Kundenservice - Zustellung

Hilfe zur Zustellung

Häufig gestellte Fragen

Es tut uns leid, dass die Zustellung oder Beförderung Ihrer Sendung nicht wie erwartet verlaufen ist.

Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

 

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Ein Nachnahmebetrag wurde nach Auslieferung der Sendung Ihrem Konto nicht gutgeschrieben? Dann sind Sie hier richtig.

Bitte beachten Sie, dass die Überweisung des Nachnahmebetrags in Ausnahmefällen bis zu 5 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann.


Sollte die Überweisung jedoch längere Zeit in Anspruch genommen haben, können Sie hier einen Nachforschungsauftrag zum noch nicht überwiesenen Nachnahmebetrag einleiten.

Jetzt Nachforschung zu Ihrem Nachnahmebetrag beauftragen

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Sie haben eine Benachrichtigungskarte erhalten, Ihre Sendung ist aber in der Filiale nicht auffindbar?

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:

  • Sie waren zu früh in der Filiale: Die Sendung wurde in der Filiale noch nicht einsortiert. Bitte versuchen Sie es am nächsten Tag erneut.
  • Sie waren zu spät in der Filiale: Ihre Sendung wird 7 Werktage in der Filiale aufbewahrt (beginnend mit dem Tag, der auf die Benachrichtigung folgt) und anschließend an den Absender zurückgeschickt.
  • Die Sendung wurde trotz Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten zugestellt: Möglicherweise hat der Zusteller die Benachrichtigungskarte eingeworfen und im Nachgang festgestellt, dass die Sendung doch zustellbar ist (z.B. bei einem Einschreiben Einwurf).

Trifft keiner der oben genannten Gründe zu, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

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Bitte haben Sie Verständnis, dass dies aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich ist. Dadurch würden die Zustellabläufe verzögert.

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Vermutlich war die Sendung zu groß für Ihren Briefkasten. Wir legen großen Wert auf die Qualität der Auslieferung Ihrer Sendungen.

Dazu gehört auch, dass wir Sendungen, die nicht vollständig und ungeknickt in Ihren Briefkasten passen, an Sie persönlich oder einer empfangsberechtigten Person übergeben.

Ist dies nicht möglich, hinterlässt unser Mitarbeiter einen Benachrichtigungsschein.

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Wir bemühen uns sehr, Ihre Post stets schnell und korrekt zuzustellen, dennoch kann es in Ausnahmefällen zu einer Falschzustellung kommen. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie mit einer solchen Sendung umgehen können:

  • Geben Sie die Sendung einfach Ihrem Zusteller. Er wird sich um alles Weitere kümmern.
  • Falls es sich z.B. um den Brief eines Nachbarn handelt, können Sie diesen gern in den korrekten Briefkasten werfen. Dazu sind Sie aber selbstverständlich nicht verpflichtet. 

Ist für Sie keine der Varianten möglich oder sollte es häufig zu Falschzustellungen kommen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Kundenservice auf.

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Sollte Ihre Briefsendung noch nicht angekommen sein, empfehlen wir den Sendungsstatus in der Sendungsverfolgung noch einmal zu überprüfen. In der Regel ist die Information über die Zustellung Ihrer Sendung am Tag der Zustellung in der Sendungsverfolgung abrufbar.

Unter Umständen kann die Aktualisierung des Sendungsstatus einige Tage in Anspruch nehmen, weil z.B. unterschriebene Belege an unser Scancenter geschickt und dort bearbeitet werden müssen. Häufig ist dies der Fall, wenn Einschreiben an Empfänger zugestellt werden, die regelmäßig eine hohe Anzahl Einschreiben erhalten, z.B. Behörden, Banken und Versicherungen.

Ihre Sendung ist bereits mehr als 7 Werktage unterwegs und Sie haben noch keinen Hinweis über die Zustellung erhalten?

Dann können Sie eine Nachforschung für Ihre Sendung beauftragen:

Bitte beachten Sie, dass wir zur Beauftragung einer Nachforschung die Sendungsnummer, die Absender-und Empfängerangaben, Angaben zur Einlieferung (Datum und Stelle), ggf. den Einlieferungsbeleg und ggf. einen Wertnachweis benötigen.

Wenn Sie der Empfänger der Sendung sind und Ihnen die Informationen und Unterlagen nicht vorliegen, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Absender Ihrer Sendung in Verbindung.

Jetzt Nachforschung beauftragen

Hinweis: Eine internationale Nachforschung zu Briefen, Postkarten, Bücher- und Warensendungen ist aufgrund der Regelungen des Weltpostvertrages leider nicht möglich.

 

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