Wenn Sie Ihre Sendung selbst abholen möchten, benötigen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis).
Sollten Sie Ihre Sendung - innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen - einmal nicht persönlich abholen können, haben Sie die Möglichkeit jemandem Dritten eine Vollmacht zu erteilen. Dazu füllen Sie bitte eine Postvollmacht vollständig aus und geben sie der Person, die Ihr Paket oder Ihren Brief für Sie abholen soll, ausgedruckt und unterschrieben mit. Die Person benötigt zur Abholung außerdem die Benachrichtigungskarte sowie ihren eigenen amtlichen Personalausweis.
Eine Bevollmächtigung ist bei Sendungen mit Identitätsprüfung nicht möglich, da diese nur vom Empfänger persönlich entgegengenommen werden können.