Briefe und POSTKARTEN dürfen nur mit gültigen Briefmarken frankiert werden. Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck "Deutschland" sowie die 2000/2001 erschienenen Briefmarken mit Doppelnominal (Auszeichnung in Pfennig und Euro).
Alle PWZ dürfen nur einmalig verwendet werden. PWZ mit Matrixcode werden elektronisch entwertet und können auch ohne sichtbare Entwertungen (Stempel) nicht für weitere Sendungen verwendet werden. Entwertete Postwertzeichen sind ungültig und werden automatisiert abgelehnt.
Bei allen Frankierungen ist darauf zu achten, dass diese nicht aus verschiedenen Frankierarten (z.B. klassische Briefmarke und Internetmarke) kombiniert werden, um den benötigten Portowert zu erzielen.
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