Ist der Empfänger bei der Brief- oder Paketzustellung nicht zu Hause, händigt der Zusteller die Sendung unter der angegebenen Anschrift gegen Empfangsbestätigung auch an seinen Ehegatten oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten aus.
Ferner dürfen Sendungen an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.
Konnte die Sendung weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann.
Sollten Sie verhindert sein, Ihre Sendung persönlich abzuholen, können Sie einer dritten Person mit folgendem Formular einmalig eine Vollmacht zur Abholung erteilen.
Wurde die Sendung innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt.
Tipp: Damit Sie nicht mehr Ihre Pakete in der Filiale abholen müssen, gibt es deutschlandweit inzwischen über 11.500 Packstationen, wo Sie Pakete rund um die Uhr empfangen, frankieren und verschicken können.