Die Zustellung war nicht möglich. Der Empfänger wurde informiert und kann die Sendung in der genannten Postfiliale abholen.
Wenn der Zusteller Sie zu Hause nicht antrifft, kein Familienangehöriger Ihre Sendung annehmen kann oder, für Einwurf Einschreiben keine oder keine ausreichende Empfangsvorrichtung vorhanden ist, wird sie in einer nahe gelegenen Postfiliale abgegeben.
Dort können Sie Ihre Sendung 7 Werktage lang abholen, bevor sie an den Absender zurückgesendet wird. Als Werktage gelten Montag bis Samstag, außer Feiertage.
Wenn Sie Ihre Sendung selbst abholen möchten, benötigen Sie die Benachrichtigungskarte und Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis).
Sollten Sie Ihre Sendung innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen einmal nicht persönlich abholen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Dritten zu bevollmächtigen (z. B. auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte oder Postvollmacht zur Abholung in der Filiale). Die Person benötigt zur Abholung die Benachrichtigungskarte sowie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis.