- Was ist eigentlich ein Postfach?
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Ein Postfach ist ein abschließbares, vor fremden Zugriff gesichertes Fach in einer Filiale der Deutschen Post oder deren Partner, welches interessierte Kunden an einem Wunschstandort in Wohnortnähe zur Zustellung ihrer Post mieten können. Durch die Zuteilung einer eigenen Postfachnummer und Postfachanschrift werden (bis auf wenige Ausnahmen) alle Sendungen, also sowohl postfach- als auch hausbeanschriftete, für den Postfachinhaber und auf Wunsch auch die seiner Mitnutzer statt in den Hausbriefkasten in das Postfach umgeleitet.
Seit Ende Oktober 2021 bieten wir auch die Postfachvariante Postfach Extra an. Im Gegensatz zum klassischen Postfach werden dann nur postfachbeanschriftete Sendungen ins Postfach eingelegt, hausbeanschriftete Post wird im Hausbriefkasten zugestellt.
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- Welche Voraussetzungen muss ich für die Nutzung eines Postfachs erfüllen?
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Um ein Postfach einzurichten muss für Sie in Deutschland eine zustellfähige Hausanschrift bestehen.
Bitte stellen Sie sicher, dass trotz der Beauftragung des Postfachs Ihr Name bzw. der Ihres Unternehmens und ggf. Ihrer Mitnutzer für unsere Zusteller eindeutig am Hausbriefkasten zu erkennen sein muss, um in Ausnahmefällen die korrekte Zustellung an der Hausadresse bzw. einen reibungslosen betrieblichen Ablauf sicherzustellen.
Hinweis: Für den gleichen Zeitraum und dieselbe Anschrift dürfen Sie keinen E-POSTSCAN Auftrag abgeschlossen haben.
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- Welche Sendungen werden in mein Postfach eingelegt?
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In der Regel werden beim klassischen Postfach alle Sendungen, die an den Postfachinhaber und die eingetragenen Mitnutzer adressiert sind, in das Postfach eingelegt, also auch die Sendungen mit Ihrer Hausanschrift, d.h.
- alle Briefsendungen
- Pressesendungen
- Postvertriebsstücke
- Streifbandzeitungen
- Zahlungsanweisungen
Von der Postfachbelieferung ausgeschlossen und weiter unter der Hausanschrift zugestellt werden
- Pakete, Päckchen, Express-Sendungen
- Postzustellungsaufträge
- DIALOGPOST SCHWER und Blindensendungen Schwer National
Bei der Variante Postfach Extra hingegen stellen wir nur die Sendungen mit Postfachanschrift im Postfach zu, alle hausbeanschrifteten Sendungen werden in Ihren Hausbriefkasten eingelegt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass generell warentragende Sendungen (Warenpost, Pakete und Päckchen) aus Drittstaaten (außerhalb der EU), aufgrund der notwendigen Verzollung von der Einlage ins Postfach ausgeschlossen sind.
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- Wie hoch ist die Miete für ein Postfach?
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Die jährliche Miete für ein Postfach/Postfach Extra beträgt 22,90 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Miete beinhaltet die Einrichtungskosten für alle Nutzer mit gleicher Hausanschrift. Pro Mitnutzer mit einer vom Hauptnutzer abweichenden Hausanschrift sind für die Einrichtung 9,90 € inkl. USt zu entrichten. Der Zusatzservice Briefankündigung Postfach ist bei beiden Postfachvarianten kostenlos.
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- Wie oft muss ich mein Postfach leeren?
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Bitte leeren Sie Ihr Postfach mindestens alle 7 Werktage. Die Leerung muss entsprechend dem Sendungsaufkommen so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überläuft.
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- Was ist zu tun, wenn falsche Sendungen im Postfach liegen?
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Wenn versehentlich eine falsch zugestellte Sendung im Postfach ist, ist diese unverzüglich in das Rückgabefach (an jeder Postfachanlage vorhanden) einzuwerfen.
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- Kann ich mein Namensschild am Briefkasten entfernen, wenn ich ein Postfach habe?
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Nein. Ihre aktuelle zustellfähige Anschrift ist Voraussetzung überhaupt ein Postfach beauftragen zu dürfen. An Ihrem Hausbriefkasten muss weiterhin gut sichtbar Ihr Name angebracht sein. Sollte sich etwas an Ihren Daten ändern, müssen Sie uns, entsprechend den AGB Postfach, diese Änderung umgehend mitteilen. Hierfür steht Ihnen unser Datenänderungsformular zur Verfügung. Bei der Variante Postfach Extra wird Ihre hausbeanschriftete Post immer in Ihren mit Namen versehenen Hausbriefkasten zugestellt.
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- Wieso ist bei meinem Umzug ein Postfach keine Alternative zu einem Nachsendeauftrag?
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Bei einem geplanten Umzug ist ein Postfach keine Option, um Sendungen von Ihrem bisherigen Wohnort bzw. Ihrer bisherigen Adresse an Ihren neuen Wohnort leiten zu lassen. Nutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen Nachsendeservice. Nur so ist gewährleistet, dass Sendungen, die nur an Ihre Hausanschrift zugestellt werden dürfen, auch bei Ihnen im Briefkasten des neuen Wohnortes ankommen. Bei einer fehlenden aktuellen zustellfähigen Hausadresse müssen wir Ihr Postfach wegen Verletzung der AGB Postfach leider umgehend kündigen.
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- Werden Sendungen in mein Postfach klimafreundlich zugestellt?
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Alle mit der Deutschen Post versendeten Briefe werden klimafreundlich mit GoGreen oder klimaneutral mit GoGreen Plus transportiert - selbstverständlich auch die Briefe an Ihr Postfach. Nähere Infos hierzu finden Sie auf deutschepost.de/gogreen.
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- Kann ich das Postfach in Kombination mit einem POSTSCAN Auftrag nutzen?
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Da bei einer gleichzeitigen Nutzung von Postfach und POSTSCAN technisch leider nicht immer sichergestellt werden kann, dass Sie Ihre Sendung auf dem gewünschten Kanal empfangen, ist eine Beauftragung dieser beiden Services für den gleichen Zeitraum und dieselbe Anschrift leider nicht möglich. Weitere Informationen zu POSTSCAN finden Sie unter deutschepost.de/postscan.
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Beauftragung Postfach
- Warum ist meine Hausanschrift bei einer Beauftragung von einem Postfach so wichtig?
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Sie benötigen weiterhin zu Ihrer Postfachanschrift eine aktuelle, zustellfähige Hausanschrift sowie ein Namensschild am Briefkasten. Sendungen, die nicht über das Postfach ausgeliefert werden, müssen an Ihre zustellfähige Adresse zugestellt werden können. Dies ist auch Bestandteil der AGB Postfach.
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- Warum sollte ich bei der Beauftragung eines Postfachs darauf achten, dass meine Hausanschrift und das Postfach im gleichen Ort/Ortsteil/Stadtteil liegt?
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Sollten Sie ein Postfach in einer Region wählen, die nicht im gleichen Ort/Ortsteil/Stadtteil liegt oder eine andere Postleitzahl hat als Ihre Hausanschrift, dann werden in der Regel nur Sendungen mit Postfachanschrift in das Postfach eingelegt. Sendungen mit Ihrer Hausanschrift werden dann in Ihrem Hausbriefkasten zugestellt. Hintergrund ist, dass eine taggleiche Ableitung dieser Sendungen an ein Postfach in einen weiter entfernten Bereiche häufig nicht realisierbar ist. Um keine Zeit bei der Zustellung zu verlieren, stellen wir deshalb Sendungen mit Hausanschrift auch unter der Hausanschrift zu. Möchten Sie sicherstellen, dass alle an Sie gerichteten Sendungen an Ihr Postfach gehen, kommunizieren Sie bitte Ihre Postfach-Anschrift an Ihre Kontakte.
Darüber hinaus gibt es auch betriebliche Gründe (Entfernung, Logistik), die eine taggleiche Zustellung verhindern und die in Einzelfällen zur Zusendung Ihrer hausbeanschrifteten Sendungen an die Hausanschrift führen, um Verzögerungen Ihres Posteingangs durch die Umleitung an Ihr Postfach zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass alle an Sie gerichteten Sendungen an Ihr Postfach gehen, kommunizieren Sie bitte auch in diesem Fall Ihre Postfach-Anschrift an Ihre Kontakte.
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- Wie beauftrage ich online ein Postfach?
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Entweder direkt im Shop der Deutschen Post oder über den Link auf der Postfach Internetseite Postfach beauftragen kann das klassische Postfach und Postfach Extra online beauftragt werden.
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- Warum werden bei Neubeauftragung nicht alle Postfachstandorte angezeigt bzw. stehen sie nicht zur Auswahl?
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Es kann vorkommen, dass Ihnen bei Neubeauftragung eines Postfachs – beispielsweise aufgrund von kurzfristigen und vorübergehenden Postfachschließungen oder kompletter Belegung – zeitweise nicht alle Postfachanlagen zur Verfügung stehen. Demnach sind sie im Shop für Sie auch nicht auswählbar. Bitte beachten Sie, dass Sie den Standort, für den Sie sich bei Neubeauftragung entscheiden, auch dann nicht mehr wechseln können, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt wieder geöffnet ist.
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- Wie läuft die Beauftragung für ein Postfach ab?
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Registrieren Sie sich im Online-Shop der Deutschen Post und beauftragen Sie dort die Einrichtung Ihres Postfachs – klassisches Postfach oder Postfach Extra – an Ihrem Wunschstandort. Danach erhalten Sie eine Bestätigungsmail für die Anmietung eines Postfach mit den entsprechenden Beträgen für die Jahresmiete von 22,90 € (inkl. MwSt.) und ggf. weiteren Beträgen für Mitnutzer oder zusätzlichen Postfachschlüsseln.
In den darauffolgenden Tagen erhalten Sie noch ein Bestätigungsschreiben als Brief an Ihre Hausanschrift mit Ihrer Postfachadresse und dem frühsten Abholtermin für Ihre Postfachschlüssel. Die Schlüssel erhalten Sie dann direkt in der zuständigen Postfiliale für Ihr Postfach.
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- Warum muss ich mich für die Beauftragung eines Postfachs vorab im Shop der Deutschen Post registrieren?
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Die Beauftragung eines Postfachs – klassisches Postfach oder Postfach Extra – ist nur mit einem persönlichen Kundenkonto im Shop möglich, da es sich bei einem Postfach um eine langfristige Anmietung handelt. Die Registrierung ermöglicht Ihnen die Verwendung nützlicher Zusatzleistungen, z.B. der Postfach Online-Services zur eigenständigen Verwaltung Ihres Postfachs. Ihre eingegebenen Postfach-Daten werden automatisch aus der Registrierung übernommen und müssen nicht doppelt von Ihnen eingegeben werden. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Sie bei der Neuregistrierung genau die Kundengruppe wählen und die Daten eingeben, die wir für die künftige Postfach-Kundenkommunikation (z.B. für die Anschrift bei der Rechnungserstellung) verwenden sollen.
Wenn Sie bereits registrierter Shopkunde sind, können Sie sich wie üblich einloggen und direkt Ihr neues Postfach beauftragen.
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- Kann ich weitere Personen als Mitnutzer meines Postfachs benennen und wie richte ich sie ein?
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Ja, als Postfachinhaber ist es möglich, weitere Mitnutzer einzurichten. Wenn die Mitnutzer unter der gleichen Hausanschrift gemeldet sind wie Sie als Hauptnutzer, ist die Einrichtung kostenlos. Sollten die Mitnutzer eine vom Postfachinhaber abweichende Hausanschrift besitzen, ist eine Vergütung von einmalig je 9,90 € pro Mitnutzer zu entrichten. Die Mitnutzer werden mit separatem Schreiben über die neue Mitnutzerschaft bzw. über sie betreffende, vom Postfachinhaber durchgeführten Änderungen (z.B. Änderung der Firmierung, Kündigung) informiert.
Bitte beachten Sie: Bei der Beauftragung von Mitnutzern ist lt. AGB Postfach aus betrieblichen Gründen grundsätzlich die Zustimmung der Deutschen Post AG erforderlich, um die Qualität der Leistungsbereitstellung vor Ort weiterhin sicherstellen zu können. Sollten Sie für Ihr Postfach eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Mitnutzern, d.h. mehr als 25 benötigen, wenden Sie sich bitte zur Vorabprüfung an unseren Kundenservice unter kundenservice@deutschepost.de, Betreff: Hohe Anzahl Mitnutzer.
Wenn Sie als registrierter Kunde im Online-Shop ein Postfach beauftragt haben, sind Sie automatisch für die Postfach Online-Services freigeschaltet. In Ihrem Kundenkonto unter dem Reiter „Postfach“ können Sie jederzeit selbständig und schnell Mitnutzer hinzufügen (<25), Änderungen wie bspw. deren Namen und Firmierungen aktualisieren, Mitnutzer wieder entfernen oder deren E-Mail-Adresse zur Aktivierung der Briefankündigung hinterlegen.
Sind möchten Mitnutzer einrichten und Ihr Postfach selbst verwalten aber Sie sind noch nicht registriert? Die Registrierung können Sie ebenfalls im Online-Shop der Deutschen Post vornehmen.
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- Ich habe schon die Rechnung für mein Postfach, aber wann geht mir die Postfachnummer zu?
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Das Bestätigungsschreiben mit Ihrer Postfachnummer erhalten Sie ca. 10 Tage nach Beauftragung als Brief an Ihre Hausanschrift.
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- Ich möchte ein spezielles Postfach, was die Größe oder die Platzierung im Postfachschrank angeht. Was muss ich tun?
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Sofern Sie besondere Anforderungen an die Postfachgröße stellen oder eine bestimmte Anforderung an die Platzierung Ihres Postfach im Postfachschrank, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Service-Nummer 0961 38 18 48 48, Montag bis Freitag, 8 - 18 Uhr.
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- Ich möchte dringend ein Postfach beauftragen und habe gerade keinen Internetanschluss zur Verfügung. Was kann ich tun?
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In Ausnahmefällen können Sie Ihr Postfach auch telefonisch im Shop der Deutschen Post unter der Service-Nummer 0961 38 18 48 48 von Montag bis Freitag, 8 - 18 Uhr beauftragen. Zwingende Voraussetzung auch bei diesem Weg ist jedoch das Vorliegen einer gültigen E-Mail-Adresse.
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Postfach Online-Services
- Welche Vorteile habe ich durch die Nutzung der Postfach Online-Services?
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Sie als registrierter Hauptnutzer können mit den Postfach Online-Services ganz einfach nötige Änderungen zu Ihrem Postfach durchführen:
- Ihre Firmierung und/oder die des Mitnutzers aktualisieren
- Ihren Namen und/oder den des Mitnutzers aktualisieren
- Eine von Ihrer Hausanschrift abweichende Rechnungsadresse angeben
- Ihre Bezahlart bei Bedarf ändern
- die Briefankündigung Postfach aktivieren/deaktivieren
- die Variante klassisches Postfach oder Postfach Extra auswählen (einmal halbjährlich)
- Ihr Postfach und/oder das des Mitnutzers kündigen
So haben Sie Ihr Postfach oder Ihre Postfächer mit dem Online-Service immer im Blick.
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- Ich habe als registrierter Kunde des Online-Shops der Deutschen Post ein Postfach beauftragt. Wie kann ich die Postfach Online-Services nutzen?
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Wenn Sie als registrierter Kunde im Online-Shop ein Postfach beauftragt haben, sind Sie automatisch für die Postfach Online-Services freigeschaltet.
Bitte schauen Sie in Ihrem Account im Reiter "Postfach" nach, ob Ihr Postfach dort angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Rechnung für die Jahresmiete angegebene Telefonnummer.
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- Ich möchte mein Postfach mit den Postfach Online-Services verwalten, bin aber noch kein registrierter Kunde im Online-Shop der Deutschen Post. Was muss ich tun?
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Sie haben Ihr Postfach bereits vor dem 08. April 2021 über den Gastzugang beauftragt? Dann registrieren Sie sich bitte erst unter shop.deutschepost.de und wechseln danach zu Ihrem Kundenkonto in den Reiter "Postfach". Dort können Sie den Aktivierungscode anfordern und diesen dann auf dieser Seite eingeben. Danach stehen Ihnen die Postfach Online-Services – wie beispielsweise die Briefankündigung Postfach – für Ihr Postfach oder ihre Postfächer zur Verfügung.
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- Mein Aktivierungscode zur Freischaltung für die Postfach Online-Services ist abgelaufen. Was muss ich tun?
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Melden Sie sich bitte im Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern.
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- Der Aktivierungscode für die Freischaltung der Postfach Online-Services funktioniert nicht. Was muss ich tun?
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Melden Sie sich bitte im Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto. Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern. Wahrscheinlich ist Ihr Aktivierungscode abgelaufen.
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- Der Aktivierungscode für die Freischaltung des Postfach Online-Services ist nicht oder nur teilweise angekommen. Was muss ich tun?
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Melden Sie sich bitte unter shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern.
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Miete, Bezahlung und Rechnung
- Wie kann ich mein Postfach bezahlen?
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Bei der Postfachbeauftragung stehen unseren neuen registrierten Kunden folgende Bezahlarten zur Verfügung:
- Kreditkarte
- Giropay
- PayPal
- Apple Pay und Google Pay
- Portokasse
- sowie SEPA
Zur Begleichung der Folgemieten erhalten Sie jährlich eine Rechnung.
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- Was kann ich selbst tun, um Rechnungskorrekturen zu vermeiden?
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Wenn Sie Ihr Postfach mit einem Kundenkonto im Shop der Deutschen Post koppeln wollen, um die Vorteile der Selfservices nutzen zu können, achten Sie bei der Registrierung bitte auf die korrekten Angaben der Rechnungsadresse sowie auf die korrekte Kundengruppe (Privatkunde / Geschäftskunde).
Die Rechnung für die Postfach-Jahresmiete wird auf die im Kundenkonto angegebene Rechnungsanschrift ausgestellt. Bei Abweichungen können Rechnungskorrekturen erforderlich sein, welche mit einem hohen Aufwand verbunden sind.
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- Ich möchte meine Rechnung an eine andere Rechnungsanschrift gesandt haben – wie mache ich das?
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- Korrektur der aktuellen Rechnung mit Rechnungsdatum ab dem 15.03.23:
Öffnen Sie hierzu Ihr Kundenkonto im Shop der Deutschen Post und führen Sie die Datenänderung im Selfservice durch. Gehen Sie in "Meine Bestellungen". Suchen Sie dann nach der betreffenden Rechnung, für die die Rechnungsanschrift geändert werden soll und klicken diese an und wählen die Option "Rechnungsadresse ändern" aus. Geben Sie Ihre gewünschten Änderungen in das sich öffnende Feld ein und schicken Sie sie abschließend mit der Schaltfläche "Rechnungskorrektur ändern" ab. Die Rechnung wird dann mit der neuen Adresse im Kopf des Schreibens als pdf an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.
Voraussetzung: Ihre Daten können Sie nur selbständig verwalten, wenn Sie Ihr Postfach im Kundenkonto im Shop der Deutschen Post einsehen können und für die Postfach-Selfservices freigeschaltet sind. - Längerfristige Adresskorrekturen in Postfachrechnungen:
Wünschen Sie auch in Zukunft die Rechnung an eine andere Rechnungsanschrift, so können Sie diese als registrierter Kunde im Shop der Deutschen Post selbständig ändern.
Loggen Sie sich wie üblich in Ihrem Kundenkonto im Shop der Deutschen Post ein. Klicken Sie auf den Reiter "Persönliche Daten" im linken Bereich und gehen Sie dann auf "Kontaktdaten". Dort finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Rechnungsadresse. Diese können Sie dann selbständig wunschgemäß anpassen. Ab der nächsten Rechnungsperiode erhalten Sie Ihre Rechnung mit korrigierter Adresse im Kopf des Schreibens (als PDF-Datei) an die von Ihnen im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.
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- Korrektur der aktuellen Rechnung mit Rechnungsdatum ab dem 15.03.23:
- Meine Rechnungsadresse / meine Anschrift hat sich geändert. Wie kann ich nach Rechnungszugang eine Rechnungskorrektur veranlassen?
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Sollten Sie die Anschrift einer Ihnen bereits zugegangenen Rechnung ändern wollen (Voraussetzung: Rechnungsdatum ab dem 15.03.23), können Sie die Adresse selbständig ändern, wenn Sie für die Selfservices freigeschaltet sind. Lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen zur Frage "Ich möchte meine Rechnung an eine andere Rechnungsanschrift gesandt haben - wie mache ich das?, Variante a).
Sollten Sie nicht für die Postfach-Selfservices freigeschaltet sein oder ist Ihnen die Rechnung mit Rechnungsdatum vor dem 15.03. zugegangen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice Postfach und teilen Sie uns die betroffene Rechnungsnummer, sowie die korrekte Rechnungs- und Hausanschrift (Leistungsempfänger) mit.
Beachten Sie ggf. bitte, dass Ihre interne Bestellnummer bei unserer automatischen Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden kann.
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- Ich finde meine letzte Postfachrechnung nicht mehr – kann ich sie nochmal einsehen?
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Wenn Sie Ihre Rechnung nochmal anschauen möchten aber sie nicht archiviert haben oder nicht mehr finden, können Sie sich diese erneut anzeigen lassen. Hierfür müssen Sie registrierter Kunde im Shop der Deutschen Post sein, denn nur dann können Sie die Postfach Online-Services nutzen. Loggen Sie sich wie üblich in Ihrem Kundenkonto Postfach ein. Klicken Sie im linken Bereich auf „Meine Bestellungen“, dann auf die gefettete Rechnungsnummer. Wenn Sie dort „Rechnung anzeigen“ auswählen, können Sie sich Ihre Rechnung ansehen.
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- Welches sind die rechnungsbegründenden Unterlagen für die Jahresmiete Postfach?
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Es gibt zwei rechnungsbegründende Schreiben. Bei Bestandskunden, die ihr Postfach vor dem 01.07.2016 beauftragt haben, sind es das Informationsschreiben vom Januar 2017 in Verbindung mit den dazugehörigen AGB Postfach. Bei Neukunden sind es das Bestätigungsschreiben für das Postfach und die dazugehörenden AGB Postfach.
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- Ich habe mehrere Postfächer. Muss ich für jedes Postfach eine Jahresmiete bezahlen?
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Ja, für jedes Postfach wird eine Jahresmiete berechnet.
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- Ich möchte meine Rechnung nicht in mein Postfach eingelegt, sondern an eine andere Rechnungsadresse addressiert bekommen. Was muss ich tun?
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Alle Kunden. die über den Shop der DPAG als registrierte Shopkunden bestellt haben, erhalten die Rechnung als pdf an die von Ihnen im Shop hinterlegte E-Mail-Adresse.
Alle anderen Kunden erhalten ihre Postfachrechnung, wie alle ihre Briefsendungen, entsprechend den AGB Postfach in ihr Postfach eingelegt.
Möchten Sie Ihre Daten auch im Selfservice ändern, registrieren Sie sich im Shop der DPAG und gehen dort auf den Reiter Postfach und folgen den Anweisungen für die Verknüpfung Ihres Postfachs mit Ihrem Kundenkonto. Nach Abschluss können Sie Ihre Daten wie im Folgenden beschrieben ändern und pflegen.
Sollten Sie die Anschrift einer Ihnen bereits zugegangenen Rechnung (Voraussetzung: Rechnungsdatum ab dem 15.03.23) ändern wollen, können Sie die Adresse selbständig ändern, wenn Sie für die Selfservices freigeschaltet sind. Lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen zur Frage "Ich möchte meine Rechnung an eine andere Rechnungsanschrift gesandt haben - wie mache ich das?, Variante a).
Möchten Sie längerfristige Adressänderungen für die Zukunft vornehmen, lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen zur Frage "Ich möchte meine Rechnung an eine andere Rechnungsanschrift gesandt haben - wie mache ich das?, Variante b). Die Änderungen sind dann im Kopf des Rechnungsschreibens umgesetzt. Trotzdem werden diese Rechnungen weiterhin als pdf per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse verschickt.
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- Ich habe meine Rechnung bezahlt, aber trotzdem eine Zahlungserinnerung erhalten. Wieso?
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- Bitte prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob Sie auf das auf der Rechnung angegebene Konto mit dem dort aufgeführten Verwendungszweck überwiesen haben. Wenn dies zutrifft, betrachten Sie bitte die Zahlungserinnerung als gegenstandslos, da sich hier anscheinend Ihre Zahlung und die Zahlungserinnerung überschnitten haben.
- Bei fehlender oder fehlerhafter Angabe des Verwendungszwecks erfolgt automatisch eine Rücküberweisung durch unseren Zahlungsdienstleister, da wir die Zahlung nicht eindeutig zuordnen können. Bitte prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob Sie eine Rücküberweisung erhalten haben. Sollten Sie eine Rücküberweisung erhalten haben, überweisen Sie bitte den Betrag erneut auf das auf Ihrer Rechnung angegebene Konto unter Angabe des dort aufgeführten Verwendungszwecks.
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- Bitte prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob Sie auf das auf der Rechnung angegebene Konto mit dem dort aufgeführten Verwendungszweck überwiesen haben. Wenn dies zutrifft, betrachten Sie bitte die Zahlungserinnerung als gegenstandslos, da sich hier anscheinend Ihre Zahlung und die Zahlungserinnerung überschnitten haben.
- Mein Rechnungsbetrag oder die Anzahl der aufgeführten Postfächer stimmt nicht. An wen kann ich mich wenden?
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Den Rechnungsbetrag oder die Anzahl der Postfächer können Sie unter der auf Ihrer Rechnung angegebenen Service-Nummer reklamieren.
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- Kann ich die Miete auch im Voraus oder monatlich bezahlen?
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Nein. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit Angaben zur Überweisung. Bitte nutzen Sie nach Erhalt der Rechnung genau diese Angaben und den angegebenen Betrag zur Überweisung. Es handelt sich beim Postfach um eine Jahresmiete, die auch jährlich abgerechnet wird.
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- Wann geht mir die Rechnung bei einer Neubeauftragung für das Postfach zu?
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Kurz nachdem Sie im Online-Shop der Deutschen Post bestellt haben, geht Ihnen eine entsprechende Bestätigung der Beauftragung zu. Danach erhalten Sie ebenfalls an Ihre im Online-Shop angegebene E-Mailadresse die Rechnung als PDF-Datei. Das Bestätigungsschreiben mit Ihrer Postfachnummer erhalten Sie kurz nach Beauftragung als Brief an Ihre Hausanschrift.
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- Wann werden die Rechnungen für die Folgemiete der Postfächer versendet?
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Die Rechnungen werden üblicherweise eine Woche vor Beginn der Vertragsverlängerung an Sie versendet.
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- Wann und wie wird mir die Miete für das Postfach in Rechnung gestellt?
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Die Miete wird ab dem ersten Jahr im Voraus per Rechnung eingefordert.
Sie wird erstmals mit der Bereitstellung und in den folgenden Jahren jeweils zu Beginn der Vertragsverlängerung fällig.
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- Ich erhalte die Postfachrechnung per E-Mail als PDF. Kann ich die Postfachrechnung auch per Brief erhalten?
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Sobald Sie eine E-Mailadresse im Shop der Deutschen Post hinterlegt haben, erhalten Sie Ihre Rechnung für die Jahresmiete Postfach als PDF-Datei an Ihre angegebene E-Mailadresse. Eine Zusendung als Brief ist dann leider nicht mehr möglich.
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- Ich erhalte die Rechnung für mein Postfach per Brief. Wie kann ich sie per E-Mail erhalten?
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Sobald Sie als registrierter Kunde eine E-Mail-Adresse im Shop der Deutschen Post hinterlegt haben, erhalten Sie Ihre Rechnung für die Jahresmiete Postfach automatisch als pdf-Datei an diese E-Mail-Adresse . Eine Zusendung als Brief ist dann leider nicht mehr möglich.
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- Ich habe mehrere Postfächer und möchte diese Postfachrechnungen an ein bestimmtes Postfach gesendet haben. Ist das möglich?
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Eine abweichende Rechnungsadresse von Ihrer Hausanschrift können Sie ganz einfach im Postfach Online-Service hinterlegen. Melden Sie sich bitte dafür auf shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto. Sollten Sie noch kein Kunde im Shop der Deutschen Post sein, müssten Sie sich vorab dort als Kunde registrieren. Sollten Sie dies nicht tun wird ihre Rechnung, wie alle Ihre Briefsendungen, entsprechend den AGB Postfach in Ihr entsprechendes Postfach eingelegt.
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- Kann ich die Rechnung auch an meine Hausanschrift erhalten?
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Ein Versand an die Hausanschrift ist nicht vorgesehen.
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Datenänderung
- Ich bin umgezogen und meine Adressdaten haben sich geändert. Was muss ich tun?
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Voraussetzung für die Nutzung eines Postfachs ist eine gültige Hausanschrift.
Bitte teilen Sie uns bei jeder Änderung Ihrer Anschrift diese umgehend mit.Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Formular Datenänderung.
Sollten Sie die Änderung nicht online mitteilen wollen, können Sie dies auch per Brief unter:
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonntun.
Wichtiger Hinweis: Datenänderungen zu einem genutzten Postfach können nur vom Hauptnutzer vorgenommen werden. Sollten Sie Mitnutzer sein, wenden Sie sich bitte an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Daten bei uns aktualisiert. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich per Kontaktformular an den Kundenservice.
Bitte beachten Sie: Telefonisch können wir grundsätzlich keine Änderungen aufnehmen. Wir bitten Sie, Ihre Änderungen per E-Mail, schriftlich oder über das Formular Datenänderung an den Kundenservice einzusenden.Ist diese Antwort hilfreich?Vielen Dank für Ihr Feedback.
- Mein Name hat sich, z.B. durch Heirat, geändert. Was muss ich tun?
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Eine Namensänderung müssen Sie uns umgehend mitteilen, da der richtige Name für die Umcodierung in den Maschinen und somit auch für die korrekte Zustellung erforderlich ist. Außerdem müssen wir diese Änderung auch für die nächste Jahresrechnung berücksichtigen. Die Korrektur können Sie ganz einfach in unserem Postfach Online-Service durchführen.
Gerne können Sie auch unser Formular Datenänderung für die Namensänderung nutzen.
Wichtiger Hinweis: Datenänderungen zu einem genutzten Postfach können nur vom Hauptnutzer vorgenommen werden. Sollten Sie Mitnutzer sein, wenden Sie sich bitte an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Daten bei uns aktualisiert. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich per Kontaktformular an den Kundenservice.
Bitte beachten Sie: Telefonisch können wir grundsätzlich keine Änderungen aufnehmen. Wir bitten Sie, Ihre Änderungen per E-Mail, schriftlich oder über das Formular Datenänderung an den Kundenservice einzusenden.Ist diese Antwort hilfreich?Vielen Dank für Ihr Feedback.
- Meine Firmenbezeichnung ist nicht mehr korrekt. An wen kann ich mich wenden?
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Eine Änderung der Firmenbezeichnung müssen Sie uns umgehend mitteilen, da die richtige Firmierung für die Umcodierung in den Maschinen und somit auch für die korrekte Zustellung erforderlich ist. Außerdem müssen wir diese Änderung auch für die nächste Jahresrechnung berücksichtigen. Die Korrektur können Sie ganz einfach in unserem Postfach Online-Service durchführen. Melden Sie sich bitte in unserem Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Wichtiger Hinweis: Datenänderungen zu einem genutzten Postfach können nur vom Hauptnutzer vorgenommen werden. Sollten Sie Mitnutzer sein, wenden Sie sich bitte an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Daten bei uns aktualisiert. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich per Kontaktformular an den Kundenservice.
Bitte beachten Sie: Telefonisch können wir grundsätzlich keine Änderungen aufnehmen. Wir bitten Sie, Ihre Änderungen per E-Mail, schriftlich oder über das Formular Datenänderung an den Kundenservice einzusenden.Ist diese Antwort hilfreich?Vielen Dank für Ihr Feedback.
- Ich habe versäumt, meine aktuelle zustellfähige Adresse bekannt zu geben und jetzt steht die Kündigung an – wie reagiere ich schnell?
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Sie haben von uns ein Kundenschreiben erhalten, dass wir Ihr Postfach leider kündigen müssen, da uns von Ihnen oder ggf. einem Ihrer Mitnutzer keine aktuelle zustellfähige Hausanschrift vorliegt. Lt. AGB Postfach ist es ein rechtliches Erfordernis, dass zu jedem Postfach eine gültige Hausanschrift hinterlegt sein muss. Dementsprechend sind Sie verpflichtet, uns bei Adressänderungen umgehend Ihre zustellfähige Hausanschrift mitzuteilen. Vermutlich haben Sie dies versäumt und wir sind berechtigt, das Postfach für Sie und Ihre Mitnutzer nach der im Schreiben angegebenen Frist zu kündigen. Melden Sie uns deshalb bitte unverzüglich die derzeitig gültige Zustelladresse von sich und/oder Ihren Mitnutzern! Das geht bequem und schnell mit unserem Rückmeldeformular. Sollte Ihnen die Nutzung des Formulars in Ausnahmefällen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte schriftlich an:
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 BonnIst diese Antwort hilfreich?Vielen Dank für Ihr Feedback.
Postfachschlüssel
- Welche Dokumente muss ich für die Schlüsselübergabe zur Erstnutzung meines Postfachs mitbringen?
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Um Sie als rechtmäßigen Hauptnutzer identifizieren zu können, bringen Sie bitte zur Abholung der Postfachschlüssel Ihr Bestätigungsschreiben mit der Postfachanschrift, Ihren gültigen Personalausweis und ggf. zusätzlich eine gültige Vollmacht, als Nachweis Ihrer Legitimation mit.
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- Ich benötige zusätzliche Schlüssel für mein Postfach. Was muss ich tun?
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Sie können für ein Postfach maximal 5 Schlüssel nutzen.
Die zusätzliche Schlüsselbestellung können Sie formlos in der zuständigen Filiale für die Postfachanlage beauftragen.
Für jeden zusätzlichen Schlüssel sind 7,00 €, inkl. MwSt., zu zahlen.
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- Ich habe meinen Postfachschlüssel verloren – was muss ich tun?
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Aus Sicherheitsgründen muss das Schloss bei Verlust eines Schlüssels oder eines Defekts aufgrund Kundenverschuldens kostenpflichtig ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich pauschal einmalig auf 25,00 €, inkl. MwSt., für den Austausch des Schlosses inkl. zwei Schlüsseln. Falls Sie bisher weitere Schlüssel für dieses Schloss in Gebrauch hatten, erhöhen sich diese Kosten pro bisher von Ihnen genutztem Schlüssel um je 7,00 €, dh. max. 46 €, inkl. MwSt. Bitte wenden Sie sich im Fall eines erforderlichen Austausches an einen Mitarbeiter in der Filiale/der Ausgabestelle vor Ort.
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- Ich habe vor längerer Zeit ein Postfach beauftragt aber bisher kein Bestätigungsschreiben/keinen Schlüssel erhalten.
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Im Normalfall erhalten Sie ein paar Tage nach der Beauftragung im Shop der Deutschen Post eine Bestätigung per Brief an Ihre Hausanschrift mit Ihrer Postfachadresse und dem frühsten Abholtermin für Ihre Postfachschlüssel. Die Schlüssel erhalten Sie - nach erforderlicher Legitimation - dann direkt in der zuständigen Postfiliale für Ihr Postfach. Zeitnah mit Zugang des Schreibens startet der Postfachservice.
Sollten Sie dieses Schreiben nicht spätestens 14 Tage nach Beauftragung des Postfachs erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Bitte nutzen Sie unbedingt den Betreff „Willkommensschreiben Postfach nicht angekommen“, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.
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Kündigung
- Mit welcher Frist kann ich mein Postfach kündigen?
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Das POSTFACH ist zunächst für ein Jahr angemietet. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung über die Leistungsbereitstellung durch die Deutsche Post. Der Mietzeitraum verlängert sich nach Ablauf des Jahres automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.* Der Vertrag kann dann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Selbstverständlich können Sie auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr kündigen. Allerdings erhalten Sie in diesem Fall keine Rückerstattung der anteiligen Miete.
*Gilt für Vertragsverlängerungen und Verträge ab dem 01.03.22
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- Erhalte ich eine anteilmäßige Erstattung, wenn ich meinen laufenden Mietvertrag vor der eigentlichen Kündigungsfrist kündige?
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Nein. Laut Ihren AGB Postfach mieten Sie das Postfach für ein Jahr an. Kündigen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit vor der eigentlichen Kündigungsfrist, erhalten Sie keine Rückerstattung der anteiligen Miete.
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- Wie kann ich mein Postfach kündigen?
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Als Hauptnutzer können Sie Ihr Postfach direkt über die Postfach Online-Services in Ihrem Kundenkonto im Shop der Deutschen Post im Reiter "Postfach" kündigen. Ebenso steht Ihnen aber auch unser Kündigungsformular zur Verfügung.
Sollten Sie die Kündigung nicht online durchführen wollen, möchten wir Sie bitten uns dieses Anliegen schriftlich zukommen zu lassen.
Bitte senden Sie die Kündigung an:
Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum Weiden
Postfach 1107
92623 WeidenHinweis für Mitnutzer: Nur der Hauptnutzer kann eine Mitnutzung für sein Postfach kündigen, denn diese ist Bestandteil seines Vertrages mit der Deutschen Post. Bitte wenden Sie sich an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Teilnahme am Postfachvertrag bei uns kündigen kann. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich per Kontaktformular an den Kundenservice.
Sie haben einen HIN- und WEG-Vertrag für Ihre Postfachadresse?Bitte beachten Sie, dass sich die Kündigung Ihres Postfachs auf einen eventuell bestehenden HIN+WEG-Vertrag – der sich auf die Postfachanschrift bezieht – auswirken wird. Besteht bei Ihnen eine HIN+WEG Vertrag müssen Sie diesen separat schriftlich über den Kundenservice kündigen.
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- Mir wird mit Kündigung des Postfachs gedroht, weil ich meine aktuelle zustellfähige Adresse nicht angegeben habe – was tue ich?
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Zu jedem Postfach muss lt. AGB Postfach eine gültige Hausanschrift hinterlegt sein. Die Meldung der aktuellen zustellfähigen Adresse erfolgt über das Rückmeldeformular. (Näheres s. Punkt Datenänderung „lch habe versäumt, meine aktuelle zustellfähige Adresse bekannt zu geben und jetzt steht die Kündigung an – wie reagiere ich schnell?“.)
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- Wie kann ich als Hauptnutzer einen Mitnutzer kündigen?
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Am einfachsten ist es Ihr Postfach über die Postfach Online-Services eigenständig zu verwalten und dort direkt Ihren Mitnutzer zu kündigen oder einen Mitnutzer zu beauftragen.
Sollten Sie die Kündigung nicht online durchführen wollen, möchten wir Sie bitten uns dieses Anliegen schriftlich zukommen zu lassen.
Bitte senden Sie die Kündigung an:
Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum Weiden
Postfach 1107
92623 WeidenIst diese Antwort hilfreich?Vielen Dank für Ihr Feedback.
- Was passiert nach der Postfach-Kündigung mit meinen Briefen mit Postfachadresse?
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Nach Postfach-Kündigung werden Ihnen ab Vertragsende kostenlos noch für 3 Monate Sendungen, die mit Postfachanschrift am Postfach eintreffen, manuell an die Hausanschrift weitergeleitet und zugestellt. Nach Ablauf der Frist gehen diese Sendungen zurück an den Absender. Falls Sie über diesen Zeitpunkt hinaus noch Sendungen mit Postfachanschrift an Ihre Hausanschrift gesandt bekommen wollen, empfehlen wir Ihnen einen Nachsendeantrag von der alten Postfachanschrift auf die Hausanschrift zu stellen.
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- Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass unbefugt Beauftragungen, Änderungen oder Stornierungen beim Postfach durchgeführt wurden?
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Sind Sie als Postfachinhaber von unbefugten Änderungen durch Dritte tangiert, teilen Sie uns Ihr Anliegen bitte über unser Kontaktformular mit.
Sind Sie Mitnutzer eines Postfachs, wenden Sie sich bitte direkt an den Postfachinhaber und bitten Sie ihn um Korrektur. Sollte dies nicht möglich sein, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Wir werden den Widerspruch schnellstmöglich bearbeiten.
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