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Informationen zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Post AG stellt Privatkunden eine Internetplattform zur Verfügung, die verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten und Mehrwertdienste bietet. Dazu zählt der Kerndienst E-POSTSCAN Portal. Das E-POSTSCAN Portal ist auch über mobile Endgeräte nutzbar. Bei der Gestaltung der Dienste und Websites wird eine hohe Nutzerfreundlichkeit für sämtliche Nutzergruppen angestrebt. Zur Überprüfung der Nutzerfreundlichkeit werden regelmäßig Nutzerbefragungen und Nutzertests durchgeführt. Hier befinden sich Produktinformationen und ein Hilfebereich. Ebenso gelangt man über die Website auch zum Log-in für registrierte und identifizierte Nutzerinnen und Nutzer. In diesem Bereich („eingeloggter Bereich“) ist die Nutzung des Produktes E-POSTSCAN möglich. Im Folgenden erfolgt die Bereitstellung von Informationen zur Barrierefreiheit der Website www.deutschepost.de/e-postscan auf Basis der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0). Die folgenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden im ausgeloggten und eingeloggten Privatkundenbereich der Website durchgeführt.

E-POSTSCAN Website & Portal

Die E-POSTSCAN Website sowie das E-POSTSCAN Portal sind nach konzernweiten Vorgaben gestaltet.

Wahrnehmbarkeit

Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so dargestellt, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können.

Grafiken
Grafiken sind grundsätzlich textlich erläutert. Schriftgrafiken werden verwendet, aber auch diese werden durch Texte ergänzt, die z.B. von einem Screenreader gelesen werden können.

Audio/Video
Es befinden sich keine Audio/Video Inhalte auf den Webseiten.

Struktur der Inhalte
Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie ohne Informations- oder Strukturverlust in unterschiedlicher Weise präsentiert werden können.
Alle wesentlichen Inhalte werden in Textform dargestellt. Visuelle Gestaltungen ergänzen die Texte lediglich.

Unterscheidbarkeit

Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.

Die Verwendung von Farben hat keinen Einfluss auf die Verständlichkeit der Inhalte. Die Schriftgrößen sind über Zoomfunktionen änderbar. Die Anforderungen zum Kontrastverhältnis werden erfüllt.

Bedienbarkeit

Die Bedienbarkeit soll insbesondere auch mit Hilfe von unterstützender Technik für behinderte Personen möglich sein.

Eingaben per Tastatur
Informationen im ausgeloggten Bereich sind über Tastatursteuerung abrufbar.
Die Webseiten haben einen sichtbaren Titel und die Navigation ist logisch.

Ausreichend Zeit zum Lesen und Bearbeiten
Wesentliche Information werden nicht zeitlich begrenzt. Zeitlich begrenzte Hinweise (z.B. "Ihre Nachricht wurde als Entwurf gespeichert") sind ergänzend, so dass sich die Informationen auf alternativen Weg anzeigen lassen. Wird eine Aktion unterbrochen (z.B. durch Klick auf Schließen) wird automatisch ein Entwurf angelegt, so dass keine Inhalte verloren gehen.

Keine anfallsauslösenden Komponenten
Das E-POSTSCAN Portal enthält keine animierten, blinkenden, oder blitzenden Komponenten.

Orientierungs- und Navigationshilfen
Durch eine geeignete Menüführung und Struktur (z.B. Verwendung von Webseiten-Titel und Überschriften) wird das Auffinden der gesuchten Inhalte erleichtert. Die Struktur orientiert sich an gelernten Standards wie z.B. E-Mail Webanwendungen (Aufbau des Posteingangs/-ausgangs im eingeloggten Bereich).  Eine Suchfunktion und ein Hilfebereich stehen zudem zur Verfügung. Ziel und Zweck eines Links sind aus dem Linktext ersichtlich und Links werden durch Handsymbol deutlich hervorgehoben. Fokus-Reihenfolge und Standortinformationen haben noch Optimierungspotential.

Verständlichkeit

Sprache
Sämtliche Texte stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Auf Verständlichkeit wird Wert gelegt. Erläuterungen zu einzelnen Begriffen oder Vorgängen lassen sich über den Hilfebereich aufrufen.

Webauftritt
Es wird Wert auf Stringenz hinsichtlich Navigation und Beschreibungen gelegt (z.B. einheitliche Bezeichnungen).

Eingabehilfen
Nutzerinnen und Nutzer werden auf fehlerhafte Eingaben (z.B. falsches Format einer Adresse) aufmerksam gemacht und es werden Hinweise zur Korrektur gegeben. Eingegebene Texte (z.B. geschriebener Brief) können durchgesehen, korrigiert und bestätigt werden, bevor sie endgültig abgeschickt werden.

Robustheit

Die Verwendung assistiver Technologie wird unterstützt (z.B. Screenreader, Bildschirmlupe). Bei der Verwendung wird empfohlen, unterschiedliche Browser zu testen.