Antwortsendungen
Umhüllungen, Karten und Aufschriftenzettel für Briefsendungen können für die Rücksendung innerhalb Deutschlands vorfrankiert werden und werden "Antwortsendung" genannt. In diesem Fall ist die Frankierung auch dann zulässig, wenn das Datum im Frankiervermerk mehr als einen Tag vom tatsächlichen Einlieferungsdatum abweicht.
Folgende Bedingungen müssen beim Vorfrankieren erfüllt sein:
- Auf Antwortsendungen muss die Rücksendeadresse angebracht sein.
- Antwortsendungen müssen oberhalb der Anschrift den hervortretenden Vermerk "Antwort" tragen.
- Fensterbriefhüllen, mehrfach verwendbare Umhüllungen sowie durchsichtige Umhüllungen, bei denen der Frankiervermerk unter der Umhüllung angebracht ist, dürfen für Antwortsendungen nicht verwendet werden.
- Klebestreifen mit Frankiervermerk dürfen auf Antwortsendungen nicht angebracht sein (Ausnahme: Sendungen mit medizinischem Untersuchungsgut).