Freude verschicken!
Alles rund um Ihre Weihnachtspost mit Grußkarten, Briefmarken, kreativen Gestaltungstipps und mehr.
Das EINSCHREIBEN erlaubt Ihnen den besonders sicheren Versand mit dem Nachweis der Zustellung von Briefen, Postkarten und Blindensendungen.
Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde.
Sie können das Einschreiben für Briefe, Postkarten und Blindensendungen (auch: Blindensendungen Schwer) nutzen.
Die maximale Größe bzw. das Gewicht des Einschreibens richtet sich nach dem Basisprodukt Brief bzw. der Postkarte.
Es gelten die Regelungen der AGB BRIEF NATIONAL. Per EINSCHREIBEN dürfen insbesondere keine wertvollen Gegenstände wie Schmuck und Edelmetalle oder Bargeld versandt werden. (Ausnahme z.B. Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 €).
Bargeld und andere Wertgegenstände können Sie mit dem Produkt Wert NATIONAL versenden.
Der Versand per Einschreiben ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt werden und der Absender die Ein- und Auslieferung später rechtssicher nachvollziehen und dokumentieren möchte.
Typische Anlässe sind hierfür: Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen, Mängelrügen zu Abonnements) und Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten (z.B. Einspruch gegen Steuerbescheide, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Rentenbescheid). Insbesondere ist das Einschreiben geeignet für fristgebundene Erklärungen, bei denen es auf den Nachweis des Zugangs ankommt.
Wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen rechtssicher nachgewiesen werden sollen, ist Einschreiben Rückschein erste Wahl.
Auch wenn Sie per Brief kleinere Waren verschicken möchten, bietet Ihnen das Einschreiben einen Nachweis, dass Sie die Sendung verschickt haben bzw. dass der Empfänger es erhalten hat.
Beim Einschreiben übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.
Das Einschreiben kann mit folgenden Zusatzleistungen kombiniert werden:
Das Einschreiben Einwurf ist eine Lösung für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das Einschreiben Einwurf wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.
Einschreiben, auch die Zusatzleistungen Rückschein und Eigenhändig, können Sie auch ins Ausland versenden. In diesem Fall gelten die AGB BRIEF INTERNATIONAL.
Einschreiben Einwurf dürfen nicht ins Ausland versandt werden.
Das Entgelt für das Einschreiben versteht sich immer zuzüglich zum Porto für die Sendung.
Das Entgelt kann über Briefmarken, Internetmarken, Frankiermaschinen, DV-Freimachung und vorbezahlte Einschreibenmarken entrichtet werden.
Die Einschreibenmarke ist ein vorbezahltes Einschreibenlabel, das Sie auf Vorrat in den Filialen oder online kaufen können. Frankieren Sie Ihre Sendung wie üblich mit dem erforderlichen Porto und kleben Sie die vorbezahlte Einschreibenmarke möglichst über die Anschrift, ansonsten daneben. Sie können die Sendungskennzeichnung aber auch in die Frankierung integrieren. Jetzt können Sie Ihr Einschreiben in einer Filiale der Deutschen Post oder einer Großannahmestelle abgeben und erhalten einen Einlieferungsnachweis. Wenn Sie als Geschäftskunde den Service HIN+WEG beauftragen, holen wir Ihre Sendungen auch ab. Brauchen Sie keinen Einlieferungsbeleg, werfen Sie Einschreiben in kleineren Mengen einfach in den nächsten Briefkasten ein.
Das Label macht Ihre Sendung identifizierbar und unverwechselbar. Es ist der "Fingerabdruck" jeder einzelnen Sendung und ist wie die Absender- und Empfängerangaben unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Sendung. Es erlaubt Ihnen und der Deutschen Post, den Verlauf jeder einzelnen Sendung nachzuvollziehen.
Die Sendungsverfolgung Brief finden Sie hier oder für den Mengenversand hier.
Sie können EINSCHREIBEN über die Filialen oder Großannahmestellen der Deutschen Post AG einliefern oder als Geschäftskunde einen Vertrag für den HIN+WEG-Service abschließen.
Haben Sie eine Einschreibenmarke auf Vorrat gekauft, mit der Sie Ihre Sendungen selbst fertigen können oder Sie haben Ihre Einschreib-Sendung mit Internetmarke oder Frankiermaschine ausreichend frankiert, dann können Sie diese Sendungen auch über den Briefkasten einliefern.
Bitte vergessen Sie nicht, den Absender auf der Sendung zu vermerken.
Geschäftskunden der Deutschen Post erhalten Einschreibenlabel in größeren Mengen unter www.deutschepost.de/BZL-Material-national. Dort können Sie auch Einlieferungsbelege für vorbereitete Sendungen beziehen, die den Versand größerer Sendungsmengen vereinfachen.
EINSCHREIBEN und Einschreiben Rückschein werden durch einen Zusteller/HIN+WEG-Fahrer der Deutschen Post nur gegen Dokumentation an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten ausgehändigt. Ist eine Zustellung gegen Unterschrift nicht möglich, wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Der benachrichtigte Empfänger oder eine bevollmächtigte Person kann die Sendung dann in einer Postfiliale abholen.
Als Empfänger gelten:
Als Empfangsbevollmächtigte gelten:
Als Ersatzempfänger gelten:
Als Empfangsbeauftragte gelten:
Die Aushändigung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen
Bei der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger persönlich oder einen zum Empfang besonders Bevollmächtigten
Einschreiben Einwurf werden vom Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die Zustellung wird vom Zusteller/HIN+WEG-Fahrer dokumentiert.
Einschreiben werden in der Regel am Tag nach der Einlieferung zugestellt. Die Deutsche Post AG gewährt allerdings keine Laufzeitgarantie.
Wenn ein Einschreiben an eine Postfachadresse gesandt wird, wird ein Auslieferungsbeleg ins Postfach eingelegt. Mit diesem Beleg kann das Einschreiben dann vom Empfänger oder einer beauftragten Person am Ausgabeschalter abgeholt werden.
Einschreiben Einwurf werden direkt in das Postfach eingelegt.
Einschreiben Eigenhändig werden immer an der Zustellanschrift zugestellt.
Da ein Einschreiben nur gegen Unterschrift ausgehändigt werden kann, benachrichtigt der Zusteller/HIN+WEG-Fahrer den Empfänger, dass sein Einschreiben in einer Postfiliale hinterlegt wird. Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst oder einem Empfangsbevollmächtigten. Die Vollmacht zum Empfang der Sendung kann auf der Benachrichtigungskarte erteilt werden.
Empfänger, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreibens verweigern. In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.
Lehnt ein Ersatzempfänger die Annahme eines Einschreibens ab, wird der Empfänger benachrichtigt, dass die Sendung für ihn in der Filiale zur Abholung hinterlegt wird.
Sollte der Empfänger ein Einschreiben innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen nicht persönlich abholen können, kann er einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.
Hierzu füllt er die Rückseite der Benachrichtigungskarte oder das folgende Formular vollständig aus und unterschreibt. Die Person, die das Einschreiben für den Empfänger abholen soll, benötigt dann die unterschriebene Bevollmächtigung sowie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis.
Falls der Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt hat, werden auch Einschreiben an die neue Adresse weitergeleitet. Einschreiben werden jedoch nicht ins Ausland nachgesandt.
Den Sendungsstatus Ihrer Sendung können Sie Im Internet unter www.deutschepost.de/briefstatus abrufen. Als Versender großer Mengen an Einschreiben haben Sie auch die Möglichkeit, mehrere Sendungsnummern gleichzeitig abzufragen oder den Datei-Service oder Webservice zu nutzen. Hierzu ist eine Registrierung unter https://www.deutschepost.de/sendung/registration.html nötig. Um die Sendungsverfolgung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Sendungsnummer und das Einlieferungsdatum Ihres Einschreibens.
* montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen); 20 ct je Anruf aus den deutschen Festnetzen; maximal 60 ct je Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen
Auf der Seite https://www.deutschepost.de/hilfe-zur-sendungsverfolgung haben wir viele Informationen zum Sendungsstatus für Sie zusammen gestellt.
Bei weiteren Fragen oder Reklamationen wenden Sie sich an folgende Servicenummer:
In der Regel ist die Information über die Zustellung Ihrer Brief-Sendung am Tag der Zustellung in der Sendungsverfolgung abrufbar.
Unter Umständen kann dies aber auch einige Tage in Anspruch nehmen, weil z.B. unterschriebene Belege an unser Scancenter geschickt und dort bearbeitet werden müssen. Häufig ist dies der Fall, wenn Einschreiben an Empfänger zugestellt werden, die regelmäßig eine hohe Anzahl Einschreiben erhalten, z.B. Behörden, Banken und Versicherungen.
Daher empfehlen wir, den Sendungsstatus am Folgetag erneut zu prüfen, wenn die Zustellung in der Sendungsverfolgung noch nicht angezeigt wird.
Ihre Sendung ist bereits mehr als 7 Werktage unterwegs und Sie haben noch keinen Hinweis vom Empfänger, dass er die Sendung erhalten hat?
Dann können Sie als Absender eine Nachforschung für ein Einschreiben beauftragen:
Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Einschreiben 25,00 €
Einschreiben Einwurf 20,00 €
Für die Zusatzleistungen RÜCKSCHEIN und EIGENHÄNDIG haftet die Post bis zur Höhe des Zusatzentgeltes.
Für einen Haftungsanspruch akzeptiert die Deutsche Post neben einem Einlieferungsbeleg aus der Filiale auch die elektronische Erfassung und Dokumentation der Sendung in unseren IT Systemen. Das heißt sobald Ihre Sendung von unseren Scansystemen erfasst wurde, haften wir auch bei Einlieferung über den Briefkasten.
Der Rückschein wird bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger unterschrieben. Der Rückschein mit der Originalunterschrift des Empfängers wird danach umgehend an Sie zurückgesandt.
Der Rückschein ist Ihr schriftlicher Beleg für eine erfolgreiche Auslieferung Ihres EINSCHREIBEN.
Auf der Vorderseite des Rückscheins tragen Sie bitte Ihre vollständige Anschrift ein.
Auf der Rückseite tragen Sie die Anschrift des Empfängers ein, kleben die Sendungsnummer des zugehörigen Einschreibenlabels auf und befestigen den Rückschein mit dem angebrachten Klebestreifen an der Sendung.
Einzelne Rückschein-Formulare liegen in den Postfilialen aus.
Größere Mengen erhalten Sie online unter www.deutschepost.de/BZL-Material-national.
Bei der Zusatzleistung RÜCKSCHEIN wird der Rückschein direkt nach Auslieferung der Sendung an den Auftraggeber zurückgesandt, so dass der Rückschein in der Regel vier Tage nach Versand des Einschreibens wieder bei Ihnen eintrifft.
Wenn der Empfänger zu Hause nicht angetroffen werden konnte, wird die Sendung zur Abholung in der Filiale hinterlegt. Erst wenn der Empfänger die Sendung abgeholt hat, wird der unterschriebene Rückschein zu Ihnen zurück gesandt.
Bei der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger oder seinen besonders Bevollmächtigten. Ist die Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt; er kann die Sendung dann in der benannten Postfiliale abholen.
Nein, diese Sendung wird immer an der Zustellanschrift zugestellt.
Beim Einschreiben Einwurf bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift, dass er die Sendung in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt hat.
Beim Einschreiben bestätigt der Empfänger selbst, sein Bevollmächtigter oder ein anderer Empfangsberechtigter, dass er die Sendung in Empfang genommen hat.
Nein, Sendungen können nicht per EINSCHREIBEN EINWURF ins Ausland versandt werden.
Ist die Sendung zu groß bzw. kann nicht in den Briefkasten eingelegt werden, wird der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person benachrichtigt. Der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen in der genannten Postfiliale abholen. Hat der Empfänger einen Ablagevertrag mit der Deutschen Post abgeschlossen, werden überformatige Einschreiben Einwurf am vereinbarten Wunschort abgelegt oder beim angegebenen Wunschnachbarn abgegeben. Der Zusteller dokumentiert die Niederlegung. Dadurch erspart sich der Empfänger den Gang zur Postfiliale.
Alles rund um Ihre Weihnachtspost mit Grußkarten, Briefmarken, kreativen Gestaltungstipps und mehr.