Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf unser Serviceangebot PREMIUMADRESS überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:
Nur bei Briefen und Postkarten:
- Nicht nachsenden!
Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt. - Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück! ►Nur noch bis 31.12.2024!
Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.