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Ob Clubmitgliedschaft, Mietverein oder Zeitschriftenabo - hier informieren wir Sie, welche Angaben bei einer Kündigung grundsätzlich nicht fehlen dürfen. Laden Sie sich gleich eine unserer Vorlagen für Ihr Kündigungsschreiben herunter. Nur noch geringfügig anpassen, durch Ihre persönlichen Angaben ergänzen und schon kann die Kündigung verschickt werden.
Bei Kündigungsschreiben gibt es wichtige Regeln: So muss beispielsweise eine Kündigung schriftlich verschickt und eine fristgerechte Zustellung an den Vertragspartner eingehalten werden.
Mindestens enthalten sein sollte:
Kündigung der Club-Mitgliedschaft
Liebe Frau Sebastian,
da ich aus beruflichen Gründen zum Jahresende nach Stuttgart ziehe, kündige ich hiermit fristgerecht meine Mitgliedschaft im KTC zum 31. Dezember 2014.
Ich habe mich im Club immer sehr wohl gefühlt und dort viele schöne Stunden verbracht. Dafür möchte ich mich bei allen herzlich bedanken.
Viele Grüße
Nele Nachtmann
Kündigung
Mitgliedsnummer 010101
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrem Verein fristgemäß zum 30.08.2014 und entziehe Ihnen gleichzeitig die Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Maunz
Kündigung des Abonnements
Abonummer: 90/568-932
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.3.2014 mein Abonnement des Bermatinger Tageblattes.
Senden Sie mir bitte umgehend eine Bestätigung der Kündigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Preiß
Das Einschreiben bietet Ihnen die persönliche Übergabe Ihrer Sendung durch unsere Zusteller. Über die Sendungsverfolgung im Internet haben Sie Ihr Einschreiben immer im Blick und können dort auch die Empfangsbestätigung abrufen.
Eine Kündigung muss in den sogenannten „Machtbereich“ des Empfängers gelangen, damit dieser Kenntnis von der Erklärung erlangen kann. Geht die Kündigung in diesem Sinne nicht zu, ist sie auch nicht wirksam.
Vergewissern Sie sich durch einen Blick in den Vertrag oder die AGB’s welche Formvorschriften für die Kündigung gelten. So bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Mietvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften immer der Schriftform.
Ist Ihr Vertragspartner nicht mit der Kündigung einverstanden, so ist diese bei Einhaltung aller Fristen und Vorschriften dennoch rechtswirksam. Achten Sie daher immer darauf, die vereinbarte Kündigungsfrist und alle weiteren Formvorschriften einzuhalten.
Deutschlandweit können Sie sich durch die Verbraucherzentrale beraten lassen. Vor allem bei den Themen Verbraucherschutz und Rechtsproblemen erhalten Sie wertvolle Informationen.
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