Ab dem 01.01.2024 werden die Zahlungsmodalitäten Teilleistungen flexibilisiert. Es besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsperiode anzupassen und die Teilleistungsrabatte nicht mehr erst im Folgemonat, sondern bereits früher zu erhalten.
Hinweis: Sollten Sie die Abrechnung weiterhin monatlich erhalten wollen, müssen Sie nichts weiter unternehmen! Sie erhalten die Abrechnung dann weiterhin wie gewohnt monatlich.
Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:
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-> eine Abrechnung pro Bankarbeitstag |
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-> eine Abrechnung pro Dekade, d.h. alle 10 Tage mit monatsgenauem Abschluss |
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-> eine Abrechnung pro Monat (Abrechnungsperiode gemäß aktuellem Standard) |
Wie bisher erhalten Sie je Abrechnung drei Rechnungsbelege: eine Portabrechnung, eine Rechnungskorrektur der Teilleistungsrabatte sowie eine Nachbelastung der Umsatzsteuer. Bei täglicher oder dekadischer Erstattung erhöht sich die Anzahl der eingehenden Rechnungsbelege entsprechend, eine monatliche Sammelabrechnung ist leider in diesem Fall nicht möglich.
Sollten Sie Interesse an einer Anpassung der Zahlungsmodalitäten Teilleistungen haben, können Sie dies ab dem 01.12.2023 auf der Online-Plattform hier beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Anpassung immer zum nächsten Monatsersten erfolgt und eine 14-tägige Bearbeitungszeit berücksichtigt werden muss.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zwecks Abfrage des Zahlungstermins ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung). Weitere Einzelheiten zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.