverfahren - die Daten des Nachweises der Identifizierung (Nachweisdaten) ein. Dies können je nach Verfahren folgende Daten sein:
- Foto/Screenshot des Nutzers
- Foto/Scan des Ausweisdokumentes
- Foto/Scan des Führerscheines
- Aufzeichnung (Audio und Video) des gesamten Identifikationsprozesses
- Ort und Zeitpunkt der Identifizierung