Leistungsbeschreibung des Services der Deutschen Post AG (Deutsche Post) für die Nutzer der Briefankündigung in der Post & DHL App

Inhalt


1. Prinzipieller Ablauf

Ziel des Services Briefankündigung von Deutsche Post AG ist es, den Nutzern ein digitales Erlebnis ihrer täglichen Post zu bieten. Hierfür wird allen registrierten Nutzern eine digitale Ankündigung ihrer voraussichtlich an diesem Tag zugestellten postalischen Sendungen im Reiter Briefankündigung unter ‚Verfolgen‘ in der Post & DHL App pro Sendung dargestellt. Hier können die Nutzer somit auf die für sie bereitgestellten digitalen Sendungsinformationen zugreifen und erleben täglich ein „digitales Abbild“ ihres physischen Briefkastens.

Für die registrierten Nutzer werden nahezu alle an sie gerichteten Sendungen (Ausnahmen siehe Kapitel 7) auf dem Beförderungsweg ungeöffnet von außen fotografisch erfasst und der Erstellung der Briefankündigung zugeführt. Dort werden die Sendungsinformationen aus den Sendungsbildern extrahiert, die Briefankündigung aufbereitet und zur Darstellung in der Post & DHL App bereitgestellt. Parallel dazu werden die physischen Sendungen unverändert wie gewohnt an die Hausanschrift des Empfängers zugestellt.

Die an die Nutzer gerichteten Sendungen werden anhand der hinterlegten verifizierten Anschrift identifiziert und die Sendungsbilder ausgeschleust. Aus diesen ausgeschleusten Sendungsbildern werden erneut die Empfängerangaben ausgelesen und mit den hinterlegten Auftragsdaten abgeglichen. Die Empfängerangaben werden mit dem Bild der Sendung zu einer Briefankündigung zusammengestellt. Diese Briefankündigung wird elektronisch für die Anzeige in der Post & DHL App bereitgestellt, wo der entsprechend registrierte Nutzer sie abrufen kann.

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Ablaufs zur Darstellung der Briefankündigung

2. Registrierung für den Service

Für die Registrierung zur Briefankündigung ist ein Kundenkonto bei der DHL Paket GmbH notwendig, welches den Login innerhalb der Post & DHL App ermöglicht.

Im Rahmen der Registrierung für die Briefankündigung werden folgende Nutzerangaben benötigt und gespeichert:

  • Anrede („Herr“, „Frau“, „Divers“)
  • Vorname
  • weitere Vornamen (optional)
  • Nachname
  • Adresszusatz (optional)
  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail

Alle nicht als „optional“ gekennzeichneten Angaben sind für die Erbringung des Services Briefankündigung unverzichtbar. Die vollständige Anschrift wird für den Abgleich der Empfängerangaben auf den Sendungen, mit den Daten des Nutzers benötigt.

Die oben genannten Daten werden bis auf die Anrede und weiteren Vornamen, aus dem DHL Kundenkonto gezogen und können durch den Nutzer, nach Zustimmung zur Weiterleitung an Deutsche Post AG, noch angepasst bzw. müssen um die Anrede erweitert werden. Warum die Anrede für den Service Briefankündigung relevant ist, geht aus Kapitel 3 hervor; die Bedeutung weiterer Vornamen für die Briefankündigung entnehmen Sie Kapitel 8.2.

Nach Übermittlung der o.g. Daten sowie einer konzerninternen Kundennummer und, wenn vorhanden, des Verifikationsstatus der Anschrift, an Deutsche Post AG werden als Erstes die Adressdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) auf ihre Plausibilität, also die Existenz und Korrektheit der eingegebenen Adresse, geprüft. Hierbei werden die Schreibweisen auf den Standard von Deutsche Post AG normiert, um einen korrekten Abgleich zu ermöglichen. Sollten die Angaben nicht plausibel sein, so wird der Nutzer gebeten, seine Adressdaten zu korrigieren. Liegt eine plausible, normierte Adresse vor, so wird diese dem Nutzer zur Bestätigung noch einmal angezeigt.

Im nächsten Schritt werden diese Nutzerangaben durch Deutsche Post AG verifiziert, denn es muss gewährleistet werden, dass die gemachten Angaben wirklich der Anschrift des Nutzers entsprechen. Hierzu wird dem Nutzer ein Brief mit einem Bestätigungscode an die nun hinterlegte Anschrift zugesandt. Durch Eingabe des Bestätigungscodes kann der Nutzer nachweisen, dass er wirklich Zugriff auf die an diese Anschrift gesendeten postalischen Sendungen besitzt, also er der berechtigte Empfänger dieser Sendungen ist. Mit der Eingabe des Bestätigungscodes erteilt der Nutzer Deutsche Post AG den Auftrag zur Erbringung des Services Briefankündigung für ihn. Hierbei akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Services Briefankündigung, versichert gegenüber Deutsche Post AG noch einmal ausdrücklich, die einzige unter der angegebenen Adresse wohnhafte Person mit dem angegebenen Vor- und Nachnamen zu sein und erteilt Deutsche Post AG die notwendigen Vollmachten zur Erbringung des Services.

Sollte der Nutzer seine Anschrift binnen der letzten 6 Monate gegenüber der DHL Paket GmbH bereits verifiziert und diese für die Registrierung zur Briefankündigung nicht angepasst haben, wird der Verifikationsstatus aus dem DHL Kundenkonto übernommen, und der Nutzer muss nur noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Services Briefankündigung mit der Versicherung, die einzige unter der angegebenen Adresse wohnhafte Person mit dem angegebenen Vor- und Nachnamen zu sein, bestätigen.

3. Identifikation der Sendungen an den teilnehmenden Nutzer

Der Abgleich der Empfängerangaben auf den Sendungen mit den hinterlegten Anschriften der registrierten Nutzer findet sowohl bei der Aussteuerung der Sendungsbilder aus dem Briefstrom als auch zusätzlich in einem weiteren nachgelagerten Verarbeitungsschritt statt. Hierdurch wird an zwei unabhängigen Verarbeitungsschritten geprüft, ob die vorliegende Sendung auch wirklich an einen teilnehmenden Nutzer adressiert ist. Wird keine eindeutige Übereinstimmung festgestellt, so wird das Bild der Sendung umgehend gelöscht und keine Briefankündigung erstellt.

Neben der korrekten Adresse des teilnehmenden Nutzers wird auch die Namenszeile der Sendung auf eindeutige Übereinstimmung mit dem hinterlegten Namen des Nutzers geprüft. Der Nachname in der Anschrift der Sendung muss vollständig dem Nachnamen eines teilnehmenden Nutzers an der angegebenen Adresse entsprechen. Stimmt neben dem Nachnamen auch der Vorname und, soweit angegeben, die Anrede auf der Sendung mit den hinterlegten Nutzerdaten überein, so ist eine eindeutige Zuordnung zweifelsfrei gegeben. Im Umkehrschluss ist dies aber nicht der Fall, wenn die Anrede nicht der Angabe des teilnehmenden Nutzers entspricht, ein anderer Vorname adressiert ist oder eine abweichende Schreibweise des Nachnamens vorliegt. In diesen Fällen wird das Sendungsbild umgehend gelöscht und keine Briefankündigung erstellt.

Ist eine Sendung an mehr als einen Empfänger adressiert, so wird eine Briefankündigung an jeden eindeutig ermittelten Empfänger zugestellt. Bei Mehrfachanreden wie „Herr und Frau“ müssen alle relevanten Elemente in der Anschrift enthalten und einem Nutzer korrekt zuordenbar sein. Dies sind, wie weiter oben ausgeführt, Anrede, mindestens der Rufname sowie der Nachname. Sammelanreden wie „Familie“ werden beim Abgleich mit der hinterlegten Anrede des Nutzers als zulässig für die Erstellung einer Briefankündigung bewertet.

Neben einem ausgeschriebenen Vornamen auf der Sendung ist auch die Zuordnung eines Initials (Anfangsbuchstabe gefolgt von einem Punkt „.“) zu einem hinterlegten Vornamen möglich, wenn das Initial dem hinterlegten Vornamen des Nutzers eindeutig zuordenbar ist. Dies betrifft z. B. Sendungen, bei denen der zweite Vorname nur in Form eines Initials, der bekannten „Middle Initial“ aus dem angelsächsischen Raum, angegeben ist.

Konnte die Sendung eindeutig einem Nutzer zugeordnet werden, so kann dem Nutzer die Briefankündigung in der Post & DHL App unter Verfolgen – Briefankündigung dargestellt werden.

4. Erstellung und Bereitstellung der Briefankündigung

Nachdem ein teilnehmender Nutzer als Empfänger einer Sendung identifiziert werden konnte, wird die Briefankündigung durch Übernahme der Empfängerdaten sowie der Integration des Sendungsbildes in eine entsprechende Anzeigeform gebracht. Diese wird für die Post & DHL App auf einem Deutsche Post AG internen Server bereitgestellt. Der Zugriff auf diesen Server durch die Post & DHL App ist durch eine durchgehende Transportverschlüsselung gesichert.

5. Anzeige der Briefankündigung

Wenn der für die Briefankündigung registrierte Nutzer den Reiter Briefankündigung unter Verfolgen in der Post & DHL App aufruft, werden die bereit gestellten Briefankündigungen der letzten 15 Tage vom Server abgerufen und in der App dargestellt.

Nach Auswahl einer Briefankündigung aus der Liste öffnet sich die Detaildarstellung und der Nutzer kommt zur Inhaltsansicht der Briefankündigung, in der er das Bild der Vorderseite der Sendung angezeigt bekommt und vergrößern kann.

6. Selbstadministration

In der Post & DHL App sieht der Nutzer den Menüpunkt Briefankündigung unter Mehr – Paket-und Briefempfang – Briefankündigung, und kann dort den Status seiner Registrierung und seine hinterlegten Daten aufrufen. Hier kann der Nutzer auch jederzeit den Auftrag widerrufen bzw. kündigen. Nach einer Kündigung bzw. einem Widerruf werden keine weiteren Briefankündigungen mehr für den Nutzer aufbereitet.

Eine Adressänderung des Nutzers in den Auftragsdaten zur Briefankündigung ist in der Selbstadministration möglich. Diese Auftragsanpassung durchläuft die gleichen Schritte wie die ursprüngliche Beauftragung. Insbesondere wird dem Nutzer aufgrund der Änderungen in der Anschrift ein neuer Bestätigungscode per Brief an diese Anschrift zugesandt und der Auftrag erst nach korrekter Eingabe des neuen Bestätigungscodes reaktiviert.

Eine Änderung des Nachnamens des Nutzers in den Auftragsdaten zur Briefankündigung kann ebenfalls über die Selbstadministration angestoßen werden. Hierzu wird im Hintergrund automatisch der bestehende Auftrag gekündigt und für den Nutzer ein neuer Auftrag mit den aktualisierten Anschriftendaten, also dem geänderten Nachnamen angelegt. Diese Auftragsanlage durchläuft die gleichen Schritte wie die ursprüngliche Beauftragung. Insbesondere wird dem Nutzer aufgrund der Änderung des Namens ein neuer Bestätigungscode per Brief an seine neue Empfänger-Anschrift zugesandt und der Auftrag erst nach korrekter Eingabe des neuen Bestätigungscodes und erneuter Bestätigung der AGB aktiviert.

7. Ausgeschlossene Sendungsarten

Folgende Sendungsarten sind nicht maschinenfähig und werden darum in den Briefzentren der Deutschen Post nicht durch einen automatischen, maschinellen Sortierprozess bearbeitet bzw. in der Regel nicht durch ein Briefzentrum der Deutschen Post geleitet (u. a. Express-Sendungen und Pakete), weshalb kein Sendungsbild vorliegt und somit auch keine Briefankündigung erstellt werden kann:

  • Schriftstücke aus Postzustellaufträgen (z. B. Briefe vom Amtsgericht)
  • Teiladressierte Sendungen (Sendungen ohne Namensangaben)
  • Unadressierte Sendungen
  • Express-Sendungen
  • Pakete/Päckchen über DHL
  • Warensendungen über DHL
  • Streifbandzeitungen

Wurden einer Sendung Inhalte beigefügt, die eine maschinelle Verarbeitung verhindern (Sendung zu dick, ungleichmäßig befüllt, Gefahr der Beschädigung des Umschlags etc.), so wird diese aus dem Briefstrom aussortiert und manuell weiterbearbeitet. In diesem Fall liegt ebenfalls kein Sendungsbild vor und es kann somit keine Briefankündigung erstellt werden. Insgesamt hängt es somit sowohl von der Beschaffenheit der Sendung als auch von der eindeutigen Erkennbarkeit der vollständigen Empfängeranschrift auf der Sendung ab, ob eine Briefankündigung erstellt werden kann oder nicht. In der Praxis kann es daher zu Abweichungen zwischen den vorangekündigten Briefsendungen und den tatsächlich zugestellten postalischen Sendungen kommen.

8. Freischaltung abweichender Anschriften

8.1 Freischaltung der Anschrift ohne Vornamen

Oft werden Sendungen auch nur mit der Anrede und dem Familiennamen adressiert.

Ist der Nutzer die einzige an der verifizierten Adresse wohnhafte Person, die derart adressiert werden kann, so ist eine Sendung ebenfalls eindeutig diesem Nutzer zuordenbar. Diese Zuordnung muss aber durch den Nutzer explizit mittels einer verbindlichen Erklärung freigeschaltet werden. Diese Erklärung kann in der Selbstadministration vorgenommen werden.

Wird durch die Systeme von Deutsche Post AG erkannt, dass die Eindeutigkeit nicht oder nicht mehr gegeben ist, so werden keine Briefankündigungen von derart adressierten Sendungen, trotz vorliegender Erklärung des Nutzers, erstellt.

8.2 Freischaltung abweichender Rufname

In der Regel entspricht bei mehreren Vornamen der erste Vorname dem Rufnamen einer Person. Es gibt aber auch Menschen, die einen der weiteren Vornamen als ihren Rufnamen betrachten und verwenden. Dementsprechend erhalten sie auch Post, bei der genau dieser abweichende Vorname als erster (und eventuell einziger) Vorname in der Anschrift auf der Sendung angegeben ist.

Ein ähnlich gelagerter Fall tritt bei Menschen mit Doppel-Vornamen auf, deren erster Vorname aus zwei mit Bindestrich verbundenen einzelnen Namen wie beispielsweise „Hans-Peter“ oder „Anna-Lena“ besteht. Hier kann sowohl der gesamte Doppel-Vorname als auch nur einer der beiden Konstituenten als Rufname verwendet werden.

Um diesen Nutzern auch den Empfang von Briefankündigungen für diese mit einem abweichenden Rufnamen an sie adressierten Sendungen zu ermöglichen, wird ebenfalls eine entsprechende verbindliche Erklärung benötigt. Auch hier gilt jederzeit der Grundsatz, dass keine Briefankündigung zugestellt wird, wenn eine eindeutige Zuordnung zum Nutzer nicht oder nicht mehr besteht.

Beim Aufruf der Beauftragungsmaske wird vom System automatisch für alle weiteren Vornamen des Nutzers geprüft, ob die Kombination dieses Vornamens mit dem Nachnamen des Nutzers das Eindeutigkeitskriterium erfüllt. Ist dies nicht der Fall, so wird der betroffene Vorname aussortiert und nicht in der Auswahlliste aufgeführt.

Eine vom Nutzer getroffene Wahl kann von ihm jederzeit wieder in der Selbstadministration in der Post & DHL App geändert werden.

Stand: November 2021

Leistungsbeschreibung des Services der Deutschen Post AG (Deutsche Post) und der 1&1 Mail & Media GmbH (GMX und WEB.DE) für die Nutzer der Briefankündigung und des Zusatzservices Empfang Digitale Kopie bei GMX und WEB.DE

Abschnitt I: Briefankündigung

Abschnitt II: Empfang Digitale Kopie


Abschnitt I: Briefankündigung

1. Prinzipieller Ablauf

Ziel des Services Briefankündigung der Deutschen Post ist es, den Nutzern ein digitales Erlebnis ihrer täglichen Post zu bieten. Hierfür wird allen registrierten Nutzern eine digitale Ankündigung ihrer voraussichtlich an diesem Tag zugestellten postalischen Sendungen in ihrem Postfach bei GMX oder WEB.DE in Form einer E-Mail pro Sendung zur Verfügung gestellt. In ihrem gewohnten E-Mail Postfach können die Nutzer somit auf die für sie bereitgestellten digitalen Sendungsinformationen zugreifen und erleben täglich ein „digitales Abbild“ ihres physischen Briefkastens.

Für die registrierten Nutzer werden nahezu alle an sie gerichteten Sendungen (Ausnahmen siehe Kapitel 7) auf dem Beförderungsweg ungeöffnet von außen fotografisch erfasst und der Erstellung der Briefankündigung zugeführt. Dort werden die Sendungsinformationen aus den Sendungsbildern extrahiert, die Briefankündigung aufbereitet und per E-Mail an das E-Mail Postfach des Nutzers zugestellt. Parallel dazu werden die Sendungen unverändert wie gewohnt an die Hausanschrift des Empfängers zugestellt.

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Ablaufs zur Zustellung der Briefankündigung

Die an die Nutzer gerichteten Sendungen werden anhand der hinterlegten verifizierten Anschrift identifiziert und die Sendungsbilder ausgeschleust. Aus diesen ausgeschleusten Sendungsbildern werden erneut die Empfängerangaben ausgelesen und mit den hinterlegten Auftragsdaten abgeglichen. Die Empfängerangaben werden mit dem Bild der Sendung zu einer Briefankündigung zusammengestellt. Diese Briefankündigung wird als elektronische Nachricht an das E-Mail Postfach des Nutzers bei GMX oder WEB.DE versendet, von dem aus er sich für die Briefankündigung registriert hat.

2. Registrierung für den Service

Im Rahmen der Registrierung werden folgende Nutzerangaben erhoben und gespeichert:

  • Anrede („Herr“, „Frau“, „Divers“)
  • Vorname
  • weitere Vornamen (optional)
  • Nachname
  • Adresszusatz (optional)
  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail-Adresse

Alle nicht als „optional“ gekennzeichneten Angaben sind für die Erbringung des Services Briefankündigung unverzichtbar. Die vollständige Anschrift wird für den Abgleich der Empfängerangaben auf den Sendungen mit den Daten des Nutzers benötigt, die E-Mail-Adresse zum Versand einer erstellten Briefankündigung an das E-Mail Postfach des Nutzers.

Abbildung 2

 

Abbildung 2: Eingabe der Anschrift des Nutzers

Nach Übermittlung der Daten an die Deutsche Post werden als Erstes die Adressdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) auf ihre Plausibilität, also die Existenz und Korrektheit der eingegebenen Adresse, geprüft. Hierbei werden die Schreibweisen auf den Standard der Deutschen Post normiert, um einen korrekten Abgleich zu ermöglichen. Sollten die Angaben nicht plausibel sein, so wird der Nutzer gebeten, seine Adressdaten zu korrigieren. Liegt eine plausible, normierte Adresse vor, so wird diese dem Nutzer zur Bestätigung noch einmal angezeigt.

Abbildung 3

 

Abbildung 3 : Bestätigung der normierten Anschrift durch den Nutzer

Im nächsten Schritt werden diese Nutzerangaben durch die Deutsche Post verifiziert, denn es muss gewährleistet werden, dass die gemachten Angaben wirklich der Anschrift des Nutzers entsprechen. Hierzu wird dem Nutzer ein Brief mit einem Bestätigungscode an die nun hinterlegte Adresse zugesandt. Durch Eingabe des Bestätigungscodes kann der Nutzer nachweisen, dass er wirklich Zugriff auf die an diese Anschrift gesendeten postalischen Sendungen besitzt, also er der berechtigte Empfänger dieser Sendungen ist.

Abbildung 4

 

Abbildung 4: Eingabe Bestätigungscode und Zustimmung zu den AGB

Mit der Eingabe des Bestätigungscodes erteilt der Nutzer der Deutschen Post den Auftrag zur Erbringung des Services Briefankündigung für ihn. Hierbei akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Services Briefankündigung, versichert gegenüber der Deutschen Post noch einmal ausdrücklich, die einzige unter der angegebenen Adresse wohnhafte Person mit dem angegebenen Vor- und Nachnamen zu sein und erteilt der Deutschen Post die notwendigen Vollmachten zur Erbringung des Services.

3. Identifikation der Sendungen an den teilnehmenden Nutzer

Der Abgleich der Empfängerangaben auf den Sendungen mit den hinterlegten Anschriften der registrierten Nutzer findet sowohl bei der Aussteuerung der Sendungsbilder aus dem Briefstrom als auch zusätzlich in einem weiteren nachgelagerten Verarbeitungsschritt statt. Hierdurch wird an zwei unabhängigen Verarbeitungsschritten geprüft, ob die vorliegende Sendung auch wirklich an einen teilnehmenden Nutzer adressiert ist. Wird keine eindeutige Übereinstimmung festgestellt, so wird das Bild der Sendung umgehend  gelöscht und keine Briefankündigung erstellt.

Neben der korrekten Adresse des teilnehmenden Nutzers wird auch die Namenszeile der Sendung auf eindeutige Übereinstimmung mit dem hinterlegten Namen des Nutzers geprüft. Der Nachname in der Anschrift der Sendung muss vollständig dem Nachnamen eines teilnehmenden Nutzers an der angegebenen Adresse entsprechen. Stimmt neben dem Nachnamen auch der Vorname und, soweit angegeben, die Anrede auf der Sendung mit den hinterlegten Nutzerdaten überein, so ist eine eindeutige Zuordnung zweifelsfrei gegeben. Im Umkehrschluss ist dies aber nicht der Fall, wenn die Anrede nicht der Angabe des teilnehmenden Nutzers entspricht, ein anderer Vorname adressiert ist oder eine abweichende Schreibweise des Nachnamens vorliegt. In diesen Fällen wird das Sendungsbild umgehend gelöscht und keine Briefankündigung erstellt.

Ist eine Sendung an mehr als einen Empfänger adressiert, so wird eine Briefankündigung an jeden eindeutig ermittelten Empfänger zugestellt. Bei Mehrfachanreden wie „Herr und Frau“ müssen alle relevanten Elemente in der Anschrift enthalten und einem Nutzer korrekt zuordenbar sein. Dies sind, wie weiter oben ausgeführt, Anrede, mindestens der Rufname sowie der Nachname. Sammelanreden wie „Familie“ werden beim Abgleich mit der hinterlegten Anrede des Nutzers als zulässig für die Erstellung einer Briefankündigung bewertet.

Neben einem ausgeschriebenen Vornamen auf der Sendung ist auch die Zuordnung eines Initials (Anfangsbuchstabe gefolgt von einem Punkt „.“) zu einem hinterlegten Vornamen möglich, wenn das Initial dem hinterlegten Vornamen des Nutzers eindeutig zuordenbar ist. Dies betrifft z.B. Sendungen, bei denen der zweite Vorname nur in Form eines Initials, der bekannten „Middle Initial“ aus dem angelsächsischen Raum, angegeben ist.

Konnte die Sendung eindeutig einem Nutzer zugeordnet werden, so kann aus den Nutzerdaten auch die zugehörige E-Mail-Adresse als elektronische Empfangsadresse der Briefankündigung übernommen werden.

4. Erstellung und Versand der Briefankündigung

Nachdem ein teilnehmender Nutzer als Empfänger einer Sendung identifiziert werden konnte, wird die Briefankündigung durch Übernahme der Empfängerdaten sowie der Integration des Sendungsbildes in eine E-Mail-Vorlage erzeugt. Die E-Mail wird durch eine elektronische Signatur vor Manipulationen geschützt. Darüber hinaus ist durch diese Signatur für GMX bzw. WEB.DE überprüfbar, dass die Briefankündigung auch wirklich von der Deutschen Post erstellt wurde. Anschließend wird die Sendung elektronisch an die in den Nutzerdaten hinterlegte E-Mail-Adresse des Empfängers versandt. Der Versand der E-Mail an die Server von GMX bzw. WEB.DE ist über eine Transportverschlüsselung gesichert.

5. Anzeige der Briefankündigung bei GMX und WEB.DE

Die Briefankündigung wird gesichert an die E-Mail Server von GMX bzw. WEB.DE übertragen. Dort wird die Sendung für den Abruf durch den Nutzer im Posteingang vorgehalten. Der Abruf über das Web-Portal von GMX bzw. WEB.DE oder die jeweilige App ist mit Nutzername und Passwort gesichert und kann durch den Nutzer jederzeit erfolgen. GMX und WEB.DE bieten ihren Nutzern auch eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentisierung an, wodurch neben dem Passwort ein zweites unabhängiges Merkmal für den Zugriff auf das Postfach geprüft wird. Dies kann vom Nutzer jederzeit in der Selbstadministration seines E-Mail Kontos bei GMX bzw. WEB.DE aktiviert werden, um ein höheres Sicherheitsniveau für den Zugriff auf sein E-Mail Postfach und die zugestellten Briefankündigungen zu gewährleisten.

Nach einem erfolgreichen Login wird dem Nutzer wie gewohnt sein aktueller Posteingang angezeigt. Briefankündigungen sind durch das Logo der Deutschen Post und den Absender „ankuendigung@brief.deutschepost.de“ gekennzeichnet.

Nach Auswahl einer Briefankündigung aus der Liste des Posteingangs öffnet sich die Detaildarstellung und der Nutzer kommt zur Inhaltsansicht dieser Briefankündigung (beispielhaft in Abbildung 5 und Abbildung 6), in der er das Bild der Vorderseite der Sendung angezeigt bekommt.

 

Abbildung 5: Posteingang mit Briefankündigungen im WEB.DE Portal

 

Abbildung 6: Detailansicht Briefankündigung

6. Selbstadministration

Sowohl mobil als auch im Browser sieht der Nutzer unter dem Menüpunkt Briefankündigung in den Einstellungen zu seinem E-Mail Konto bei GMX bzw. WEB.DE den Status seiner Registrierung und Beauftragung der Briefankündigung. Hier kann der Nutzer jederzeit den Auftrag widerrufen bzw. kündigen. Nach einer Kündigung bzw. einem Widerruf werden keine weiteren Briefankündigungen mehr zugestellt.

Abbildung 7

Abbildung 7: Menüpunkt Einstellungen im WEB.DE Postfach

Eine Adressänderung oder Änderung des Nachnamens des Nutzers in den Auftragsdaten zur Briefankündigung ist in der Selbstadministration seines E-Mail Kontos bei GMX bzw. WEB.DE ebenfalls möglich. Hierzu wird im Hintergrund automatisch der bestehende Auftrag gekündigt und für den Nutzer ein neuer Auftrag mit den aktualisierten Anschriftendaten, also dem geänderten Nachnamen bzw. der geänderten Adresse, angelegt. Diese Auftragsanlage durchläuft die gleichen Schritte wie die ursprüngliche Beauftragung. Insbesondere wird dem Nutzer auf Grund der Änderungen in der Anschrift ein neuer Bestätigungscode per Brief an diese Anschrift zugesandt und der Auftrag erst nach korrekter Eingabe des neuen Bestätigungscodes aktiviert.

7. Ausgeschlossene Sendungsarten

Folgende Sendungsarten sind nicht maschinenfähig und werden darum in den Briefzentren der Deutschen Post nicht durch einen automatischen, maschinellen Sortierprozess bearbeitet bzw. in der Regel nicht durch ein Briefzentrum der Deutschen Post geleitet (u.a. Express-Sendungen und Pakete), weshalb kein Sendungsbild vorliegt und somit auch keine Briefankündigung erstellt werden kann:

  • Schriftstücke aus Postzustellaufträgen (z.B. Briefe vom Amtsgericht)
  • Teiladressierte Sendungen (Sendungen ohne Namensangaben)
  • Unadressierte Sendungen
  • Express-Sendungen
  • Pakete/Päckchen über DHL
  • Warensendungen über DHL
  • Streifbandzeitungen

Wurden einer Sendung Inhalte beigefügt, die eine maschinelle Verarbeitung verhindern (Sendung zu dick, ungleichmäßig befüllt, Gefahr der Beschädigung des Umschlags, etc.), so wird diese aus dem Briefstrom aussortiert und manuell weiterbearbeitet. In diesem Fall liegt ebenfalls kein Sendungsbild vor und es kann somit keine Briefankündigung erstellt werden.

Insgesamt hängt es somit sowohl von der Beschaffenheit der Sendung als auch von der eindeutigen Erkennbarkeit der vollständigen Empfängeranschrift auf der Sendung ab, ob eine Briefankündigung erstellt werden kann oder nicht. In der Praxis kann es daher zu Abweichungen zwischen den vorangekündigten Briefsendungen und den tatsächlich zugestellten postalischen Sendungen kommen.

8. Freischaltung abweichender Anschriften

8.1 Freischaltung der Anschrift ohne Vornamen

Oft werden Sendungen auch nur mit der Anrede und dem Familiennamen adressiert. Ist der Nutzer die einzige an der verifizierten Adresse wohnhafte Person, die derart adressiert werden kann, so ist eine Sendung ebenfalls eindeutig diesem Nutzer zuordenbar. Diese Zuordnung muss aber durch den Nutzer explizit mittels einer verbindlichen Erklärung freigeschaltet werden.

Abbildung 8

 

Abbildung 8: Freischaltung Anschrift ohne Vornamen und mit abweichendem Rufnamen

Wird durch die Systeme der Deutschen Post erkannt, dass die Eindeutigkeit nicht oder nicht mehr gegeben ist, so werden keine Briefankündigungen von derart adressierten Sendungen, trotz vorliegender Erklärung des Nutzers, zugestellt.

8.2 Freischaltung abweichender Rufname

In der Regel entspricht bei mehreren Vornamen der erste Vorname dem Rufnamen einer Person. Es gibt aber auch Menschen, die einen der weiteren Vornamen als ihren Rufnamen betrachten und verwenden. Dementsprechend erhalten sie auch Post, bei der genau dieser abweichende Vorname als erster (und eventuell einziger) Vorname in der Anschrift auf der Sendung angegeben ist.

Ein ähnlich gelagerter Fall tritt bei Menschen mit Doppel-Vornamen auf, deren erster Vorname aus zwei mit Bindestrich verbundenen einzelnen Namen wie beispielsweise „Hans-Peter“ oder „Anna-Lena“ besteht. Hier kann sowohl der gesamte Doppel-Vorname als auch nur einer der beiden Konstituenten als Rufname verwendet werden.

Um diesen Nutzern auch den Empfang von Briefankündigungen für diese mit einem abweichenden Rufnamen an sie adressierten Sendungen zu ermöglichen, wird ebenfalls eine entsprechende verbindliche Erklärung benötigt (siehe Abbildung 8 oben). Auch hier gilt jederzeit der Grundsatz, dass keine Briefankündigung zugestellt wird, wenn eine eindeutige Zuordnung zum Nutzer nicht oder nicht mehr besteht.

Beim Aufruf der Beauftragungsmaske (siehe Abbildung 8) wird vom System automatisch für alle weiteren Vornamen des Nutzers geprüft, ob die Kombination dieses Vornamens mit dem Nachnamen des Nutzers das Eindeutigkeitskriterium erfüllt. Ist dies nicht der Fall, so wird der betroffene Vorname aussortiert und nicht in der Auswahlliste aufgeführt.

Eine vom Nutzer getroffen Wahl kann von ihm jederzeit wieder in der Selbstadministration in den Einstellungen zu seinem E-Mail Konto bei GMX bzw. WEB.DE geändert werden.

Abschnitt II: Empfang Digitale Kopie

Um den Empfängern die Sendungsinhalte zusätzlich zum physischen Original auch digital zustellen zu können, wurde für die Absender eine Möglichkeit geschaffen, parallel zum physischen Versand die Sendungen auch digital bereitzustellen - die Digitale Kopie. Eine Zustellung einer Digitalen Kopie erfordert natürlich neben der Einlieferung durch den Absender auch einen Auftrag des Empfängers. Den Nutzern der Briefankündigung wird diese Option zum digitalen Empfang bereitgestellter Sendungsinhalte als Zusatzservice zur Briefankündigung angeboten. Für alle vorliegenden Digitalen Kopien der an ihn gerichteten Sendungen erhält der Nutzer dann nicht nur eine reine Ankündigung der Briefsendung, sondern neben dem Sendungsbild (Bild der Vorderseite des Umschlags) zusätzlich auch den Sendungsinhalt als Anhang in der Briefankündigungs-E-Mail an sein Postfach bei GMX oder WEB.DE zugestellt. Dieser Zusatzservice ist ebenfalls kostenlos und jederzeit kündbar.

9. Grundprinzip der Zustellung einer Digitalen Kopie

Der grundsätzliche Ablauf für die Zustellung einer Digitalen Kopie ist in Abbildung 9 dargestellt. Der Absender versendet nicht nur den physischen Brief, sondern liefert parallel oder zeitlich zuvor der Deutschen Post auch den Sendungsinhalt als PDF-Datei. Im Auftrag des Absenders prüft die Deutsche Post während der Übergabe der PDF-Datei, ob der angegebene Empfänger der Sendung einen aktiven Auftrag zum Empfang Digitaler Kopien erteilt hat. Ist dies der Fall, so wird die Digitale Kopie zu dieser Sendung in einem Zwischenspeicher gesichert abgelegt. Konnte der angegebene Empfänger nicht eindeutig einem Auftraggeber zum Empfang Digitaler Kopien zugeordnet werden, wird diese unmittelbar gelöscht.

Die Digitale Kopie wird erst dann dem Empfänger zugestellt, wenn die zugehörige physische Briefsendung in den Briefzentren der Deutschen Post verarbeitet wurde. Hierdurch wird sichergestellt, dass der digitale Sendungsinhalt wirklich das digitale Abbild eines physischen Briefes, eben eine „Digitale Kopie“ ist. Mit dem Vorliegen des zugehörigen Bildes des Umschlags der Sendung ist dies der Fall und die Briefankündigung wird mit der Digitalen Kopie im Anhang an das E-Mail Postfach des Nutzers bei GMX bzw. WEB.DE zugestellt. 

Abbildung 9: Schematische Darstellung des Ablaufs zur Zustellung der Digitalen Kopie

Grundsätzlich kann der Abgleich der vom Absender adressierten Empfänger mit der Liste der Auftraggeber des Empfangs Digitaler Kopien auch bereits vor der Übergabe an die Deutsche Post direkt beim Absender erfolgen. Die Entscheidung hierzu obliegt dem Absender.

10. Beauftragung des Empfangs von Digitalen Kopien

Um Digitale Kopien an einen Empfänger zustellen zu können, bedarf es eines expliziten Auftrags dieses Empfängers. Um sicherzugehen, dass es sich bei dem angegebenen  Empfänger auch wirklich um den Auftraggeber handelt, ist die Verifizierung mittels eines Adress-TAN-Verfahrens vorgeschrieben. Dazu wird dem Nutzer ein Bestätigungscode per Post an die angegebene Anschrift gesendet, welcher vom Nutzer zur abschließenden Auftragsbestätigung korrekt eingegeben werden muss. Für die Nutzer der Briefankündigung bei GMX und WEB.DE wurde diese Anschriftenverifizierung bereits erfolgreich für die Beauftragung der Briefankündigung durchgeführt und muss darum nicht wiederholt werden. Dies bedeutet aber gleichzeitig auch, dass der Empfang Digitaler Kopien nicht für eine von den Auftragsdaten zur Briefankündigung abweichenden Adresse beauftragt werden kann. Ändert sich die Anschrift des Nutzers, so muss er den zugrundeliegenden Auftrag zum Empfang von Briefankündigungen anpassen. Eine reine Beauftragung des Empfangs Digitaler Kopien ohne einen Vertrag zum Empfang von Briefankündigungen ist derzeit nicht möglich.

Abbildung 10

Abbildung 10: Beauftragung des Empfangs Digitaler Kopien

Um den Empfang Digitaler Kopien zu beauftragen, muss der Nutzer lediglich die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Services akzeptieren und den Auftrag explizit erteilen (siehe Abbildung 10). 

Hierdurch wird die Zustellung von Digitalen Kopien zu Briefsendungen, die an die vollständige Anschrift des Nutzers adressiert sind, also unter Angabe der vollständigen Liste der Vornamen des Nutzers, wie sie in seinen Auftragsdaten hinterlegt sind, freigeschaltet.

11. Erweiterung der Beauftragung

Um auch Digitale Kopien mit weniger Vornamen in der Anschrift als in den Stammdaten des Nutzers hinterlegt empfangen zu können, muss für jede entsprechende Schreibweise der Namenszeile einzeln ein expliziter Auftrag erteilt werden (siehe Abbildung 11). Die Auswahlliste wird entsprechend der Stammdaten des Nutzers automatisiert vom System generiert, kann also nicht frei gewählt werden. Eine Adressierung mit Kurzanrede ohne Angabe des Rufnamens, Abkürzungen einzelner Vornamen, Verwendung von reinen Initialen oder Festlegung auf einen abweichenden Rufnamen sind für den Empfang Digitaler Kopien nicht möglich. Wichtig ist, dass der Nutzer für jede aktivierte Schreibweise die einzige an der Adresse wohnhafte Person ist, die entsprechend postalisch angeschrieben werden kann. Bei fehlender Eindeutigkeit werden die entsprechenden Digitalen Kopien nicht zugestellt.

Abbildung 11

Abbildung 11: Freischaltung Schreibweisen Vornamensliste

Die Auswahl der Schreibweisen für den Empfang von Digitalen Kopien kann vom Nutzer jederzeit unter dem Menüpunkt Briefankündigung in den Einstellungen zu seinem E-Mail Konto bei GMX bzw. WEB.DE eingesehen und geändert werden. Hier kann der Nutzer den Service auch jederzeit wieder kündigen (siehe Abbildung 12).

Abbildung 12

Abbildung 12: Erweiterte Selbstadministration für Briefankündigung und Empfang Digitale Kopie

12. Aufbau und Darstellung einer Briefankündigung mit Digitaler Kopie

Eine Digitale Kopie wird in Form einer PDF-Datei bereitgestellt. Da der Zustellung einer Digitalen Kopie immer eine Briefankündigungs-E-Mail zu Grunde liegt, wird an diese einfach die Datei mit der Digitalen Kopie als Anhang angefügt. Zur Unterscheidung einer Briefankündigung mit angehängter Digitaler Kopie wird dabei der Betreff auf „Digitale Kopie zu Ihrem Brief“ angepasst.

Für einen einfachen und schnellen Zugriff auf das PDF mit der Digitalen Kopie wird automatisch oberhalb der Detailansicht der E-Mail im GMX bzw. WEB.DE Postfach eine  „Smart Area“ eingeblendet (siehe Abbildung 13). Darin sind auch die Funktionen zum Speichern in der Cloud oder auf dem Endgerät des Nutzers direkt verfügbar.

Für das Sendungsbild und die Digitale Kopie wurde folgende Namenskonvention festgelegt:

  • Sendungsbild: Umschlag.png
  • Sendungsinhalt: Inhalt.pdf

Um dem Nutzer ein Speichern der Anhänge aus verschiedenen Briefankündigungen mit Digitaler Kopie zu ermöglichen, ohne dass er Dateinamen umbenennen muss, um ein Überschreiben bereits zuvor gespeicherter Anhänge zu verhindern, wird den oben aufgeführten Dateinamen das Datum und die Uhrzeit der Erstellung der Briefankündigungs-E-Mail hinzugefügt (im Format Jahr gefolgt von Monat und Tag, sowie Stunde und Minute, beispielsweise „Inhalt_20210207_00_31.pdf“).

Abbildung 13

Abbildung 13: Briefankündigung mit Digitaler Kopie

Stand: November 2022