Hilfe zu Einschreiben

Häufig gestellte Fragen

Das EINSCHREIBEN erlaubt Ihnen den besonders sicheren Versand mit dem Nachweis der Zustellung von Briefen, Postkarten und Blindensendungen.

Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde.

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Beim EINSCHREBEN übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.

Das EINSCHREIBEN kann mit folgenden Zusatzleistungen kombiniert werden:

  • Bei der Zusatzleistung Eigenhändig wird das EINSCHREIBEN nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
  • Bei der Zusatzleistung RÜCKSCHEIN erhalten Sie per Brief eine schriftliche Bestätigung der Auslieferung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.
  • Bei der Zusatzleistung Wert versenden Sie Sachwerte und Geld besonders sicher. Bei Verlust haftet die Deutsche Post für den nachgewiesenen Wert von Gegenständen maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.

Das EINSCHREIBEN EINWURF ist eine Lösung für diejenigen, die  den Zeitpunkt des Zugangs im Briefkasten oder Postfach des Empfängers bei Fristsachen nachweisen wollen. Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.

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Sie können EINSCHREIBEN über die Filialen oder Großannahmestellen der Deutschen Post AG einliefern oder als Geschäftskunde einen Vertrag für den HIN+WEG-Service abschließen.

Haben Sie eine Einschreibenmarke auf Vorrat gekauft, mit der Sie Ihre Sendungen selbst fertigen können oder haben Sie Ihre Einschreibsendung mit den üblichen Frankierarten (Briefmarke, Internetmarke, Frankiermaschine usw.) ausreichend frankiert, dann können Sie diese Sendungen auch über den Briefkasten einliefern.

Bitte vergessen Sie nicht, den Absender auf der Vorderseite der Sendung zu vermerken.

Wichtig ist bei EINSCHREIBEN Wert, dass Sie die Sendung immer in einer Filiale der  Deutschen Post einliefern, weil Sie nur dort den Service Wert bezahlen können.

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EINSCHREIBEN, EINSCHREIBEN Rückschein und EINSCHREIBEN Wert werden durch einen Zusteller/HIN+WEG-Fahrer der Deutschen Post nur gegen Dokumentation an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten ausgehändigt. Ist eine Zustellung gegen Unterschrift nicht möglich, wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Der benachrichtigte Empfänger oder eine bevollmächtigte Person kann die Sendung dann in einer Postfiliale abholen.

Als Empfänger gelten:

  • Natürliche Personen
  • Vertreter einer juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft /Behörde, Anstalt des öffentlichen Rechts)

Als  Empfangsbevollmächtigte gelten:

  • vom Empfänger schriftlich Bevollmächtigte

Als  Ersatzempfänger gelten:

  • In den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige des Empfängers
  • Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind

Als Empfangsbeauftragte gelten:

  • In Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können EINSCHREIBEN an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person zugestellt werden

Die Aushändigung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen.

Bei der Zusatzleistung Eigenhändig erfolgt die Auslieferung nur an den Empfänger persönlich oder einen zum Empfang besonders Bevollmächtigten.

EINSCHREIBEN EINWURF werden vom Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die Zustellung wird vom Zusteller/HIN+WEG-Fahrer dokumentiert.

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Da ein EINSCHREIBEN nur gegen Unterschrift ausgehändigt werden kann, benachrichtigt der Zusteller den Empfänger, dass sein EINSCHREIBEN in einer Postfiliale hinterlegt wird. Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst oder einem Empfangsbevollmächtigten. Die Vollmacht zum Empfang der Sendung kann auf der Benachrichtigungskarte erteilt werden.

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Falls der Empfänger einen Nachsendeauftrag erteilt hat, werden auch EINSCHREIBEN an die neue Adresse weitergeleitet. EINSCHREIBEN werden jedoch nicht ins Ausland nachgesandt.

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Den Sendungsstatus Ihrer Sendung können Sie Im Internet unter www.deutschepost.de/briefstatus abrufen. Um die Sendungsverfolgung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Sendungsnummer und das Einlieferungsdatum Ihres Einschreibens.

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In der Regel ist die Information über die Zustellung Ihrer Briefsendung am Tag der Zustellung in der Sendungsverfolgung abrufbar.

Unter Umständen kann dies aber auch einige Tage in Anspruch nehmen, weil z.B. unterschriebene Belege an unser Scancenter geschickt und dort bearbeitet werden müssen. Häufig ist dies der Fall, wenn EINSCHREIBEN an Empfänger zugestellt werden, die regelmäßig eine hohe Anzahl EINSCHREIBEN erhalten, z.B. Behörden, Banken und Versicherungen.

Daher empfehlen wir, den Sendungsstatus am Folgetag erneut zu prüfen, wenn die Zustellung in der Sendungsverfolgung noch nicht angezeigt wird.

Ihre Sendung ist bereits mehr als 7 Werktage unterwegs und Sie haben noch keinen Hinweis vom Empfänger, dass er die Sendung erhalten hat?

Dann können Sie als Absender eine Nachforschung für ein Einschreiben beauftragen:

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Ihr Thema war nicht dabei? Wir helfen Ihnen gerne.