Postvertriebsstück

Unser Bestseller

Versenden Sie Publikumszeitschriften, Fachzeitschriften und Zeitungen mit presseüblicher Berichterstattung als POSTVERTRIEBSSTÜCK! Wir bieten eine schnelle und günstige Zustellung in ganz Deutschland.

Sie möchten Ihre Publikation als POSTVERTRIEBSSTÜCK versenden? Dann muss der Zweck der Publikation sein, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen durch redaktionelle Beiträge, die keine geschäftliche Werbung enthalten, zu informieren. Dabei müssen Vielfalt der Beiträge, Aktualität, Publizität sowie Kontinuität gewährleistet sein. Das ist bei allen Publikumszeitschriften und Zeitungen in Deutschland der Fall. Nur für Kundenmagazine oder eine Mitarbeiterzeitung können Sie das Produkt POSTVERTRIEBSSTÜCK nicht verwenden.

Die wichtigsten Merkmale des POSTVERTRIEBSSTÜCKS im Überblick:

  • Presseübliche Berichterstattung: Mindestens 30% der Inhalte der Publikation müssen einen informativen, werbefreien Charakter haben. Sieht sie eher nach Werbebroschüre oder Bestellkatalog aus, kann sie nicht als POSTVERTRIEBSSTÜCK versendet werden!

  • Verkaufte Auflage: Mindestens 10% der Auflage müssen gegen Entgelt verbreitet werden. Die Publikation darf also nicht ausschließlich werbefinanziert sein.

  • Alles in Maßen: Das Gewicht einer Sendung – einschließlich Ihrer Beilagen – darf 1.000 g nicht überschreiten.
     

Gehen Sie mit uns den grünen Weg

Kompensieren oder vermeiden Sie CO2e-Emissionen bei Transport und Zustellung - Mit unserem GoGreen Portfolio versenden Sie Ihre Sendungen klimafreundlich.

Jetzt informieren

Wir bieten Ihnen Zusatzleistungen und Services für Ihre Publikumszeitschriften, Fachzeitschriften und Zeitungen in Deutschland, die Sie noch erfolgreicher machen.

Beilagen

Werten Sie Ihre Publikationen auf und stärken Sie Ihre Abonnementauflage dauerhaft durch Beilagen. Ob Extrahefte, Werbeprospekte, CDs/DVDs oder Beigaben: Ihre Stammleser freuen sich über zusätzliche Informationen oder kleine Geschenke und Neukunden werden in ihrer Entscheidung bestätigt, Ihre Zeitung oder Zeitschrift abonniert zu haben.
 

Presse CoverPlus

Mit Presse CoverPlus haben Sie die Möglichkeit, Ihre POSTVERTRIEBSSTÜCKE oder PRESSESENDUNGEN abweichend von bestimmten Gestaltungsvorgaben für die Aufschriftseite zu versenden.

Adressdaten

Mit PREMIUMADRESS erhalten Sie Mitteilungen über fehlerhafte oder veralterte Leseradressen nach dem Zustellversuch - in höchster Qualität. Die Adressdaten werden mit aktuellen Datenbanken - beispielsweise der Umzugsdatenbank der Deutschen Post - abgeglichen und anschließend elektronisch an Sie übermittelt. So halten Sie Ihre Adressdatenbank auf einem aktuellen Stand.

Zusteller mit Postbox

Ab sofort können Sie Ihre Zeitungen auch unsortiert einliefern – ganz ohne Bundelbildung. Wir übernehmen für Sie die Sortierung und liefern Ihre Zeitungen schon einen Tag nach der Einlieferung aus.
 

Mehrere Presseerzeugnisse mit Vertrag Presse Distribution in einer Sendung werden einzeln entsprechend ihrer Sendungsart zulasten des Trägerobjekts abgerechnet. Beigefügte POSTVERTRIEBSSTÜCKE / PRESSESENDUNGEN werden mit dem Gesamtgewicht der Sendung abgerechnet, wenn ihre Titelseiten

  • keine Heftnummer und
  • keine Zeitungskennzahl und
  • keinen Preis und
  • keinen Barcode aufweisen

Auf der Titelseite kann eine Kennzeichnung als Sonderdruck, Sonderausgabe, Special u.a. erfolgen.

Mit der Nutzung der elektronischen Ankündigungsverfahren reduzieren Sie Ihren Aufwand und Ihre Kosten. Mehr hierzu erfahren Sie in unserer Broschüre "Presse Distribution Handling: alles klar zum Versand".

Gehen Sie mit uns den grünen Weg

Kompensieren oder vermeiden Sie CO2e-Emissionen bei Transport und Zustellung - Mit unserem GoGreen Portfolio versenden Sie Ihre Sendungen klimafreundlich.

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Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum POSTVERTRIEBSSTÜCK:

Presseerzeugnisse, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit durch presseübliche Berichterstattung dienen. Das sind z.B. Publikumszeitschriften, Illustrierte, Boulevardzeitungen und nahezu alle Zeitungen in Deutschland, deren Anteil der presseüblichen Berichterstattung bei mindestens 30% des Heftumfangs liegt.

Voraussetzung für einen klimafreundlichen Versand Ihrer Sendung ist der Abschluss eines GoGreen Vertrages. Sobald diese Vereinbarung geschlossen wurde, können Sie ihre nationalen Presseerzeugnisse und/ oder Werbesendungen (min. 50.000/Jahr) klimafreundlich verschicken.

Durch den Versand Ihrer Sendung mit GoGreen engagieren Sie sich beim Klimaschutz und können zusätzlich positive Imageeffekte erzielen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendungen mit dem GoGreen Logo und nutzen Sie zusätzlich das GoGreen Zertifikat als Zeichen Ihres Engagements werbewirksam in Ihren eigenen Medien.

  • Sachlich-neutrale, redaktionelle Berichterstattung in wirtschaftlich unabhängiger Form (keine unmittelbare Förderung geschäftlicher Unternehmensinteressen)
  • Darstellung der Meinungsvielfalt

Insbesondere

  • Werbesprache (PR-Beiträge)
  • Offensichtlich von Unternehmen herausgegebene Beiträge
  • Kaufempfehlungen

Presseerzeugnisse mit geschäftlichem Herausgabezweck, z.B. Kundenmagazine oder Mitarbeiterzeitungen. Siehe AGB Presse Distribution Inland und Broschüre Presse Distribution: damit sie bei Ihren Lesern gut ankommen.

Zeitungen und Zeitschriften müssen

  • Eine kontinuierliche innere und äußere Gestaltung aufweisen
  • Überwiegend aus formatgleichen und beidseitig bedruckten Blättern (mindestens 9 cm x 14 cm) bestehen (diese werden durch Falzung oder durch eine buchbinderische Verarbeitung zu einer Einheit zusammengefasst)
  • Als identische Vervielfältigungen in einem presseüblichen Druckverfahren hergestellt und dabei jedermann zugänglich sein sowie periodisch (mindestens einmal im Quartal) erscheinen
  • Auf der Titelseite den Titel und die Nummer oder die Bezeichnung "Sondernummer" tragen (wobei der Erscheinungstag oder eine der Erscheinungsweise entsprechende Bezeichnung aus der Titelseite oder aus dem Impressum hervorgehen kann)
  • Periodisch erscheinen (mindestens 1 x pro Quartal)

 

  • Versendung ohne oder mit Umhüllung
  • Adressierung (Absender, Empfängeranschrift), Freimachungsvermerk
  • Bundefertigung (Einzelexemplare müssen zu Bunden zusammengefasst werden, die Bundefertigung erfolgt entsprechend der Liste ZEBU-manuell oder der Datei ZEBU)
  • Palettenfertigung (leitmäßige Zusammenfassung der Bunde auf Paletten)
Alle Informationen zur Versandaufbereitung finden Sie in der Broschüre Presse Distribution Handling: alles klar zum Versand.

 

Das Belegexemplar ist als POSTVERTRIEBSSTÜCK mit dem Hauptversand an die zuständige Presse Distribution zu senden. Parallel dazu benötigen wir eine elektronischen Datensatz zur Übermittlung der Einlieferungsdaten. Die Daten können über "AM.exchange" übermittelt werden, hierbei entfällt zusätzlich eine gesonderte Versandliste, zudem fällt ein vermindertes Grundendgelt an. Alternativ können die Daten über "AM.portal" übertragen werden. Der Kunde erhält zu jeder Einlieferung eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren.

Sie möchten Ihre Publikation als POSTVERTRIEBSSTÜCK versenden? Dann muss der Zweck der Publikation sein, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen durch redaktionelle Beiträge, die keine geschäftliche Werbung enthalten, zu informieren. Dabei müssen Vielfalt der Beiträge, Aktualität, Publizität sowie Kontinuität gewährleistet sein. Das ist bei allen Publikumszeitschriften und Zeitungen in Deutschland der Fall. Nur für Kundenmagazine oder eine Mitarbeiterzeitung können Sie das Produkt POSTVERTRIEBSSTÜCK nicht verwenden.

Die wichtigsten Merkmale des POSTVERTRIEBSSTÜCKS im Überblick:

  • Presseübliche Berichterstattung: Mindestens 30% der Inhalte der Publikation müssen einen informativen, werbefreien Charakter haben. Sieht sie eher nach Werbebroschüre oder Bestellkatalog aus, kann sie nicht als POSTVERTRIEBSSTÜCK versendet werden!

  • Verkaufte Auflage: Mindestens 10% der Auflage müssen gegen Entgelt verbreitet werden. Die Publikation darf also nicht ausschließlich werbefinanziert sein.

  • Alles in Maßen: Das Gewicht einer Sendung – einschließlich Ihrer Beilagen – darf 1.000 g nicht überschreiten.
     

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Beilagen

Werten Sie Ihre Publikationen auf und stärken Sie Ihre Abonnementauflage dauerhaft durch Beilagen. Ob Extrahefte, Werbeprospekte, CDs/DVDs oder Beigaben: Ihre Stammleser freuen sich über zusätzliche Informationen oder kleine Geschenke und Neukunden werden in ihrer Entscheidung bestätigt, Ihre Zeitung oder Zeitschrift abonniert zu haben.
 

Presse CoverPlus

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Adressdaten

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Mehrere Presseerzeugnisse mit Vertrag Presse Distribution in einer Sendung werden einzeln entsprechend ihrer Sendungsart zulasten des Trägerobjekts abgerechnet. Beigefügte POSTVERTRIEBSSTÜCKE / PRESSESENDUNGEN werden mit dem Gesamtgewicht der Sendung abgerechnet, wenn ihre Titelseiten

  • keine Heftnummer und
  • keine Zeitungskennzahl und
  • keinen Preis und
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Auf der Titelseite kann eine Kennzeichnung als Sonderdruck, Sonderausgabe, Special u.a. erfolgen.

Mit der Nutzung der elektronischen Ankündigungsverfahren reduzieren Sie Ihren Aufwand und Ihre Kosten. Mehr hierzu erfahren Sie in unserer Broschüre "Presse Distribution Handling: alles klar zum Versand".

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Presseerzeugnisse, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit durch presseübliche Berichterstattung dienen. Das sind z.B. Publikumszeitschriften, Illustrierte, Boulevardzeitungen und nahezu alle Zeitungen in Deutschland, deren Anteil der presseüblichen Berichterstattung bei mindestens 30% des Heftumfangs liegt.

Voraussetzung für einen klimafreundlichen Versand Ihrer Sendung ist der Abschluss eines GoGreen Vertrages. Sobald diese Vereinbarung geschlossen wurde, können Sie ihre nationalen Presseerzeugnisse und/ oder Werbesendungen (min. 50.000/Jahr) klimafreundlich verschicken.

Durch den Versand Ihrer Sendung mit GoGreen engagieren Sie sich beim Klimaschutz und können zusätzlich positive Imageeffekte erzielen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendungen mit dem GoGreen Logo und nutzen Sie zusätzlich das GoGreen Zertifikat als Zeichen Ihres Engagements werbewirksam in Ihren eigenen Medien.

  • Sachlich-neutrale, redaktionelle Berichterstattung in wirtschaftlich unabhängiger Form (keine unmittelbare Förderung geschäftlicher Unternehmensinteressen)
  • Darstellung der Meinungsvielfalt

Insbesondere

  • Werbesprache (PR-Beiträge)
  • Offensichtlich von Unternehmen herausgegebene Beiträge
  • Kaufempfehlungen

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Zeitungen und Zeitschriften müssen

  • Eine kontinuierliche innere und äußere Gestaltung aufweisen
  • Überwiegend aus formatgleichen und beidseitig bedruckten Blättern (mindestens 9 cm x 14 cm) bestehen (diese werden durch Falzung oder durch eine buchbinderische Verarbeitung zu einer Einheit zusammengefasst)
  • Als identische Vervielfältigungen in einem presseüblichen Druckverfahren hergestellt und dabei jedermann zugänglich sein sowie periodisch (mindestens einmal im Quartal) erscheinen
  • Auf der Titelseite den Titel und die Nummer oder die Bezeichnung "Sondernummer" tragen (wobei der Erscheinungstag oder eine der Erscheinungsweise entsprechende Bezeichnung aus der Titelseite oder aus dem Impressum hervorgehen kann)
  • Periodisch erscheinen (mindestens 1 x pro Quartal)

 

  • Versendung ohne oder mit Umhüllung
  • Adressierung (Absender, Empfängeranschrift), Freimachungsvermerk
  • Bundefertigung (Einzelexemplare müssen zu Bunden zusammengefasst werden, die Bundefertigung erfolgt entsprechend der Liste ZEBU-manuell oder der Datei ZEBU)
  • Palettenfertigung (leitmäßige Zusammenfassung der Bunde auf Paletten)
Alle Informationen zur Versandaufbereitung finden Sie in der Broschüre Presse Distribution Handling: alles klar zum Versand.

 

Das Belegexemplar ist als POSTVERTRIEBSSTÜCK mit dem Hauptversand an die zuständige Presse Distribution zu senden. Parallel dazu benötigen wir eine elektronischen Datensatz zur Übermittlung der Einlieferungsdaten. Die Daten können über "AM.exchange" übermittelt werden, hierbei entfällt zusätzlich eine gesonderte Versandliste, zudem fällt ein vermindertes Grundendgelt an. Alternativ können die Daten über "AM.portal" übertragen werden. Der Kunde erhält zu jeder Einlieferung eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren.