
Gesetzliche Rente
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:
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Hier finden Sie notwendige Anträge, Formulare und Ausfüllhilfen.
Unser Outsourcing-Angebot für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitgeber.
Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2022 angepasst.
In den alten Bundesländern werden die Renten in diesem Jahr um 5,35% steigen.
In den neuen Bundesländern werden die Renten um 6,12% steigen.
Die entsprechende Anpassungsmitteilung wird ab Mitte Juni 2022 versandt.
Eine Zusammenstellung von Informationen rund um Ihre Rentenanpassungsmitteilung finden Sie in unseren FAQs.
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung haben und im Ausland leben, erhalten Sie ab Juni / Juli eine Briefsendung mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung 2022 sowie Ihr personalisiertes Formular der Lebensbescheinigung.
Hier finden Sie die Hinweise zur Lebensbescheinigung 2022 in Ihrer Sprache.
Wichtiger Hinweis: Ab diesem Jahr ist die Bestätigung der Lebensbescheinigung 2022 durch eine amtliche Stelle wieder erforderlich.
Hier finden Sie das Formular Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung 2022 in Ihrer Sprache
Wichtiger Hinweis: Bitte schicken Sie uns keine ausgefüllten und bestätigten Lebensbescheinigungen vor Juni 2022.
Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung. Sie wird als Zuschlag zu Ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt. Das Bundesarbeitsministerium erwartet, dass etwa 1,3 Millionen von rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner den Grundrentenzuschlag bekommen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft individuell für jede Rentenempfängerin und jeden Rentenempfänger, ob die Bedingungen für den Grundrentenzuschlag erfüllt werden. Wichtig! Sie müssen nichts unternehmen. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft seit Mitte Juli 2021 automatisch bei allen neuen Rentenanträgen (Neurenten) die Ansprüche auf Grundrentenzuschläge.
Daneben erfolgte bis Dezember 2021 sowohl die Anspruchsprüfung für Rentnerinnen und Rentner, die Sozialleistungen wie beispielsweise Wohngeld oder Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung beziehen, als auch die Prüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn vor 1992.
Die Deutsche Rentenversicherung beginnt ab Februar 2022 mit der Prüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn ab 1992. Diese Prüfung soll bis Dezember 2022 abgeschlossen werden.
Wenn Sie die Bedingungen für den Grundrentenzuschlag erfüllen, dann bekommen Sie in einem Bescheid vom Rentenversicherungsträger mitgeteilt, wie hoch der Zuschlag für Sie ausfällt. Wenn die Prüfung keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag ergibt, erhalten Sie jedoch keinen entsprechenden Bescheid.
Die Grundrente wird in jedem Fall rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet:
Wenn Sie Ihren Bescheid vielleicht sogar erst im Dezember 2022 erhalten, dann bekommen Sie alle Beträge seit Januar 2021 auf einmal ausbezahlt.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Hotline zur neuen Grundrente an. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1000 4800 werden Ihre Fragen zur Grundrente beantwortet, von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr und am Freitag bis 15:30 Uhr.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
FAQ zur Gesetzlichen Rente
FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte