Die DHL Group hat ihre Konzernstruktur zum 1. September 2026 angepasst. Diese Änderung hat keinen Einfluss auf die Höhe oder den Bestand Ihrer Betriebsrentenanwartschaft. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Zuordnung und zur weiteren Beantragung Ihrer Betriebsrente.
Information für unverfallbar ausgeschiedene Mitarbeitende
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1. Anpassung der Konzernstruktur
Die bisherige Deutsche Post AG firmiert seit dem 1.9.2026 unter dem Namen DHL AG. Gleichzeitig ist der Geschäftsbereich Post & Paket Deutschland in eine eigenständige Gesellschaft ausgegliedert worden, die weiterhin den Namen Deutsche Post AG trägt.
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2. Zuordnung der unverfallbar Ausgeschiedenen
Im Zuge dieser Neuordnung wurden ehemalige Mitarbeitende den jeweiligen Gesellschaften wie folgt zugeordnet:
Ehemalige Mitarbeitende, die seit dem 1. Januar 2019 ausgeschieden sind und im Bereich Post & Paket Deutschland gearbeitet haben, werden der neuen Deutsche Post AG zugeordnet.
Ehemalige Mitarbeitende mit Ansprüchen aus der Versicherung bei der VAP (Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost), die vor dem 1. Mai 1997 ausgeschieden sind, werden ebenfalls der neuen Deutsche Post AG zugeordnet.
Alle anderen ehemaligen Mitarbeitenden werden der DHL AG (ehemals Deutsche Post AG) zugeordnet. Das sind insbesondere diejenigen, die
vor dem 1. Januar 2019 ausgeschieden sind (ohne die oben genannten VAP-Versicherten) oder
nach dem 1. Januar 2019 ausgeschieden sind, jedoch nicht dem Bereich Post & Paket Deutschland angehörten, werden der DHL AG (ehemals Deutsche Post AG) zugeordnet.
Ihre Zuordnung zu einer der beiden Gesellschaften richtet sich nach diesen Kriterien.
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3. Auswirkungen auf Ihre künftige Betriebsrente
Für Ihre Betriebsrentenanwartschaft bedeutet dies:
Ihr Anspruch auf Betriebsrente richtet sich künftig gegen die Gesellschaft, der Sie entsprechend der oben dargestellten Regelung zugeordnet sind (DHL AG oder neue Deutsche Post AG).
- An der Höhe und den Voraussetzungen Ihres Anspruchs ändert sich nichts.
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4. Beantragung Ihrer Betriebsrente
Unabhängig von Ihrer Zuordnung erfolgt die Beantragung Ihrer Betriebsrente weiterhin unverändert über die Niederlassung Renten Service. Den Rentenantrag finden Sie hier: meinepostrente.de
Sollten Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Betriebsrente haben, wenden Sie sich wie gewohnt an die Niederlassung Renten Service.