Portoladung und Bezahlung

Bei Frankiermaschinen wird der geladene Portobetrag von der Deutschen Post in der Regel per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Ab einem Ladebetrag von 200,00 € erhält der Kunde 1% Entgeltermäßigung. Die Entgeltermäßigung wird bei der Rechnungserstellung entsprechend berücksichtigt.
Die Sendungen werden mit dem Nettoentgelt frankiert. Für umsatzsteuerpflichtige Produkte, z.B. DIALOGPOST oder Briefe International zum Kilotarif, wird die Umsatzsteuer im Rahmen der jeweiligen Produkteinlieferung nachträglich berechnet und ausgewiesen.

Einlieferung

Die Sendungen können bei allen autorisierten Annahmestellen der Deutschen Post (z.B. Filialen, Agenturen usw.) eingeliefert werden. Anzahl bzw. Umfang der einzuliefernden Sendungen können von der Deutschen Post entsprechend den räumlichen Kapazitäten begrenzt werden.
Das angegebene Frankierdatum darf nicht vom Datum der Einlieferung abweichen. Die Sendungen sind so zu ordnen, dass die Aufschriften gleichauf liegen. Ferner sind sie zu trennen nach Standard- und Kompaktsendungen und/oder Groß- und Maxisendungen

Dabei gelten bestimmte Rahmenbedingungen, die Sie bitte den AGB Frankiermaschinen entnehmen.

Besonderheit Briefkasteneinlieferung

Briefsendungen ohne Zusatzleistungen und Briefsendungen mit der Zusatzleistung "Nachnahme" können über Briefkästen eingeliefert werden, wenn die durchschnittliche Tagesmenge nicht mehr als 30 Sendungen beträgt. Mehrere Sendungen sind in einem roten verschlossenen Sammelumschlag oder zusammengefasst in einem festen Bund einzuliefern. Die Deutsche Post behält sich vor, bei betrieblichen und/oder organisatorischen Änderungen die Möglichkeit der Briefkasteneinlieferung einzuschränken oder zu untersagen.