Postfach: Mitteilung Ihrer zustellfähigen Hausanschrift
Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Postfächern (AGB Postfach) besteht die Verpflichtung, uns die aktuellen zustellfähigen Hausanschriften vom Postfachinhaber bzw. aller Mitnutzer des Postfachs mitzuteilen und darüber hinaus weiterhin sicherzustellen, dass der Hausbriefkasten deutlich mit (Firmen-)Namen beschriftet und für unseren Zusteller frei zugänglich ist. Nur so können wir Sendungen ausliefern, die nicht in Ihr Postfach eingelegt werden dürfen.