Zollbestimmungen für den internationalen Briefversand

Die folgenden Hinweise helfen Ihnen beim Versand zollpflichtiger Waren ins Ausland allen Bestimmungen gerecht zu werden.
 

Das wichtigste im Überblick:

Länderbestimmungen

  • Zollbestimmungen sind zu beachten beim Versand von kostenlosen Proben und Warenmustern an Empfänger
  • in Nicht-EU-Staaten und Gebieten, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, sowie
  • in Drittlandsgebieten im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Bitte beachten: Wird bei der Übergabe oder bei der weiteren Bearbeitung der Sendung festgestellt, dass die erforderliche Zolldeklaration fehlt bzw. unvollständig ist, muss die Deutsche Post den Versand verweigern und die Sendung dem Einlieferer zurückgeben.

Zollinhaltserklärung

  • Auch wenn die Warenlieferung kostenlos erfolgt (z. B. bei Werbemailings oder Zeitschriften mit Mustern oder Proben), ist bei DIALOGPOST INTERNATIONAL und PRESSE INTERNATIONAL eine Zollinhaltserklärung CN22 anzubringen.
  • Die Zollinhaltserklärung ist immer vollständig auszufüllen.
  • Bei geringwertigen Angebotsmustern ist ein pauschaler Warenwert von 0,10 € einzutragen, unabhängig vom Samplewert. Warenwert „0“ ist unzulässig.
  • Es ist stets das Ursprungsland der Ware einzutragen.
    Bei der Warenbeschreibung ist keine Sammelbezeichnung zulässig, sondern die konkrete Angebotsprobe zu benennen, z. B. „Probe XY”.
  • Es gelten die Zollbestimmungen des jeweiligen Ziellandes (siehe zoll.de).

Waren- und Dokumentenversand

  • Der Absender trägt das Risiko für die Folgen, die aus unzulässigem Warenversand und Dokumentenversand in das Ausland und aus Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder entstehen. Das Gleiche gilt bei der falschen oder unzureichenden Ausfertigung erforderlicher Begleitpapiere sowie bei der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen. Der Absender muss sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen zuständigen Stellen selbst informieren.
  • Zum 1. Januar 2022 trat eine Änderung der Umsatzsteuerregelung für den internationalen Transport von warentragenden Sendungen, Paketen und Pressesendungen mit mehreren beteiligten Dienstleistern/Transporteuren in Drittländer (non EU) in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis für Samplingversand in die USA

Der Weltpostverein (UPU) hat eine Zolldatenpflicht für den Versand warentragender Sendungen in Drittländer, Zollrelationen und Ausnahmegebiete der EU beschlossen. Zusätzlich zu den physischen Zolldokumenten ist seit 01.01.2021 die Übermittlung eines elektronischen Datensatzes (ITMATT-Daten) inklusive aller zollrelevanten Informationen erforderlich.

Angebotsmuster und kostenlose Beilagen werden je Zielland unterschiedlich behandelt. Eine aktuelle Übersicht der betroffenen Zielländer ist unter deutschepost.de/dialogpost-international sowie deutschepost.de/presse-international aufgeführt.

Für die USA sind elektronische Vorabdaten zwingend erforderlich. Dies betrifft auch Samplingsendungen (kostenfreie Warenproben, Beilagen, Angebotsmuster) bei DIALOGPOST INTERNATIONAL und PRESSE INTERNATIONAL. Da hierfür keine Übermittlung elektronischer Vorabdaten erfolgen kann, sind Samplingsendungen bei diesen beiden Produkten vom Versand ausgeschlossen. Wir laufen sonst Gefahr, dass der US-amerikanische Zoll diese Sendungen als fehlerhaft/unvollständig einstuft und nicht weiterbefördert oder komplett retourniert.

Was Sie beim Gefahrgutversand beachten müssen

Als Gefahrgut gelten Gegenstände, die aufgrund ihrer enthaltenen Stoffe oder Eigenschaften eine erhöhte Gefahr für die Umwelt darstellen. Erfahren Sie mehr über die Sonderregelungen und wie Sie das Gefahrgut richtig kennzeichnen und für den Transport vorbereiten.