
Gesetzliche Rente
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Gesetzlichen Rente und haben die Möglichkeit uns Änderungen mitzuteilen.
Hier finden Sie notwendige Anträge, Formulare und Ausfüllhilfen.
Unser Outsourcing-Angebot für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitgeber.
Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2023 angepasst.
In den alten Bundesländern werden die Renten in diesem Jahr um 4,39% steigen.
In den neuen Bundesländern werden die Renten um 5,86% steigen.
Die entsprechende Anpassungsmitteilung wird ab Mitte Juni 2023 versandt.
Eine Zusammenstellung von Informationen rund um Ihre Rentenanpassungsmitteilung finden Sie in unseren FAQs.
Wenn Sie Anspruch auf eine Deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen.
Anforderungen an Ihren Lebensnachweis 2023:
HINWEIS: Sollten sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
Ausführliche Hinweise und das passende Formblatt in Ihrer Sprache finden Sie unter rentenservice.de/LB oder hier
Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung"). Die auszahlenden Stellen erzeugen diese Mitteilung einmal jährlich bis Ende Februar für das vorangegangene Kalenderjahr.
Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten
Für gesetzliche Rentenleistungen verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an ihre Rentnerinnen und Rentner die Rentenbezugsmitteilungen. Diese bekommen Sie automatisch, wenn sie bereits einmal beantragt wurde.
Wenn Sie erstmals eine Rentenbezugsmitteilung anfordern möchten, können Sie diese einfach und unkompliziert bei Online Dienste der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Bitte hier klicken.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen finden Sie in unserem FAQ Bereich zur Gesetzlichen Rente.
Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.
Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten
Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung bis Ende Februar für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr.
Diese Mitteilung erstellt der Renten Service der Deutschen Post und sendet Ihnen diese per Post zu. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten finden Sie in unserem FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte.
Hinweis zum Grundrentenzuschlag – Versand der Erstbescheide und Einkommensprüfung
Bis zum Jahresende 2022 wurden von der Deutschen Rentenversicherung alle Renten auf einen Grundrentenanspruch geprüft und ein Erstbescheid an die Berechtigten versendet. Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.
Bei Fragen zu Ihrem Anspruch oder zur Berechnung Ihres Grundrentenzuschlags wenden Sie sich bitte ausschließlich an den zuständigen Versicherungsträger. Die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.
Hinweis: Der Renten Service der Deutschen Post kann Ihnen hierzu keine Auskünfte erteilen.
Für die Zahlung des Grundrentenzuschlags ab dem Jahr 2023 erfolgte in den letzten Wochen entsprechend gesetzlicher Vorgabe für alle Berechtigten eine Einkommensprüfung. Haben Sie als Ergebnis dieser Prüfung im November oder Dezember 2022 einen neuen Bescheid erhalten, wurden Sie darin auch informiert, wenn Ihr Grundrentenzuschlag sich geändert hat oder entfallen ist. Die Einkommensprüfung erfolgt jährlich.
Mehr Informationen zum Thema Grundrentenzuschlag finden Sie hier.
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen zum 01.07.2023
Die geänderten Beitragssätze können Einfluss auf den Auszahlungsbetrag Ihrer Rente haben.
Pflegeversicherung – mit Kindern
Der Beitrag zur Pflegeversicherung mit Kindern beträgt 3,4 % Ihrer Rente.
Der Beitrag wird von der Rentenversicherung an die soziale Pflegeversicherung abgeführt.
Pflegeversicherung – ohne Kinder
Der Beitrag zur Pflegeversicherung ohne Kinder beträgt 4 % Ihrer Rente.
Wenn Sie Kinder haben (oder hatten), verringert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises bei der Rentenversicherung.
Der Beitrag wird von der Rentenversicherung an die soziale Pflegeversicherung abgeführt.
Wenn Sie Fragen zur Beitragsberechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Angaben zu Ihrem Rentenversicherungsträger finden Sie beispielsweise auf Ihren Rentenbescheiden.
Hier finden Sie außerdem eine Übersicht aller Rentenversicherungsträger in Deutschland.
FAQ zur Gesetzlichen Rente
FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte