Postfach: Mitteilung Ihrer zustellfähigen Hausanschrift

Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Postfächern (AGB Postfach) sind Sie verpflichtet, uns die aktuellen, zustellbaren Hausanschriften des Postfachinhabers und aller Mitnutzer mitteilen. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass der Hausbriefkasten klar mit dem (Firmen-)Namen beschriftet ist und für unseren Zusteller leicht zugänglich ist. Nur so können wir Sendungen zustellen, die nicht in Ihr Postfach gelegt werden dürfen.

*Pflichtfeld

*Pflichtfeld, d.h. erforderlich zur Vertragserfüllung, Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Andere Angaben sind freiwillig, Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.