Leitfaden zur Umstellung einer Scheckzahlung ins Ausland auf eine Überweisung

Wenn Sie uns eine Kontoverbindung mitteilen möchten, benötigen wir von Ihnen eine Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung.

Die für Ihr Land passende Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung können Sie aus unserem Downloadcenter herunterladen.

Füllen Sie die Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung aus und lassen Sie das ausgefüllte Formular von Ihrer Bank bestätigen.

Schicken Sie uns das ausgefüllte und von Ihrer Bank bestätigte Formular bitte per Brief (nicht als Fax oder E-Mail) an folgende Adresse :

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Germany

Die Umstellung Ihrer Zahlung wird dann so schnell wie möglich erfolgen. Änderungsaufträge, die uns bis zum 15. eines Monats erreichen, werden in der Regel bis zum Zahltag dieses Monats umgesetzt sein. Änderungsaufträge, die uns nach dem 15. eines Monats erreichen, werden voraussichtlich erst zum Zahltag des Folgemonats umgesetzt.

Wegen der aktuellen Situation rund um die globale Coronakrise kann ausnahmsweise auf die Bestätigung der Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung durch Ihre Bank verzichtet werden. In diesem Fall lassen Sie uns bitte zusammen mit der Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung die Kopie Ihres Kontoauszugs zu diesem Bankkonto, Kontoauszug nicht älter als 30 Tage, zukommen. Außerdem akzeptieren wir in diesem Zusammenhang ausnahmsweise auch die Übermittlung der Dokumente per Fax (+49 221 5692-778) oder E-Mail an rentenservice@deutschepost.de.

Aktualisierung: Für Konten bei Italienischen Banken ist die Bestätigung durch die Bank ab 01.08.2020 wieder erforderlich.