
Gesetzliche Rente
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:
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Hier finden Sie notwendige Anträge, Formulare und Ausfüllhilfen.
Unser Outsourcing-Angebot für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitgeber.
Die Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung") erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. Darin finden sich alle steuerrechtlich relevanten Beträge wie die Rentenhöhe und die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Kalenderjahr.
Bis Ende Februar verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an ihre Rentnerinnen und Rentner die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2022. Diese bekommen Sie automatisch, wenn sie bereits einmal beantragt wurde.
Wenn Sie erstmals eine Rentenbezugsmitteilung anfordern möchten, können Sie diese einfach und unkompliziert bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen > Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung
Dazu benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer. Zugeschickt wird die Mitteilung per Post.
Informationen zur Rentenbezugsmitteilung erteilt Ihnen gerne die Deutsche Rentenversicherung am kostenlosen
Servicetelefon unter 0800 1000 4800
Montags bis donnerstags 7:30 - 19:30 Uhr und freitags 7:30 - 15:30 Uhr.
Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen ausstellen.
Hinweis zum Grundrentenzuschlag – Versand der Erstbescheide und Einkommensprüfung
Bis zum Jahresende 2022 wurden von der Deutschen Rentenversicherung alle Renten auf einen Grundrentenanspruch geprüft und ein Erstbescheid an die Berechtigten versendet. Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.
Bei Fragen zu Ihrem Anspruch oder zur Berechnung Ihres Grundrentenzuschlags wenden Sie sich bitte ausschließlich an den zuständigen Versicherungsträger. Die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.
Hinweis: Der Renten Service der Deutschen Post kann Ihnen hierzu keine Auskünfte erteilen.
Für die Zahlung des Grundrentenzuschlags ab dem Jahr 2023 erfolgte in den letzten Wochen entsprechend gesetzlicher Vorgabe für alle Berechtigten eine Einkommensprüfung. Haben Sie als Ergebnis dieser Prüfung im November oder Dezember 2022 einen neuen Bescheid erhalten, wurden Sie darin auch informiert, wenn Ihr Grundrentenzuschlag sich geändert hat oder entfallen ist. Die Einkommensprüfung erfolgt jährlich.
Mehr Informationen zum Thema Grundrentenzuschlag finden Sie hier.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro durch die Rentenzahlstellen ist erfolgt. Auf Ihrem Kontoauszug wird der Betrag mit dem Verwendungszweck Energiepreispauschale ausgewiesen.
Sollten Sie die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Das Antragsformular erhalten Sie unter kbs.de/epp
Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.
Allgemeine Informationen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner finden Sie bmas.de/entlastung-fuer-rentner oder erhalten Sie am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 030 221 911 001 (montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 20 Uhr).
Sie leben im Ausland und erhalten seit Ende November keine Rentenzahlung mehr?
Sie erhalten seit Ende November keine Rentenzahlung mehr, weil dem Renten Service das ausgefüllte und unterschriebene Formular Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegen hat.
Bitte senden Sie uns umgehend Ihre unterschriebene und von einer amtlichen Stelle bestätigten Lebensbescheinigung. Nur dann können wir Ihre Rentenzahlung kurzfristig wieder aufnehmen und sie erhalten alle ausstehenden Beträge erstattet.
Hier finden Sie die Hinweise zur Lebensbescheinigung 2022 in Ihrer Sprache.
Wichtige Hinweise:
Hier finden Sie das Formular Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung 2022 in Ihrer Sprache
Zum Jahreswechsel 2022/2023 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn der Auszahlbetrag Ihrer Rente von dieser Änderung betroffen ist, dann wird die Erhöhung erstmalig Auswirkung auf den Auszahlbetrag Ihrer Januar-Rente haben. Sie werden auf dem Kontoauszug mit Gutschrift Ihrer Rente einen entsprechenden Hinweis finden.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Krankenkassen über eine Anpassung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags entscheiden. Wenn der Auszahlbetrag Ihrer Rente von dieser Änderung betroffen ist, dann wird die Erhöhung erstmalig Auswirkung auf den Auszahlbetrag Ihrer März-Rente haben. Sie werden dann auf dem Kontoauszug mit Gutschrift Ihrer Rente einen entsprechenden Hinweis finden.
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab 2023 keine schriftliche Information per Brief an Sie vorgesehen. Detaillierte Informationen erhalten Sie am Telefon, auf der Internetseite oder im Mitgliedermagazin von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder am Bürgertelefon zur Krankenversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit unter 030 340 60 66 01
Der Renten Service kann keine Auskünfte zu Ihrem tatsächlichen Krankenkassenbeitrag erteilen.
FAQ zur Gesetzlichen Rente
FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte