Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:

Aktuelle Informationen

Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2024 angepasst.

Bundesweit werden die Renten in diesem Jahr um 4,57 % steigen.

Die entsprechende Anpassungsmitteilung wird ab Mitte Juni 2024 versandt.

Eine Zusammenstellung von Informationen rund um Ihre Rentenanpassungsmitteilung finden Sie in unseren FAQs.

Wenn Sie in diesem Jahr einen Lebensnachweis erbringen müssen, dann werden Sie das Schreiben Digitaler Lebensnachweis 2024 sowie das Formblatt Lebensbescheinigung 2024 zusammen mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung zwischen Mitte Juni und Anfang August per Brief erhalten. Der erforderliche Lebensnachweis muss bis Freitag, 16. August 2024 beim Renten Service in Deutschland vorliegen. Wenn Sie Ihre Rentenanpassungsmitteilung ohne Aufforderung zum jährlichen Lebensnachweis erhalten, müssen Sie in diesem Jahr nichts weiter unternehmen. Wenn Sie mehr als eine Rente beziehen, können mehrere Lebensnachweise erforderlich sein.

  • Rentenberechtigte Personen mit Wohnsitz im Ausland:
    Da Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung haben, müssen Sie bei Erhalt einer entsprechenden Aufforderung nachweisen, dass die Voraussetzungen für Ihre Rentenzahlung weiterhin gegeben sind.
  • Rentenberechtigte Personen mit Wohnsitz in Deutschland:
    Da Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung in Deutschland leben und ein Bankkonto im Ausland haben, müssen Sie ab diesem Jahr jährlich einen Lebensnachweis erbringen.

Ausführliche Informationen zum Digitalen Lebensnachweis 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/DLN
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Ausführliche Informationen zur Lebensbescheinigung 2024 finden Sie unter www.rentenservice.de/LB
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Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung"). Die auszahlenden Stellen erzeugen diese Mitteilung einmal jährlich bis Ende Februar für das vorangegangene Kalenderjahr.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten
Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung.

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Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen finden Sie in unserem FAQ Bereich zur Gesetzlichen Rente.

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Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

 

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten
Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte Februar und Mitte März mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten finden Sie in unserem FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte.

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Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten:

  1. Online Änderungsmitteilung
  2. Änderungsformular für Bestatter
  3. Adresse für Mitteilungen mit Antrag auf Vorschusszahlung
    Deutsche Post AG
    Niederlassung Renten Service
    13497 Berlin
  4. Fax für Mitteilungen ohne Antrag auf Vorschusszahlung
    +49 221 5692-776

FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Gesetzlichen Rente
 

FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte