
Gesetzliche Rente
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Hier finden Sie notwendige Anträge, Formulare und Ausfüllhilfen.
Unser Outsourcing-Angebot für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitgeber.
Falls Sie Ihre Rentenzahlung nicht erhalten haben, liegt uns Ihre Lebensbescheinigung wahrscheinlich nicht vor. Bitte lassen Sie uns Ihre Lebensbescheinigung so schnell wie möglich zukommen. Einzelheiten zum vereinfachten Verfahren finden Sie auf dieser Seite unter Hinweise zur Lebensbescheinigung 2020.
Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Wichtig! Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung. Sie wird als Zuschlag zu Ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft individuell für jede Rentenempfängerin und jeden Rentenempfänger, ob die Bedingungen für den Grundrenten-Zuschlag erfüllt werden. Sie müssen nichts unternehmen. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, dann bekommen Sie in einem Bescheid von der Rentenversicherung mitgeteilt, wie hoch der Zuschlag für Sie ausfällt. Der Versand der ersten Bescheide beginnt frühestens im Juli 2021. Der Versand einzelner Bescheide kann bis Ende 2022 dauern.
Die Grundrente wird in jedem Fall rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet:
Wenn Sie Ihren Bescheid vielleicht erst im Dezember 2022 erhalten, dann bekommen Sie alle Beträge des Grundrenten-Zuschlags von Januar 2021 bis Dezember 2022 auf einmal ausbezahlt.
Auskunft zur Grundrente erteilt die Deutsche Rentenversicherung beispielsweise unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 4800 von Montag bis Donnerstag zwischen 7:30 Uhr und 19:30 Uhr oder Freitag zwischen 7:30 Uhr und 15:30 Uhr.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) wirkt sich auf die Anforderung der jährlichen Lebensbescheinigung aus. Mit den Versicherungsträgern ist eine Vereinfachung des diesjährigen Lebensbescheinigungsverfahrens vereinbart. Sollte uns Ihre Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig erreichen, wird Ihre Rentenzahlung zu Ende Dezember angehalten und für Sie verwahrt. Einzelheiten erfahren Sie hier.
Seit 2005 werden Alterseinkünfte dann versteuert, wenn sie ausgezahlt werden. Deshalb sind bei steigenden Renten immer mehr Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenbezugsmitteilung beantragen, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ hilft. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Inhalte der Rentenbezugsmitteilung sind Angaben zur Person des Rentenempfängers einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenbetrag und der Bezugszeitraum.
Nach dem erstmaligen Antrag wird Ihnen die Rentenbezugsmitteilung automatisch jährlich zwischen Mitte Januar und Ende Februar des Folgejahres übermittelt.
Die Erstellung einer Rentenbezugsmitteilung können Sie unter Online-Dienste für Versicherte hier bei der Deutschen Rentenversicherung beauftragen.
Weiterführende Informationen:
FAQ zur Gesetzlichen Rente
FAQ für Betriebsrentner und Zulageberechtigte