Sie können Ihre E-POSTBRIEFE an jeden Empfänger in Deutschland versenden.
Wenn Sie Ihren E-POSTBRIEF an eine Postanschrift adressieren, drucken wir ihn aus, kuvertieren und frankieren das Schreiben und stellen es per Postboten zu.
Sie können Ihre E-POSTBRIEFE an jeden Empfänger in Deutschland versenden.
Wenn Sie Ihren E-POSTBRIEF an eine Postanschrift adressieren, drucken wir ihn aus, kuvertieren und frankieren das Schreiben und stellen es per Postboten zu.
Nein, keines von beidem. Die klare Identifizierung des Absenders und das – wenn auch geringe – Porto machen den E-POSTBRIEF für Spam-Versender unattraktiv. Diese setzen auf die Anonymität und Kostenfreiheit von E-Mails.
Bei den allermeisten Anlässen ist das so. Denn als registrierter Nutzer sind Sie – sowohl als Sender als auch als Empfänger – eindeutig identifiziert. Sie können beispielweise
Eine Einschränkung bilden jedoch Geschäfte, für die die Schriftform erforderlich ist. Dann müssen Verträge, Dokumente oder Urkunden schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Die Schriftform ist manchmal gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt beispielsweise für Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Es kann aber auch sein, dass Unternehmen die Schriftform in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorsehen.
Der E-POSTBRIEF bildet das digitale Pendant zum klassischen Brief der Deutschen Post. Sie können mit ihm so einfach und gleichzeitig sicher wie noch nie Briefe online schreiben, versenden und empfangen. Ihr digitaler Brief wird von uns ausgedruckt, kuvertiert und frankiert. Anschließend stellen wir ihn per Postboten zu.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen und die Wahrung des Postgeheimnisses sind natürlich selbstverständlich. Hier können Sie sich für E-POST registrieren.
Sie können den E-POSTBRIEF für Ihre gesamte schriftliche Korrespondenz nutzen. Profitieren Sie täglich vom Komfort, der Schnelligkeit und den Kostenvorteilen unseres Angebotes. Ergänzende Informationen zum Einsatz des E-POSTBRIEFS auch bei besonders vertraulichen oder formellen Dokumenten erhalten Sie hier.
Bei den allermeisten Anlässen ist das so. Denn als registrierter Nutzer sind Sie – sowohl als Sender als auch als Empfänger – eindeutig identifiziert. Sie können beispielweise
Eine Einschränkung bilden jedoch Geschäfte, für die die Schriftform erforderlich ist. Dann müssen Verträge, Dokumente oder Urkunden schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Die Schriftform ist manchmal gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt beispielsweise für Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Es kann aber auch sein, dass Unternehmen die Schriftform in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorsehen.
Mit dem E-POSTBRIEF bieten wir Ihnen einen Service, der viele Werte des postalischen Briefs auf die elektronische Welt überträgt. Und noch mehr:
Der Empfang verläuft genauso wie beim normalen E-POSTBRIEF. Auch das qualifizierte elektronische Einschreiben wird im Posteingang des E-POST Portals zugestellt.
Wenn Sie auf das Schloss-Icon in der Detailansicht der Nachricht klicken, sehen Sie die Sendemerkmale wie Versand- und Empfangszeitpunkt. Der Empfang dieser besonders sicheren und dokumentierten Nachricht ist für Sie kostenlos.
Sie wollen das qualifizierte elektronische Einschreiben lokal auf Ihrem Rechner archivieren? Dann laden Sie die Nachricht mit allen Sendemerkmalen einfach herunter. Das E-POST Portal nutzt dazu das Standardformat MIME. Anhänge lassen sich wie gewohnt über den „Herunterladen“ Button lokal speichern. Das Format (z.B. PDF) bleibt hierbei unverändert.
Möchten Sie automatisch über den Eingang eines qualifizierten elektronischen Einschreibens informiert werden? Zu diesem E-POST Service erfahren Sie mehr unter Wie erfahre ich, dass ich einen E-POSTBRIEF bekommen habe?
Hinweis: Das qualifizierte elektronische Einschreiben hat gegenüber anderen elektronischen Nachrichten eine erhöhte Beweiswirkung vor Gericht. Denn es entspricht der eIDAS-Verordnung der EU über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Was ist eIDAS genau? Details zu den eIDAS-Zertifizierungsanforderungen finden Sie im
Downloadbereich des E-POST Portals (Dokument Trust Service Practice Statement) und beim
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Klicken Sie einfach auf das Schloss-Icon in der Detailansicht der Nachricht. Sie können sich so Sendemerkmale wie Versand- und Empfangszeitpunkt anzeigen lassen. Jedes Mal, wenn Sie sich das qualifizierte elektronische Einschreiben im E-POST Portal ansehen, validiert das System die Nachricht neu. So ist stets gewährleistet, dass
Sie haben das qualifizierte elektronische Einschreiben lokal auf Ihrem Rechner gesichert und wollen es überprüfen? Eine Anleitung dazu gibt es im E-POST Portal.
Die Registrierung, die Bereitstellung Ihres elektronischen Briefkastens sowie der Empfang von E-POSTBRIEFEN sind für Sie kostenlos. Für den Versand von E-POSTBRIEFEN fallen Kosten an.
Hier erfahren Sie, was Sie für den E-POSTBRIEF mit Zusatzleistungen zahlen.
Eine Übersicht zu allen Preisen und den Zusatzleistungen bei E-POSTBRIEFEN finden Sie hier.
Vor jedem Versand erhalten Sie eine Information über die exakten Kosten Ihres E-POSTBRIEFS
Wenn Sie Ihren E-POSTBRIEF an eine Postanschrift adressieren wollen, müssen Sie zuvor lediglich Ihre eigene Adresse verifiziert haben oder sich mit einem der drei POSTIDENT Verfahren identifizieren. Für die Verifikation Ihrer Adresse können Sie sich unter Mein Konto eine Adress Tan nach Hause senden lassen, den Weg zur Identifizierung finden Sie dort ebenfalls.
Für den elektronischen Versand von E-POSTBRIEFEN, müssen Sie sich auf jeden Fall identifizieren. Dafür stehen Ihnen die Verfahren POSTIDENT per Videochat, POSTIDENT npa und POSTIDENT Basic zur Verfügung. Unter Mein Konto finden Sie den Weg zur Identifizierung.
Nein. Ein E-POSTBRIEF wird von uns als klassischer Brief nur innerhalb Deutschlands zugestellt. Es ist aber möglich, E-POSTBRIEF aus dem Ausland zu versenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ja. Welche Dateiformate wir ausdrucken und per Postboten zustellen können, erfahren Sie hier.
Laden Sie alle Dateien, die Sie versenden möchten, im PDF-Format hoch.
Wichtig: Sie können Anhänge auch ohne Anschreiben versenden. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auf dem angehängten PDF zwischen Absender und Empfänger noch genügend Platz für die DV-Freimachung ist. Was Sie beachten sollten, damit wir Ihren E-POSTBRIEF mit Anhängen an eine klassische Postadresse zustellen können, erfahren Sie hier.
Laden Sie alle Anhänge im PDF-Format hoch. Damit wir diese richtig ausdrucken können, beachten Sie:
Wenn Sie Anhänge auch ohne Anschreiben versenden möchten, achten Sie darauf, dass auf Ihrem angehängten PDF zwischen Absender und Empfänger noch genügend Platz für die DV-Freimachung ist.
Die Preise für die E-POST Dienste entnehmen Sie bitte unserer Preisliste im Download Bereich.
PDFs oder JPEGs. Wir drucken Anhänge in diesen Formaten zusammen mit dem E-POSTBRIEF aus, kuvertieren und frankieren sie und stellen alles zusammen zu. Was außerdem bei Anhängen wichtig ist, erfahren Sie hier.
Wählen Sie dafür einfach die Zusatzleistung Einschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Geben Sie einfach die postalische Adresse des Empfängers an. Ausdruck, Kuvertierung und Frankierung sowie natürlich die Zustellung der Sendung übernehmen wir.
Gut zu wissen: Wir stellen auch die Anhänge Ihres E-POSTBRIEFS per Postboten zu. Damit dies gut funktioniert, hier einige Tipps.
Haben Sie Ihren E-POSTBRIEF vor 14 Uhr versendet? Dann stellen wir ihn in der Regel gleich am nächsten Arbeitstag zu.
Wenn Sie Ihren E-POSTBRIEF nach 14 Uhr, am Wochenende oder an einem Feiertag absenden, erreicht er seinen Empfänger am übernächsten Arbeitstag. Denn unsere Druckzentren produzieren von montags bis freitags. Ein E-POSTBRIEF, den Sie freitags nach 14 Uhr oder am Wochenende versendet haben, wird also am darauffolgenden Montag ausgedruckt und am Dienstag vom Postboten zugestellt.
Versenden Sie ihren E-POSTBRIEF elektronisch, dauert die Übermittlung nur wenige Sekunden.
Haben Sie Ihren E-POSTBRIEF vor 14 Uhr versendet? Dann stellen wir ihn in der Regel gleich am nächsten Arbeitstag zu.
Wenn Sie Ihren E-POSTBRIEF nach 14 Uhr, am Wochenende oder an einem Feiertag absenden, erreicht er seinen Empfänger am übernächsten Arbeitstag. Denn unsere Druckzentren produzieren von montags bis freitags. Ein E-POSTBRIEF, den Sie freitags nach 14 Uhr oder am Wochenende versendet haben, wird also am darauffolgenden Montag ausgedruckt und am Dienstag vom Postboten zugestellt.
Ihr E-POSTBRIEF darf maximal 94 Seiten umfassen.
Um den Auftrag zu stornieren oder den Nachsendezeitraum zu ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Sie erreichen den Kundenservice E-POST über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0228 4333112 (Montag bis Freitag, 9 bis 20 Uhr).
Wir empfehlen, E-POSTSCAN nicht zu buchen, wenn Sie für den gleichen Zeitraum und dieselbe Anschrift schon einen laufenden Nachsende- oder Lagerauftrag abgeschlossen haben.
Warum? Wir können bei einer gleichzeitigen Beauftragung verschiedener Dienste nicht immer sicherstellen, dass Sie Ihre Sendungen auf dem jeweils gewünschten Weg empfangen.
Achten Sie darum unbedingt darauf, dass Sie E-POSTSCAN nur dann beauftragen, wenn die an Ihre Anschrift adressierten Sendungen nicht zeitgleich an ein Postfach umgeleitet werden.
Für E-POSTSCAN verwenden wir ausschließlich die Adresse, die Sie
als solchen mit der Ihnen zugeschickten AdressTAN verifiziert haben.
Damit wir Ihren E-POSTSCAN Auftrag korrekt ausführen können, prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Angaben zum Hauptwohnsitz im Portal noch stimmen. Aktualisieren Sie diese gegebenenfalls. Bei jeder Adressänderung erhalten Sie von uns übrigens eine neue AdressTAN per Post.
Achtung: Während eines laufenden E-POSTSCAN unbefristet Auftrags können wir Ihre Anschrift nicht ändern.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Wie ändere ich meine Adressdaten im E-POST Portal?
Der befristete E-POSTSCAN Auftrag ist darauf ausgelegt, Sie für eine begrenzte Dauer während Ihrer Abwesenheit zu unterstützen, wobei der Mindestzeitraum für den Service eine Woche beträgt und maximal einen Monat. Der unbefristete E-POSTSCAN Auftrag ermöglicht es Ihnen, Ihre Post permanent digital zu empfangen und überall auf der Welt zu empfangen.
Wichtig: Für die Einrichtung des Dienstes benötigen wir einen gewissen Vorlauf. Beauftragen Sie ihn daher mindestens 7 Tage vor Abreise.
Der wesentliche Unterschied liegt bei der Nutzungsdauer und der Rücksendung der originalen Briefsendungen.
Sie planen einen Urlaub oder eine Dienstreise und möchten in dieser Zeit den Scanservice maximal einem Monat nutzen? Dann ist E-POSTSCAN befristet für Sie genau das Richtige. Sie erhalten Ihre Orignal-Briefsendungen nach Ablauf Ihres Auftrags.
Sie wollen, dass wir Ihre Post längerfristig oder sogar dauerhaft digitalisieren? In diesem Fall ist E-POSTSCAN unbefristet die richtige Lösung für Sie. Während des Auftragszeitraums senden wir Ihnen einmal monatlich die originalen Sendungen an eine gewünschte Anschrift.
E-POSTSCAN ist die digitale Lösung für den physischen Briefkasten. Wenn Sie einmal nicht zu Hause sind, können Sie Ihre Post einfach mitnehmen. Wie? Wir digitalisieren Ihre Briefpost für Sie dauerhaft oder bis zu einer Laufzeit von einem Monat und stellen Ihnen diese werktäglich per E-POSTBRIEF zu.
Eine Übersicht, welche Post zum Leistungsumfang von E-POSTSCAN gehört, finden Sie hier.
E-POSTSCAN ist eine praktische Hilfe: Sie können Ihre Post online lesen und zügig auf wichtige Nachrichten reagieren.
E-POSTSCAN ist ein kostenpflichtiger Service der Deutschen Post.
Die bekommen Sie natürlich von uns zurück. Kein Brief wird von uns einbehalten oder vernichtet.
Wenn wir Ihre Post gescannt haben, lagern wir die Sendungen zunächst ein. Post, die wir nicht scannen können, senden wir direkt an Ihre Empfängeradresse.
Während des Zeitraums, für den Sie E-POSTSCAN beauftragt haben, sammeln wir Ihre Eingangspost und digitalisieren alle Postkarten und regulären Briefe, um sie anschließend per E-POSTBRIEF zuzustellen.
Wir können Briefe digitalisieren, wenn
Wie E-POSTSCAN Ihre unterschiedlichen Sendungen genau bearbeitet, erfahren Sie in den Leistungsbeschreibungen für
E-POSTSCAN (Laufzeit bis zu 4 Wochen)
Sie benötigen einen E-POST Zugang mit verifiziertem Hauptwohnsitz. Das heißt: Im Laufe der Registrierung bei E-POST schicken wir Ihnen per Brief ein Aktivierungspasswort an die von Ihnen angegebene Adresse. Diese geben Sie dann im Portal ein. Damit ist Ihr Hauptwohnsitz bestätigt – und nur dann können Sie Services wie E-POSTSCAN nutzen. E-POSTSCAN greift per E-POSTIDENT auf die im Portal hinterlegte Adresse zu. Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihre Angaben dort noch stimmen und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls, bevor Sie E-POSTSCAN beauftragen. Bei jeder Adressänderung erhalten Sie von uns übrigens eine neues Aktivierungspasswort per Post.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Wie ändere ich meine Adressdaten im E-POST Portal?
Ja. E-POSTSCAN digitalisiert alle Arten von Einschreiben, wenn sie scannbar sind. Also:
Haben Sie E-POSTSCAN beauftragt, nehmen wir Einschreiben in Ihrem Namen entgegen.
Welche Briefsendungen eingescannt werden können, erfahren Sie unter Welche Briefsendungen werden bei E-POSTSCAN digitalisiert und per E-POSTBRIEF zugestellt?
Ähnlich wie in vielen E-Mail-Programmen können Sie in der linken Navigation Ihres Posteingangs selbst Ordner anlegen und verwalten. So archivieren Sie Ihre E-POSTBRIEFE nach eigenen Wünschen:
Sie können den neuen Ordner nun in der linken Navigation sehen. Jetzt nur noch die empfangenen E-POSTBRIEFE per „Drag and Drop“ im gewünschten Ordner ablegen.
Ähnlich wie in vielen E-Mail-Programmen können Sie in der linken Navigation Ihres Posteingangs selbst Ordner anlegen und verwalten. So archivieren Sie Ihre E-POSTBRIEFE nach eigenen Wünschen:
Sie können den neuen Ordner nun in der linken Navigation sehen. Jetzt nur noch die empfangenen E-POSTBRIEFE per „Drag and Drop“ im gewünschten Ordner ablegen.
Dazu sind nur wenige Schritte notwendig:
Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung per E-POSTBRIEF.
Sie möchten Ihren Auftrag nachträglich ändern? Details dazu erfahren Sie in Ich möchte meinen E-POSTSCAN Auftrag ändern oder stornieren – was muss ich tun?
Die Deutsche Post steht seit jeher für einen vertrauensvollen und sorgfältigen Umgang mit der Korrespondenz ihrer Kunden. Datenschutz und Briefgeheimnis sind uns besonders wichtige Anliegen und spielen auch bei E-POSTSCAN eine Schlüsselrolle.
Unsere Mitarbeiter in den Digitalisierungsstationen sind dazu verpflichtet, beides aufs Strengste einzuhalten. Unser sehr hoher Qualitätsanspruch ist auch von unabhängiger dritter Stelle bestätigt: So sind die internen Prozesse rund um die Digitalisierung nach der aktuellen ISO-Qualitätsnorm 9001 zertifiziert.
Wir informieren Sie automatisch darüber, wenn Sie einen neuen E-POSTBRIEF erhalten, und zwar
Diesen bequemen und kostenlosen Service aktivieren Sie einmalig im E-POST Portal.
Das geht ganz einfach:
Nun werden Sie benachrichtigt, wenn Sie einen E-POSTBRIEF erhalten. Zunächst prüft das System, ob Sie die im Portal hinterlegte Mobilfunknummer auch für SIMSme nutzen. Wenn ja, schicken wir Ihnen
So können Sie sicher sein, nichts zu verpassen.
Wenn Sie E-POSTSCAN buchen, stellen wir Ihnen die Briefpost nicht an Ihre Postadresse zu, sondern senden diese an ein Digitalisierungszentrum. Dort wird die scannbare Post digitalisiert und Ihnen elektronisch per E-POSTBRIEF zugestellt.
Eine Übersicht, welche Post zum Leistungsumfang von E-POSTSCAN gehört, finden Sie hier.
Sie benötigen die Originale?
Sie sind im Urlaub, auf Dienstreise oder länger am zweiten Wohnsitz? Dann bleiben wichtige Schreiben oftmals unbeantwortet? Mit E-POSTSCAN gehört das der Vergangenheit an: Sie bleiben auf dem Laufenden, wenn Sie nicht zu Hause sind – und können auf Nachrichten sofort reagieren.
Sie sollten Ihre persönlichen Zugangsdaten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Nur so ist garantiert, dass der E-POSTBRIEF für Sie auch ein sicheres Kommunikationsmittel bleibt.
Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist auch gar nicht nötig. Denn mit dem E-POSTBRIEF können Sie Ihre Korrespondenz selbst unterwegs sicher und bequem erledigen. Sie brauchen dazu lediglich einen Computer mit Internetverbindung.
Sollten Sie einmal komplett von der Technik abgeschnitten sein, empfehlen wir Ihnen folgende Lösung:
Diese Person kann ausschließlich E-POSTBRIEFE öffnen, lesen und/oder löschen. Der Versand eines E-POSTBRIEFS oder die Änderung Ihrer Nutzerdaten ist dieser Person nicht möglich. Denn dafür ist die Eingabe einer HandyTAN nötig, die ausschließlich auf Ihr Mobiltelefon gesendet wird.
Ja, Transport Layer Security (kurz TLS) bietet nach dem aktuellen Stand der Technik ein Höchstmaß an Sicherheit. Damit entspricht es den hohen technischen Anforderungen der Deutschen Post an ein Kommunikationsportal.
Renommierte Sicherheitsexperten haben die TLS-Spezifikation entwickelt. Sie gilt derzeit als Standard für sichere Kommunikation im Internet. Auch Onlinebanking-Transaktionen werden gewöhnlich mit TLS geschützt, denn es ist das einzige Verfahren, das von allen marktüblichen Web-Browsern unterstützt wird. Sie haben gehört, dass TLS-Verbindungen mithilfe von gefälschten Zertifikaten von Dritten mitgelesen werden können? Das ist nur ein Gerücht! Es ist bis heute kein einziger konkreter Fall bekannt.
Die Daten, die Sie der Deutschen Post anvertrauen, sind sicher und können auch nicht von den Mitarbeitern der Deutschen Post eingesehen werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie die elektronische oder die hybride Variante des E-POSTBRIEFS nutzen.
Denn der E-POSTBRIEF wird verschlüsselt transportiert und ebenso verschlüsselt abgelegt. Es ist nicht möglich, Daten einzusehen – noch nicht einmal für die Systemadministratoren. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist darauf ausgelegt, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten in jedem Fall gewährleistet ist.
Und auch Mitarbeiter im Kundenservice können nur auf Daten zugreifen, die für die Beantwortung von Fragen notwendig sind.
Sowohl als Absender wie auch als Empfänger können Sie sicher sein, dass Ihr Schriftwechsel nicht von unberechtigten Dritten eingesehen oder verändert werden kann. Denn alle E-Postbriefe sind während des gesamten elektronischen Versands verschlüsselt. Auch im Portal sind die E-Postbriefe verschlüsselt abgelegt.
Zudem ist jeder E-POSTBRIEF mit einer elektronischen Signatur der Deutschen Post versehen, die eine Integritätsprüfung der enthaltenen Daten ermöglicht. Damit bestätigt die Deutsche Post als vertrauenswürdiger Dritter dem Empfänger, dass die Nachricht tatsächlich vom angegebenen Absender stammt und ihr Inhalt unverändert ist. Bei der hybriden Variante des E-Postbriefs werden die Druckdaten ebenfalls verschlüsselt an die Druckschnittstelle übertragen und vollautomatisiert ausgedruckt und kuvertiert.
Die Deutsche Post speichert nur die unbedingt nötigen Daten. Bei der Registrierung und Identifikation sind das die folgenden personenbezogenen Angaben, ohne die eine Nutzung des E-POST Portals nicht möglich ist:
Die Deutsche Post gibt Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb des Konzerns weiter, um Ihnen im E-POST Portal den besten Service und eine schnelle Abwicklung Ihrer Zahlungsvorgänge zu bieten.
Konzernintern wickeln die Deutsche Post Com GmbH und die Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH einzelne Vorgänge rund um die E-POST ab und bekommen die dafür notwendigen Daten. Dritte außerhalb des Konzerns Deutsche Post erhalten Ihre Daten ausschließlich dann, wenn die Deutsche Post dazu gesetzlich verpflichtet ist. Eine Ausnahme besteht bei der Nutzung von Zusatzservices: Dann kann es doch erforderlich werden, Ihre Daten an Dritte zu übermitteln. Das geschieht aber nur, wenn Sie diese Services auch tatsächlich beauftragt haben.
Das geht jederzeit im E-POST Portal. Und zwar so:
E-Postbriefe, die wir auf klassischem Weg an eine Postanschrift zustellen, werden in einem Hochleistungsdruckzentrum bearbeitet. Drucken, Falzen und Kuvertieren erfolgen voll automatisch. Die Maschinen arbeiten mit so hohen Geschwindigkeiten, dass es für das menschliche Auge nicht möglich ist, einzelne Buchstaben oder gar Inhalte mitzulesen. Das bedeutet: Bevor Ihr E-POSTBRIEF nicht in einem verschlossenen Umschlag steckt, sieht ihn grundsätzlich niemand.
Zudem werden natürlich auch in den Druckzentren die einschlägigen Datenschutzbestimmungen eingehalten: Unsere Tochtergesellschaften, die wir mit dem Druck und Versand der Schreiben beauftragen, verpflichten alle beteiligten Mitarbeiter auf das Postgeheimnis im Sinne des § 39 Postgesetz sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz.
Die Verbindung zum E-POST Portal ist grundsätzlich mit „HTTPS“ gesichert. Außerdem werden alle E-POSTBRIEFE mit einem systemeigenen und nicht öffentlich zugänglichen Portalzertifikat verschlüsselt. So ist ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen.
E-POSTBRIEFE werden automatisch beim Versenden ver- und beim Öffnen entschlüsselt. Sie als Nutzer müssen hier nicht aktiv werden.
Vertraulichkeit und Integrität von E-POSTBRIEFEN sind elementar. Um das sicherzustellen, kombiniert die Deutsche Post modernste Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien.
Nein, keines von beidem. Die klare Identifizierung des Absenders und das – wenn auch geringe – Porto machen den E-POSTBRIEF für Spam-Versender unattraktiv. Diese setzen auf die Anonymität und Kostenfreiheit von E-Mails.
Ihre Verkehrsdaten – bestehend aus Ihrer IP-Adresse sowie Ihren Verbindungsdaten – geben uns Aufschluss darüber, welche Dienste und Services im E-POST Portal wann, wie häufig und in welcher Art und Weise von Ihnen genutzt werden. Diese Daten unterstützen uns dabei, die Services im E-POST Portal bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und anzupassen.
Ihre Verkehrsdaten werden ausschließlich anonym zu Marketingzwecken und zur Systemoptimierung genutzt. Es kann also generell kein Bezug zu Personen hergestellt werden. Die Deutsche Post bildet lediglich statistisch signifikante Nutzergruppen bzw. -segmente, um bedarfsgerechte und maßgeschneiderte E-POST Angebote für Sie am Markt bereitzustellen.
Ihre Verkehrsdaten werden – gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben – überhaupt nur dann verwendet, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.
Im E-POST Portal können Sie jederzeit selber einstellen, ob die Deutsche Post Ihre Verkehrsdaten nutzen darf oder nicht.