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Die folgenden Hinweise helfen Ihnen beim Versand zollpflichtiger Waren ins Ausland allen Bestimmungen gerecht zu werden.
Gehen Ihre Warenpost International Sendungen in Nicht-EU-Länder oder EU-Ausnahmegebiete bzw. Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatzsteuerrechts, müssen die Zolldaten vorab elektronisch übermittelt werden und gegebenenfalls weitere Zollbestimmungenn beachtet werden. Welche das sind, richtet sich nach dem Wert und Zweck Ihrer Sendung.
In jedem Fall sind vor Versand die Länderspezifischen Besonderheiten, sowie die Einfuhr- und Zollvorschriften der einzelnen Länder zu prüfen.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen – Brief International:
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Welches Dokument erforderlich ist (CN22 oder CN23), richtet sich nach dem Warenwert. Der Wert wird über die Sonderziehungsrechte (SZR) 1) umgerechnet. Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der (länderindividuellen) Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die vom Empfänger eingezogen werden. Zum Teil werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben. Die CN22 ist in das Harmonised Label, welches für den Versand der Warenpost International verpflichtend ist, bereits integriert. Das CN23 Formular finden Sie hier:
Hier finden Sie eine Zusammenstellung wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen – Brief International:
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Der Absender trägt das Risiko für die Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland und aus Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder entstehen. Das Gleiche gilt bei der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der Zollinhaltserklärung CN 22 bzw. CN 23 oder anderer Begleitpapiere so wie bei der Nichtbeachtung der gelten den Ausfuhrbestimmungen.
Der Absender muss sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen zuständigen Stellen selbst informieren.
Sendungen mit Handelswaren muss eine Handelsrechnung oder eine Handelsrechnung für Zollzwecke beigefügt werden, aus der der Wert der Waren hervorgeht. Die Angabe des Wertes in der Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 ist bei Handelsgeschäften nicht ausreichend.
1) Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Rechnungseinheit und ein Zahlungsmittel für Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds. Zum 1. Januar jeden Jahres wird ein Durchschnittswert ermittelt, der die Grundlage für Entgelte, Wertangaben und Haftungsbeträge bildet. Den aktuellen Wert finden Sie stets in der Broschüre „Leistungen und Preise“. Aktueller Umrechnungskurs auf tis-gdv.de
Die Rechnung ist in einer selbstklebenden Folientasche einzulegen und an der Sendung zu befestigen. Angaben müssen in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch enthalten sein.
Bei kostenfreien Warensendungen wie Mustern oder Garantielieferungen, die keine Zahlung des Empfängers auslösen, empfiehlt es sich, eine Handelsrechnung mit dem Vermerk „Rechnung nur für Zollzwecke“ (engl. „value for customs purposes only“) beizufügen.
Eine Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn es sich um Sendungen handelt,
die Waren enthalten,
Wird für die Ausfuhr von Waren eine Ausfuhranmeldung in ATLAS erstellt (z.B. für kommerzielle Waren mit einem Wert ab 1.000 €) empfehlen wir den Versand als DHL Paket.
Als Gefahrgut gelten Gegenstände, die aufgrund ihrer enthaltenen Stoffe oder Eigenschaften eine erhöhte Gefahr für die Umwelt darstellen. Erfahren Sie mehr über die Sonderregelungen und wie Sie das Gefahrgut richtig kennzeichnen und für den Transport vorbereiten.