Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Applikation Premiumadress Label

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der Deutsche Post AG -nachfolgend Deutsche Post genannt - für die Nutzung der Online-Applikation zur Herstellung von Premiumadress Labels auf kundeneigenen Druckern. Dieses Label erhält der Kunde als Endprodukt in einer unveränderlichen Image-Datei zum Ausdruck kostenfrei zur Verfügung gestellt.

(2) Soweit durch diese AGB nichts anderes bestimmt ist, gelten die AGB der Deutschen Post für das Produkt Premiumadress in der zum Einlieferungszeitpunkt aktuellen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB Premiumadress ist unter www.premiumadress.de im Internet eingestellt.

(3) Zusätzlich gilt das Dokument "Nutzungsmöglichkeiten Premiumadress Label" unter www.premiumadress.de

§ 2 Vertragsschluss und -abwicklung
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die AGB akzeptiert und er von der Deutschen Post die angeforderte Image-Datei erhalten hat.
§ 3 Rechte und Pflichten der Deutschen Post

(1) Die Deutsche Post behält sich neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber dem Kunden vor, den Zugang zur Online- Applikation über das Internet zu sperren und/ oder die Annahme und/oder die Beförderung der Sendung zu verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt.

(2) Eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die über die Online-Applikation erworbenen Image-Datei:

a. manipuliert oder verändert,
b. mit anderen Premiumadress-Vermerken kombiniert und eingeliefert,
c. mit DV-Freimachung ab Version 1.3 kombiniert und eingeliefert,
d. bei Postvertriebsstücken und Pressesendungen eingesetzt,
e. oder zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft wird.

(3) Das Label Premiumadress ist eine Einheit bestehend aus dem großen P, dem rechts davon stehenden Datamatrixcode inkl. Produktangaben.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware und Internetzugang für die Nutzung der Online-Applikation auf eigene Gefahr und Kosten. Der Kunde erkennt an, dass die Deutsche Post nicht verpflichtet ist, bestimmte Software, Betriebssysteme oder Internetbrowser zu unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten.

(2) Der Kunde hat die regelmäßige Erneuerung der Druckerverbrauchsmaterialien sicherzustellen, so dass mit seinem Drucker ordnungsgemäße Ausdrucke erreicht werden können. Die Qualität des aufgedruckten Datamatrixcodes sollte grundsätzlich "Grade A" nach der in der Norm ISO/IEC 15415 festgelegten Qualitätsparameter entsprechen.

(3) Der Kunde verwendet das Label ausschließlich an den Positionen und in der Größe, die in der Online-Applikation genannt werden.

(4) Das Label Premiumadress ersetzt nicht die Frankierung der Sendung. Wenn Premiumadress Label zum Einsatz kommt, darf daneben kein anderer Aufdruck, wie z.B. der FRANKIT Stempelabdruck mit Datamatrixcode verwendet werden, der ebenfalls Informationen zur Zusatzleistung Premiumadress enthält. Die gleichzeitige Verwendung vom Premiumadress Label und DV-Freimachung mit Datamatrixcode ist nicht möglich. Premiumadress Label kann nur bei Brief-, Infopost- und Infobriefsendungen und nicht für Postvertriebsstücke und Pressesendungen eingesetzt werden.

(5) Das Label darf nur zum Erhalt von Premiumadress-Adressinformationen der Deutschen Post genutzt werden. Eine Nutzung auf Sendungen, die nicht durch die Deutsche Post zugestellt werden, ist nicht zulässig. Eine Nutzung des Labels ohne eine gültige schriftliche Vereinbarung über die Nutzung von Premiumadress ist ebenso nicht zulässig.

(6) Die Produktangaben auf dem Label müssen zwingend mit dem tatsächlich eingelieferten Produkt identisch sein auf dem sie verwendet werden.

§ 5 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); letzterenfalls ist die Haftung nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(2) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt oder soweit Deutsche Post ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

§ 6 Gewerbliche Schutzrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, an denen im Rahmen der Online- Applikation von der Deutschen Post zur Verfügung gestellten Premiumadress Label verbleiben auch nach der vollständigen Vertragsabwicklung bei der Deutschen Post. Der Kunde erwirbt das einfache Recht zur Nutzung der erworbenen Label. Jede Nutzung außerhalb dieses Zweckes ist ausgeschlossen.
§ 7 Sonstige Regelungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Bonn.

(2) Änderungen der vorliegenden AGB werden dem Kunden durch die Deutsche Post in geeigneter Weise mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb eines Monats nach Zugang bei der Deutsche Post eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartien gilt deutsches Recht bei Ausschluss des UN-Kaufrechts

(4) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand: 13.04.2010