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Im Rahmen der Einführung des Services Briefankündigung konnten wir den vereinfachten Kopplungsprozess mit dem Versand der individuellen Codes leider nur temporär begrenzt anbieten. Selbstverständlich können Sie aber auch auf anderem Wege die Briefankündigung Postfach beauftragen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie bitte unter "Wie kann ich den Zusatzservice Briefankündigung Postfach aktivieren?" weiter unten im Abschnitt „Beauftragung/Kündigung“.
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Falls Sie die Registrierung nicht selbst angestoßen haben sollten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, der Registrierung und Beauftragung zu widersprechen. Das Widerspruchsformular finden Sie unter www.deutschepost.de/widerspruch-postfach.
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Nein, das sind nur verschiedene Namen für den gleichen Service, die wir im Laufe der Entwicklung und Optimierung benutzt haben. Hinter ihnen steht immer der gleiche Zusatznutzen. Mit Einführung im Oktober haben wir uns festgelegt und sprechen einheitlich dann aber immer nur von der Briefankündigung Postfach.
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Beim Zusatzservice „Briefankündigung Postfach“ erhalten Sie künftig optional und ohne weitere Kosten zusätzlich zur Basisleistung Postfach täglich eine E-Mail mit der Anzahl der voraussichtlich für den Tag in Ihrem Postfach zu erwarteten Sendungen (Hinweis: Wird keine Sendung erwartet, wird aus Gründen der Datensparsamkeit auch keine E-Mail versandt). Die Information erfolgt an die von Ihnen, dem Postfachinhaber, in Ihrem Kundenkonto Postfach angegebene(n) E-Mail-Adresse(n). Die E-Mail wird morgens (ca. 7:00 Uhr) vorab zur physischen Postfach-Zustellung an Sie verschickt.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzlich die Fotos der Vorderseiten der Sendungen anzuschauen. Die Anzeige aller Sendungsbilder sehen Sie, wenn Sie auf üblichem Weg oder auch über den Link in der E-Mail in Ihren – mit PIN/login - gesicherten Kundenaccount des Shops der Deutschen Post gehen.
Es ist jedoch auch möglich, die Bildvorschau der Vorderseiten direkt in der täglichen E-Mail zu empfangen. Falls Sie dies wünschen, können Sie diese Option zusätzlich in Ihrem Kundenaccount des Shops aktivieren. (s. auch „Welchen Zusatznutzen hat die eMail mit Bildvorschau?“)
Hinweis: Die Briefankündigung Postfach wird nur angeboten, wenn Sie den Service aktiv durch Ihre Einwilligung im Shop der Deutschen Post beauftragen. Sofern Sie sich entscheiden, den Zusatzservice nicht nutzen zu wollen, ist Ihrerseits nichts zu veranlassen (keine Aktivierung des Services). Der Service kann auch jederzeit schnell und ohne Aufwand wieder deaktiviert werden.
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Die Briefankündigung Postfach ist für Postfachkunden mit keinen weiteren Kosten verbunden und optional.
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Sie können Zeit und Wege sparen, da Sie aufgrund der täglichen Vorab-Information über die zu erwartenden Sendungen selbst entscheiden können, ob Sie Ihr Postfach taggleich leeren möchten. Sobald Sie erfahren, welche Sendungen bei Ihnen eintreffen, können Sie auf dieser Grundlage ggf. auch direkt Entscheidungen treffen. Darüber hinaus können Sie die Abholung von Sendungen am Schalter planen/ organisieren, d.h. z.B. Vollmachten ausgeben, wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie nachzuweisende Sendungen erwarten. Die Vorankündigung erfolgt aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit, denn es kann vorkommen, dass einzelnen Sendungen, z.B. mit der Hand beschriftete Briefumschläge, elektronisch nicht erfasst und dann auch nicht per E-Mail angekündigt werden (siehe auch Frage „Welche Sendungen werden bei der Briefankündigung Postfach nicht avisiert?“)
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Bei der digitalen Sendungsankündigung per E-Mail handelt es sich lediglich um einen Zusatzservice, bei dem nur Bilder der Vorderseiten (nicht die Inhalte!) der Sendungen den Postfachinhaber darauf hinweisen, welche Sendungen voraussichtlich taggleich in physischer Form im Postfach zugestellt werden. Die Sendungen werden dafür selbstverständlich nicht geöffnet.
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Nein, denn um Sendungen automatisiert entsprechend zu codieren, zu sortieren und im Zustellprozess korrekt zuzuleiten, erzeugt die Post in den Briefzentren schon seit jeher Bilder der Anschriftenseite der Briefumschläge. Diese Bilder werden auch für die Überprüfung des Entgelts benötigt, aber auch um die Abrechnung der Sendungen sicherzustellen oder sie dienen für den korrekten Nachweis unserer Leistungserbringung (bei „Nachnahme“ in Bezug auf den korrekten Betrag oder im Reklamationsmanagement von nachweispflichtigen Sendungen wie beispielsweise „Einschreiben“).
Diese Bilder nutzen wir nun auch für die digitale Ankündigung Ihrer Sendung. Die Briefe werden in ihrem Standard-Bearbeitungsprozess nicht „gestört“ und das Scannen läuft ganz automatisch beim Durchlauf unserer Sortiermaschinen, unabhängig von der Briefankündigung. Eine Verzögerung bei der Zustellung durch diesen Prozess ist deshalb ausgeschlossen. Neu ist, dass diese Bilder den Postfach-Kunden, die die Briefankündigung Postfach beauftragt haben, auch angezeigt werden.
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Nein, es kann immer wieder zu Abweichungen zwischen den angekündigten Sendungen und dem wirklichen Posteingang geben (Besonderheiten s. unter „Welche Sendungen werden bei der Briefankündigung Postfach nicht avisiert?“). Wir versuchen natürlich alles, um möglichst alle Sendungen anzukündigen. Um jedoch sicherzustellen, dass Ihnen nicht doch ein wichtiger Brief untergeht, sollten Sie unbedingt weiterhin regelmäßig Ihr Postfach leeren – lt. unserer AGB Postfach unabhängig von der Briefankündigung spätestens nach 7 Tagen.
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Die Briefankündigung Postfach wird jedem Postfachinhaber ohne zusätzliche Kosten angeboten – unerheblich, welchen E-Mail-Anbieter er nutzt. Wir versenden die Sendungsvorschau an alle von Ihnen angegebenen E-Mail-Adressen. Sie müssen demnach nicht Kunde bei 1&1 (Web.de oder gmx), sondern nur registrierter Kunde im Shop der Deutschen Post sein, um den Service nutzen zu können.
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Die Briefankündigung Postfach avisiert alle Sendungen, die auch physisch in Ihr Postfach eingelegt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass diese in unseren Maschinen bearbeitet wurden. Also alle Sendungen mit Postfachanschrift und i.d.R. auch alle Sendungen mit Hausanschrift. Bei Sendungen mit Hausanschrift kann es im Ausnahmefall jedoch dazu kommen, dass diese nicht vorangekündigt werden können, wenn die Weiterleitung ans Postfach manuell durch unseren Zusteller und nicht direkt in den Sortiermaschinen erfolgt ist.
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Bei folgenden Sendungen ist die digitale Briefankündigung Postfach leider nicht möglich, da die Sendungen auch physisch nicht in Postfächer eingelegt werden bzw. kein Sendungsbild in unseren Maschinen erzeugt werden kann:
Ggf. kann es auch zur Nicht-Ankündigung einzelner Sendungen aufgrund von Adressabweichungen oder bei handschriftlicher Adressierung aufgrund von Leseschwierigkeiten kommen.
Wurden einer Sendung Inhalte beigefügt, die eine maschinelle Verarbeitung nicht mehr ermöglichen (Sendung zu dick, ungleichmäßig befüllt, Gefahr der Beschädigung des Umschlags, etc.), so wird diese Sendung aus dem Briefstrom aussortiert und manuell weiterbearbeitet. In diesem Fall liegt ebenfalls kein Sendungsbild vor und es kann somit keine Briefankündigung erstellt werden.
Deshalb kann es immer wieder zu Abweichungen zwischen der angekündigten Anzahl der Sendungen und der tatsächlich zugestellten Sendungen kommen.
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Wir haben festgestellt, dass Sendungen, auf denen die Postfachanschrift angegeben ist, mit höherer Wahrscheinlichkeit durch die Briefankündigung angezeigt werden als hausbeanschriftete Sendungen. Das liegt darin begründet, dass unsere Maschinen eine Postfach-Nummer besser lesen, umcodieren und zuordnen können als einen Straßennamen (z.B. mit unterschiedlichen Schreibweisen wie Bindestrichen etc.). Deshalb empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt, möglichst Ihre Postfachanschrift zu kommunizieren, um die Anzahl der angekündigten Briefe zu erhöhen.
Oft sind es jedoch die Adressen, die nach den strengen Datenschutzvorschriften nicht eindeutig genug sind und die bei der Sendungsankündigung Probleme bereiten.
Folgende Beispiele:
Um sicherzustellen, dass auch solche Sendungen mit variierenden Adressen avisiert werden, fügen Sie in Ihrem Kundenkonto diese Varianten als weitere Mitnutzer hinzu.
Im Beispiel 1 sollten Sie nicht nur Ihre Firma hinterlegen sondern auch Ihren eigenen Namen ohne die Firmenangabe.
Im Beispiel 2 geben Sie einfach die einzelnen Namen Ihrer Rechtsanwälte als Mitnutzer an.
Im Beispiel 3 sollte dann die verkürzte Form PBeaKK als Mitnutzer mit angegeben werden.
Je differenzierter die Maschinen die Adressen im System zum Abgleich vorliegen haben, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die angekündigte Sendungszahl erhöht. Bitte geben Sie aber nur dann verschiedene Varianten ein, wenn Sie bereits die Erfahrung haben, dass Ihre Kunden Ihre Firma differenziert anschreiben.
Hinweis: Nutzt der Absender bei der Adressierung normalerweise den Firmennamen, besteht nicht die Notwendigkeit, jeden Mitarbeiter Ihrer Firma einzeln als Mitnutzer aufzuführen.
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Im §29 PostG hat der Gesetzgeber den Zugang zu Postfachanlagen für Alternative Zustelldienste geregelt. Sobald der Briefwettbewerber seine Sendungen zur Postfachanlage bringt, werden sie dort selbstverständlich korrekt durch uns einsortiert. Da diese Sendungen jedoch nicht vorab in unserem Betriebsablauf bzw. in den Maschinen auftauchen, können wir Ihnen von diesen Briefen leider auch kein Sendungsbild zur Verfügung stellen.
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Die digitale Briefankündigung Postfach umfasst alle Sendungen, die analog der AGB Postfach physisch in das Postfach zugestellt werden und die durch die Deutsche Post maschinell bearbeitet werden konnten. Wenn Sie als Postfachinhaber bei der Beauftragung des Postfachs weitere Mitnutzer angegeben haben, werden Ihnen dementsprechend auch die Vorderseiten der Sendungen aller Mitnutzer per Briefankündigung in Ihrem Kundenkonto - bzw. bei Aktivierung der Bild-E-Mail auch per E-Mail - angezeigt. Im Selfservice-Bereich des Shops können Sie jedoch auch weitere E-Mail-Adressen (z.B. Ihrer Posteingangsstelle oder weiteren Haushaltsangehörigen) angeben (oder auch löschen!), deren Besitzer von der Sendungsvorschau profitieren sollen.
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Die Briefankündigung Postfach wird erstmal nur privaten und geschäftlichen Postfachkunden ohne Großempfänger-Lösungen angeboten werden können. Das bedeutet, dass der Service für die Kunden, die auch Großempfänger-Postleitzahlen oder Umroutungen nutzen, aufgrund anderer Einrichtungsprozesse und Sendungsbearbeitungen dieser Produkte leider noch nicht zur Verfügung steht. Wir arbeiten hier an einer Lösung.
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Wenn Sie ein neues Postfach beauftragen, können Sie den Zusatzservice Briefankündigung Postfach direkt mit bestellen. Zum Startdatum des Postfachs, startet zeitgleich die Briefankündigung für dieses Postfach.
Möchten Sie den Service Briefankündigung Postfach für Ihr bestehendes Postfach aktivieren, dann können Sie dies im Rahmen der Selfservices in Ihrem Account des Shops der Deutschen Post tun.
Möchten Sie den Service Briefankündigung Postfach für Ihr bestehendes Postfach aktivieren, sind aber noch nicht für die Selfservices freigeschaltet, müssen Sie sich zuerst im Shop der Deutschen Post unter shop.deutschepost.de/registrieren registrieren. Unter „Mein Konto“ finden Sie dann den Reiter „Postfach“. Dort können Sie sich dann einen individuellen Code für die Aktivierung anfordern. Dieser wird Ihnen aus Sicherheitsgründen in zwei unterschiedlichen Schreiben an Ihre Hausanschrift und Postfachanschrift zugeschickt. Nach Eingabe dieser beiden Codes auf der Seite „Mein Konto“ unter dem Reiter „Postfach“ ist Ihr Konto sofort mit dem Postfach verknüpft und Sie können dann den Service Briefankündigung durch Verschieben des Reglers einfach aktivieren/deaktivieren. Im Rahmen der Selfservices können Sie auch weitere Einstellungen ändern, z.B. die E-Mail mit Bildvorschau bestellen oder weitere E-Mail-Empfänger hinzufügen oder ändern.
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Die Registrierung erfolgt zur Sicherheit Ihrer eigenen Daten und zum Schutz weiterer datenschutzrelevanter Informationen. Durch das Einloggen mit Login/PIN in ein gesichertes Frontend als registrierter Kunde stellen wir in Ihrem Sinne sicher, dass nur Berechtigte alle Postfachdaten bearbeiten und beispielsweise die Briefankündigung aktivieren und somit die Vorderseiten der Briefsendungen einsehen können.
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Der Service Briefankündigung Postfach ist an ein Postfach geknüpft. Beenden Sie die Postfachnutzung, endet automatisch auch der Service Briefankündigung.
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Nein! Die Briefankündigung Postfach müssen Sie aktiv durch Ihre Einwilligung im Shop der Deutschen Post beauftragen. Sofern Sie sich entscheiden, den Zusatzservice nicht nutzen zu wollen, ist Ihrerseits nichts zu veranlassen (keine Aktivierung des Services). Der Service kann im Shop auch jederzeit schnell und ohne Aufwand wieder deaktiviert werden.
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Nein! Sie bekommen bei Aktivierung der Briefankündigung Postfach täglich nur eine einzige E-Mail (Ausnahme: es sind keine Sendungen für Ihr Postfach vorhanden), die Ihnen über die Anzahl der täglich zu erwarteten Briefe für Ihr Postfach Auskunft gibt. Haben Sie zusätzlich die E-Mail mit Bildvorschau beauftragt, werden Ihnen in dieser Mail zusätzlich bis zu fünf Umschlagvorderseiten angezeigt.
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Nein, wenn keine Sendungen für Ihr Postfach erwartet werden, erfolgt aus Gründen der Datensparsamkeit auch keine Information per E-Mail.
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Die E-Mail mit Bildvorschau ist eine Zusatzoption bei der Briefankündigung und muss aus Datenschutzgründen separat von Ihnen aktiviert werden. Sie erhalten dann von der Deutschen Post nicht nur eine tägliche E-Mail mit der Anzahl der zu erwarteten Postfachsendungen, sondern können sich direkt in der E-Mail bis zu fünf Bilder der Umschlagvorderseiten Ihrer Briefe anschauen. In Ihrem Kundenkonto im Shop werden Ihnen jedoch alle für Sie an diesem Tag avisierten Sendungen – und darüber hinaus auch die Sendungen der letzten beiden Wochen – angezeigt.
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Ja, Sie können im Kundenkonto des Shops weitere E-Mail-Adressen festlegen, an die wir ebenfalls täglich die Briefankündigung Postfach senden sollen. Falls Sie persönlich die Sendungsvorschau nicht benötigen, ist es auch möglich, Ihre eigene E-Mail-Adresse zu unterdrücken. So können Sie die Avise individuell nach Ihren Bedürfnissen streuen, z.B. in die Abteilung, die den Posteingang bearbeitet oder auch an Ihre Mitnutzer.
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Die Anzahl der Sendungen, die Sie als Postfachinhaber in der E-Mail angezeigt bekommen, ist auf 300 KB pro Mail bzw. auf 5 Sendungsvorderseiten begrenzt. Um Ihr Eingangspostfach nicht durch zu viele Bildvorschauen zu überfrachten, beschränken wir im Kundeninteresse das täglich eingehende Datenvolumen. In Ihrem Kundenkonto im Shop können Sie jedoch alle für Sie an diesem Tag avisierten Sendungen – und darüber hinaus auch die Sendungen der letzten beiden Wochen – anschauen.
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Im Account des Shops ist eine Tagesübersicht enthalten, in der alle Sendungen der letzten 14 Tage, nach Datum sortiert, einsehbar sind. Sendungsvorschauen, die älter als 14 Tage sind, werden automatisch komplett gelöscht.
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Falls Sie – beispielsweise für die tägliche Personalplanung – darauf angewiesen sind, möglichst früh morgens zu erfahren, wie viele Sendungen voraussichtlich für Ihr Postfach auf dem Weg sind, können Sie auch schon vor 7:00 Uhr in Ihr Kundenkonto schauen. Hier stehen die Sendungsbilder nämlich schon weitaus früher zur Ansicht bereit. Aber Achtung: Da unsere Sortierprozesse, bei denen wir auch die Sendungsbilder generieren, erst ab ca. 6:00 Uhr abgeschlossen sind, kann es bei einer früheren Abfrage noch zu Abweichungen kommen. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis, dass wir hier eine Bereitstellungszeit ausgewählt haben, die dem Durchschnitt unserer Kunden entspricht und wir keine individuell terminierten E-Mails verschicken können.
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Ihre Briefankündigung funktioniert nicht/nicht richtig? Hier finden Sie eine Checkliste zur Fehlerbehebung.
Die häufigsten Kundenfragen haben wir Ihnen nochmal zusammengestellt:
Was kann ich tun, wenn...
Haben Sie auch in den Spamordner geschaut? Bitte prüfen Sie ob die Sendung, die sie physisch erhalten haben, ggf. von der Briefankündigung ausgeschlossen ist. (s. auch „Welche Sendungen werden bei der Briefankündigung Postfach nicht avisiert?“) Fällt die Sendung nicht unter die Liste der Sendungen, für die keine Briefankündigung erfolgt, können Sie uns helfen, indem Sie uns ein Foto des Briefes über dieses Kontaktformular zukommen lassen. Wir schauen uns die Sendung dann genau an und versuchen, unseren Service weiter zu optimieren.
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Es kann in Ausnahmefällen, z.B. durch Störungen im Betriebsablauf, zu Abweichungen zwischen der angekündigten Anzahl der Sendungen und der tatsächlich zugestellten Sendungen kommen. In diesen Fällen kommt Ihre Sendung sehr wahrscheinlich am Folgetag an. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Nach Ablauf von drei Wochen haben Sie wie üblich die Möglichkeit, unsere Nachforschungsstelle zu kontaktieren, indem Sie einen Nachforschungsauftrag unter über www.deutschepost.de/nachforschung stellen.
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Vermutlich liegt ein technischer Fehler vor. Bitte helfen Sie uns, hier besser zu werden und den Ursachen auf den Grund zu gehen. Nutzen Sie dafür das Internetkontaktformular und lassen uns bitte ein Foto der Sendung zukommen.
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Bei allen anderen Problemfällen, die hier nicht aufgelistet sind, liegen vermutlich technische Fehler vor. Wenden Sie sich bitte über das Internetkontaktformular an unseren Kundenservice, damit wir nachsteuern können. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, jedoch bitten wir auch um Verständnis, dass bei einem neuen Service dieser Größenordnung noch unerwartete Probleme auftreten können. Wir versuchen selbstverständlich unser Bestes, den Ursachen auf den Grund zu gehen und die Fehlerbereinigung so schnell wie möglich durchzuführen, um die Briefankündigung Postfach zu optimieren.
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Alle Daten, die auf der Vorderseite des Briefumschlags zu lesen sind, d.h. die Empfängeradresse (Postfachadresse und Hausanschrift), sowie die in Ihrem Kundenkonto des Shops der DPAG hinterlegte E-Mailadresse, die Sie selbst angegeben haben, müssen im Rahmen der Leistungserbringung des vom Postfachinhaber beauftragten Zusatzservices verwendet und verarbeitet werden. Ohne die Speicherung der Sendungsbilder können wir den Zusatzservice Briefankündigung nicht anbieten. Durch die Aktivierung stimmen Sie deshalb ausdrücklich zu, dass wir postgeheimnisrelevante Informationen erfassen und Ihnen zur Verfügung stellen. Rechtsgrundlage für die Nutzung der E-Mail-Adresse und der Anzeige der Sendungsbilder ist also Ihre Einwilligung, die auf informierter Basis und freiwillig erteilt wird (Art. 6 (1) lit. a DSGVO). Selbstverständlich wurden diese Regelungen mit dem Datenschutzbereich der Deutschen Post abgestimmt und für diesen Zusatzservice auch ein Sicherheitskonzept erstellt.
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Die Daten werden - sofern keine Unregelmäßigkeiten bezüglich des Entgelts festgestellt wurden - zeitnah gelöscht. Bei der Briefankündigung Postfach werden die Daten für maximal 14 Tage bzw. die Dauer der Haftung aufbewahrt.
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Es werden nur Daten verarbeitet, die für die Erbringung des Services Briefankündigung Postfach erforderlich sind. Eine genau Auflistung finden Sie hier.
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Nein, außer dem Versand der Briefankündigung an Ihr E-Mail-Postfach bzw. für die Anzeige in Ihrem Kundenkonto erfolgt keine weitere Datenweitergabe.
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Bei der Beauftragung der Briefankündigung Postfach müssen Sie ausdrücklich einwilligen, dass wir Ihnen postgeheimnisrelevante Informationen ggf. inklusive möglicher Inhaltsdaten zur Verfügung stellen dürfen. Postgeheimnisrelevante Daten sind bei der Briefankündigung Postfach die Anzahl der für Ihr Postfach erwarteten Sendungen und bei der Zusatzoption E-Mail mit Bildvorschau auch deren Bilder der Sendungsvorderseiten (inkl. Empfänger und Absenderadresse, Aufdrucke oder die Texte auf Postkartenrückseiten). Diese Daten sind für die Erbringung des Services Briefankündigung Postfach erforderlich.
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Falls Sie Ihr Postfach aufgrund persönlicher Umstände, z.B. angeordneter Quarantäne, zur Zeit nicht leeren können, verbleiben Ihre Sendungen dort sicher aufbewahrt. Sollte Ihr Postfach jedoch „überquellen“ , werden Sie schriftlich darüber informiert.
Tipp: Alle Personen, denen Sie den Schlüssel anvertrauen, dürfen Ihr Postfach für Sie leeren und mit einer Vollmacht können diese sogar eine nachzuweisende Sendung für Sie abholen.
Bitte beachten Sie dennoch: Für nachzuweisende Sendungen (Einschreiben, Wertbriefe etc.) gilt lt. AGB Brief National die Lagerfrist von 7 Werktagen. Diese Sendungen müssen nach 7 Tagen wieder an den Absender zurückgeschickt werden.
Um ein Postfach einzurichten muss für Sie in Deutschland eine zustellfähige Hausanschrift bestehen.
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In der Regel werden alle Sendungen, die an den Postfachinhaber und die eingetragenen Mitnutzer adressiert sind, in das Postfach eingelegt, also auch die Sendungen mit Ihrer Hausanschrift, d.h.
Von der Postfachbelieferung ausgeschlossen und weiter unter der Hausanschrift zugestellt werden
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Die jährliche Miete für ein Postfach beträgt 22,90 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Miete beinhaltet die Einrichtungskosten für alle Nutzer mit gleicher Hausanschrift. Pro Mitnutzer mit einer vom Hauptnutzer abweichenden Hausanschrift sind für die Einrichtung 9,90 € inkl. USt zu entrichten. Der Zusatzservice Briefankündigung Postfach ist kostenlos.
Zum 01.03.20 mussten wir die Jahresmiete beim Postfach von 19,90 € auf 22,90 € inkl. MwSt erhöhen. Darüber wurden alle Bestandskunden, die wir bis November 2019 in unseren Datenbanken hatten, mit einem Kundenanschreiben informiert.
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Bitte leeren Sie Ihr Postfach mindestens alle 7 Werktage. Die Leerung muss entsprechend dem Sendungsaufkommen so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überläuft.
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Wenn versehentlich eine falsch zugestellte Sendung im Postfach ist, ist diese unverzüglich in das Rückgabefach (an jeder Postfachanlage vorhanden) einzuwerfen.
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Nein. Ihre aktuelle zustellfähige Anschrift ist Voraussetzung überhaupt ein Postfach beauftragen zu dürfen. An Ihrem Hausbriefkasten muss weiterhin gut sichtbar Ihr Name angebracht sein. Sollte sich etwas an Ihren Daten ändern, müssen Sie uns, entsprechend den AGB Postfach, diese Änderung umgehend mitteilen. Hierfür steht Ihnen unser Datenänderungsformular zur Verfügung.
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Sie benötigen weiterhin zu Ihrer Postfachanschrift eine aktuelle, zustellfähige Hausanschrift sowie ein Namensschild am Briefkasten. Sendungen, die nicht über das Postfach ausgeliefert werden, müssen an Ihre zustellfähige Adresse zugestellt werden können. Dies ist auch Bestandteil der AGB Postfach.
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Sollten Sie ein Postfach in einer Region wählen, die außerhalb der Leitregion Ihrer Hausanschrift liegt, kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen oder auch zur Zusendung an die Hausanschrift, sofern Ihre Sendung an die Hausanschrift adressiert ist.
Eine Leitregion umfasst alle Postleitzahlen mit zwei bestimmten Ziffern am Anfang der Postleitzahl. So gehören beispielsweise zur Leitregion 65 alle Postleitzahlen, die mit diesen beiden Ziffern beginnen.
Darüber hinaus kann es auch innerhalb der Leitregion aus betrieblichen Gründen (Entfernung, Logistik) in Einzelfällen zur Zusendung Ihrer hausbeanschrifteten Sendungen an die Hausanschrift kommen, um Verzögerungen Ihres Posteingangs durch die Umleitung an Ihr Postfach zu vermeiden. Möchten Sie sicherstellen, dass alle an Sie gerichteten Sendungen an Ihr Postfach gehen, kommunizieren Sie bitte Ihre Postfach-Anschrift an Ihre Kontakte.
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Entweder direkt im Shop der Deutschen Post oder über den Link auf der Postfach Internetseite Postfach beauftragen kann das Postfach online beauftragt werden.
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Es kann vorkommen, dass Ihnen bei Neubeauftragung eines Postfachs – beispielsweise aufgrund von kurzfristigen und vorübergehenden Postfachschließungen – zeitweise nicht alle Postfachanlagen zur Verfügung stehen. Demnach sind sie im Shop für Sie auch nicht auswählbar. Bitte beachten Sie, dass Sie den Standort, für den Sie sich bei Neubeauftragung entscheiden, auch dann nicht mehr wechseln können, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt wieder geöffnet ist.
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Sie beauftragen die Einrichtung Ihres Postfachs im Online-Shop der Deutschen Post. Danach erhalten Sie eine Bestätigungsmail für die Anmietung eines Postfach mit den entsprechenden Beträgen für die Jahresmiete von 22,90 € (inkl. MwSt.) und ggf. weiteren Beträgen für Mitnutzer oder zusätzlichen Postfachschlüsseln.
In den darauffolgenden Tagen erhalten Sie ein weiteres Bestätigungsschreiben an Ihre Hausanschrift mit Ihrer Postfachadresse und dem frühsten Abholtermin für Ihre Postfachschlüssel. Die Schlüssel erhalten Sie dann direkt in der zuständigen Postfiliale für Ihr Postfach.
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Das Bestätigungsschreiben mit Ihrer Postfachnummer erhalten Sie ca. 10 Tage nach Beauftragung als Brief an Ihre Hausanschrift.
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Sofern Sie besondere Anforderungen an die Postfachgröße stellen oder eine bestimmte Anforderung an die Platzierung Ihres Postfach im Postfachschrank, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Service-Nummer 0961 38 18 48 48.
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In Ausnahmefällen können Sie Ihr Postfach auch telefonisch im Shop der Deutschen Post unter der Service-Nummer 0961 38 18 48 48 von Montag bis Freitag, 8 - 20 Uhr beauftragen.
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Sie als Hauptnutzer können mit den Postfach Online-Services ganz einfach nötige Änderungen zu Ihrem Postfach durchführen:
So haben Sie Ihr Postfach oder Ihre Postfächer mit dem Online-Service immer im Blick.
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Wenn Sie als registrierter Kunde im Online-Shop ein Postfach beauftragt haben, sind Sie automatisch für die Postfach Online-Services freigeschaltet.
Bitte schauen Sie in Ihrem Account im Reiter "Postfach" nach, ob Ihr Postfach dort angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Rechnung für die Jahresmiete angegebenen Telefonnummer.
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Registrieren Sie sich bitte erst unter shop.deutschepost.de und wechseln danach zu Ihrem Kundenkonto in den Reiter "Postfach". Dort können Sie den Aktivierungscode anfordern und auf dieser Seite diesen dann eingeben. Danach stehen Ihnen die Postfach Online-Services – wie beispielsweise die Briefankündigung Postfach – für Ihr Postfach oder ihre Postfächer zur Verfügung.
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Sie haben Ihr Postfach über den Gast Zugang angemietet.
Registrieren Sie sich bitte jetzt im Online-Shop der Deutschen Post und wechseln danach zu Ihrem Kundenkonto in den Reiter "Postfach".
Dort können Sie den Aktivierungscode anfordern und nach Erhalt auch dort eingeben. Danach stehen Ihnen die Postfach Online-Services zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Melden Sie sich bitte im Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern.
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Melden Sie sich bitte im Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto. Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern. Wahrscheinlich ist Ihr Aktivierungscode abgelaufen.
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Melden Sie sich bitte unter shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Dort können Sie im Reiter „Postfach“ den zweiteiligen Aktivierungscode neu anfordern.
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Generell stehen registrierten Kunden folgende Bezahlmethoden vollumfänglich zur Verfügung:
Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir Gastbestellern die Alternativen nur eingeschränkt anbieten können und die Bezahlmethode „Rechnung“ deaktiviert ist.
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Es gibt zwei rechnungsbegründende Schreiben. Bei Bestandskunden, die ihr Postfach vor dem 01.07.2016 beauftragt haben, sind es das Informationsschreiben vom Januar 2017 in Verbindung mit den dazugehörigen AGB Postfach. Bei Neukunden sind es das Bestätigungsschreiben für das Postfach und die dazugehörenden AGB Postfach.
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Ja, für jedes Postfach wird eine Jahresmiete berechnet.
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Eine Rechnungsadresse können Sie ganz einfach im Postfach Online-Service hinterlegen. Melden Sie sich bitte dafür auf shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Sollten Sie noch kein Kunde im Shop der Deutschen Post sein, müssten Sie sich vorab dort als Kunde registrieren. Ab dann erhalten Sie Ihre Rechnung als PDF-Datei an Ihre angegebene E-Mailadresse. In der Rechnung selbst wird dann die gewünschte Rechnungsadresse im Empfängerfeld angegeben. Sollten Sie dies nicht tun wird ihre Rechnung, wie alle Ihre Briefsendungen, entsprechend den AGB Postfach in Ihr Postfach eingelegt.
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Den Rechnungsbetrag oder die Anzahl der Postfächer können Sie unter der auf Ihrer Rechnung angegebenen Service-Nummer reklamieren.
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Nein. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit Angaben zur Überweisung. Bitte nutzen Sie nach Erhalt der Rechnung genau diese Angaben und den angegebenen Betrag zur Überweisung. Es handelt sich beim Postfach um eine Jahresmiete, die auch jährlich abgerechnet wird. Gerne können Sie eine Lastschriftbuchung vornehmen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Kurz nachdem Sie im Online-Shop der Deutschen Post bestellt haben, geht Ihnen eine entsprechende Bestätigung der Beauftragung zu. Danach erhalten Sie ebenfalls an Ihre im Online-Shop angegebene E-Mailadresse die Rechnung als PDF-Datei. Das Bestätigungsschreiben mit Ihrer Postfachnummer erhalten Sie kurz nach Beauftragung als Brief an Ihre Hausanschrift.
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Die Rechnungen werden üblicherweise eine Woche vor Beginn der Vertragsverlängerung an Sie versendet.
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Die Miete wird ab dem erstem Jahr im voraus per Rechnung eingefordert.
Sie wird erstmals mit der Bereitstellung und in den folgenden Jahren jeweils zu Beginn der Vertragsverlängerung fällig.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sobald Sie eine E-Mailadresse im Shop der Deutschen Post hinterlegt haben, erhalten Sie Ihre Rechnung für die Jahresmiete Postfach als PDF-Datei an Ihre angegebene E-Mailadresse. Eine Zusendung als Brief ist dann leider nicht mehr möglich.
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Sobald Sie als registrierter Kunde eine E-Mail-Adresse im Shop der Deutschen Post hinterlegt haben, erhalten Sie Ihre Rechnung für die Jahresmiete Postfach automatisch als pdf-Datei an diese E-Mail-Adresse . Eine Zusendung als Brief ist dann leider nicht mehr möglich.
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Eine abweichende Rechnungsadresse von Ihrer Hausanschrift können Sie ganz einfach im Postfach Online-Service hinterlegen. Melden Sie sich bitte dafür auf shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto. Sollten Sie noch kein Kunde im Shop der Deutschen Post sein, müssten Sie sich vorab dort als Kunde registrieren. Sollten Sie dies nicht tun wird ihre Rechnung, wie alle Ihre Briefsendungen, entsprechend den AGB Postfach in Ihr entsprechendes Postfach eingelegt.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Ein Versand an die Hausanschrift ist nicht vorgesehen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Voraussetzung für die Nutzung eines Postfachs ist eine gültige Hausanschrift.
Bitte teilen Sie uns bei jeder Änderung Ihrer Anschrift diese umgehend mit.
Wichtiger Hinweis: Datenänderungen zu einem genutzten Postfach können nur vom Hauptnutzer vorgenommen werden. Sollten Sie Mitnutzer sein, wenden Sie sich bitte an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Daten bei uns aktualisiert. |
Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Formular Datenänderung.
Sollten Sie die Änderung nicht online mitteilen wollen, können Sie dies auch per Brief unter:
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
tun.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Eine Namensänderung müssen Sie uns umgehend mitteilen, damit wir diese für die nächste Jahresrechnung berücksichtigen können.
Wichtiger Hinweis: Datenänderungen zu einem genutzten Postfach können nur vom Hauptnutzer vorgenommen werden. Sollten Sie Mitnutzer sein, wenden Sie sich bitte an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Daten bei uns aktualisiert. |
Dies können Sie ganz einfach in unserem Postfach Online-Service tun. Melden Sie sich bitte dort an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Gerne können Sie auch unser Formular Datenänderung für die Namensänderung nutzen.
Um Ihre Namensänderung telefonisch durchzuführen, wenden Sie sich bitte an die auf Ihrer Rechnung für die Jahresmiete angegebene Rufnummer.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Eine Änderung der Firmenbezeichnung müssen Sie uns umgehend mitteilen, damit wir diese für die nächste Jahresrechnung berücksichtigen können.
Wichtiger Hinweis: Datenänderungen zu einem genutzten Postfach können nur vom Hauptnutzer vorgenommen werden. Sollten Sie Mitnutzer sein, wenden Sie sich bitte an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Daten bei uns aktualisiert. |
Dies können Sie ganz einfach in unserem Postfach Online-Service tun.
Melden Sie sich bitte in unserem Online-Shop der Deutschen Post an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Gerne können Sie auch unser Formular Datenänderung nutzen.
Um Ihre Umfirmierung telefonisch durchzuführen, wenden Sie sich bitte an die auf Ihrer Rechnung für die Jahresmiete angegebene Rufnummer.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Voraussetzung ein Postfach nutzen zu dürfen ist eine aktuelle zustellfähige Hausanschrift. Um Sendungen von ihrem bisherigen Wohnort bzw. Ihrer bisherigen Adresse an ihren neuen Wohnort zu leiten, nutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen Nachsendeservice.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Sendungen, die nur an Ihre Hausanschrift zugestellt werden dürfen, auch bei Ihnen im Briefkasten des neuen Wohnortes ankommen. Bei einer fehlenden zustellfähigen Adresse der Postfachnutzung wird das Postfach wegen Verletzung der AGB Postfach umgehend gekündigt.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Um Sie als rechtmäßigen Hauptnutzer identifizieren zu können, bringen Sie bitte zur Abholung der Postfachschlüssel Ihr Bestätigungsschreiben mit der Postfachanschrift, Ihren gültigen Personalausweis und ggf. zusätzlich eine gültige Vollmacht, als Nachweis Ihrer Legitimation mit.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie können für ein Postfach maximal 5 Schlüssel nutzen.
Die zusätzliche Schlüsselbestellung können Sie formlos in der zuständigen Filiale für die Postfachanlage beauftragen.
Für jeden zusätzlichen Schlüssel sind 7,00 €, inkl. MwSt., zu zahlen.
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Aus Sicherheitsgründen muss das Schloss bei Verlust eines Schlüssels oder eines Defekts aufgrund Kundenverschuldens kostenpflichtig ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich pauschal einmalig auf 25,00 €, inkl. MwSt., für den Austausch des Schlosses inkl. zwei Schlüsseln. Falls Sie bisher weitere Schlüssel für dieses Schloss in Gebrauch hatten, erhöhen sich diese Kosten pro bisher von Ihnen genutztem Schlüssel um je 7,00 €, dh. max. 46 €, inkl. MwSt. Bitte wenden Sie sich im Fall eines erforderlichen Austausches an einen Mitarbeiter in der Filiale/der Ausgabestelle vor Ort.
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Das POSTFACH ist zukünftig immer für ein Jahr angemietet. Die Frist beträgt 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung über die Leistungsbereitstellung durch die Deutsche Post. Der Mietzeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Selbstverständlich können Sie auch innerhalb der Vertragslaufzeit vor der eigentlichen Kündigungsfrist kündigen. Allerdings erhalten Sie in diesem Fall keine Rückerstattung der anteiligen Miete.
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Nein. Laut Ihren AGB Postfach mieten Sie das Postfach für ein Jahr an. Kündigen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit vor der eigentlichen Kündigungsfrist, erhalten Sie keine Rückerstattung der anteiligen Miete.
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Hinweis für Mitnutzer: Nur der Hauptnutzer kann eine Mitnutzung für sein Postfach kündigen, denn diese ist Bestandteil seines Vertrages mit der Deutschen Post. Bitte wenden Sie sich an den Hauptnutzer des Postfachs, damit er Ihre Teilnahme am Postfachvertrag bei uns kündigen kann. |
Als Hauptnutzer können Sie Ihr Postfach direkt über den Postfach Online-Service in Ihrem Kundenkonto im Shop der Deutschen Post im Reiter "Postfach" kündigen. Ebenso steht Ihnen aber auch unser Kündigungsformular zur Verfügung.
Sollten Sie die Kündigung nicht online durchführen wollen, möchten wir Sie bitten uns dieses Anliegen schriftlich zukommen zu lassen.
Bitte senden Sie die Kündigung an:
Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum Weiden
Postfach 1107
92623 Weiden
Sie haben einen HIN- und WEG-Vertrag für Ihre Postfachadresse?
Bitte beachten Sie, dass sich die Kündigung Ihres Postfachs auf einen eventuell bestehenden HIN+WEG-Vertrag – der sich auf die Postfachanschrift bezieht – auswirken wird. Besteht bei Ihnen eine HIN+WEG Vertrag müssen Sie diesen separat schriftlich über den Kundenservice kündigen.
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Am einfachsten ist es Ihr Postfach über die Postfach Online-Services eigenständig zu verwalten und dort direkt Ihren Mitnutzer zu kündigen oder einen Mitnutzer zu beauftragen.
Sollten Sie die Kündigung nicht online durchführen wollen, möchten wir Sie bitten uns dieses Anliegen schriftlich zukommen zu lassen.
Bitte senden Sie die Kündigung an:
Deutsche Post AG
Service- und Versandzentrum Weiden
Postfach 1107
92623 Weiden
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Nein, warten Sie bitte den Rechnungseingang ab – der Versand erfolgt ab März 2021 automatisiert und zeitlich nicht beeinflussbar. Bitte nutzen Sie nach Erhalt der Rechnung zur Überweisung der Jahresmiete genau die darin aufgeführten Rechnungsinformationen wie Verwendungszweck und den angegebenen Betrag. Gerne können Sie aber auch auf die Bezahlmethode Lastschrift umstellen, dann kümmern wir uns künftig um die fristgerechte Abbuchung Ihrer Postfachmiete.
Eine Rechnungsadresse können Sie ganz einfach im Postfach Online-Service hinterlegen. Melden Sie sich bitte dafür auf shop.deutschepost.de an und wechseln Sie zu Ihrem Kundenkonto.
Sollten Sie noch kein Kunde im Shop der Deutschen Post sein, müssten Sie sich vorab dort als Kunde registrieren. Ab dann erhalten Sie Ihre Rechnung als PDF-Datei an Ihre angegebene E-Mailadresse. In der Rechnung selbst wird dann die gewünschte Rechnungsadresse im Empfängerfeld angegeben. Sollten Sie dies nicht tun wird ihre Rechnung, wie alle Ihre Briefsendungen, entsprechend den AGB Postfach in Ihr Postfach eingelegt.
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Generell stehen registrierten Kunden folgende Bezahlmethoden vollumfänglich zur Verfügung:
Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir Gastbestellern die Alternativen nur eingeschränkt anbieten können und die Bezahlmethode „Rechnung“ deaktiviert ist.
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Ein Versand an die Hausanschrift ist nicht vorgesehen.
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Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice Postfach (service-postfach@deutschepost.de) und teilen Sie uns die betroffene Rechnungsnummer, sowie die korrekte Rechnungs- und Hausanschrift (Leistungsempfänger) mit.
Beachten Sie ggf. bitte, dass Ihre interne Bestellnummer bei unserer automatischen Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden kann.