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Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.
Folgende Vorteile lassen sich für die förmliche Postzustellung amtlicher Schriftstücke, wie zum Beispiel in Bußgeld- oder Mahnverfahren oder in gerichtlichen Verfahren, festhalten:
Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 € (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief, gegebenenfalls die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit sowie gegebenenfalls auch die Niederlegung des Schriftstückes oder die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke.
Bei Versendung von regelmäßig mindestens 5.000 PZA pro Kalenderjahr über die Deutsche Post kann es Sonderkonditionen geben. Voraussetzungen für Sonderkonditionen sind der Abschluss eines Rahmensvertrags mit der Deutschen Post AG und die Erbringung von Mindesteinlieferungsmengen. Zudem muss auf jeder ZU ein Barcode aufgebracht werden. Auf Wunsch können ZU mit eingedrucktem Barcode kostenlos bei der Deutschen Post AG bezogen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater der Deutschen Post. Folgende Vertragsprodukte mit entsprechenden Mindesteinlieferungsmengen werden angeboten:
PZA ab 10.000 Stück pro Kalenderjahr | 2,32 € * pro Stück |
PZA ab 72.000 Stück pro Kalenderjahr | 2,19 € * pro Stück |
* Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. |
ePZA ab 5.000 Stück pro Kalenderjahr | 3,09 € * pro Stück |
ePZA ab 10.000 Stück pro Kalenderjahr | 2,63 € * pro Stück |
ePZA ab 72.000 Stück pro Kalenderjahr | 2,51 € * pro Stück |
* Zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
** Inkl. elektronischer Erfassung und Bereitstellung der ZU-Daten und Images. Nähere Informationen finden Sie hier.
Durch die Vorschriften der ZPO werden Art und Weise der Zustellung sowie die Beurkundung umfassend und detailliert geregelt. Das Verwaltungszustellungsgesetz verweist darauf. Für die Beförderung zum Zustellstützpunkt sowie für die Rücksendung der ausgefüllten Urkunde und eines nicht abgeholten Schriftstücks oder eines nicht ausgeführten Auftrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post
Nähere Einzelheiten wie Vordrucke und Muster zum Postzustellungsauftrag finden Sie in der Broschüre Postzustellungsauftrag.