Postfach: Mitteilung Ihrer zustellfähigen Hausanschrift

Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Postfächern (AGB Postfach) besteht die Verpflichtung, uns die aktuellen zustellfähigen Hausanschriften vom Postfachinhaber bzw. aller Mitnutzer des Postfachs mitzuteilen und darüber hinaus weiterhin sicherzustellen, dass der Hausbriefkasten deutlich mit (Firmen-)Namen beschriftet und für unseren Zusteller frei zugänglich ist. Nur so können wir Sendungen ausliefern, die nicht in Ihr Postfach eingelegt werden dürfen.


Ihre Postfachdaten

Sollten mehrere Postfächer auf Ihrer Rechnung stehen, geben Sie bitte ein Postfach für eine einfachere Zuordnung Ihres Anliegens, an. Vielen Dank.

Zustellfähige Hausanschrift

(= Anschrift, unter der der Postfachinhaber bzw. der Mitnutzer aktuell postalisch erreichbar ist und einen beschrifteten Hausbriefkasten besitzt)

Zu korrigierende neue zustellfähige Anschrift des im Schreiben aufgeführten Kunden (Inhaber oder Mitnutzer):

Weitere Angaben

Sind Sie Privat- oder Geschäftskunde?*

Angaben zur Person

Ihre Kontaktdaten

*Pflichtfeld, d.h. erforderlich zur Vertragserfüllung, Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Andere Angaben sind freiwillig, Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.