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Flexible Arbeitszeiten, Bezahlung über Mindestlohn und ein gutes Team, in dem du zählst, wie du bist.
Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf unser Serviceangebot Premiumadress überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:
Nur bei Briefen und Postkarten:
Damit wir alles nach Wunsch erledigen können, geben Sie bitte immer die genaue Bezeichnung der gewünschten Vorausverfügung deutlich lesbar oberhalb der Empfängeranschrift an und achten Sie bitte darauf, dass Ihre vollständige Absenderadresse auf der Vorderseite der Sendung steht bzw. in der Vorausverfügung die Adresse angegeben ist, an die die zurücklaufende Sendung gehen soll.
Wenn eine Vorausverfügung nicht eindeutig formuliert oder nicht richtig positioniert ist oder nicht deutlich hervortritt, ist die Deutsche Post zur Beachtung nicht verpflichtet! Eine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung und eine Haftung für entstehende Schäden/Kosten kann jedenfalls nicht übernommen werden.
Die Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen, z.B. Briefe, Postkarten, Büchersendungen, Warensendungen usw. (außer DIALOGPOST) erfolgt natürlich weiterhin kostenlos, mit einem entsprechenden Unzustellbarkeitsvermerk auf der Sendung, auch ohne eine entsprechende Vorausverfügung.
Soll auch unzustellbare DIALOGPOST zurückgehen, ist dies über das Vertragsprodukt Premiumadress möglich; ebenso können hierüber die Adressinformationen bezogen werden, die vorher über die weggefallene Anschriftenberichtigungskarte erfolgten.