Der Pensionsfonds ist ein Instrument zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen Weg zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und unterliegt der ständigen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Häufige Fragen
Bis 2009 erhielten Sie als Betriebsrente eine Leistung von der Unterstützungskasse „Deutsche Post Betriebsrenten Service e.V.“ (DPRS) sowie – sofern für Sie relevant – die VAP-Versicherungsrente, die Ihnen zusammen in einem Betrag ausgezahlt wurden.
Zwischenzeitlich hat die Deutsche Post AG von ihrer tarifvertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gleiche Rente teils über den Pensionsfonds und teils selbst auszuzahlen. Die Gesamthöhe der Rente sowie die VAP-Versicherungsrente blieben durch diese Änderungen jedoch unberührt und unverändert.
Nein, die Zusage der Deutschen Post AG blieb und bleibt hinsichtlich der Höhe Ihrer Betriebsrente unverändert, es wurde nur für einen Teil der Versorgungsverpflichtung der Durchführungsweg gewechselt. Der entsprechende Teil Ihrer Betriebsrente wird seitdem durch die Deutsche Post Pensionsfonds AG ausgezahlt. Somit haben Sie keinen wirtschaftlichen Nachteil.
Der Pensionsfondsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Deutsche Post AG und der Deutsche Post Pensionsfonds AG, durch die die Leistungserbringung entsprechend Ihrer bisherigen Zusage durch den Pensionsfonds festgeschrieben wird. Die vertraglichen Bedingungen für die Leistungserbringung bleiben damit unverändert.
Ja, auch die auf den Deutsche Post Pensionsfonds übertragenen Betriebsrenten werden nach den tarifvertraglichen Regelungen angepasst.
Ja, Ihre Rente ist nach der Übertragung auf die Deutsche Post Pensionsfonds AG so sicher wie vorher. Der Pensionsfonds arbeitet nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt: Die Pensionsverpflichtungen wurden bei Übertragung auf die Deutsche Post Pensionsfonds AG mit entsprechendem Vermögen unterlegt. Daneben haftet die Deutsche Post AG als Ihr ehemaliger Arbeitgeber weiter für die Erfüllung der übertragenen Betriebsrentenansprüche. Darüber hinaus sind diese Betriebsrenten durch die gesetzliche Insolvenzversicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert. Die Deutsche Post Pensionsfonds AG unterliegt zudem der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Grundsätzlich sind Betriebsrenten einkommensteuerpflichtig, wenn Ihre Einkünfte insgesamt eine gewisse Höhe (den „Grundfreibetrag“) übersteigen. Vor der Übertragung auf den Pensionsfonds wurde daher Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten, wenn die Betriebsrente eine gewisse Mindesthöhe erreicht hatte. Einrichtungen wie der Pensionsfonds dürfen dies laut Gesetz nicht. Also erhalten Sie den Anteil Ihrer Betriebsrente, der aus dem Pensionsfonds gezahlt wird, künftig brutto, das heißt ohne Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie sind daher verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Diese ermittelt die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern auf Grundlage der von Ihnen angegebenen und nachgewiesenen Einkünfte. Ihre persönliche Gesamtsteuerbelastung ändert sich durch die Einführung der Pensionsfondsrente nicht.
Ja, um Sie zu unterstützen stellt Ihnen die Deutsche Post Pensionsfonds AG unaufgefordert jährlich eine Bescheinigung über die Pensionsfondsrenten sowie eine Ausfüllhilfe für die jeweils aktuellen Steuererklärungsvordrucke zur Verfügung. Noch ein Tipp: Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern sind angehalten, Ihnen bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärungsvordrucke behilflich zu sein.
Die Deutsche Post Pensionsfonds AG zahlt Ihre Renten – wie zuvor dargestellt – ohne steuerliche Abzüge aus. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden selbstverständlich auch künftig vom Pensionsfonds einbehalten und direkt für Sie abgeführt.
Nein. Die Höhe der Betriebsrenten ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Tarifvertrag und ist nicht von der Struktur des Anlagenportfolios bzw. vom Anlageerfolg oder -misserfolg abhängig. Gleiches gilt auch für die Anpassung der Renten, die weiterhin im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen vorgenommen werden.
Ihr Rechtsanspruch auf Zahlung Ihrer übertragenen Betriebsrente richtet sich gegen die Deutsche Post Pensionsfonds AG. Die auszahlende Stelle ist unverändert die Deutsche Post AG, NL Renten Service, als Servicepartner der Deutsche Post Pensionsfonds AG. Bei Fragen zur Rentenabrechnung stehen Ihnen Ihre vertrauten Ansprechpartner bei der Deutsche Post AG, NL Renten Service, unter der nachfolgend genannten Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Renten werden weiterhin entsprechend den Zusagen zu den üblichen Terminen auf die von Ihnen angegebenen Konten ausgezahlt.
Telefon: (0711) 54060 – 293
E-Mail: RS-Betriebsrenten-Info@deutschepost.de
Für Sie als Rentner ergibt sich aus der unwiderruflich vorgenommenen Kapitaldeckung eine ergänzende Insolvenzsicherung. Außerdem ergibt sich ein Sicherheitsgewinn durch die Beaufsichtigung des Pensionsfonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ja. Die Deutsche Post Pensionsfonds AG mit Sitz in Bonn ist eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassene Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie unterliegt der laufenden Aufsicht der folgenden Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Ja, der ehemalige Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der Betriebsrentenzusagen (sogenannte Subsidiärhaftung).
Für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenzahlungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein im gesetzlich festgelegten Umfang geschützt. So gesehen ist neben dem ehemaligen Arbeitgeber und dem Pensions-Sicherungs-Verein der Pensionsfonds als zusätzliche Absicherung der Betriebsrenten hinzugetreten.
Ja, das ist der Fall. Die Deutsche Post Pensionsfonds AG legt die Gelder am Kapitalmarkt an und beachtet hierbei die Bestimmungen der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung. Außerdem achtet sie darauf, dass das Vermögen werthaltig und sicher angelegt wird.
Christian Mehlinger (Vorsitzender)
Benedikt Engbroks
Manfred Bubenheim
Stephan Rode (Vorsitzender)
Susanne Kaus
Christian Schaible
Kontakt Deutsche Post Pensionsfonds AG
Der Renten Service der Deutsche Post AG wird Ihre Fragen beantworten:
Deutsche Post AG
NL Renten Service
Postfach 106018
70049 Stuttgart
Telefon: (0711) 54060 – 293