Anschriftenprüfung

Mit geprüfter Anschrift direkter ans Ziel

  • Aktualität aller Kundenanschriften.
  • Reduzierung unzustellbarer Sendungen und kostspieliger Retouren.
  • Korrekte Ansprache Ihrer Kunden.

Der Service, der alles richtig macht

Wir überprüfen und korrigieren so viele Inlandsanschriften, wie sie möchten – von der Einzelanschrift bis hin zum umfangreichen Datenbestand. So werden innerhalb weniger Tage aus falschen Angaben richtige, aus veralteten Daten aktuelle.
 

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Leistungsbeschreibung

Anschriftenprüfung
  • Kostengünstige Überprüfung vollständiger Inlandsanschriften auf ihre Richtigkeit und gegebenenfalls Korrektur der Anschriften.
  • Wir überprüfen für Sie: Name und Vorname von Einzelpersonen bzw. Firmenname, Straße und Hausnummer bzw. Postfach sowie Postleitzahl und Ort.
  • Umzugsanschriften (nur Inlandsanschriften!) können nur mitgeteilt werden, wenn ein gültiger Nachsendeauftrag des Empfängers vorliegt und dieser in die Weitergabe seiner Anschrift an Dritte eingewilligt hat. Widersprecherdaten können nur im Rahmen des Datei Check, und hier ausschließlich an Gerichte und Behörden direkt weitergegeben werden.
  • Die überprüften Anschriften werden in der Regel innerhalb von 8 Werktagen zur Verfügung gestellt; längstens aber wird nach 17 Werktagen der Auftrag abgeschlossen und ein Status mitgeteilt.
  • Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen in standardisierter Form mit.
  • Bei Fehlen einzelner Anschriftenbestandteile wird die Anschrift als nicht prüfbar zurückgemeldet.

Wichtige Information

Was wir nicht überprüfen können:

  • Sammelanschriften, eventuell eingetragene Titel, Namen von Personen in Firmen oder Institutionen (Arbeitsplatzanschriften) bzw. in Gemeinschaftsunterkünften, Telefon und Telefax-Nummern, E-Mail-Adressen, Untermiet-/ Wohnverhältnisse (c/o- Adressen).
  • Anschriften mit nicht existierenden Straßennamen.
  • Vornamen können nur bei Eindeutigkeit ergänzt werden.

Die Anschriftenprüfung ist kein Recherchedienst:

  • Es wird nur auf gegebene Sachverhalte zurückgegriffen, z.B. Hausbriefkasten- oder Klingelbeschriftung, bisher unbeanstandete Auslieferung von Sendungen mit der vorgelegten Anschrift usw.
  • Eine konkrete Aussage zur Zustellbarkeit von Sendungen kann aus dem Ergebnis nicht abgeleitet werden.