Es können folgende Gründe vorliegen, warum Sie ein Erinnerungsschreiben vom Renten Service erhalten haben:
- Wenn Sie Ihren Digitalen Lebensnachweis nach Freitag, 18. August 2023 durchgeführt haben, kann es zu einer Überschneidung zwischen Versand des Erinnerungsschreibens und der Übertragung der Ergebnisdaten von POSTIDENT zum Renten Service gekommen sein.
- Sie haben die Identifikation bei POSTIDENT noch nicht final abgeschlossen und dem Renten Service liegt keine Ergebnisdatei vor.
Bitte prüfen Sie Ihren Maileingang und Ihren SPAM-Ordner, ob Sie eine entsprechende Bestätigungsmail von POSTIDENT erhalten haben. Wenn nicht, folgen Sie bitte den Anweisungen in der letzten E-Mail, die Sie von POSTIDENT erhalten haben.
Siehe Frage „Wann ist meine Identifizierung abgeschlossen? Erhalte ich eine Bestätigung?" - Sie müssen für mehr als eine Rente einen Lebensnachweis erbringen. In diesem Fall haben Sie für jede Rente eine separate Anpassungsmitteilung mit einem DLN-Schreiben erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Identifikationen bei POSTIDENT erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn Sie das Schreiben Digitaler Lebensnachweis 2023 in Ihren Unterlagen aufbewahrt haben, können Sie den Identifikationsprozess noch bis zum 13. Oktober 2023 durchführen. Andernfalls nutzen Sie bitte das Formblatt Lebensbescheinigung. Alle Informationen zur Lebensbescheinigung finden Sie unter www.rentenservice.de/LB - Sie haben versehentlich den persönlichen QR-Codes einer anderen rentenberechtigten Person benutzt. Der Renten Service kann die Verwechslung nicht nachträglich korrigieren und die Ergebnisdateien korrekt zuordnen.
In diesem Fall liegt uns kein Lebensnachweis von Ihnen vor und Sie erhalten ein Erinnerungsschreiben. Die andere Person erhält ein Korrekturschreiben.
Siehe Frage „Ich habe den falschen QR-Code benutzt! Was kann ich tun?“ - Die von POSTIDENT erfassten Daten des von Ihnen verwendeten Ausweisdokuments stimmen nicht mit den beim Renten Service hinterlegten Daten überein. Eine Zuordnung der Identifizierung zu einer rentenberechtigten Person war daher nicht möglich.