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Auf diesen Seiten und in der Broschüre "Postzustellungsauftrag" sind alle Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst.
Kundenservice BRIEF
Tel.: 0180 6 555555
Mo-Fr von 8 - 18 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)
Es werden ausschließlich Umschläge und Formulare eingesetzt, die mit den zuständigen Behörden abgestimmt sind. Der äußere Umschlag sollte nach Möglichkeit nicht größer sein als 238 × 125 mm, generell gelten für den äußeren Umschlag die Höchstmaße wie für Briefe. Ein Höchstgewicht ist nach PostG nicht vorgegeben.
Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 €*. Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief, gegebenenfalls die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit sowie gegebenenfalls auch die Niederlegung des Schriftstückes oder die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke.
Bei Versendung von regelmäßig mindestens 5.000 PZA pro Kalenderjahr über die Deutsche Post kann es Sonderkonditionen geben. Voraussetzungen für Sonderkonditionen sind der Abschluss eines Rahmensvertrages mit der Deutschen Post AG und die Erbringung von Mindesteinlieferungsmengen. Zudem muss auf jeder Zustellungsurkunde (ZU) ein Barcode aufgebracht werden. Auf Wunsch können ZU mit eingedrucktem Barcode kostenlos bei der Deutschen Post AG bezogen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater der Deutschen Post. Folgende Vertragsprodukte mit entsprechenden Mindesteinlieferungsmengen werden angeboten:
PZA Vertragsprodukte:
ePZA Vertragsprodukte (inkl. elektronischer Erfassung und Bereitstellung der ZU-Daten und Images):
* zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Der PZA wird auf dem äußeren Umschlag freigemacht (Briefmarken, Internetmarke, Produktmarke Postzustellungsauftrag, Freistempelabdruck oder DV-Freimachung).
Der Kunde steckt die vorbereitete Zustellungsurkunde und den mit einer Anschrift versehenen und verschlossenen Innenumschlag, der das eigentliche Schriftstück / Dokument enthält, in einen besonderen Versandumschlag (äußerer Umschlag). Dieser Außenumschlag ist der eigentliche Auftrag; er wird mit dem Auftragsentgelt freigemacht. Der Außenumschlag trägt die Anschrift des zuständigen Zustellstützpunktes: Deutsche Post AG, Zustellstützpunkt, Postleitzahl und Bestimmungsort (aus der Anschrift des PZA). Die Einlieferung ist möglich über Briefkasten und Filiale bzw. Agentur der Deutschen Post, bei größeren Einlieferungen auch über eine Großannahmestelle.
Wenn die Postzustellungsaufträge mittels Freistempelabdruck oder Briefmarken frankiert werden, dann müssen diese gemeinsam mit einer Einlieferungsliste Postzustellungsauftrag in einer Filiale oder einer Großannahmestelle der Deutschen Post eingeliefert werden.
Formulare und Umschläge erstellt der Kunde grundsätzlich selber nach den vorgegebenen Mustern.
Zustellungsurkunden können aber über das Servicemanagement PZA kostenlos bezogen werden (mit Barcode-Eindruck).
1. Transport
Für die Beförderung des Postzustellungsauftrages zum Zustellstützpunkt sowie für die Rücksendung der ausgefüllten Urkunde, des nicht abgeholten Schriftstückes und nicht ausführbarer Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL (AGB BRIEF NATIONAL). Hiernach haftet die Deutsche Post für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, unbeschränkt. Für andere Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, zum Beispiel bei Verlust (soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
2. Durchführung der förmlichen Zustellung
§ 35 PostG:
Für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen, haftet der verpflichtete Lizenznehmer nach den Vorschriften über die Schadenersatzpflicht eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn für seine Bediensteten im hoheitlichen Bereich.