Hinweis zur Lebensbescheinigung 2022

Achtung! Bestätigung der Lebensbescheinigung in 2022 wieder notwendig!

Wenn Sie als rentenberechtigte Person einer deutschen Rentenleistung im Ausland leben, erhalten Sie jährlich eine Lebensbescheinigung, die ab Juni versandt werden. Diese wird von Ihnen unterschrieben, bestätigt durch eine amtliche Stelle und im Original an die Deutsche Post AG Renten Service zurückgesandt.

Hinweis: Wenn Sie in einem Land leben, mit dem ein elektronischer Abgleich durchgeführt wird, dann erhalten Sie nicht regelmäßig eine Lebensbescheinigung.

Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Sollten Sie also eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.

a) Lebensbescheinigung ist Ihnen per Post zugegangen

Wenn Ihnen das Formblatt der Lebensbescheinigung per Post zugegangen ist, dann überprüfen Sie bitte die Angaben im Teil A. Dort finden Sie alle Informationen, die uns über Sie bekannt sind. Sind diese zutreffend, dann unterschreiben Sie bitte die Lebensbescheinigung im Teil A eigenhändig, lassen diese durch eine amtliche Stelle bestätigen (Teil B) und senden diese an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurück. Die genauen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information.

Bitte schicken Sie die Lebensbescheinigung bis spätestens 14. Oktober 2022 an den Renten Service zurück.

b) Lebensbescheinigung liegt Ihnen bis Mitte August 2022 nicht vor

Wenn Ihnen die Rentenanpassungsmitteilung und das Formular der Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August 2022 zugegangen ist, können Sie sich die Lebensbescheinigung auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen. Hier gelangen Sie zu Ihrem Formular.

Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung aus, unterschreiben Sie diese eigenhändig und lassen Sie diese durch eine amtliche Stelle bestätigen. Bitte senden Sie die Lebensbescheinigung an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurück. Die genauen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information.

Sollte uns Ihre Lebensbescheinigung nicht bis spätestens 14. Oktober 2022 vorliegen, wird Ihre Rentenzahlung angehalten!

c) Rentenberechtigte Personen, ist nicht in der Lage die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen und zu unterschreiben

Wenn die rentenberechtigte Person aufgrund einer Schreibunfähigkeit / Schreibunkundigkeit nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, muss eine Bescheinigung mit der Lebensbescheinigung vorgelegt werden.

Wenn die rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.

d) Sollte die rentenberechtigte Person verstorben sein

Bitte senden Sie schnellstmöglich das Sterbedatum an den Renten Service. 

Sofern es Ihnen möglich ist, benutzen Sie bitte die Änderungsmitteilung des Renten Service.

Kontakt:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Telefon:   +49 221 56 92-777
Telefax: 
   +49 69 6530 1510 865
E-Mail:
      LB2022@deutschepost.de