Postzustellungsauftrag Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Postzustellungsauftrag

Allgemeine Produktinformationen

Durch einen PZA werden amtliche Schriftstücke nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zugestellt. Diese Zustellung wird mit einer Urkunde dokumentiert.

Über die Zustellung oder Niederlegung erstellt die Deutsche Post eine öffentliche Urkunde als Beleg für den Auftraggeber.

Bei Verwendung von Zustellungsurkunden mit Barcode ist die Sendungsverfolgung über das Geschäftskundenportal möglich.

Die Produktvariante ePZA beinhaltet zudem die elektronische Erfassung und Bereitstellung der Daten und Images der Zustellungsurkunden.

Unser Service   GoGreen Plus ist integrierter Bestandteil beim Postzustellungsauftrag.

Hier mehr erfahren.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der PZA wird zum Beispiel bei Vorladungen, Bußgeld- und Mahnbescheiden verwendet, aber auch beim Versand anderer Schriftstücke, für die eine dokumentierte und zeitlich nachvollziehbare Zustellung insbesondere gemäß Zivilprozessordnung vorgesehen oder gewünscht ist.

Auftraggeber sind beispielsweise Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen), Gerichte und Gerichtsvollzieher:innen, Schiedsmänner/-frauen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der Postzustellungsauftrag wird in der Regel am nächsten Werktag nach Einlieferung zugestellt. Die ausgefüllte Urkunde trifft in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen beim Auftraggeber ein.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die förmliche Zustellung entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt grundsätzlich durch persönliche Übergabe an einen Empfänger oder berechtigten Ersatzempfänger. Sofern eine persönliche Übergabe nicht möglich ist, wird der PZA in den Hausbriefkasten eingelegt oder durch Niederlegung in einer Filiale der Deutschen Post (mit entsprechender Benachrichtigung an den Empfänger) zugestellt.

Das niedergelegte Schriftstück wird drei Monate zur Abholung bereitgehalten. Wenn es innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt wurde, wird es an den Auftraggeber zurückgesandt.

Der Auftraggeber erhält eine Urkunde mit der Bestätigung der Zustellung / Niederlegung.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Versandvorbereitung

Der Kunde steckt die vorbereitete Zustellungsurkunde und den an den Empfänger adressierten und verschlossenen Innenumschlag, der das eigentliche Schriftstück/Dokument enthält, in einen besonderen Versandumschlag (äußerer Umschlag).

Dieser äußere Umschlag wird mit dem fälligen Entgelt freigemacht. Die Freimachung ist möglich mit Briefmarken, Internetmarke, Produktmarke Postzustellungsauftrag, Freistempelabdruck oder DV-Freimachung.

Der äußere Umschlag trägt die Anschrift des zuständigen Zustellstützpunktes:

Deutsche Post AG

Zustellstützpunkt

PLZ und Bestimmungsort (aus der Anschrift des PZA).

Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Fensterbriefumschlägen, dass ausschließlich PLZ und Ort im Fenster sichtbar sind und nicht die komplette Anschrift des Empfängers.

Die Einlieferung ist möglich über Briefkasten und Filiale bzw. Agentur der Deutschen Post, bei größeren Einlieferungen auch über eine Großannahmestelle.

Bei Vertragskunden ist die Verwendung einer Einlieferungsliste verpflichtend.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Formulare und Umschläge müssen den Vorgaben der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) entsprechen.

Die Deutsche Post stellt Zustellungsurkunden kostenfrei  zur Verfügung.  

Sets aus Urkunde, innerem und äußerem Umschlag können online bestellt werden.

Bitte beachten Sie die geplanten, gesetzlichen Änderungen bei Urkunden und inneren Umschlägen zum 1. August 2025, weitere Infos finden Sie hier.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie steht hier zum Download  bereit.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der PZA wird immer an einen Zustellstützpunkt (PLZ und Ort) adressiert. Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Fensterbriefumschlägen, dass ausschließlich PLZ und Ort im Fenster zu sehen sind und nicht die komplette Anschrift des Empfängers, um eine reibungslose Bearbeitung in unseren Sortierzentren zu ermöglichen. Auch darf PLZ und Ort nicht aus dem Sichtfenster herausrutschen.

Der PZA kann nicht an Postfächer zugestellt werden, bitte adressieren Sie ihn immer an die Hausanschrift des Adressaten.

Bei den Vertragsprodukten PZA und ePZA ist zudem zu beachten, dass nur ein PZA je äußerem Umschlag versandt werden darf und die Sendungen getrennt nach Kleinformat und Großformat eingeliefert werden. Zudem ist die Verwendung einer Einlieferungsliste verpflichtend.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Es dürfen ausschließlich Umschläge und Formulare eingesetzt werden, die den Vorgaben der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) entsprechen.

Beim Grundprodukt sollte der äußere Umschlag nach Möglichkeit nicht größer sein als 235 × 125 mm, generell gelten für den äußeren Umschlag die Höchstmaße wie für Briefe. Ein Höchstgewicht ist nicht vorgegeben.

Bei den Vertragsprodukten PZA und ePZA gelten folgende Vorgaben:

Kleinformat 

  • Länge 14 - 23,5 cm, Breite 9 - 12,5 cm, Höhe bis 0,5 cm
  • Gestaltung der Aufschriftseite: die Beanschriftung muss so gestaltet sein, dass nur PLZ und Ort sichtbar sind
  • Maschinenlesbare Beschriftung: Druckschrift oder Handblockschrift, dunkle Schrift auf hellem Grund

Bei Abweichungen gilt der Preis für das Format PZA Großformat.

Großformat 

  • Länge 10 - 35,3 cm, Breite 7 - 25 cm, Höhe bis 5 cm

Ein Höchstgewicht ist bei beiden Formaten nicht vorgesehen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir empfehlen grundsätzlich den Versand von einem PZA je äußerem Umschlag für eine reibungslose Bearbeitung in unseren Sortierzentren.

Beim Grundprodukt können auch mehrere PZA in einen äußeren Umschlag gesteckt werden, wenn der Absender mehrere PZA hat, die an denselben Zustellstützpunkt adressiert sind (PLZ und Bestimmungsort aus der Anschrift des PZA).

Enthält der äußere Umschlag z. B. vier PZA wird auf dem äußeren Umschlag das Entgelt für vier PZA frankiert (z. B. vier Produktmarken zu jeweils 5,62 EUR) und die Anzahl "4" für vier PZA in das vorgesehene Feld ".... Postzustellungsauftrag(aufträge)" eingetragen.

Bei den Vertragsprodukten darf nur ein PZA je äußerem Umschlag versandt werden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Nein, der PZA kann nur an Zustellanschriften im Bereich der Bundesrepublik Deutschland adressiert werden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Preise und Frankierung

Grundprodukt ohne Vertrag:

Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 5,62 EUR (umsatzsteuerfrei.). Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief, gegebenenfalls die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit sowie gegebenenfalls auch die Niederlegung des Schriftstückes oder die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke.

 

Vertragsprodukte:

Bei Versendung von regelmäßig mindestens 10.000 PZA pro Kalenderjahr über die Deutsche Post kann es Sonderkonditionen geben. Voraussetzungen hierfür sind 

  • Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Deutschen Post AG 
  • Einhaltung von Mindesteinlieferungsmengen pro Jahr
  • Barcode auf jeder Zustellungsurkunde (ZU). Auf Wunsch können ZU mit eingedrucktem Barcode kostenlos bei der Deutschen Post AG bezogen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater der Deutschen Post.
  • Einlieferung in Einzelumschlägen, getrennt nach Kleinformat und Großformat

 

Folgende Vertragsprodukte werden angeboten:

Produkt Sendungsmenge p.a. Format Preis pro Stück
Vertragsprodukt PZA 10.000 - 47.999 Kleinformat 4,19 €
Großformat 4,43 €
ab 48.000 Kleinformat 4,15 €
Großformat 4,39 €
Vertragsprodukt ePZA 10.000 - 47.999 Kleinformat 4,45 €
Großformat 4,69 €
ab 48.000 Kleinformat 4,36 €
Großformat 4,60 €

 

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Freimachung ist möglich mit Briefmarken, Internetmarke, Produktmarke Postzustellungsauftrag, Freistempelabdruck oder DV-Freimachung.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Produktmarken PZA, die noch zu dem alten Entgelt (3,45 EUR) erworben wurden, können weiterhin verwendet werden, wenn mit der Ergänzungsmarke Internetmarke auffrankiert wird. 

Die alten Produktmarken sind daran zu erkennen, dass kein Entgeltbetrag aufgedruckt ist, wie in diesem Muster einer alten Produktmarke:

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Kundenservice

Für die Beförderung des Postzustellungsauftrages zum Zustellstützpunkt sowie für die Rücksendung der ausgefüllten Urkunde, des nicht abgeholten Schriftstückes und nicht ausführbarer Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG BRIEF NATIONAL (AGB BRIEF NATIONAL). 

Kundenservice BRIEF

Tel.: 0228 4333112

montags bis freitags von 8 - 18 Uhr, samstags von 8 - 14 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Anpassung der Zustellungsurkunde und innerem Umschlag ab dem 01.08.2025

Der Gesetzgeber hat die Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) zum 01.08.2025 angepasst. 

Die neuen Urkunden und inneren Umschläge enthalten ein neues Ankreuzfeld im Bereich "Bei der Zustellung zu beachtende Vermerke" : "1.10   Nur an den Zustellungsadressaten selbst und ohne Nachsendung an Vertretungsberechtigte gemäß Nachsendeauftrag". Außerdem wurden in der Urkunde einige Begriffe geändert (z. B. "Zustellungsadressat" statt bisher "Adressat").

Der äußere Umschlag ist nicht von den Änderungen betroffen.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) wird zum 01.08.2025 angepasst. Danach gilt eine Übergangsfrist von 1 Jahr, in der auch die alten Urkunden und inneren Umschläge noch verwendet werden können.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Neue Urkunden und innere Umschläge können ab dem 01.08.2025 eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Angaben auf Urkunde und innerem Umschlag korrespondieren müssen – vermeiden Sie daher ein Vermischen alter und neuer Materialien (z. B. alte Urkunde, neuer innerer Umschlag).

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Alte Materialien sind bis zum 31.7.2026 gültig.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Die neuen Urkunden können ab Mitte Juli über die gewohnte Seite bestellt werden. Komplettsets aus Urkunden und Umschlägen können ab Mitte Juli über den Shop der Deutschen Post bestellt werden.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der ePZA-Datensatz wird um die neuen Felder 1.8 - 1.11 zum 15. Januar 2026 angepasst. Dies betrifft alle ePZA-Kunden, unabhängig davon, ob sie die neuen Felder nutzen. Die ePZA-Kunden werden hierzu separat informiert.

Ist diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback.