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Sie haben zu unrecht ein Bußgeld kassiert? Eine Übernachtung im Hotel wurde Ihnen falsch berechnet? Sie hatten Probleme mit einer Bestellung im Online Shop? Dann nutzen Sie unsere Briefvorlagen, und erstellen Sie mit wenigen "Klicks" einen korrekten Widerspruch, eine Mahnung oder eine Beschwerde.
Sie haben das Recht gegen behördliche Beschlüsse, Kündigungen oder Steuer- und Bußgeldbescheide Einspruch beziehungsweise Widerspruch einzulegen. Neben einigen bestimmten formalen Kriterien, wie der Begrüdung, sollten Sie insbesondere die Widerspruchsfirst einhalten.
Mindestens enthalten sein sollte:
Einspruch gegen Ordnungsbescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31.05.2014 fand ich an meinem Auto (amtliches Kennzeichen FN-ZZ 100), das ich in der Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 17 geparkt hatte, eine Verwarnung mit der Androhung einer Ordnungsstrafe wegen unberechtigten Parkens in einer gebührenpflichtigen Parkzone vor. Eine Kopie des Formulars lege ich bei.
Tatsächlich hatte ich nicht – wie vorgeschrieben – einen Parkschein an gut sichtbarer Stelle meines Fahrzeugs angebracht. Das geschah jedoch nicht infolge einer Nachlässigkeit meinerseits, sondern aufgrund eines technischen Defekts: Beide Parkscheinautomaten in der Hauptstraße nahmen an diesem Vormittag keine Ein- oder Zwei-Eurostücke an. Ich denke, meine Angaben werden sich leicht überprüfen lassen.
Da ich durchaus bereit war, die fälligen Parkgebühren zu zahlen, die Parkautomaten dies jedoch nicht zuließen, bitte ich darum, den Ordnungsbescheid aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Dürr
Einspruch gegen den ESt-Bescheid
Steuernummer 333/24692/5775
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von mir bei den Werbekosten geltend gemachte Abschreibung für den im vergangenen Jahr angeschafften Fotokopierer wurde von Ihnen nicht berücksichtigt. Der Fotokopierer steht in meinem Büro und wird von mir ausschließlich zu beruflichen Zwecken verwendet.
Ich lege deshalb Einspruch gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid ein und bitte Sie, die Abschreibung anzuerkennen.
Anbei erhalten Sie eine Kopie der Rechnung des Gerätes.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Ahlsen
Einspruch gegen die Abrechnung März 2014
Anschluss Nr.: 09090909
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Abrechnungsmonat März haben Sie mir eine Telefonrechnung in Höhe von 238,00 EUR zugestellt.
Gegen diese Rechnung erhebe ich Einspruch.
Begründung: Vom 2. März bis 1. April 2014 befand ich mich auf einer Urlaubsreise. Niemand hatte während dieser Zeit Zutritt zu meiner Wohnung. Somit lässt sich die Höhe Ihrer Rechnung nur durch einen Fehler in Ihrer Rechnungsstelle erklären.
Bitte klären Sie diese Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Heinemann
Widerspruch
Wohngeldnummer 123 456 789
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren ablehnenden Wohngeldbescheid vom 01.06.2014 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Bei der Berechnung des Familieneinkommens gehen Sie von einer falschen Summe aus. Meines Erachtens ist Ihnen bei der Übertragung der Gehaltsdaten ein Fehler unterlaufen.
Ich bitte daher um neuerliche Prüfung meines Antrages unter Berücksichtigung der korrekten Gehaltsdaten (siehe Anlage).
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Preiß
Einspruch gegen die Kündigung vom 18.10.2014
Mietobjekt Rothenbaumchaussee 16, Parterre
Sehr geehrter Herr Meier,
gegen Ihre Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs vom 18.10.2014 lege ich Einspruch ein. Nach Prüfung aller von Ihnen angeführten Gründe bezweifle ich, dass ein Eigenbedarf vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Oskar Mars
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Wer sich beschwert, möchte seinem Ärger Luft machen - und das ist Ihr gutes Recht. Aber: Bleiben Sie fair! Sachlich vorgetragene Kritik wird konstruktiv aufgefasst. Die sprichwörtliche "Axt im Walde" vermindert dagegen die Chance, dass Ihr Anliegen schnell und konstruktiv bearbeitet wird.
Eine schriftlich verfasste Beschwerde enthält:
Bitte um Berichtigung der Hotelrechnung
Sehr geehrte Frau Müller,
in der Zeit vom 26. bis 29. Juli war ich Gast in Ihrem Hause. Am Tag meiner Abreise, dem 29. Juli, habe ich es versäumt, die Hotelrechnung vor der Bezahlung genau zu prüfen. Zu Hause stellte ich dann fest, dass Sie mir Getränke aus der Minibar in Rechnung gestellt haben, die ich nicht konsumiert habe. Ich habe der Minibar während meines Aufenthalts nichts entnommen.
Ich bitte Sie daher, mir den zu viel gezahlten Betrag von 30 EUR zurück zu erstatten und auf mein Konto Nr. 00100200 bei der Burger-Bank zu überweisen.
Eine Kopie der Rechnung liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
Nele Nachtmann
Beschwerde
Sehr geehrter Herr Dr. Hauser,
mit diesem Brief möchte ich mich zum dritten Mal in diesem Jahr bei Ihnen über die
Hausverwaltung K & B
Neiße Allee 87
56480 Bermatingen
beschweren und um Ihre Stellungnahme dazu bitten.
Im aktuellen Fall ärgert mich, dass der Hausmeister weder persönlich, noch durch Fax oder Brief erreichbar ist, um Fragen nach dem Ersatz von Keller-, Garagen- oder Haustürschlüsseln zu beantworten.
Schaffen Sie bitte diesen schlechten Eindruck Ihrer Hausverwaltung aus der Welt, damit unser Mietverhältnis wieder ein normales wird. Bis zur Beantwortung der offenen Fragen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Sonja Preiß
Beschwerde wegen Ruhestörung
Sehr geehrte Frau Brotmann, sehr geehrter Herr Brotmann,
seit Sie vor sechs Monaten in dieses Haus eingezogen sind, hat es regelmäßig Anlass zu Beschwerden gegeben. Mindestens einmal pro Woche mussten wir oder andere Nachbarn spät in der Nacht bei Ihnen ruhestörende Lärmbelästigung abmahnen. Da Sie trotz aller Gesprächsversuche offenbar keine Einsicht zeigen und sich über die Interessen der Hausgemeinschaft hinwegsetzen, wähle ich ab sofort den Schriftweg, um Sie auf Verstöße gegen die Hausordnung und gegen die Gebote guter Nachbarschaft aufmerksam zu machen.
Seit etwa einer Woche haben Sie in einem Zimmer, das eine gemeinsame Wand mit unserem Schlafzimmer hat, ein Keyboard aufgestellt und benutzen es bevorzugt nach Mitternacht. Dabei ist die Lautstärke so extrem, dass während Ihres nächtlichen Spiels nicht an Schlaf zu denken ist. Ich fordere Sie hiermit auf:
a) Ihr Keyboard auf Zimmerlautstärke einzustellen und
b) Ihre Übungszeiten nicht in die Zeit zwischen 22:00 und 7:00 Uhr zu legen.
Ich bitte Sie nachdrücklich um Ihre nachbarschaftliche Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Heinemann
PS: Eine Kopie dieses Schreibens geht auch an die Hausverwaltung.
Eine Kopie der Rechnung liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
Nele Nachtmann
Beschwerde über Kundendienst
Sehr geehrte Frau Lars,
drei Mal habe ich nun schon in Ihrem Kundendienst-Center angerufen, um nachzufragen, wo meine Bücher-Bestellung vom 24.11.2014 bleibt. Ankommen sollte sie laut Vertrag vor einer Woche.
Ich kann verstehen, dass aufgrund der hohen Nachfrage derzeit ein Engpass besteht. Was mich ärgert ist, dass ich von drei Kundendienst-Mitarbeitern drei verschiedene Ausreden zu hören bekommen habe: Mal ist Ihr Computersystem zusammengebrochen, dann ist meine Bestellung unauffindbar. Der Gipfel war, als man mir mitteilte, die Lieferung sei bereits vor Tagen erfolgt.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie zum einen diesen kundenunfreundlichen Service ändern könnten, und zum anderen die Bücher nun endlich liefern würden.
Hochachtungsvoll
Oliver Dürr
Ausgefallene Unterrichtsstunden im November
Sehr geehrter Herr Vohwinkel,
im Monat November hat der Unterrichtsausfall an der Schule Turmweg einen traurigen Höhepunkt erreicht. Allein in der 4a, der Klasse meines Sohnes Lukas, kam es zu neun Ausfallstunden. Von anderen Eltern habe ich erfahren, dass es in anderen Klassen teilweise sogar noch mehr Stunden waren. Wenn wir unseren Kindern alle Chancen für ihre Zukunft erhalten wollen, kann es so nicht weitergehen.
Ich bitte Sie als Rektor dringend, diesen Missstand zu beheben. Da ich weiß, dass Sie mit Lehrermangel zu kämpfen haben, werde ich meine Bitte zusätzlich an die Schulbehörde richten.
Mit freundlichen Grüßen
Oskar Mars
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Mahnungen erinnern an das Bestehen einer Zahlungspflicht oder folgen auf unbeantwortete Reklamationen oder Beschwerden. So können Sie mittels einer Mahnung zum Beispiel Geld (zurück) verlangen, den Umtausch von Ware ein- oder zur Nachbesserung auffordern.
Das sollte Ihre Mahnung enthalten:
Zahlungserinnerung
Einreichung von Belegen mit Schreiben vom 25.04.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
zusammen mit meinem Schreiben vom 25.04.2014 hatte ich bei Ihnen Arztrechnungen und Medikamentenquittungen mit der Bitte um Erstattung eingereicht.
Obwohl mittlerweile zwei Monate vergangen sind, habe ich weder eine Erstattungsmeldung von Ihnen erhalten, noch konnte ich einen entsprechenden Zahlungseingang auf meinem Konto 123 456 bei der XYZ-Bank (BLZ 100 100 00) feststellen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen und teilen Sie mir bis zum 8. Juli 2014 mit, warum sich die Erstattung so verzögert und wann ich mit der Gutschrift des Betrages auf meinem Konto rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Maunz
Mahnung
Bestellnummer 63749/89203 vom 20.10.2014
Sehr geehrter Herr Vize,
am 20.10.2014 habe ich bei Ihnen unter obiger Bestellnummer eine neue Sitzgarnitur bestellt. Zusammen mit der Bestellung musste ich eine Anzahlung in Höhe von 1.000 EUR leisten. Mittlerweile ist die damals von Ihnen genannte Lieferzeit von drei Wochen um das Doppelte überschritten.
Hiermit räume ich Ihnen eine Lieferfrist von weiteren zwei Wochen ein. Sollte die Sitzgarnitur bis zum 28.12.2014 nicht vorrätig sein, trete ich vom Kauf zurück und verlange die Rückerstattung der Anzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Oskar Mars
Mahnung
Meine Reklamation vom 11. Juli 2014
Sehr geehrter Herr Schmidt,
am 11. Juli 2014 reklamierte ich den bei Ihnen gekauften Haartrockner der Marke Turbodry und schickte Ihnen das defekte Gerät zurück.
Bis heute haben Sie auf meine Bitte um Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises von 39,95 EUR nicht reagiert.
Ich bitte Sie noch einmal nachdrücklich, mir umgehend entweder ein neues Gerät zu schicken oder das Geld auf mein Konto Nr. 2121... bei der ... Bank, BLZ 200... zu überweisen.
Anliegend finden Sie eine Kopie der Rechnung und des Lieferscheins.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Ahlsen
Mahnung
Tapetenschäden – Reklamation vom 27.08.2014
Sehr geehrter Herr Müller,
ich beziehe mich auf meine Reklamation vom 27. August 2014. Ich hatte Sie aufgefordert, die durch Ihre Handwerksarbeiten am 25. August verursachten Schäden an meiner Wohnzimmertapete auszubessern.
Bedauerlicherweise haben Sie auf mein Schreiben nicht reagiert. Ich fordere Sie auf, die Schäden bis zum 15. September 2014 zu beheben. Sonst sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Heinemann
Auslandskrankenschein
Versicherungsnummer 123 456 789
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 4. Juni 2014 hatte ich bei Ihnen einen Auslandskrankenschein für unsere Reise nach Italien angefordert.
Leider ist der Krankenschein noch immer nicht eingetroffen, unser Urlaubstermin rückt aber immer näher.
Deshalb darf ich Sie hiermit nochmals um umgehende Zusendung des Auslandskrankenscheins bitten, spätestens bis zum 28. Juni 2014!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Nachtmann
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