Ab dem 1. Januar 2026 treten weltweit verbindliche Vorgaben des Weltpostvereins (UPU) in Kraft, die den internationalen Versand von Einschreiben (Registered) betreffen. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Einschreib-Service künftig ausschließlich für dokumententragende Sendungen genutzt werden darf. Warentragende Sendungen dürfen daher nicht mehr als Einschreiben versendet werden und entsprechen somit nicht mehr den internationalen Vorschriften, wenn sie dennoch in dieser Produktart aufgegeben werden.
Zum 1. Januar 2026 treten für alle Postgesellschaften verbindliche, neue Regelungen des Weltpostvereins (UPU) in Kraft. Diese betreffen alle internationalen Postsendungen, die als Einschreiben verschickt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf den Empfang von Einschreibsendungen aus dem Ausland.