Häufige Fragen zum Einschreiben

Sicherer Versand durch Ein- und Auslieferungsnachweis

Einschreiben

I Allgemeine Produktinformation

Das EINSCHREIBEN erlaubt Ihnen den besonders sicheren Versand mit dem Nachweis der Zustellung von Briefen, Postkarten und Blindensendungen.

Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde.

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Sie können das EINSCHREIBEN für Briefe, Postkarten und Blindensendungen (auch: Blindensendungen Schwer) nutzen.

Die maximale Größe bzw. das Gewicht des EINSCHREIBENs richtet sich nach dem Basisprodukt Brief bzw. der Postkarte.

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Es gelten die Regelungen der AGB BRIEF NATIONAL. Per EINSCHREIBEN (inkl. Zusatzoption Eigenhändig und Rückschein) dürfen insbesondere keine wertvollen Gegenstände wie Schmuck und Edelmetalle oder Bargeld versandt werden (Ausnahme z.B. Briefmarken, Warengutscheine, Fahrkarten und Eintrittskarten).

Bargeld und andere Wertgegenstände können Sie mit EINSCHREIBEN Wert versenden.

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Der Versand per EINSCHREIBEN ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt werden und der Absender die Ein- und Auslieferung später nachvollziehen und mit einem Nachweis dokumentieren möchte.

Typische Anlässe sind hierfür: Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen, Mängelrügen zu Abonnements) und Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten (z.B. Einspruch gegen Steuerbescheide, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Rentenbescheid). Insbesondere ist das EINSCHREIBEN geeignet für fristgebundene Erklärungen, bei denen es auf den Nachweis des Zugangs ankommt.

Wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen als Bestätigung vorliegen soll, ist EINSCHREIBEN EINWURF erste Wahl.

Beim EINSCHREIBEN Rückschein erhalten Sie automatisch per Brief eine schriftliche Bestätigung der Auslieferung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.

Für den Versand von Sachwerten und Geld gibt es unzählige Anlässe. Mit EINSCHREIBEN Wert gehen Sie auf Nummer sicher. Denn im Verlustfall haftet die Deutsche Post bei Wertgegenständen für den nachgewiesenen Wert maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.

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Beim EINSCHREBEN übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.

Das EINSCHREIBEN kann mit folgenden Zusatzleistungen kombiniert werden:

  • Bei der Zusatzleistung Eigenhändig wird das EINSCHREIBEN nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
  • Bei der Zusatzleistung RÜCKSCHEIN erhalten Sie per Brief eine schriftliche Bestätigung der Auslieferung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.
  • Bei der Zusatzleistung Wert versenden Sie Sachwerte und Geld besonders sicher. Bei Verlust haftet die Deutsche Post für den nachgewiesenen Wert von Gegenständen maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.

Das EINSCHREIBEN EINWURF ist eine Lösung für diejenigen, die  den Zeitpunkt des Zugangs im Briefkasten oder Postfach des Empfängers bei Fristsachen nachweisen wollen. Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.

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EINSCHREIBEN, auch die Zusatzleistungen EigenhändigRückschein und Wert, können Sie auch ins Ausland versenden. In diesem Fall gelten die AGB BRIEF INTERNATIONAL.

Bitte beachten Sie, dass für EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN INTERNATIONAL ein entsprechendes RÜCKSCHEIN-Formular auf der Sendung aufgebracht werden muss.

EINSCHREIBEN EINWURF dürfen nicht ins Ausland versandt werden.

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II Versandvorbereitung und Bezahlung

Das Entgelt für das EINSCHREIBEN versteht sich immer zuzüglich zum Porto für die Sendung.

Das Entgelt kann über Briefmarken, Internetmarken, Frankiermaschinen, DV-Freimachung und vorbezahlte Einschreibenmarken entrichtet werden.

Das Entgelt für die Leistung EINSCHREIBEN Wert ist jedoch erst am Schalter zu bezahlen und die Sendung wird auch erst dort von unserem Mitarbeiter entsprechend frankiert.

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Die Einschreibenmarke ist ein vorbezahltes Einschreibenlabel, das Sie auf Vorrat in den Filialen oder online kaufen können. Einschreibenmarken erhalten Sie für alle Einschreibenvarianten (außer für EINSCHREIBEN Wert).
Frankieren Sie Ihre Sendung wie üblich mit dem erforderlichen Porto und kleben Sie die vorbezahlte Einschreibenmarke möglichst über die Anschrift, ansonsten daneben. Sie können die Sendungskennzeichnung aber auch in die Frankierung integrieren. Jetzt können Sie Ihr EINSCHREIBEN in einer Filiale der Deutschen Post oder einer Großannahmestelle abgeben und erhalten einen Einlieferungsnachweis. Wenn Sie als Geschäftskunde den Service HIN+WEG beauftragen, holen wir Ihre Sendungen auch ab. Brauchen Sie keinen Einlieferungsbeleg, werfen Sie EINSCHREIBEN in kleineren Mengen einfach in den nächsten Briefkasten ein.

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Das Label macht Ihre Sendung identifizierbar und unverwechselbar. Es ist der "Fingerabdruck" jeder einzelnen Sendung und ist wie die Absender- und Empfängerangaben unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Sendung. Es erlaubt Ihnen und der Deutschen Post, den Verlauf jeder einzelnen Sendung nachzuvollziehen.

Die Sendungsverfolgung Brief finden Sie hier oder für den Mengenversand hier.

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Wir empfehlen Ihnen, produktspezifische Label zu verwenden. Damit unterstützen Sie die korrekte Zustellung Ihrer Einschreiben.

Wählen Sie zwischen Labeln, die bereits das Entgelt für das Einschreiben beinhalten Einschreiben, Prio, Nachnahme | Shop Deutsche Post oder Labeln ohne Wert (das Porto mit dem Zusatzentgelt wird über die Freimachung entrichtet) Material für Briefzusatzleistungen | Shop Deutsche Post.

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Sie können EINSCHREIBEN über die Filialen oder Großannahmestellen der Deutschen Post AG einliefern oder als Geschäftskunde einen Vertrag für den HIN+WEG-Service abschließen.

Haben Sie eine Einschreibenmarke auf Vorrat gekauft, mit der Sie Ihre Sendungen selbst fertigen können oder haben Sie Ihre Einschreibsendung mit den üblichen Frankierarten (Briefmarke, Internetmarke, Frankiermaschine usw.) ausreichend frankiert, dann können Sie diese Sendungen auch über den Briefkasten einliefern.

Bitte vergessen Sie nicht, den Absender auf der Vorderseite der Sendung zu vermerken.

Wichtig ist bei EINSCHREIBEN Wert, dass Sie die Sendung immer in einer Filiale der  Deutschen Post einliefern, weil Sie nur dort den Service Wert bezahlen können.

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Geschäftskunden der Deutschen Post erhalten Einschreibenlabel in größeren Mengen unter www.deutschepost.de/BZL-Material-national (außer für EINSCHREIBEN Wert). Um die Einlieferung größerer Sendungsmengen zu vereinfachen, nutzen Sie bitte die Einlieferungsliste. Bitte beachten Sie dazu auch die Ausfüllhilfe, die der Einlieferungsliste beigefügt ist.

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III Zustellung

EINSCHREIBEN, EINSCHREIBEN Rückschein und EINSCHREIBEN Wert werden durch einen Zusteller/HIN+WEG-Fahrer der Deutschen Post nur gegen Dokumentation an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten ausgehändigt. Ist eine Zustellung gegen Unterschrift nicht möglich, wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Der benachrichtigte Empfänger oder eine bevollmächtigte Person kann die Sendung dann in einer Postfiliale abholen.

Als Empfänger gelten:

  • Natürliche Personen
  • Vertreter einer juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft /Behörde, Anstalt des öffentlichen Rechts)

Als  Empfangsbevollmächtigte gelten:

  • vom Empfänger schriftlich Bevollmächtigte

Als  Ersatzempfänger gelten:

  • In den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige des Empfängers
  • Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind

Als Empfangsbeauftragte gelten:

  • In Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können EINSCHREIBEN an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person zugestellt werden

Die Aushändigung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen.

Bei der Zusatzleistung Eigenhändig erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger persönlich oder einen zum Empfang besonders Bevollmächtigten.

EINSCHREIBEN EINWURF werden vom Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die Zustellung wird vom Zusteller/HIN+WEG-Fahrer dokumentiert.

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EINSCHREIBEN werden in der Regel am Tag nach der Einlieferung zugestellt. Die Deutsche Post AG gewährt allerdings keine Laufzeitgarantie.

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Wenn ein EINSCHREIBEN (inkl. Zusatzoptionen EIGENHÄNDIG oder RÜCKSCHEIN) an eine Postfachadresse gesandt wird, wird ein Auslieferungsbeleg ins Postfach eingelegt. Mit diesem Beleg kann das EINSCHREIBEN dann vom Empfänger oder einer beauftragten Person am Ausgabeschalter abgeholt werden.

EINSCHREIBEN EINWURF werden direkt in das Postfach eingelegt.

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Da ein EINSCHREIBEN nur gegen Unterschrift ausgehändigt werden kann, benachrichtigt der Zusteller den Empfänger, dass sein EINSCHREIBEN in einer Postfiliale hinterlegt wird. Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst oder einem Empfangsbevollmächtigten. Die Vollmacht zum Empfang der Sendung kann auf der Benachrichtigungskarte erteilt werden.

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Empfänger, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines EINSCHREIBENS verweigern. In diesen Fällen wird die Sendung als EINSCHREIBEN an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.

Lehnt ein Ersatzempfänger die Annahme eines EINSCHREIBENS ab, wird der Empfänger benachrichtigt, dass die Sendung für ihn in der Filiale zur Abholung hinterlegt wird.

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Sollte der Empfänger ein EINSCHREIBEN innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen nicht persönlich abholen können, kann er einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.

Hierzu füllt er die Rückseite der Benachrichtigungskarte oder das folgende Formular vollständig aus und unterschreibt. Die Person, die das EINSCHREIBEN für den Empfänger abholen soll, benötigt dann die unterschriebene Bevollmächtigung sowie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis.

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Falls der Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt hat, werden auch EINSCHREIBEN an die neue Adresse weitergeleitet. EINSCHREIBEN werden jedoch nicht ins Ausland nachgesandt.

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IV Sendungsverfolgung

Den Sendungsstatus Ihrer Sendung können Sie Im Internet unter deutschepost.de/briefstatus oder mobil in der Post & DHL App abrufen. Zur Anzeige Ihres Sendungsstatus benötigen Sie lediglich die Sendungsnummer. Sollten Auslieferungsbelege mit Empfängerunterschrift oder Rückscheine zu Ihren Einschreiben vorliegen, können diese per Download bezogen werden. Dafür benötigen Sie zusätzlich die Ziel-Postleitzahl Ihres Einschreibens und ggf. Datum und Uhrzeit der Einlieferung laut Einlieferungsbeleg.

Als Versender großer Mengen an EINSCHREIBEN haben Sie auch die Möglichkeit, mehrere Sendungsnummern gleichzeitig abzufragen. Hierzu registrieren Sie sich bitte hier.

Darüber hinaus kann die Shipment Tracking - Unified API in Ihre eigene Anwendung integriert werden. Der Sendungsstatus wird Ihnen in einem einheitlichen Schema zur Verfügung gestellt. Die API Dokumentation und Freigabe erfolgen über https://developer.dhl.com/.

Auslieferungsbelege zugestellter EINSCHREIBEN stehen unter deutschepost.de/briefstatus zur Ansicht/Download zur Verfügung. Bei EINSCHREIBEN mit der Zusatzoption Rückschein steht auch der Rückschein an dieser Stelle zum Download bereit.  Alternativ können Sie über unseren Kundenservice den Status Ihrer Sendung abfragen und sich bei Bedarf ein Doppel des Auslieferungsbelegs bzw. des Rückscheins zusenden lassen. 

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V Kundenservice und Haftung

Auf der Seite https://www.deutschepost.de/hilfe-zur-sendungsverfolgung haben wir viele Informationen zum Sendungsstatus für Sie zusammen gestellt.

Bei weiteren Fragen oder Reklamationen wenden Sie sich an folgende Servicenummer:

Tel.: 0228 4333112
Mo-Fr von 8 - 18 Uhr (an bundeseinheitlichen Feiertagen sind wir nicht erreichbar)

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In der Regel ist die Information über die Zustellung Ihrer Briefsendung am Tag der Zustellung in der Sendungsverfolgung abrufbar.

Unter Umständen kann dies aber auch einige Tage in Anspruch nehmen, weil z.B. unterschriebene Belege an unser Scancenter geschickt und dort bearbeitet werden müssen. Häufig ist dies der Fall, wenn EINSCHREIBEN an Empfänger zugestellt werden, die regelmäßig eine hohe Anzahl EINSCHREIBEN erhalten, z.B. Behörden, Banken und Versicherungen.

Daher empfehlen wir, den Sendungsstatus am Folgetag erneut zu prüfen, wenn die Zustellung in der Sendungsverfolgung noch nicht angezeigt wird.

Ihre Sendung ist bereits mehr als 7 Werktage unterwegs und Sie haben noch keinen Hinweis vom Empfänger, dass er die Sendung erhalten hat?

Dann können Sie als Absender eine Nachforschung für ein Einschreiben beauftragen:

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Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen:

EINSCHREIBEN 25,00€
EINSCHREIBEN EINWURF 20,00 €

Für die Zusatzleistungen Rückschein und Eigenhändig haftet die Post bis zur Höhe des Zusatzentgeltes.

Für einen Haftungsanspruch akzeptiert die Deutsche Post neben einem Einlieferungsbeleg aus der Filiale auch die elektronische Erfassung und Dokumentation der Sendung in unseren IT Systemen. Das heißt, sobald Ihre Sendung von unseren Scansystemen erfasst wurde, haften wir auch bei Einlieferung über den Briefkasten.

Bei einem Sendungsverlust, Sendungsteilverlust oder bei Beschädigungen einer EINSCHREIBEN Wert Sendung haftet die Deutsche Post für Bargeld oder andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von maximal 100 € pro Brief oder für wertvolle Gegenstände der Valoren Klasse II bis zu einem Wert von maximal 500 € je Brief. Beim Verlust ist die Vorlage des Einlieferungsbeleges zwingend erforderlich. Um den Wert der versandten Ware im Haftungsfall belegen zu können, ist es erforderlich, dass Sie ihn durch einen entsprechenden Beleg nachweisen („Wertnachweis“, in Kopie). Als Wertnachweis kann sowohl eine Rechnung, ein Kassenbon, ein Kontoauszug, etc. (jeweils in Kopie) dienen. Bei der Erstattung wird jedoch immer der Zeitwert zu Grunde gelegt. Bei Bargeld kann grundsätzlich kein Wertnachweis erbracht werden. Verstoßen Sie gegen die Versandvorschriften, kann das einen vollständigen Haftungsausschluss oder eine Reduzierung des Haftungsbetrages zur Folge haben.

Bei Haftungsansprüchen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 0228 4333112 (Mo-Fr von 8 - 18 Uhr, an bundeseinheitlichen Feiertagen sind wir nicht erreichbar).

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EINSCHREIBEN Eigenhändig

Bei der Zusatzleistung Eigenhändig erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger oder seinen besonders Bevollmächtigten. Ist die Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt; er kann die Sendung dann in der benannten Postfiliale abholen.

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Ja, ein EINSCHREIBEN EIGENHÄNDIG kann – ebenso wie das EINSCHREIBEN und EINSCHREIBEN EINWURF – an eine Postfachadresse gesandt werden.

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EINSCHREIBEN Rückschein

Der Empfänger bestätigt die Aushändigung des EINSCHREIBENS mit seiner Unterschrift. Nach erfolgter Zustellung erhält der Absender automatisch eine schriftliche Bestätigung der Zustellung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.

Der Rückschein ist Ihr schriftlicher Beleg für eine erfolgreiche Auslieferung Ihres EINSCHREIBEN.

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Bei der Zusatzleistung EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN wird der Rückschein direkt nach Auslieferung der Sendung erzeugt und an den Absender gesandt, so dass der Rückschein in der Regel vier Werktage nach Versand des EINSCHREIBENS bei Ihnen eintrifft. Der Download des Rückscheins ist bereits unmittelbar nach der Zustellung möglich unter deutschepost.de/briefstatus.

Wenn der Empfänger zu Hause nicht angetroffen werden konnte, wird die Sendung zur Abholung in der Filiale hinterlegt. Erst wenn der Empfänger die Sendung abgeholt hat, wird Ihnen der Rückschein mit der digitalisierten Empfängerunterschrift zugesandt.

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Der Rückschein wird an die Absenderangabe gesendet, die sich auf der Vorderseite der Sendung befindet. Ist diese nicht lesbar, oder ist sie bei einem Fensterbriefumschlag aus dem Fenster herausgerutscht, kann keine Adresse für den Rückschein ermittelt werden. Genauso verhält es sich, wenn die Absender-Adresse auf der Rückseite der Sendung angegeben ist oder es sich um eine ausländische Absenderadresse handelt. In diesen Fällen steht Ihnen aber der Rückschein zum Download bereit deutschepost.de/briefstatus oder Sie wenden sich an den Kundenservice.

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Schreiben Sie die Absenderadresse gut lesbar auf die Vorderseite der Sendung. Der Rückschein wird Ihnen an diese Adresse zugesendet.

Liefern Sie eine größere Menge an EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN ein, nutzen Sie bitte die Einlieferungsliste für Briefzusatzleistungen. Bitte geben Sie hier die Rücksendeadresse an, an die der Rückschein gesendet werden soll.

Zur besseren Zuordnung der eingehenden Rückscheine können Sie eine Referenzangabe oberhalb der Empfängeradresse anbringen. Diese Referenzangabe wird auf dem Rückschein mit angedruckt. Nähere Informationen finden Sie in der technischen Spezifikation.

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Informationen zum Versand von EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN ins Ausland finden Sie hier: Einschreiben international 

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Der Absender eines EINSCHREIBEN RÜCKSCHEINs kann im Aufschriftfeld eine Referenzangabe einfügen. Diese Information wird im Rückschein abgedruckt, der nach der Zustellung als Brief dem Absender zugesendet wird. Damit besteht die Möglichkeit, den eingehenden Rückschein einem internen Vorgang zuzuordnen. Nähere Informationen finden Sie in der technischen Spezifikation.

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EINSCHREIBEN Wert

Die nachfolgend aufgeführten Wertpapiere und anderen Wertgegenstände (Valoren Klasse II) sind in Briefen nur mit der Zusatzleistung Einschreiben Wert bzw. nur mit der Zusatzleistung WERT international und nur bis zu einem tatsächlichen Wert von 500 € zugelassen. Bargeld oder andere Zahlungsmittel sind national bis zu einem Wert von 100 € pro Brief zulässig. Bei BRIEF INTERNATIONAL sind Bargeld und andere Zahlungsmittel unzulässig.

Wertpapiere, d. h. bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann, zum Beispiel:

  • Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)*
  • Eintrittskarten und Fahrkarten*
  • Warengutscheine*
  • Dividendengutscheine (auch entwertete)
  • Gewinnanteilsscheine
  • Coupons (auch entwertete)
  • Schecks, deren Einlösung garantiert ist, und Blankoreiseschecks
  • Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)

Weitere Wertgegenstände:

  • Scheckkarten und Kreditkarten, gültige Telefonkarten (inländische und ausländische), Pay-TV-Karten
  • Edelmetalle (neu, gebraucht oder defekt), z. B. Gold, Silber, Platin, als Barren, Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen oder Draht aus Edelmetall
  • Schmuck (z. B. aus Perlen, Korallen, Bernstein)
  • Verarbeitetes Zahngold, Uhren und Edelsteine
  • Kunstgegenstände, Gemälde und Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z. B. Sammlerobjekte, die einen Sammlerwert besitzen, wie z. B. Briefmarken, Münzen, Figuren etc.)

* gültige Briefmarken, Warengutscheine, Fahrkarten und Eintrittskarten sind ohne Wertgrenze auch in Sendungen ohne Zusatzleistung erlaubt. Es gelten jeweils die produktspezifischen Haftungsgrenzen.

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Nein, eine Kombination von Sachwert und Bargeld ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie dürfen EINSCHREIBEN Wert entweder für Bargeld oder andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von maximal 100 € pro Brief oder für wertvolle Gegenstände der Valoren Klasse II bis zu einem Wert von maximal 500 € je Brief nutzen. Haben Sie dennoch eine Kombination in der Briefsendung, müssen Sie sich bei der Einlieferung am Schalter auf Nachfrage des Filialmitarbeiters entscheiden, welche Haftungsleistung – also für den Sachwert oder das Bargeld – Sie im Verlustfall in Anspruch nehmen möchten.

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Wählen Sie einen geeigneten ggf. wattierten Umschlag, damit die Sendung vor Verlust und Beschädigung geschützt verpackt ist. Der Briefumschlag darf nicht als Wert oder ähnliches („wertvoll“ „wichtig“,…) gekennzeichnet sein, damit keine Rückschlüsse auf den Inhalt möglich sind. Eine offensichtliche Kennzeichnung hat eine Annahmeverweigerung am Schalter zur Folge. Falls Sie den Umschlag bereits mit dem entsprechenden Porto für die Basissendung (aber nicht für den Service Wert!) zu Hause vorfrankieren möchten oder einen Plusbrief nutzen möchten, ist das möglich. 

Außer der „Internetmarke mit EINSCHREIBEN“ sind alle üblichen Freimachungsarten möglich. Das Entgelt für die Leistung EINSCHREIBEN Wert ist jedoch erst am Schalter zu bezahlen und die Sendung wird auch erst dort von unserem Mitarbeiter entsprechend frankiert. Bitte beachten: Die Vorfrankierung auf der Sendung darf lediglich das Basisentgelt zzgl.
EINSCHREIBEN (2,65 €) betragen. Die Annahme eines vollständig frankierten Briefumschlags müssen wir aus Sicherheitsgründen leider verweigern, da aufgrund der Höhe  der Freimachung der Service EINSCHREIBEN Wert zu erkennen wäre.

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Die Beschränkungen gelten analog der Briefprodukte National. 

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Ihre Geld- oder Sachwerte – beispielsweise durch wattierte Umschläge – vor Beschädigung sicher verpackt sind.

Darüber hinaus darf der Absender pro Tag nicht mehr als fünf Briefe mit EINSCHREIBEN Wert einliefern.

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Nein. Für wertvolle Sendungen ins Ausland können Sie das Produkt Wert International nutzen.

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Nein. Briefe mit EINSCHREIBEN Wert müssen in einer Filiale der Deutschen Post eingeliefert werden. Dort werden sie frankiert und Sie erhalten einen für eine mögliche Haftungszahlung zwingend erforderlichen Einlieferungsbeleg.

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Ja. Bei der Abgabe und Bezahlung am Schalter erhalten Sie von unserem Mitarbeiter eine Einlieferungsquittung mit einer Sendungsnummer. Dieser Beleg ist für die Erstattung im Verlust- oder Beschädigungsfall als Haftungsgrundlage unverzichtbar. Bitte bewahren Sie diesen deshalb gründlich auf. Da EINSCHREIBEN Wert die Leistungsbestandteile des EINSCHREIBENS beinhaltet, finden Sie auf Ihrem Einlieferungsbeleg das EINSCHREIBEN auch separat aufgelistet.

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Ja. Der Versand von EINSCHREIBEN Wert ist auch postlagernd möglich.

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Die Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn

  • der versandte Sachwert pro Brief 500 € oder das versandte Bargeld oder andere Zahlungsmittel 100 € pro Brief überschritten haben
  • wenn der Absender mehrere Briefe mit EINSCHREIBEN Wert pro Tag an den gleichen Empfänger versandt hat
  • der Absender mehr als fünf Briefe mit EINSCHREIBEN Wert an einem Tag eingeliefert hat
  • aufgrund der Frankatur auf dem bereits vorfrankierten Umschlag ersichtlich ist, dass es sich um eine Briefsendung mit dem Service EINSCHREIBEN Wert handelt (z.B. Briefmarken im Wert von 4,45 € plus Basisentgelt)
  • in einem Brief EINSCHREIBEN Wert Sachwerte und Bargeld kombiniert werden (in diesem Fall müssen Sie sich bei der Einlieferung festlegen, ob Sie für Sachwert oder Bargeld Haftungsleistung erhalten möchten – eine Kombination ist ausgeschlossen)
  • der Empfänger durch eine Empfängererklärung bestätigt, dass er die Sendung erhalten hat
  • die äußere Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des transportierten Inhalts zulässt (z.B. Kennzeichnung mit „EINSCHREIBEN Wert“, „wichtig“, „wertvoll“ oder ähnliches)
  • das Transportgut nach AGB Brief national von der Beförderung ausgeschlossen ist (z.B. Verbotsgut)
  • der Absender seinen Obliegenheiten gem. AGB Brief national grob verletzt hat (z.B. unsachgemäße Verpackung, Kennzeichnung als „wertvoll“)
  • die Sendung vom Absender nicht ausreichend vor Verlust und Beschädigung geschützt eingeliefert wurde
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Bitte stellen Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Nachforschungsauftrag
  • Einlieferungsbeleg der Filiale (mit Sendungsnummer)
  • Wertnachweis (außer bei Bargeld)

Möchten Sie einen Sendungsverlust, Teilverlust oder eine Beschädigung Ihres Briefes mit Einschreiben Wert reklamieren, benötigen Sie den Einlieferungsbeleg, der bei der Einlieferung Ihrer Sendung in der Filiale ausgestellt wurde. Des weiteren müssen Sie mit einem Beleg (z.B. Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug) den Wert des versendeten Gutes nachweisen („Wertnachweis“; bei Bargeld nicht möglich). Bitte beachten Sie, dass für die Höhe der Haftungszahlung der Zeitwert  und der unmittelbar entstandene Schaden zugrunde gelegt wird.

Nachdem Sie das Formular Nachforschungsauftrag im Internet aufgerufen, ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben, recherchiert die Deutsche Post mit Hilfe der Sendungsnummer den Verbleib Ihrer Sendung. Alternativ zur Online-Beauftragung können Sie hier das Reklamationsformular herunterladen, vollständig ausfüllen und unterschrieben mit den Kopien der erforderlichen Unterlagen an den Kundenservice schicken (Adresse: Deutsche Post AG, Kundenservice BRIEF, 53247 Bonn). Bei vollständigem Verlust einer Sendung holen wir ggf. zusätzlich vom Empfänger eine Empfängererklärung ein.

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Füllen Sie den Nachforschungsauftrag online aus. Bitte laden Sie zusätzlich die erforderlichen Unterlagen (Einlieferungsbeleg der Filiale, Wertnachweis) hoch. Alternativ können Sie hier das Reklamationsformular herunterladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit Kopien der erforderlichen Unterlagen an den Kundenservice (Adresse: Deutsche Post AG, Kundenservice BRIEF, 53247 Bonn) schicken.

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Bitte beachten Sie, dass Briefe erst 7 Tage nach Einlieferung als verloren gelten. Eine Nachforschung können Sie daher erst ab dem 8. Tag nach der Einlieferung beauftragen. Nach Vorliegen aller für den Haftungsprozess erforderlichen Unterlagen (Formular „Nachforschungsauftrag“, Einlieferungsbeleg, Wertnachweis, ggf. Empfängererklärung) beginnt die Frist von 21 Tagen, nach der die Haftungssumme auf das angegebenen Konto überwiesen wird.

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Bei der Erstattung eines (teilweise) verloren gegangenen oder beschädigten Gegenstandes orientiert sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an dem beigelegten Wertnachweis, wobei immer der Zeitwert des versandten wertvollen Gutes zur Bestimmung der Haftungshöhe zu Grunde gelegt wird, maximal jedoch 500 € pro Brief. Bei Versand von Bargeld erhalten Sie maximal 100 € pro Brief (bei Bargeld kein Wertnachweis möglich).

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EINSCHREIBEN EINWURF

Beim EINSCHREIBEN EINWURF bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift, dass er die Sendung in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt hat.

Beim EINSCHREIBEN bestätigt der Empfänger selbst, sein Bevollmächtigter oder ein anderer Empfangsberechtigter, dass er die Sendung in Empfang genommen hat.

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Nein, Sendungen können nicht per EINSCHREIBEN EINWURF ins Ausland versandt werden.

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Ist die Sendung zu groß bzw. kann nicht in den Briefkasten eingelegt werden und wird der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person nicht angetroffen, wird der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person benachrichtigt. Der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen in der genannten Postfiliale abholen. Hat der Empfänger einen Ablagevertrag mit der Deutschen Post abgeschlossen, werden überformatige EINSCHREIBEN EINWURF am vereinbarten Ablageort abgelegt oder beim angegebenen Nachbarn abgegeben. Der Zusteller dokumentiert die Ablage. Dadurch erspart sich der Empfänger den Gang zur Postfiliale.

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Elektronische Erfassung Einschreiben (EEE)

Ja, unser kostenloser Online-Service EEE (Elektronische Erfassung Einschreiben) erleichtert Ihnen die zeitaufwändige Prüfung der Auslieferungslisten bei der Übergabe Ihrer Sendungen.

Bei technischer Verfügbarkeit seitens der Deutschen Post scannen Sie in unserem Webportal die eingehenden Einschreiben und bestätigen die Annahme. Die von Ihnen gescannten Sendungsnummern werden automatisch mit den Auslieferungslisten abgeglichen und stehen Ihnen zu Recherchezwecken zur Verfügung. Den Service EEE stellen wir unseren Vertragskunden kostenlos zur Verfügung.

Bei Interesse am Thema Elektronische Erfassung Einschreiben (EEE) klicken Sie bitte hier

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Um den Service EEE nutzen zu können, benötigen Sie einen internetfähigen Rechner mit Drucker und einen handelsüblichen Scanner. Wir empfehlen zusätzlich die Installation unserer kostenlosen Software „Matrixcode-Checker“, um auch Einschreiben mit Matrixcodes scannen zu können (z.B. Internetmarken). Wir empfehlen eine Mindestmenge von 20 Einschreiben Standard (ohne Einschreiben Einwurf) pro Tag.

Seitens der Deutschen Post ist eine technische Verfügbarkeit für den EEE Service Voraussetzung. Diese liegt vor, wenn Sie Auslieferungsbelege bei Einschreiben unterschreiben, deren Belegnummer mit FE beginnt?

Bitte nehmen Sie die Anschaffung technischer Geräte (z.B. Scanner) erst vor, wenn ein EEE Vertrag rechtskräftig vorliegt.

Bei Interesse am Thema Elektronische Erfassung Einschreiben (EEE) klicken Sie bitte hier

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