Freude verschicken!
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Jedes Jahr beschäftigt die Steuererklärung, genauer gesagt die Einkommenssteuererklärung, Arbeitnehmer in Deutschland aufs Neue. Für die einen ist sie ein mehr oder weniger notwendiges Übel, für die anderen kann sie einen unerwarteten Geldsegen bedeuten. Dennoch sorgt das Ausfüllen der Vordrucke bei den Wenigsten für Freude. Einige gehen sogar soweit, dass sie deshalb auf eine mögliche Steuerrückerstattung verzichten. Dabei ist es relativ einfach online an die Vordrucke heran zu kommen. Schwieriger wird es eher beim Ausfüllen der Steuererklärung. Nach dem Ausfüllen ist das Versenden der Einkommenssteuererklärung dann der einfachste Part.
Versenden Sie wichtige Dokumente mit dem Einschreiben. Nutzen Sie zum Beispiel das Einschreiben Einwurf, um eine Steuererklärung zu verschicken.
Schritt 1
Porto wählen
Schritt 2
Marke downloaden und drucken
Schritt 3
Marke aufkleben und Umschlag verschließen
Schritt 4
Einschreiben versenden
Der Zusteller dokumentiert, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde.
Das Einschreiben Einwurf eignet sich ideal zum Versand wichtiger Dokumente z.B.
Das Einschreiben eignet sich ideal zum Versand wichtiger Dokumente z.B.
Das Einschreiben Rückschein eignet sich ideal zum Versand wichtiger Dokumente z.B.
Schritt 1
Einschreiben-Label aufkleben - Briefmarke aufkleben
Schritt 2
Brief abgeben in der Filiale oder Brief in Briefkasten werfen
Schritt 3
Einlieferungsbeleg in der Filiale erhalten Brief nachverfolgen
Schritt 4
Zusteller dokumentiert Auslieferung
Viele Arbeitnehmer kennen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung nicht. Für alle Arbeitnehmer, die dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, gilt als Stichtag für die Einreichung des Antrags der 31. Mai. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, hat bis zur Abgabe aller Formulare Zeit bis zum 31. Dezember. Beide Abgabefristen beziehen sich immer auf das Folgejahr des geltend zu machenden Kalenderjahres. Für die Einkommenssteuererklärung bezüglich aller Einkünfte in 2013, gelten somit die Stichtage 31.05. und 31.12. des Jahres 2014.
Für alle, die nicht dazu verpflichtet sind, jedoch freiwillig eine Steuererklärung abgeben, gilt eine Frist von bis zu 4 Jahren.
Zum Beispiel sollten Sie die Steuererklärung für das Jahr 2010 bis Ende 2014 abgeben. Für die Steuererklärung für das laufende Jahr 2014 haben Sie somit bis zum Ende des Jahres 2018 Zeit.
| Alle Abgabefristen im Überblick | |
|---|---|
| Bei gesetzlich verpflichteter Abgabe der Steuererklärung: | 31.05 des Folgejahres |
| wenn die Steuererklärung durch einen steuerlichen Berater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein bearbeitet wird: | 31.12 des Folgejahres |
| Für alle freiwilligen Abgaben der Steuererklärung: | Bis zu 4 Jahren |
Gehören Sie zu der Gruppe, die dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, dann geben Sie alle notwendigen Formulare rechtzeitig und firstgerecht bei Ihrem Finanzamt ab.
Geschieht dies nicht, werden Ihre Einkünfte nach Abmahnung nicht selten auf Grundlage der Vorjahre geschätzt. Dies kann besonders ärgerlich sein, wenn sich Ihr Gehalt verändert hat oder sie über das Jahr hinweg negative Einkünfte oder Kosten hatten, die Sie steuerrechtlich geltend machen können. Wenn Sie nicht rechtzeitig handeln, gehen Ihnen gegebenenfalls größere Summe verloren, die bei einer fristgerechten Abgabe der Steuererklärung zurückerstattet worden wären. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Finanzbehörde im Falle einer unentschuldbar nicht oder zu spät abgegebenen Steuererklärung Verspätungszuschläge mit dem Einkommenssteuerbescheid festsetzen kann. Es könnte also sogar richtig teuer für Sie werden, wenn Sie die für Sie geltenden Fristen nicht einhalten.
Um die Abgabe Ihrer Steuererklärung möglichst stressfrei zu gestalten, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt ankommt. Mittlerweile können Steuerpflichtige Ihre Steuererklärung online über das ELSTER Formular ausfüllen. Dieses können Sie über das ELSTER Online-Portal ausfüllen und die Daten direkt an das Finanzamt übermitteln. Vorerst müssen Sie sich jedoch elektronisch authentifizieren. Wichtige Belege für Ihre Steuererklärung (zum Beispiel die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen oder Zuwendungsnachweise wie z.B. Spendenbescheinigungen) müssen Sie jedoch auch dabei weiterhin per Post zum Finanzamt schicken.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine komprimierte Version Ihres ELSTER-Formulars auszudrucken und es unterschrieben (am besten per Einschreiben Einwurf) an Ihr Finanzamt zu senden.
Viele Arbeitnehmer bevorzugen nach wie vor den postalischen Weg für ihre Steuererklärung und schicken sowohl die Steuererklärung selbst als auch alle notwendigen Belege direkt per Einschreiben Einwurf ans Finanzamt. Der Vorteil einer schriftlichen Abgabe der Steuererklärung per Einschreiben Einwurf: Sie können online nachverfolgen, dass Ihre Briefsendung beim Finanzamt angekommen ist und der Datenschutz dieser sensiblen Informationen gewahrt bleibt.
Die Vorteile beim Versenden Ihrer Steuerklärung per Einschreiben Einwurf
Ihr Deutsche Post Team
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