Aktuelle Informationen!

  • Ab dem 01.01.2024 werden die Zahlungsmodalitäten Teilleistungen flexibilisiert.
  • Die Anpassung der Zahlungsmodalitäten kann seit dem 01.12.2023 beantragt werden.

Ab dem 01.01.2024 werden die Zahlungsmodalitäten Teilleistungen flexibilisiert. Es besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsperiode anzupassen und die Teilleistungsrabatte nicht mehr erst im Folgemonat, sondern bereits früher zu erhalten.

Hinweis: Sollten Sie die Abrechnung weiterhin monatlich erhalten wollen, müssen Sie nichts weiter unternehmen! Sie erhalten die Abrechnung dann weiterhin wie gewohnt monatlich.

Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:

  • tägliche Erstattung

 -> eine Abrechnung pro Bankarbeitstag

  • dekadische Erstattung
-> eine Abrechnung pro Dekade, d.h. alle 10 Tage mit monatsgenauem Abschluss
  • monatliche Erstattung
-> eine Abrechnung pro Monat (Abrechnungsperiode gemäß aktuellem Standard)

Wie bisher erhalten Sie je Abrechnung drei Rechnungsbelege: eine Portabrechnung, eine Rechnungskorrektur der Teilleistungsrabatte sowie eine Nachbelastung der Umsatzsteuer. Bei täglicher oder dekadischer Erstattung erhöht sich die Anzahl der eingehenden Rechnungsbelege entsprechend, eine monatliche Sammelabrechnung ist leider in diesem Fall nicht möglich.

Sollten Sie Interesse an einer Anpassung der Zahlungsmodalitäten Teilleistungen haben, können Sie dies ab dem 01.12.2023 auf der Online-Plattform hier beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Anpassung immer zum nächsten Monatsersten erfolgt und eine 14-tägige Bearbeitungszeit berücksichtigt werden muss.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zwecks Abfrage des Zahlungstermins ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung). Weitere Einzelheiten zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Hinweise zur Beantragung der Anpassung der Zahlungsmodalitäten Teilleistungen

Für die Beantragung benötigen Sie die Vertragsnummer Ihres jeweiligen Teilleistungsvertrages sowie Ihren persönlichen Einladungscode.

Die Vertragsnummer finden Sie im Barcode auf dem Deckblatt des jeweiligen Teilleistungsvertrages. Die Vertragsnummer ist eine Zahlenfolge, sechsstellig und immer an 13. - 18. Stelle des Barcodes zu finden.

Den sechsstelligen Einladungscode finden Sie im Schreiben zur Preisanpassung Teilleistungen zum 01.01.2024, dass allen Vertragspartnern Teilleistungen Anfang November 2023 zugesandt wurde.

Sollten Sie die Vertragsnummer oder Ihren Einladungscode nicht finden, können Sie sich gerne an Ihre(n) vertriebliche(n) Ansprechpartner:in oder die Geschäftskunden-Hotline wenden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie Antworten zur Anpassung der Zahlungsmodalitäten Teilleistungen.

Ab dem 01.01.2024 werden die Zahlungsmodalitäten Teilleistungen flexibilisiert. Es besteht die Möglichkeit, die Teilleistungsrabatte nicht mehr erst im Folgemonat, sondern bereits früher zu erhalten.

Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:
# tägliche Erstattung -> eine Abrechnung pro Bankarbeitstag
# dekadische Erstattung -> eine Abrechnung pro Dekade, d.h. alle 10 Tage mit monatsgenauem Abschluss
# monatliche Erstattung -> eine Abrechnung pro Monat (Abrechnungsperiode gemäß aktuellem Standard)

Wie bisher erhalten Sie je Abrechnung drei Rechnungsbelege: eine Portabrechnung, eine Rechnungskorrektur der Teilleistungsrabatte sowie eine Nachbelastung der Umsatzsteuer. Bei täglicher oder dekadischer Erstattung erhöht sich die Anzahl der eingehenden Rechnungsbelege entsprechend, eine monatliche Sammelabrechnung ist leider in diesem Fall nicht möglich.

Sollten Sie mehrere Verträge zu Teilleistungen mit uns abgeschlossen haben, so haben Sie auch mehrere Anschreiben von uns erhalten. Das bedeutet - sofern Sie Änderungen wünschen - dass wir für jeden Vertrag ein separat ausgefülltes Antragsformular benötigen. Bitte beachten Sie hier den jeweiligen Einladungscode je Vertrag.

Nein, die Umstellung erfolgt je Vertrag und gilt insoweit für alle Einlieferungen im Rahmen des Vertrages.

Den sechsstelligen Einladungscode finden Sie im Schreiben zur Preisanpassung Teilleistungen zum 01.01.2024, dass allen Vertragspartnern Teilleistungen Anfang November 2023 zugesandt wurde.

Die Vertragsnummer finden Sie im Barcode auf dem jeweiligen Teilleistungsvertrag. Die Vertragsnummer ist eine Zahlenfolge, sechsstellig und immer an 13. - 18. Stelle des Barcodes zu finden. Sollten Sie die Vertragsnummer nicht finden, können Sie sich gerne an Ihre(n) vertriebliche(n) Ansprechpartner:in oder die Geschäftskunden-Hotline wenden.

Bitte wenden Sie sich gerne an Ihre(n) vertriebliche(n) Ansprechpartner:in oder die Geschäftskunden-Hotline.

Bitte wenden Sie sich gerne an Ihre(n) vertriebliche(n) Ansprechpartner:in oder die Geschäftskunden-Hotline.

Jeder Vertragspartner:in Teilleistungen hat ein Schreiben mit Einladungscode erhalten. Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihre(n) vertriebliche(n) Ansprechpartner:in oder die Geschäftskunden-Hotline.

Bitte wenden Sie sich gerne an Ihre(n) vertriebliche(n) Ansprechpartner:in oder die Geschäftskunden-Hotline.

Nein, wenn Sie die Abrechnung weiterhin monatlich erhalten wollen, dann müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen.

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