Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.

Zur Beauftragung von Nachforschungen bei Verlust und Korrektur von Postzustellungsaufträgen geben Sie bitte die benötigten Daten ein. Sie können auch Ergänzungen zu bestehenden Aufträgen vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass Postzustellungsaufträge erst 14 Werktage nach Einlieferung als verloren gelten und Sie eine Nachforschung daher erst danach beauftragen können.

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*Pflichtfeld, d.h. erforderlich zur Vertragserfüllung, Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Andere Angaben sind freiwillig, Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.