Häufige Fragen zu NACHNAHME NATIONAL

Allgemeine Produktinformationen

Die NACHNAHME ist ein besonders geeigneter, da sicherer und schneller Weg des Geldeinzugs durch Mitarbeiter der Deutschen Post bis zu einem Betrag von 1.600,00 €. Briefe, die über NACHNAHME versandt werden, werden erst nach Zahlung des Nachnahme-Betrages an den Empfänger ausgehändigt, d.h. der Sendungsinhalt wird nur gegen Bezahlung übergeben.

Die NACHNAHME erlaubt den Absendern den sicheren Geldeinzug bis zum Höchstbetrag von 1.600,00 € im gesamten Bundesgebiet. Sie stellt sicher, dass kostenpflichtige Sendungen auch tatsächlich erst nach Bezahlung der entsprechenden Summe ausgeliefert werden. Außerdem erhält der Absender schnell, d.h. ohne Zeitverlust für Mahnungen und Erinnerungen, den Inkassobetrag per Überweisung auf sein Konto.

Ein weiterer Vorteil der NACHNAHME ist, dass der Absender den Status des Geldeinzugs per Telefon 0228 4333112 *  oder im Internet unter www.deutschepost.de/briefstatus nachvollziehen kann.

* (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) )

Für den Versand von Briefen per NACHNAHME gelten bezüglich der Inhalte der Sendungen die AGB Brief National.

Als NACHNAHME Brief national dürfen Briefe (Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibrief) und Postkarten versandt werden. Nicht möglich ist die Kombination mit Einschreiben.

Per NACHNAHME können Postkarten und Briefe versandt werden, die den entsprechenden Format- und Gewichtsvorgaben genügen.

Nach der Einlieferung wird die Nachnahme-Sendung gegen Zahlung des Nachnahme-Betrags durch den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten vom Zusteller der DP AG ausgehändigt.

Ist die Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt und er kann die Sendung dann in einer benannten Postfiliale abholen.

Alternativ ist auch die Auslieferung übers Postfach möglich.

Nach Geldeinzug und Zustellung wird der Nachnahme-Betrag umgehend an das gewünschte Konto überwiesen.

Nachnahme Marke

Die Nachnahme-Marke macht Ihre Sendung identifizierbar und unverwechselbar. Es ist der "Fingerabdruck" jeder einzelnen Sendung und ist wie die Absender- und Empfängerangaben unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Sendung. Es erlaubt Kunden und der Deutschen Post, den Verlauf jeder einzelnen Sendung exakt nachzuvollziehen.


Die Nachnahme-Marke können Sie für kleinere Sendungsmengen als Verkaufsprodukt in den Deutsche Post AG-Filialen oder der im Shop der Deutschen Post kaufen.

Möchten Sie größere Mengen an Nachnahme-Marken verschicken, können Sie sie nach den Anforderungen der technischen Spezifikation selbst herstellen oder als Marke von der Rolle beziehen. Wir stellen Ihnen nach erfolgtem Vertragsabschluss einen Vorrat an praktischen Nachnahme-Marken von der Rolle zur Verfügung.

Nachdem Sie auf der Nachnahme-Marke den Nachnahme-Betrag eingetragen haben, kleben Sie sie neben das Adressfeld Ihrer vorfrankierten Sendung.

Nutzen Sie die Nachnahme-Marke von der Rolle, kleben Sie zusätzlich den separaten Barcode (im mittleren Abschnitt) auf den Inkasso-Beleg, der zu der jeweiligen Sendung mit der Nachnahme-Marke gehört.

Sie können die Nachnahme-Marke nur für Briefe und Postkarten innerhalb Deutschlands verwenden.

Nachnahme-Marken, die Sie vor dem 1. März 2018 zum Preis von 2,40 € gekauft haben (Produktnummer 1691) können Sie weiterhin verwenden. Bitte frankieren Sie in diesem Fall aber den Differenzbetrag in Briefmarken nach.

Die Nachnahme-Marke können Sie für kleinere Sendungsmengen als Verkaufsprodukt in den DP AG-Filialen oder auch in größeren Mengen im Shop der Deutschen Post kaufen.
Wenn Sie Nachnahme-Label von der Rolle nutzen oder die Nachnahme Marken selbst erstellen wollen, ist hierfür eine vertragliche Vereinbarung mit der Deutschen Post AG erforderlich. Um die Maschinenlesbarkeit Ihrer eigens erstellten Nachnahme Marken zu gewährleisten, stellen wir Ihren eine detaillierte Spezifikation zur Verfügung. Außerdem können Sie zur Eigenherstellung kostenlos das Nachnahme-Dreieck von der Rolle und Inkasso-Belege bestellen. (www.deutschepost.de/zlmaterialien)

Ein individueller Sendungsnummernkreis wird Ihnen bei allen Verfahren nach Vertragsabschluss zugewiesen.

Nein. Eine Kombination mit EINSCHREIBEN ist nicht möglich.

Ja, für folgende ISO-Codes/Länder werden IBAN und BIC akzeptiert:

AT -  Österreich
BE -  Belgien
BG - Bulgarien
CH - Schweiz
CY - Zypern
CZ - Tschechien
DE - Deutschland
DK - Dänemark
EE - Estland
ES - Spanien
FI - Finnland

FR - Frankreich
GB - Großbritannien
GR - Griechenland
HR - Kroatien
HU - Ungarn
IE - Irland
IS - Island
IT - Italien
LI - Lichtenstein
LT - Litauen
LU - Luxemburg

LV - Lettland
MC - Monaco
MT - Malta
NL - Niederlande
NO - Norwegen
PL - Polen
PT - Portugal
RO - Rumänien
SE - Schweden
SI - Slowenien
SK - Slowakei

Bei einer fehlerhaften Übermittlung des Inkassobetrags auf das angegebene Konto haftet die DP AG bis zur Höhe des Nachnahme-Betrags, maximal bis zum Höchstbetrag von 1.600,00 €. Für den Verlust der Nachnahme-Sendung wird keine Haftung übernommen.

Bezahlung und Kosten

Der Preis für die Zusatzleistung NACHNAHME beträgt 4,40 € (inkl. Umsatzsteuer) zzgl. zum Beförderungsentgelt für die Basissendung.

Für Einzelsendungen bietet sich die Nachnahme-Marke als Verkaufsprodukt per Vorauskasse an.

Größere Mengen an NACHNAHME können per Lastschrift bezahlt werden, wenn ein Vertrag vorliegt. Das kann ein (bestehender) DV-Freimachungsvertrag sein oder ein Nachnahme-Abrechnungsvertrag. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder nutzen Sie das Kontaktformular im Internet unter www.deutschepost.de/nachnahme.

Die Umsatzsteuer wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Empfänger einer Nachnahme-Sendung können diese bei der Auslieferung durch den Zusteller in bar oder bis zu einem Wert von 500,00 € mit der POSTCARD bezahlen. Benachrichtigte Nachnahme-Sendungen, die Sie in der Postfiliale abholen, können Sie selbstverständlich auch mit der EC-Karte bezahlen.

Versand und Zustellung

Einzelne Nachnahme-Sendungen werden wie gewöhnliche Sendungen eingeliefert, d.h. Sie erhalten keinen Einlieferungsbeleg. Sie können Nachnahme-Sendungen in einen Briefkasten einwerfen oder über Zusteller, die Sendungen annehmen, einliefern.

Der Inkasso-Beleg wird getrennt von der Sendung an folgende Adresse verschickt:
Deutsche Post AG
Nachnahme Brief
69973 Mannheim


1. An den Empfänger

  • eine natürliche Person
  • eine juristische Person, Gesellschaft oder Gemeinschaft
  • eine Behörde
  • eine Person, die vom Gericht ausdrücklich als Empfänger oder als Empfangsberechtigter für andere Personen angeordnet ist

2. An den Ehegatten des Empfängers

3. An einen Empfangsbevollmächtigten
Er wird vom Empfänger schriftlich bevollmächtigt, Sendungen für ihn in Empfang zu nehmen.

4. Bei Sendungen an Empfänger in Behörden, Firmen und Gemeinschaftsunterkünften,
darf diese der Postempfangsbeauftragte entgegennehmen. Das entsprechende Formular ist in jeder Filiale der Deutschen Post erhältlich.

5. An einen Ersatzempfänger

  • ein Angehöriger des Empfängers, des Ehegatten oder des Empfangsbevollmächtigten
  • andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen
  • der Inhaber einer Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen
  • Hausbewohner oder Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind und es sich nicht um Sendungen mit der Zusatzleistung EINSCHREIBEN handelt

Ja, in diesem Fall wird eine Benachrichtigungskarte ins Postfach eingeliefert. Mit diesem Beleg kann die NACHNAHME dann vom Empfänger oder einer beauftragten Person am Ausgabeschalter bezahlt und abgeholt werden.

Der Zusteller hinterlässt eine Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers. Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst, seinem Bevollmächtigten oder einem anderen Empfangsberechtigten.

Falls der Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt hat, werden auch Nachnahme-Sendungen an die neue Adresse weitergeleitet.

Der Empfänger ist nicht verpflichtet, eine Nachnahme-Sendung anzunehmen. Wird die Annahme verweigert, wird die Sendung an den Absender zurückgesandt.

Labelrollen erhalten Sie nach Abschluss des Nachnahmevertrags.

Unter www.deutschepost.de/BZL-Material-national können Sie auch Materialien in größeren Mengen wie Inkasso-Belege und Nachnahme-Dreiecke auf der der Rolle kaufen.

Unter www.deutschepost.de/briefstatus können Sie sich jederzeit über den Sendungsstatus informieren.

Oder rufen Sie unsere Servicenummer 0228 4333112 an

(montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) )

Ja. Wenn Sie unsere Angebote für Vielversender nutzen möchten, ist ein Vertragsabschluss erforderlich. Haben Sie bereits einen DV-Freimachungsvertrag mit uns abgeschlossen, erhalten Sie einen individuellen Sendungsnummernkreis zugesandt, mit dem Sie Ihre Sendungen per Eigenherstellung fertigen können. Die Zahlung des Nachnahme-Entgelts erfolgt per Lastschrift. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.

Sind Sie noch kein DV-Freimachungskunde von uns, bieten wir Ihnen den Abschluss eines Abrechnungsvertrags an. Das Kontaktformular dazu finden Sie hier. Nach Vertragsabschluss wird Ihnen auch hier ein separater Nummernkreis zur Verfügung gestellt.

Für die Zustellung der NACHNAHME gilt in der Regel die Brieflaufzeit E+1 (1 Tag nach Einlieferung). Die Deutsche Post gewährt allerdings keine Laufzeitgarantie. Die Übermittlung des Nachnahme-Betrags an den Absender geschieht in der Regel innerhalb von 8-10 Tagen ab Einlieferung. Dieser Zeitraum gilt allerdings nur für den Fall, dass der Empfänger die Sendung bei der ersten Zustellung bezahlt und annimmt. Wird die Sendung in der Filiale abgeholt, verlängert sich die Zustelldauer entsprechend.

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Unseren Kundenservice erreichen Sie unter:

0228 4333112

montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)