Elektronische Rechnungen empfangen

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Vorgaben zur Rechnungsstellung nach § 14 UStG neu geregelt. Für Geschäftsvorgänge zwischen inländischen Unternehmen (B2B) ist mit Ablauf der Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Januar 2027 der Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen nach EN 16931 verpflichtend.

Sie erhalten Ihre DHL-Rechnungen bereits digital im Post & DHL Geschäftskundenportal?

Dann müssen Sie nichts weiter tun. Ab dem 1.Januar 2027 beinhalten Ihre PDF-Rechnungen dann eine eingebettete ZUGFeRD-XML-Datei nach EN 16931.

Damit helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zum Rechnungsempfang problemlos zu erfüllen.

Noch nicht im Post & DHL Geschäftskundenportal registriert?

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Ihre Vorteile

  • Gesetzeskonforme Rechnungsstellung (gemäß § 14 UStG) in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD

  • Zentrale Bereitstellung aller Rechnungen

  • Schneller und digitaler Zugriff - jederzeit verfügbar

  • Einfache Integration in Ihre bestehenden Prozesse

  • Zukunftssicher für kommende Anforderungen

Was Sie dafür tun müssen

  • Schritt 4

    Registrierungscode nutzen

    Sie haben einen Brief mit einem persönlichen Registrierungscode erhalten.

  • Schritt 4

    Im Post & DHL Geschäftskundenportal registrieren

    Mit dem Code können Sie die Registrierung einfach durchführen.

  • Schritt 4

    Elektronische Rechnungen empfangen

    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre Rechnungen zukünftig im Post & DHL Geschäftskundenportal.

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland und der EU sind folgende zwei Formate Standard, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen: ZUGFeRD ab der Version 2.0.1 und XRechnung (für technisch versierte Fragesteller: ZUGFeRD in der Spezifikation CII und XRechnung in der Spezifikation UBL, jeweils in der neuesten freigegebenen Version).

Leider ist dies nicht möglich, da der Gesetzgeber auf einer elektronischen Version der Rechnungsdokumente besteht. Aus diesem Grund gilt ein Papierbeleg ab dem 01.01.2027 nicht mehr als rechtlich verbindliche Rechnung. Zudem ist eine elektronische Rechnung der einzige Weg für den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Vorsteuerabzug geltend zu machen.

Alle Rechnungen können rückwirkend mindestens bis zum Zeitpunkt der Registrierung im Rechnungscentrer des Post & DHL Geschäftskundenportals abgerufen werden. Die Rechnungen werden für die Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht abrufbereit vorgehalten.

Bei einer Rechnung im ZUGFeRD-Format erhalten sie von uns eine PDF-Datei, die eine Darstellung der Rechnung in gewohnter Ansicht ermöglicht. In diese PDF-Datei ist ein Dateianhang im XML-Format integriert, der die tatsächliche elektronische Rechnung darstellt. Im Fall XRechnung entspricht die XML-Struktur der elektronischen Rechnung. In diese XML-Struktur kann die Bildinformation der PDF-Darstellung integriert werden (spezielle Reader erforderlich).

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten sie über das Service Center National.

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