EINSCHREIBEN, EINSCHREIBEN Rückschein und EINSCHREIBEN Wert werden durch einen Zusteller/HIN+WEG-Fahrer der Deutschen Post nur gegen Dokumentation an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten ausgehändigt. Ist eine Zustellung gegen Unterschrift nicht möglich, wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Der benachrichtigte Empfänger oder eine bevollmächtigte Person kann die Sendung dann in einer Postfiliale abholen.
Als Empfänger gelten:
- Natürliche Personen
- Vertreter einer juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft /Behörde, Anstalt des öffentlichen Rechts)
Als Empfangsbevollmächtigte gelten:
- vom Empfänger schriftlich Bevollmächtigte
Als Ersatzempfänger gelten:
- In den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige des Empfängers
- Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind
Als Empfangsbeauftragte gelten:
- In Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können EINSCHREIBEN an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person zugestellt werden
Die Aushändigung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen.
Bei der Zusatzleistung Eigenhändig erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger persönlich oder einen zum Empfang besonders Bevollmächtigten.
EINSCHREIBEN EINWURF werden vom Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die Zustellung wird vom Zusteller/HIN+WEG-Fahrer dokumentiert.